Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1902
- Issue
- Heft 37 (19.9.1902)
- Date
- 1902-09-19
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Die IDabrbeit. Seite 9. Nr. 37. kommen, und restituirt worden, und dieses, wie vorkombt. etwan darumben beschehen seh, weilen sich viel befürchten, daß sie bey Hinauffbringung dergleichen Sachen auff die Schranen allda Nrrsstirlich wurden angehalten werben. Als haben Wir Uns zu denl Ende rvkolvirt, daß alle die jenige, welche annoch dergleichen Jüdische Effecten in Händen haben, und solche, es sey Gold, Silber. Geschmuck, baar Geld, Mobilien und Schrifften (worunter so gar einige Uns selbst coucernrrende Sachen befindlich seyn) inner den nechnen 3. Tagen unfern Stadt-Richter allhier entweder selbst überbringen, oder durch andere ihm erlegen laffen wurden, wann sie minderst keine Rädelsführer, und Urheber dieses Tumultes gewesen, von aller Straff hiPiit gänzlichen xsrdouirt scyn^: die jenige aber, welche von Zeit dieser Publication innere denen nechsten 3. Tagen solche Bsstitutiou nicht thun wurden, auff Betretten für Räuber und Dieb gehalten, und wider dieselbe mit der in denen Rechten vorgesehenen Straff unverschont männiglich mit aller Schärffe verfahren; hingegen einen solchen, der dergleichen Leuth, so einige denen Juden zugehörige Effecte» voreuthalten, und in dem außgesetzten Dermin nicht restitllirt haben, angeben wurde, hiervon auff Anzeigen das Viertl deß Werths erfolgt, dem jenigen aber, welche einige Bücher oder Schrifften äenunciren wird, eine Ergötzlichkeit gegeben werden solle, Benebens befehlen Wir auch in Krafft dieses Patents hiemit gnädigst und wollen, das in specie fein Jubilier, Sil bersch und, T ändler, oder sonst jemand anderer, welcher der auch ist, und was Condition oder Profession er immer ftyu mag, von solcher geraubten und entnommenen Jüdischen Effecten auf einigerley Weiß und Weeg, wie es im- : mer Nahmen haben mag, das geringste hiervon an sich zubrin-! gen, oder zukauffen bey grosser Leibs-Straff sich nicht unterj fangen, sondern ein jeder bey Vermeydung derselben, solches der Obrigkeit alsobalden offenbahren, und zuentdecken schuldig und verbunden seyn solle. 23. Juli 1700. (Fortsetzung folgt.) vor dem französischen Kriegsgericht. Episode aus dem deutsch-französischen Kriege, nacherzählt von Jos. Eppstein. (Fortsetzung.) Moise ließ sich den Eon vorlegen, er war auf seinen Namen ausgestellt, von dem Führer des Regiments unter-- zeichnet und auch der Preis, der für die beiden Ladungen angewiesen, 'war ein sehr annehmbarer, so dass unser Freund nur wünschen konnte, seinen ganzen Vorrath zu denselben Bedingungen abzugeben. Daran war aber gar nicht zu denken. Erstens hielt man im ganzen Lande den Aufenthalt der Pruffiens nur für einen vorübergehenden und ganz kurzen, denn sicherlich hatten sich die Franzosen nur deshalb rückwärts „conceutrirt", um mit desto größerer Wucht den Feind zu zermalmen und in sein Land zurückzutreiben, wo dann der eigentliche Krieg erst augeheu sollte — das stand bombenfest; außerdem war aber zu Beginn des Krieges ein Decret der französischen Regierung erlassen und publicirt worden, wonach jede Lieferung an feindliche Truppen auf's Strengste verboten und die Uebertreter nach dem Kriegsrecht zu bestrafen seien. Unser Freuud beschloss daher die hiesigen Vorräthe zu belassen, wo sie sind, eilte aber selbst zurück nach Remilly, in der Hoffnung, vielleicht in der dortigen Gegend das zweite Corps noch anzutreffen und ihm dann den gekauften Transport, in welchem > fast sein ^ganzes Vermögen steckte, unverzüglich zuzuführen.' Sollte aber dies nicht möglich sein, so glaubte er gewiss, die Festung Metz noch zu erreichen und auch da würden