Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1902
- Issue
- Heft 38 (30.9.1902)
- Date
- 1902-09-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Wahrheit. Seite 7. Nr. 38 um eine thatsächlich zu befolgende Maßregel. Ich muß hier zu- " nächst fragen: Inwiefern kann dieselbe die Bezeichnung größerer! Milde für sich in Anspruch nehme», als die unter dem Name» - „Auge um Auge" bekannte, die doch von christlicher Seite so? sehr angefeindet wird? Etwa blos darum, weil hier die Voll-! streckung dem Richter und dort der betheiligten Person selbst j übertragen wird V Recht gesehen, stellt sich jedoch der Sachverhalt genau um- ■ gekehrt. Die Thora vertritt die größere Milde, das Evangelium dagegen den Standpunkt der Unerbittlichkeit. Bevor noch der? Maßregel „Auge um Auge" (2. B. M. XXI, 24. V.) Er- > wahnung geschieht, wird das. B. 19 allgemein bezüglich aller! körperlichen Verletzungen, welche den Tod nicht zur Folge halten, j der Grundsatz aufgestellt: KST KErtl sw vntP p dass sie durch : Ersatz des erlittenen Schadens und der verursachten Kosten der! Heilung abgebüßt werden sollen. Der Satz „Auge um Auge"! kann daher nur in dem Sinne verstanden werden, dass er dem I Menschen,, der eine derartige Ausschreitung begeht, einen Maß j stab für die Schwere der Schuld, die er damit auf sich geladen,! an die Hand geben will. Denn die Thora will ja nicht blos i Straf-, sondern vor allem Religionsgesetzbnch fein- Was jeooch I die in Matthäus empfohlene Maßregel betrifft, so ist sie doch j jedenfalls nur unter der Voraussetzung, dass Jemand den heftigsten! sittlichen Anfechtungen unterliegt, verstäudlkch. j ' Es ist gerade nicht sehr wahrscheinlich, dass alle, bei denen j . dies zutrifft, die zll deren Ausführung erforderliche moralische j Energie aufbringen werden. W ls nun? Wie wenn der moralische! Konflikt über die eigene Person hinausgreift und das Leben der j Gesellschaft, oder gar der Gesammtheit in Verwirrung fetzt? j Wie sollen die sich dessen erwehren, ohne nicht selbst zu Der«? brechern zu werden? Wie würde sich unser Theologe zu dieser - Frage stellen? Würde ihm auch die Schlichtung derartiger Conj flikte mit demGruudsatze der Liebe, der ihm ausschließlich zu! Gebote steht, gelingen? _ I Nachdem da» gelegt worden, dass unserer Auffassung nach; der persönliche Werth jedes menschlichen Wesens ein unendlicher; ist, für uns daher überhaupt nie Gegenstand einer Abschätzung i bilden kann, dass fernerhin unser Urtheil keinerlei Zuständigkeit besitzt, die uns gestattete, dessen moralischen Werth zum Gegenstand unserer Ueberlegung zu machen, so konnte es für unsere Weisen nicht mehr zweifelhaft sein, welchen Standpunkt sie bei der Lösung moralischer Probleme von der Art des Ben Peturi, wo die Pflicht der Selbsterhaltung direct mit derjenigen der Nächstenliebe in Widerstreit gerälh — einzunehmen hatten. Momente, die mit dem Persönlichen außer jedem Zusammenhang stehen, mussten 'aufgesucht werden, um danach die Entscheidung in derartigen verhängnisvollen Fragen treffen zu können. Nur in dem besonderen Falle des Ben Peturi, wo beide Betheiligten zwar durch die Wirkungen einer höheren Gewalt gleichmäßig der Todesgefahr unterworfen sind, der eine von ihnen jedoch ausschließlich im Besitze der Mittel sich befindet, ihrer Herr zu werden, ist es diesem gestattet, davon zunächst für die Erhaltung des eigenen Lebens Gebrauch zu machen. Wären dieselben jedoch gemeinschaftliches Eigenthum gewesen, so kann gar kein Zweifel darüber bestehen, dass die Pflicht es ihnen alsdann geböte, vereint in den Tod zu gehen und keiner von ihnen es zu rechtfertigen vermag, auf Kosten des andern sein Leben zu erretten. Als direkte Folge ergibt sich daraus, dass bei einem ' räuberischen Uebersalle, dem eine Anzahl von Personen unter-; liegen, es nicht in der Machtvollkommenheit der Mehrheit ge-; legen ist, ihr Leben dadurch loszukaufen, dass sie einen oder i mehrere aus ihrer Mitte preisgibt. Sie haben vielmehr allej sammt gleichmäßig ihr Leben einzusetzen. (Jeruschalmi Terumoth, i Kapitel VIII gegen Ende.) Bezeichnend für die hohe ethische Auffassung unserer Weisen ist es, dass Gefahren moralischer Natur denjenigen für Leib