Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1902
- Issue
- Heft 37 (19.9.1902)
- Date
- 1902-09-19
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3062972-3063113-3063150--02114-3068763- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Är. 37. Beilage zur Jeilfchrifl „Die Wahrheit." 22. Iahrg. Zur Orgamsationssrage. Durch die lauge Ferienzeit ist die am letzten Wiener Eantorentage so schön angeregte Organisation ins Stocken gerathen. Jetzt aber, da die Zeit der Einkehr und ernsten Betrachtungen herannaht, die an uns Cantoren so hohe Anforderungen stellt und unserem amtlichen Wirken und Walten erhöhte Bedeutung verleiht, ist es gebotene Pflicht, nicht nur an die große, uns bevorstehende A beit, sondern ein wenig auch an uns selbst zu denken. Und da sei es osten herausgesagt, dass jcbe noch so eifrig betriebene Organisationsthätigkeit unserer Berufsleitung in Wien im Saude verlaufen muß, so wir nicht selbst mithelfeu und mitthun, um die mit jedem Tage dringender werdende Einigung der gesummten Cantorenschaft zu Staude zu bringen. Was ist ein Feldherr ohne Armee, was nützen uns die von den besten Intentionen geleiteten Berathungen des Wiener Comitvs, was frommen uns noch so trefflich ausgearbeitete Statuten, tveun nicht in jedem einzelnen Berufsgenossen das Bewusstsein lebendig wird, dass sein eigenstes Interesse das möglichst baldige Zustandekommen der Organisation dringend erheischt und nur ein unverzüglicher, bedingungsloser Anschluss an dieselbe die Sorge um die Zukunft erleichtern kann. „Einigkeit macht stark", lehrt eine alte Erfahrung, die in keinem Zeitalter so vielfach praktisch verwerthet worden ist, wie in unseren Tagen. Wir leben gewissermaßen im Zeitalter der Berufs- und Fachvereine, der Ringe, Verbände, Gewerkschaften re. Es gibt heute thatsächlich fast keine einzige Interessengemeinschaft, die stch nicht zur nachdrücklichen Wahrnehmung und Vertretung dieser ihrer Interessen vereinigte und organisirte. Alle derartigen Organisationm haben mehr oder weniger den Zweck, dem betreffenden Jutereffenkreise die moralisch und materiell möglichst besten Existenzbedingungen zu schaffen und zu erhalten, im Innern die Kraft zu heben und Benachtheiligung von außen abzuwehren. So handeln heute die Angehörigen jedes Standes, jedes Berufes, jedes Gewerbes, vom Schlotbaron bis zum Taglöhner, vom geheimen Commerzienrath bis zum Kellner; und der ungeheure Erfolg, der durch diese Berufsvereine uub Interessenvertretungen erzielt wird, zeugt von ihrem hohen Werth und ihrem großen Segen. Nur eine Berufskategorie gibt es, die von diesem Segen nichts weiß und sich mit beu Brosamen begnügt, die ihr von den Tischen anderer Organisationen zufallen. Der ehrenwerthe Stand der jüdischen Cultusbeamten in den kleinen Gemeinden ist es, der diese bedauerliche Ausnahme macht. Ohne Energie, ohne Standesbewusstsein leben wir, zersplittert und vereinzelt, dumpf und stumpf dahin: Der eine seufzt beim Unterricht, der andere schilt den Vorstand aus (d. h. wenn's niemand Hört) und der dritte beklagt sein Los. Aber zu lebendiger, thatkräftiger, gemeinsamer Arbeit raffen wir uns nicht auf. Ja, im Gegeutheil. So oft, sei es von Einzelnen, sei es von Corporationen, der Versuch gemacht wurde, die Gesammtheit zu organistren, scheiterte derselbe an der Indolen; und dem Unverständnis jener, denen die Organisation in erster Reihe helfen sollte. Und doch kann es so nicht weiter gehen, und wir dürfen nicht ruhig zusehen, dass der jüdische Cultusbeamte, ein getreues Ebenbild des jüdischen Volkes, immer unstät und flüchtig von Ort zu Ort zu wandern gezwungen wird