dann die erstandenen Lebensmittel gewiss willkommen sein. Glücklich gelang es ihm, seine Waaren am 8. August in Remilly in einer langen Reihe von Wagen zu bergen — von einem französischen Heerkörper in der Nähe war keine Rede — und auf Drängen dampfte ein großer Zug mit den Vorräthen noch in der Nacht nach Metz zu, während ein kleiner Thell derselben' -zmückblieb. Seiner BeforgniK zerstreuend, meinte der Stationsvorsteher, aüch diese käM« am anderen Tage wohlbehalten in die Festung, überhaupt sei es fraglich, ob sich die Preußen so weit vorwagen würde». Aber am anderen Morgen rückte ein Detachement preußischer Reirer ein, besetzte den Bahnhof und annectirte Alles» was sich auf demselben befand. Unser Freund musste sich nolens volens in den Verlust fügen und tröstete sich mit dem Gedanken, dass der größte Theil gerettet sei. HI. Trotz der furchtbaren Niederlage, die die französischest Truppen am 16. und 18. August bei Mars-la-Tour uns Gravelotte erlitten, die sie zwang, ihre Marschroute zu änderist und anstatt den Weg in's Innere von Frankreich zu verfolgen, sich in den Schutz der festen Mauern von Metz zu begeben, war die Stimmung in Metz und insbesondere bei dem Heere keine sehr verzweifelte. In der steinernen Umwalluug, vertrauend auf die weit vorgeschobenen, mit den besten Waffest armirten Forts, fühlte man sich erstens außerordentlich sichet. „Metz ist uneinnehmbar", so lautete die allgemeine Phrase Man konnte hier den Heerkörper reorganifiren, nach irgend einer Seite hin versuchen durchzubrechen, ehe der Feind dit Festungswerke gänzlich mnzing lte, wozu er immerhin, wie angenommen wurde, einiger Zeit bedurfte; außerdem würdest aber auch — dies wusste und erörterte jeder Sergant-Major ganz genau — die noch im Felde stehenden französischen Truppen, sowie die sich bildenden gardes mobile und gardes nationale den in das geheiligte Frankreich eindringenden Fremdling ganz gewiss nicht Vordringen laffen, sondern ihren in der Festung eingeschlossenen Brüdern die Hände reichen und vereint alsdann den übermüthigen Barbaren vernichten. (Fortsetzung folgt.) Notizen. — Von verschiedenen Gemeinden, Rabbinern und Cantoren wird uns mitgetheilt. dass das bekannte „Specialgeschäft für Ornate und Talare", Rudolf Gold stein, Wien, II., Taborstraße 54, sich durch geschmackvolle, exakte und trotzdem billige Ausführung der Ornate vortheilhaft bemerkbar macht und als überaus leistungsfähig Jedermann bestens empfohlen werden kann. Kundmachung. Der feierliche Beginn des Jugendgottesdienstes für Volks-, Burger- und Mittelschüler im Schuljahre 1902/03 findet nach folgendem Schema statt : A. Volks- und Bürgerschulen: Bethaus Schüler h 1 Beg Tag i n n Stunde I. Seitensteng. 4 Knaben u. Mädchen ij 27. Sept. 11 h 20 Vm II. Tempelgasse 3 Knaben;• ., „ 11 h 20 Vm Mädchen H 4. Oetober 11 h 20 Vm II. Malzgasse 16 Knaben;> 27. Sept. 2 h N. M. Mädchen 4. Oetober ä h N. M. XX. Kluckyg. . Knaben 27. Sept. 11 h 20 V» Mädchen j 4. Oetober 11 h 20 Vm III. Unt. Viaductg. 13 Knaben u. Mädchen i 27. Sept. 11 h 20 Vm V. Margarethenst. 73 ' 2 h 30 N. M. VI. Schmalzhofg. 3 » „ ,, j „ „ 11 h 20 Vm VIII. Florianig. 4 » - ..!! 11 h 20 Vm “X. Müllnergasse 21 j „ „ „ j ,, 11 h 20 Vm X. Humboldtg. 29 „ ,, i 2 h 5. M. XV. Tumerg. 22 ,,'';| „ 3 h N. M. XVI. Hnberg. 8 j j 2h 30N.M. XVIII. Schopenh. 39. „ „ .. j B. Mittelschulen: j 3h30X. M I. Seitenstetteng. 4 — f 27. Sept 3 h X. M. 11. Tempelgasse 3 li „ „ XV. Tarngasse 22 H 3 „ ,, ,, XVI. Hubergasse 8 ,. >» 3 h 30 N. M. Nach dem Gebete für den Landesvater wird bei offener Bundealade die Volkshymne (I. und IV. Strophe) gesungen. Die Schuljugend erscheint im Festgewande. Wien, im September 1902. Der Yentaid der isnel Cnltnsgemetede Ito*.