und Leben als gleichwerthig erachtet werden. In Bezug aus deren Abwehr ist ein gleiches Verhalten zu beobachten. (Mischna Terumoth VIII, 12.) Trotz dieser scharfen Begriffsscheidung waren sich nufere Weifen dessen wohl bewusst, dass es hierbei nur darum ging, die Grenzen scharf abzustecken, innerhalb derer überhaupt noch von einer moralischen Handlungsweise die Rede sein könne. Was jedoch ihren persönlichen Standpunkt in derartigen peinlichen Fällen anlaugt, so waren sie der Ansicht, es müsse jeder wahrhaft fromme Mensch bei solchen Anlässen ein Be halten an drn Tag lege», das alle menschlichen Erwägungen weit hinter sich lätss. (Jeruschalmi a. a. O.) Liegt jedoch der Fall so, dass Jemand zwar selbst außer Gefahr sich befindet, und au ihn die Pflicht herantritt, einer Anzahl von Personen gleichzeitig als Lebensretter zu diene», so gilt das engere moralische Verhältnis, in welchen er zu demselben steht, als entscheidend. Die Errettung der Mutter ist die allerdringendste Pflicht, die über alles gehr. Dann erst kann der Lehrer, also um der Vater anderen Personen gegenüber ein Vorrecht in Anspruch nehmen. (Jeruschalmi und Babli Horioth, Kap. III.) Wo dieser Gestchtspunkr nicht anwendbar erscheint, ca eutschetoet wieder die Bedeutung der betreffenden Person für die Erhaltung einer religiös-sittlichen Weltordnung. Es hat also ein Weiser selbst dem Könige gegenüber einen Vorrang, der König wieder dem Hohenpriester gegenüber, dieser einem Propheten gegenüber u. s. w. (Babli Horioch sol. 13. — Ein ähnliches Problem wird in den Response» pnjp des gegenwärtigen Overradbiuers.;» Lemberg. Jsak Schmetkes II. Theil, S. 128, ebenso erschöpfend als geistreich behandelt.) Nur eine Morallehre, welche einerseits in den verwickeltsteu und verhängnisvollsten Fragen dem Menschen eine geeignete Auskunft zu geben vermag und andererseits wieder die scheinbar geringfügigsten Angelegenheiten unter die unmittelbare Berautworillchkeu vor dem heiligen Gotte stellt, von der kann mit Fug und Recht behauptet werden, dass sie den schlechthin höchsten Standpunkt einnehme. Dies jedoch trifft nur bei dem Judenlhume in seiner überlieserungsmäßigen Auffassung zu. Was hier dem »Standpunkte des protestantischen Theologen gegenüber geltend gemacht wn-de. kann mit derselben Befugnis auch an die Adresse des Herrn Dr. Jakob in Göttingen, der oerr Glaubensstark!» des Resotmjudenthnms sormulirt hat, gerichtet werden. Wie jener das Princip der „Gesetzlichkeit"' vom Standpunkte des Christenthums bekämpft, so dieser von dem des Reformjudeuthltms. Der Unterschied besteht nur darin, oasS der eine barin einen vermeintlichen Vorzug des Christenlhums dem Judenthum gegenüber zu erkennen glaubt, iudess der andere behauptet, das Judeuthum könne von Hans aus daraus Anspruch erheben. Wer jedoch so lveit gediehen ist, von oem sollte man aber auch billig erwarten, dass er den Math besitzen werde, die uölhigen Folgerungen aus diesem von ihm vertretenen Standpunkte zu ziehen. Wenn das Judeuthum seit mehr denn dreitausend Jahren in der Thora des Mose — deren wichtigster und ausschlaggebenster Bestandtheil das Religionsgesetz bildet — die wesentlichste Grundlage seiner Religion erkannt hat, so hätte er demselben gegenüber frei rtnd offen erklären müssen, dass dies ein einziges Gewebe des Jrrthnms sei, in das es sich eingesponnen. Er müsste sich schon entschließen, mit Mephistopheles etwa zu reden: »Es erbeir sich Gesetz rnd Rechte Wie eine ew'ge Krankheit fort; Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte Und rücken sacht von Ort zu Ort. Vernunft wird Unsinn, Wohlthat Plage; Weh dir, dass du ein Enkel bist. Vom Rechte, das mit uns geboren ist, Von dem ist leider! nie die Frage." Nun faiui doch aber Herr Dr. Jakob auch in diesem Falle keinerlei- UHeberecht aus seine Ansichten in Anspruch nehmen. Dieselben sind, wie wir gesehen haben, vor beiläufig 1850 Jahre» in unserer Mitte von dem Apostel Paulus mit einer Bestimmtheit, die nichts zu wünsche» übrig lässt, ausgesprochen worden. Das Judenthum aber hat von Anbeginn an sich mit der grüßten Entschiedenheit dagegen aufgelehnt. Wenn es jedoch, wie Dr. Jakob thnt, heute darauf zurückgreisen wollte, mentr'