Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1902
- Issue
- Heft 38 (30.9.1902)
- Date
- 1902-09-30
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Die Wahrheit. Nr. Z8. waltthätigkeit zu verhindern, die aber durch klägliche Gleich« gittigkeit gegen das von ihnen selber aufgestellte Recht zu fortwährender Rechtsverhöhnung geradezu ermuntert haben. Der Artikel vierundvierzig des Berliner Vertrages vom Jahre 1878 hat in Rumänien eine Geschichte, die der Macht und dem Ansehen aller der Staaten spottet, die diesen Vertrag unterzeichnet haben. Nach diesem Artikel darf das Religionsbekenntnis keinen Unterschied bilden für den vollen Genuss der politischen und bürgerlichen Rechte in Rumänien — was dort in der Weise durchgeführt wurde, dass den Juden nicht nur der Zutritt zu den öffentlichen Aemtern, ihren Kindern der Zutritt zu den öffentlichen Schulen verschlossen blieb, sondern dass man ihnen auch durch häufigere Plünderung, durch Brände, Erschlagen und Ersäufen mit brutalster Deutlichkeit nahelegte, ihr einziges Heil sei die Flucht aus dem Lande, sei die Auswanderung. Es ist wohl war: das Recht auf Steuerleistung wurde ihnen nicht geschmälert, man gewährte ihnen auch großinüthig die Gnade, den Staat zu vertheidigen, im Kampfe für die Erlangung seiner Unabhängigkeit mitzubluten — aber mehr als eine vom Gutdünken der jeweiligen Machthaber und den wilden Instinkten des Pöbels befristete Existenz wurde ihnen nicht zugestanden. Und doch ist es eine der Bedingungen der Unabhängigkeit Rumäniens gerade der Artikel vierundvierzig des Berliner Vertrages. Der Name eines Vertreters der norvamerikanischen Republik prangt nicht unter dem Berliner Vertrage; aber so wie Nordamerika sechs Jahre, bevor dieser Vertrag zu stände kam, als Rumänien noch ein suzeränes Fürstenthum war, wegen gleicher Roheiten gegen die Türkei scharfe Vorstelluugeu erhob, so erhebt es sie jetzt gegen Rumänien selber, das als souveränes Königthum sich die Türkei zum nachahmenswerthen Muster erlesen hat. Amerika weiß, was es der Hochachtung der Humanität in seinem öffentlichen Leben zu danken habe, und schämt sich nicht, die'ls verschrieene Schlag wort zu gebrauchen. Allein es beruft sich auch auf sein eigenes Jutcreffe. Nicht, dass Juden in beträchtlicher Zahl dort einwaudern, ist ihm unangenehm. Der Staatssekretär hat warme Sorte der Anerkennung für die werthvollen geistigen ntld sittlichen Eigenschaften der Einwanderer. Aber dass Rumänien seine Juden ins tiefste Elend stürzt und sie körperlich gebrochen, wirth- , schastlich vernichtet zur Auswanderung zwingt, also mit völlig! „Mittellosen" Amerika überschwemmt, das sich so herabge kommenes Menschenmaterial nicht braucht bieten zu lassen, da- | gegen verwahrt sich Staatssekretär Hay. Er erklärt Nordamerika! «lls eine in dieser Angelegenheit direkt „Jnteressirte Partei". j Freilich scheint man in Rumänien sich bereits eines Anderen; besinnen zu wollen. Aber mau „scheint" nur, und dieses Andere! Ist noch lange nicht das wirklich Bessere. Der Widerspruch — nicht der Traktatmächte. sondern der öffentlichen Meinung in Europa, und mehr noch das finanzielle Bedürfnis Rumäniens, das auswärtiges Kapital heranziehen möchte, hat das Gesetz mit Hinterthüren aushecken lassen, durch die man jedesmal die „Fremden", sowie man sie ausgenützt hat, wieder entfernen kann; und wenn man auch dem Kapital, woher es auch komme, volle Gleichberechtigung entbietet, den »Fremden" kann die Gleichberechtigung jedesmal wegadministrrrt werden. So sieht das Bessere des neuen »Handwerker - Gesetzes" aus, das weder das Schicksal der Juden im Lande lindern, noch die beklagenswertheu Ursachen ihrer Auswanderung andern Wird. Dahin zielt Nordamerikas Einspruch bei den Uuterzeichnern des Berliner Vertrages. Ob dieser Einspruch volle und rasche Wirkung haben wird, muß sich ja bald zeigen. Nach den heute vorliegenden Nachrichten ist auf eine Unterstützung von Seite Deutschlands kaum zu rechnen, und dieses böse Beispiel dürste auch bei Anderen die guten Sitten verderben, selbst wenn solche wirklich irgendwo vorhanden wären. Aber wenn der Berliner Vertrag von Rumänien in solcher Weise mißbraucht werden konnte, dann wird et wohl als internationales Recht einer intereffirten Partei auch die Handhabe bieten, dass Amerika vor einem internationalen Forum erfolgreich die Sache Rechtlichkeit und Humanität zu vertreten vermag.