und in seinen alten Tagen, nach jahrelanger, mühsamer Arbeit im Dienste geheiligter' Institutionen der Noch und dem Elend preisgegeben ist. In geschloffenen Reihen müssen wir uns an die Gemeinden wenden, und dann wird unsere Stimme , auch nicht' ungehört verhallen. Wie bezüglich der Erhaltung des Judenthums den Gemeinden eine gewisse gemei,^chastliche. Verpflichtung obliegt, so auch , denen gegenüber, deren Arbeit ausschließlich der Erhaltung des Judenthums gehört. Zunächst kommt allerdings jene Gemeinde in Betracht, die die Kraft des Beamten absorbirt hat. Sie hat schlechthin die Pflicht, den arbeitsunfähigen Mann zu versorgen. So verfährt der Staat, so die Commune, so jeder ordentliche Mensch seinen Angestellten gegenüber. Der arbeitsunfähige Beamte wird pensionirt. Das ist nicht nur ein Gebot der Sittlichkeit, sondern auch ein Act der Klugheit. Rur durch solch' humünes Verfahren ist es möglich, tüchtige Beamte zu gewinnen und zu erhalten. Das Gleiche gilt auch von der jüdischen Gemeinde. Jede jüdische Gemeinde ist moralisch verpflichtet, ihren Cultusdeamten bei eingetretener Arbeitsunfähigkeit zu versorgen. Will sie das nicht, so stellt sie sich außerh rlb der Sittlichkeit und damit außerhalb des Judeurhums. Kann es die einzelne kleine Gemeinde nicht, so müssen die bessersituirten Gemeinden helfen. Was die Gemeinde nicht kann, müssen die Gemeinden können. In dieser Beziehung sind sie solidarisch. Sie sind nur des Judenthums wegen da, sie müssen daher die Personen, die dem Judenthum ihre Kraft geopfert, ehren und erhalten. Thun sie es nicht, so verläugnen sie sich selbst und haben noch außerdem den materiellen Schaden, dass kein halbwegs verständiger Mensch sich für die Zukunft dem Cullusbcamtenfach witmet. Und zudem haben wir ja in Oesterreich einen jüdischen Gemeindebund. Da würde sich für ihn ein weites Feld erprießlicher Thätigkeit eröffnen und er könnte nach dieser Richtung ebenso segensreich wirken, wie der Gemeindebund in Deutschland, dem es zu verdanken ist, dass die Frage der Versorgung der jüdischen Cultusbeamten durch die Gemeinden überhaupt in's Rollen gekommen ist. Vor Allem aber ist es nothwendig, dass wir einig sind und dass wir selbst den ehrlichen Willen bezeugen, für unsere Rechte einzutreten und jenen Männern Unterstützung zu leihen, die bisher unsere Interessen selbst gegen unseren eigenen Willen vertreten haben. Und darum möchte ich an-die weitesten Collegenkreise den dringenden Appell richten, sich bei dem Vorstände des „Oesterr.-ungar.Cantoren-Verreines" oder bei der Redaction dieses Blattes recht zahlreich zum Beitritt zu der geplanten Cantoren-Organition zu melden, um unseren lange genug vorenthaltenen Rechten zu Siege zu verhelfen. Äritrag zur Geschichte der Judenverfolgungen in Oefterreich-Nngarn. VI. Iuden-Uurnutt. Enbieten allen und jeden was Würden, Stands oder Wesens die seyen, die in unser Kayserl. ResidentStadt Wien, und denen Vorstädten, wie auch daran liegenden Dörflern und Orthen seß-und wohnhafft seyn, unsere Gnade und alles Gutes; und geben euch hiemit gnädigst zuvernehmen: wie das unerachtet vermöge das untern 22. diß beschehenen öffentlichen Ruff allen und jeden, welche von deß Lamusl Oppenheimers, underen ihme zugethanen Inden, bey dem nechst vorbey gangenen Tumult entnommenen und geraubten Sachen etwas in Händen haben,-die Kssütnirung derselben, und die Hinauffbringung auff die Kayserl. Schranen bey hoher Straff alles Ernsts. und gemessen anbefohlen worden; dannoch aher. wie bißhero die Erfahrenheit mit sich gebracht, von solchen grraubteil Jüdischen Effecten noch;u dato ein sehr weniges zuruck