Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1902
- Issue
- Heft 34 (29.8.1902)
- Date
- 1902-08-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Geite 6 Die^lvahrheit. Nr. 34. Land zu verlassen. Während Elftere sich in Gruppeil zusawulenthun, um sich die Auswanderung zu ermöglichen, gehell die Letzteren daran, ihre kaufmännischen Geschäfte, ihre industriellen Unternehmungen zu liquidiren und den Wanderstab zu ergreifen Zn Bukarest sind die Häui'er in ganzen Straßenzügen leerstehend. In Jaffy klagt der Bürgermeister, dass die Mahala (die äußere Peripherie der Stadt) sich entvölkert. Aehnliche Berichte laufen aus nahezu allen rumänischen Städten. Ja! Wie heißt cs im rumänischen Volksliede: „Ach was nützt die schöne Braut Und dass mein Getreide wächst, 's geht doch Alles wie verhext." Wissenschaft oder — Gelehrsamkeit. Von Rabbiner Dr. Da.niel Fink—Wien. XI. Aus ein Gleiches lauft es hinaus, wenn Herr Dr. Jakob meint, wir könnten ruhig vom Jndenthume ein Stück nach dem andern preisgeben, wenn wir nur den Satz von der Nächstenliebe und dergleichen noch behalten. Es ist gerade nicht unverfänglich, in der heutigen Zeit, wo alle Welt damit paradirt und derselbe so recht zum Gemeinplatz geworden ist, — dessen ethische Bedeutung öffentlich zu erörtern. Um daher Missdeutungen im vorhinein zu begegilen, sei hier zum Ucberflusse ausdrücklich betont, dass es mir serne liegt, die große Bedeutung dieses Grundsatzes für die Gestaltmtgdes menschlichen Lebens im Sinne einer höheren Ethik verkennen, oder das ausschließliche Recht des Judeuthums, diese moralische Errungenschaft für sich in Anspruch zu nehmen, irgendwie in Zweifel ziehen zu wollen. Wogegen wir uns jedoch mit aller Entschiedenheit kehren muffen, das ist das Unterfangen des-heutigen Judenthums, seine ganze Moral aus diesen Grundsatz von der Nächstenliebe ausschließlich stellen zu wollen. Das hieße zunächst wieder der geistigen Abhängigkeit des Christenthums sich vorbehaltlos au'- tiesern. Bei uns hat man zwar die hohe Bedeutung dieses Satzes schon in den ältesten Zeiten — lange, noch bevor das Christenthum überhaupt' ausgetreten — voll und ganz gewürdigt. Dies bekundet neben dem bekannten Lehrsätze Hillel's der Ausspruch Rb. Akibä's: min2 Sna SS2 m -jjnS miKi „die Nächstenliebe ist eine der umfassendsten Moralregeln in der Thorax Einetl Jrrthum bedeutet es jedoch, tvenn man aus der „umsaffcnden", ohne Beachtung des Sprachgebrauchs, „die höchste Regel," — und auf eine offenbare Entstellung läuft es endlich hinaus, wenn man dann schließlich aus der „höchsten" — die einzige macht. Der Ausdruck Sna SS2 lässt sich nur atls dem tannaitischeu Sprachgebrauche erklären. Hier besitzt er, wie die Stellen Sabbat I, 1, Schebiits VII, I beweisen, nur die Bedeutung einer umfaffendeit Regel. Es kann keinem, der das Judenthum ker.nt, zweifelhaft sein, dass die dort angeführten Regeln nicht von der Art sind, dass aus denselben sämmtliche aus den Sabbat, beziehungsweise, auf das Brachjahr bezughabenden Bestimmungen abgeleitet werden könnten.*) Wie wenig vollends es berechtigt erscheint, dem Ausdrucke Sna SS2 die Bedeutung „einer einzigen Grundregel" zu unterstellen, zeigt die angezogene Stelle im Traktat Sabbat am deutlichsten, wo im Anschluffe an diesen sofort vor einem iNK SS2 die Rede ist. (Sabbat Cap. VII, Z.) Zweifache Gründe sind es, welche die hier vertretene, von der allgemeinen aber abweichende Anschauung bestimmen. Wir können zunächst den Grundsatz der Nächstenliebe nicht als den höchsten unserer Religion hinstellen, weil wir in derselben weit höhere verzeichnen.