^ Wissenschaft oder — Gelehrsamkeit. Von Rabbiner Dr. D a n i e t F i n k—Wien. XV. Was dedoch das Problem betreffend die zwei Wanderer anlangt, so sehe ich in Bezug aus desselbe nur zwei sich widersprechende Ansichten geäußert, — die Sache selbst scheint mir jedoch gar nicht berührt. Es wird zunächst behauptet, der Sinn des Gebotes der Nächstenliebe fordere von uns, dass jeder sich ohne weiteres für die Errettung des Nächsten aufopsere. Das hieße alsdann nicht mehr, den Nächsten wie sich selbst — sondern mehr als sich selbst lieben. Das aber ist in dem Gebote keineswegs ausgesprochen. Genau aus das entgegengeseßte Ergebnis läuft es doch hinaus, wenn wir uns auf den Standpunkt der anderen Ansicht stellen, dass der Sinn des Gebotes der Nächstenliebe nicht besagen wolle, „dass wein - Nächster genau so viel wiegt an sittlicher Qualität wie ich?" Mit Verlaub — wie hoch schätzt denn der geehrte Schreiber dieser Zeilen die sittliche Qualität seines werthen „Jchs" ein! — Heißt das nicht die Selbstsucht zur einen Thür hinausweisen, j um sie in zwiefach vergrößerter Gestalt zur anderer! wieder j herein zulassen? Unter solchen Bewandtnißen müssten wir dem Mbote der Nächstenliebe den Sinn unterlegen: „Liebe^deinen | Nächsten, der dir an sittlicher Qalität gleicht, wie dich selbst."..; —Das Ergebnis dieser peinlichen Selbstgerichtsbarkeit steht im l vorhinein fest. Es wird und muß immer daraus hinauslauseu,! dass jeder sich selbst als den in sittlicher Beziehung Vortrefflichsten! ausehe. Der Sinn des so gefassten' Gebotes der Nächstenliebe j liefe schließlich daraus hinaus, dass die Selbstsucht auch vom i Standpunkte der Moral die höchste Rechtfertigung erhielte.! Hier stehen wir vor einem springenden Punkt. Er markirt j die Grenzscheide zwischen der jüdischen und christlichen Auffassung j moralischer Angelegenheiten. Der Jude legt au seine Handlungen . j den objektiven Maßstab an. Er findet ihn in der Kraft, mit welcher"! es ihm gelungen, ist alle menschlichen und sonstige äußere Widerstande zu brechen, um dem Gedanken einer höheren Moral zum Siege zu verhelfen. Die christliche Auffassung dagegen ist die persönliche. Sie glaubt sich allen Ernstes im Rechte und mit den höchsten Grunsätzen der Maral im Einklänge, wenn sie im vorhinein, ohne viel Federlesens zu machen, für sich selbst die höchste Ueberlegenheitt in diese» Dingen in Anspruch nimmt. Daher kommt es denn auch, dass wir nicht selten durch moralische Urtheile und Ansichten wirklich wohlmeinender Christen uns geradezu vor den Kopf gestoßen fühlen. Wir jedoch stehen auf dem Standpunkte unserer Thora, welche jedem Menschen die . höchste ethische Würde, Ebenbildlichkeit Gottes, znerkennl. Es ergibt sich daraus ohne weiteres, dass jedes Wesen, das mit solchem höchsten Adel begnadet, für unsere Auffassung einen unendlichen Werth haben muß. Einen menschlichen Maßstab daran anzulegen, um jes auf seinen inneren Werth, oder, moralischen Feingehalt zu bestimmen, halten wir einfach für die höchste Vermessenheit.! Wen»! mir zum Schluffe die Frage gestellt wird, „ob ich! noch einen sittlich:» Conflikl ausfindig machen könne, wo ein! Mensch, der solche Liebe besitzt, in Verlegenheit kommt," so muß! ich dem zunächst entgegenhalten, dass das Problem mit den zwei j Wanderern noch immer ungelöst, ja nicht einmal angeschnitten! erscheint. Was jedoch die Frage selbst betrifft, so scheint sie mir j nur für die Naivität dessen zu zeugen, der sie aufgeworfen. Ich! will diesmal 'nicht nach dem ob seiner „kasuistischen Begriffskünstelei" berüchtigten Talmud greifen, sondern an den Bergprediger mich halten, der doch über derartige Vorwürfe hoch erhaben ist. In Math, lesen wir: „Aergert dich dein rechtes Auge, ,so stech es aus und wirf es von dir; beffer, dass ein Glied verloren gehe, als dass dein ganzer Leib in die Hölle komme. Aergert dich deine rechte Hand, haue sie ab und wirf sie von dir, beffer, dass ein Glied verloren gehe, als dass dein ganzer Leib in die Hölle geworfen werde. (Math. V, 29 und 30.) Wie der begründende Schlußsatz erkennen lässt, handelt es sich hierbei keineswegs um einen hyperbolischen Ausdruck etwa, sondern