**) Statt alles weiteren sei hier nur auf,ein *) In meinem Buche, „Glaube und Kritik", Leipzig 1896, bei Hermann Haacke, S. 84—101, fyabe ich mich über diesen Gegenstand ausführlich geäußert. **) Schon S D. Luzzatto hat den Sachverhalt ganz richtig durchschaut. Er schreibt in einem Briefe an S. L. Rappoport mi einziges, aber sehr lehrreiches Beispiel verwiesen. V. B. M-, XV. 9 lesen wir: ,121p iökS Wa -|22S dj? 121 'n\ |& "|S wi iopi iS ]nn kSi |v2k.i -*nsa -|uj? .uni nöötpn natp j?2tpn natp Kvn *p "ni 'i Sk *pSj? „Hüte dich, dass du der Eingebung der Niedertracht folgst und dir sagst: das siebente Jahr, nämlich das Jahr des Erlasses steht bevor — du würdest darum scheel auf deinen armen Bruder sehen und ihm nichts leihen wollen. Wenn er jedoch vor Gott über dich klagt, so wird Sünde an dir haften." — Es handelt sich in unserem Falle darum, dass Jemand seinen Nächsten angesichts des bevorstehenden Erlaßjahres um ein Darlehen angeht. Wie nun die Sache liegt, befindet sich der Angegangene wohl in der Lage, dem an ihn gerichteten Begehren nachzukommen. Allein in Rücksicht auf das nahe bevorstehende Erlassjahr, das jede Forderung kraft der von Gott geordneten ausgleichenden socialen Gerechtigkeit ohne weiteres aufhebt, glaubt er davon absehen zu sollen. Dass solche Erwägungen mit den Verpflichtungen, welche die Nächstenliebe auserlegt, im mindesten im Widerspruch ständen, ist durchaus nicht abzusehen. Will der Betreffende sich doch nur vor einem offenbar drohenden Vermögensnachtheil bewahren, ein Vorrecht, das man ohne weiteres auch jedem anderen gerne zugestehen wird. Ja noch mehr,, wie der Zusammenhang mit V. 8 ergibt, ist der Besitzende gerne bereit, der Noth seines Nebenmenschen durch Gewährung eines Almosens beizuspringen. Denn erst angesichts des an ihn gerichteten Ansinnens um ein Darlehen kommen ihm die „höheren Bedenken". Der Unterschied zwischen dem, was aus der einen Seite gefordert, und dem, was auf der anderen getvährt wird, ist demnach nur ein rein ideeller. Die Darbietung eines Almosens hat für den Empfänger etwas Erniedrigendes, während die eines Darlehens nach de : ausdrücklichen Satzungen der Thora den Entlehner zu nich< s! verpflichtet. Es steht demnach nur die Ehre des Bittstellers c.uf; dem Spiele. Nichtsdestoweniger steht die Thora nicht an, diese so echt menschlichen Erwägungen als eine Eingebung wahrer Niedertracht hinzustellen. Ans dem Dargclegten erklärt sich auch der auffällige Schlusssatz: Kvn 12 '\n n Sk “|'Sj? Kipl „dass er nicht zu Gott über dich rufe und eine solche an dir hafte". Unserer Auffassung nach muß eine solche stets an einem bestimmt gegebenen Thatbestande haften, während sie in unserem Falle von dem zufälligen Umstande, dass der Gekränkte Gott anruft, abhängig erscheint. — Allein, da hier eine sachliche Benachtheiligung nicht vorliegt, die Uebertretung des religiösen Gebotes vielmehr in' dem ganz persönlichen Momente der Empfindung gelegen ist, deshalb wird auch die Sünde hiervon und von dem Maße der widerfahrenen Kränkung abhängig gemacht. Noch mehr jedoch zeigt sich die Unzulänglichkeit des Grundsatzes von der Nächstenliebe, wenn wir auf das Problem des Ben Petnri, welches in Baba Mezia 62a erörtert wird, eingehen. Es heißt dort : t v'rntP D'v St? pmp one ihk um jna p2S.1v '\up matp 2V1V '11VD |.itpn 2itP'S j)'av D.1V INK -nnitP dki D'NV ouatp DUatP '1 K2tP u? 1T2TI StP 1NN'V2 D.1V 'K »1KU SkI imöl DUatP IDtP'tP -JU2n ".iS poup 1"N *|ÖJ? 1'NK Ul löSl K2'pJ? „Gesetzt, es wandelten zwei in der Wüste, der eine von Bezugnahme auf Hillels Ausspruch (Sabbat 31), der bekanntlich von drr Reform als das- Um und Auf des ganzen Judenthums ausgegeben wird, Folgendes: — 'UN' nnrr 'im 112.1^ vo .1» '122 inm^> io« 1^2 — N2U uh —Tuinn^ uns nnn ptn I'2pn k>> 112N^ '20 >12 N1I2N NUN 1'p ^21 1M^2 .11122 MN «8'11'S TTW »J'Oin ^2» motan ha y'2.1 ni». (Briefwechsel herausgegeben von Gräber S. 178.) ob er (Hillel) zu dem Heiden gesagt hätte: bekenne dich zum Grundsätze der Nächstenliebe. — so b^st du Jude; oder: das Bekenntnis zur Nächstenliebe enthebt'dich der Pflicht, das Judenthum zu bekennen. — Hillel jedoch hat dies keineswegs gelehrt, vielmehr hervorgehoben: alles übrige ist die Auslegung jenes Grundsatzes, so gehe denn hin und lerne! — was jedenfalls besagen will: so lange du die^übrigen Gebote nicht gelernt hast — kannst du das Ziel der Vollkommenheit (d. h. selbst -.in ethischer Hinsicht) nicht erreichen.