Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1902
- Issue
- Heft 34 (29.8.1902)
- Date
- 1902-08-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Die Wahrheit. Nr. 34. zu gebenden Anregungen für die Thätigleit zu berathen und zu beschließen." So weit Rechtsanwalt Julius Plottke über das Proarauim der Organisation, dessen Ausarbeitung in die einzelnen Details noch Vorbehalten bleibt. Jedenfalls soll damit der Anfang gemacht werden zur Gründung einer Organisation, die sich selbst in Deutschland, wo der „Deutsch-israelitische Gemeindebund" auf eine ebenso erfolgals segensreiche Wirksamkeit zurückblicken kann, alsnothwendig gezeigt hat. Was nach dieser Richtung bisher bei uns in Oesterreich geschehen ist, oder eigentlich unterlassen wurde, und was-in Zukunft zu thun wäre, darüber wollen wir in einem dritten Artikel sprechen. Ms der Prager Cultusgemeinde. Die überaus rührige „Oesterreichisch-israelitische 'Union" in Wien versendet eben ihren Kalender für das Jahr 5663. Der größte Vorzug und Werth desselben besteht in dem vollständigen Verzeichuiße aller jüdischen Cnltusgemeinden Oesterreich-Ungarns, ihrer Vorstände, Funktionäre, ^rituellen und Humanitären Anstalten und sonstigen Einrichtungen. Bei nicht wenigen Gemeinden weisen die Angaben allerdings Lucken und Unrichtigkeiten ans; allein Schuld daran haben nur die bebetreffendeu Gemeinden, die zumeist ans Indolenz es unterlassen, den ihnen von der „Union" zugesandten Fragebogen überhaupt oder vollständig zu beantworten, wodurch die Herausgeber des Kalenders genöthigt werden, von diesen Gemeinden in früheren Jahren erhaltene Angaben ohne Rücksicht auf eventuell inzwischen eingetretene Aenderungen in unveränderter Weise zum Abdrucke zu bringen. In dem Verzeichuiße der Cnltusgemeinden nimmt selbstverständlich die Wiener Cultusgemeinde den ersten und größten Platz ein. Hier sind alle Daten> welche nur für irgend Jemand Interesse haben können, genau angegeben, wodurch man ein richtiges Bild von der vielfach verzweigten Verwaltung in der großen Residenzgemeinde gewinnt. Auch, wird uns da von mancher Einrichtung Kenntnis gegeben, deren Nachahmung in vielen anderen Gemeinden, besonders in der Prager, wünschenswcrth wäre. Um nur Eines zu erwähnen. In Wien müssen alle Trauungen in den Synagogen abgehalten werden. Hanstraunngen sind nur ausnahmsweise gestattet, in jedem einzelnen Fülle muß für dieselbe die Bewilligung des Cnltusvorstandes eingebolt werden, und wenn diese schon ertheilt wird, hat die Partei für die Hanstrauung eine um 50 Percent höhere Taxe als für die Trauung in der Synagoge zu bezahlen. In Hotels und Gasthäusern dürien demnach überhaupt keine Trauungen vollzogen werden. Durch diese nicht genug zu lobende Einrichrulig werden nicht, allein die Weihe und der religiöse Charakter des Traunngsactes, sondern auch die Würde des Trauungssunctionürs, wie das finanzielle Interesse der Synagogen und ihrer Funktionäre gewahrt. Ganz anders sind diesbezüglich die Zustände in Präg geartet. Die Prager Cultusgemeinde erhebt von innerhalb ihres Gebietes abgehaltenen Trauungen keinerlei Taxen und wird auch von dex Vornahme derselben gar nicht verständigt. Ihre Jngereuz auf Trauungen erstreckt sich nur so weit, dass sie außer dim von ihr angestelllen und besoldeten Oberrabbiner auch einige Synagogenrabbiner als Gemeinderabbiner bei der Behörde anmeldet, damit anch diese das Recht zur Vornahme von Trauungen erlangen. Den einzelnen Synagogen steht nur das Recht zu, bei jenen Trauungen Taxen einzuheben, die in der Synagoge selbst vorgenommen werden. Für Trauungen, die in Hotels, Restaurationen n. s. w. stattfinden, ist also außer der Localmiethe au den Gastwirth, der dieselbe, weilja bei ihm das Hochzeitemahl abgehalten wird, sehr niedrig stellt oder gar nicht berechnet, keine weitere Taxe zu entrichten. In Folge dessen finden hier die meisten Trauungen in den bezeichneten Localen statt. Trauungen vom Lande werden ausnahmslos in Gasthäusern ab gehalten. Wer einmal einer Trauung in einem Hotel beigcwohnt hat, weiß, dass der Act, der Trausunctionär mag noch so fromm und salbungsvoll sprechen, jeder Feierlichkeit und Weihe entbehrt. Zn verwundern ist es auch, dass die ehrwürdigen Prager Rabbiner, und namentlich der Oberrabbiner, die Vornahme von Trauungen in Hotels und Restaurationen, insbesondere in nicht jüdischen, nicht ablehnen. Wie oft mag es Vorkommen, dass in demselben Locale, wo die Trauung vollzogen und dem Brautpaare soeben ans Herz gelegt worden ist, Haus und Leben nach den Satzungen des Judenthums einzurichten, die Tische für das unmittelbar darauf st'attfindende Diner schon gedeckt sind. Die - mythologischen Figuren und Statuen, mit welchen die Speisesäle in den Hotels in der Regel geschmückt sind, machen dieselben auch nicht zur Vornahme von religiösen Functionen, welche zumeist auch mit einem Gottes- Gottesdienste verbunden sind, besonders geeignet. Auch der Würde des Judenthums und der Achtung feiner geistlichen Vertreter kann es weder in den Augen von Juden noch Nichtjuden förderlich sein, wenn 'man die Rabbiner im vollen Ornate in den Gängen der Restauration mitten unter dem interconfessionellen Publikum in geschäftlichem Eifer sich bewegen, oder in größter Eile von einem Hotel ins andere fahren sieht. Denn mitunter hat ein Rabbiner an einem Sonntag acht bis zehn Trauungen und noch mehr zu vollziehen, die in verschiedenen Localen, Synagogen, jüdischen und nichtjüdischen Hotels stattfinden. So wurde es mir wenigstens von glaubwürdiger Seite mitgetheilt. Vor einigen Jahren habe ich selbst einer Trauung in einem jüdischen Hotel in Prag beigewohnt und im Trausaale die Portraits der in diesem Saale fungirenden Prager Rabbiner, gleichsam als Reclambitdei, hängen sehen. Ob das auch, jetzt noch der Fall ist, weiß ich nicht. Das Beispiel Wiens, Trauungen in Hotels nicht vorzunehmen, sollte daher anch in Prag im Interesse des Judenthums- und der Würde feiner religiösen Vertreter befolgt werden, zumal bei der Sache auch ein wichtiger finanzieller Gesichtspunkt, der ja in unserer Zeit auch in religiösen Angelegenheiten entscheidend ist, in Betracht kommt. Die Rabbiner vom Lande und die Synagogen von Prag und Vororten, insbesondere deren Cantoren erleiden nämlich dadurch, dass in Prag Trauungen in Restaurationen vollzogen werden, einen großen materiellen Schaden. Die Rabbiner von Landgemeinden, weil ihre Brautpaare sich zumeist in einem Prager Hotel, wo sie.alles so bequem beisammen haben, naiieii lassen. Nicht immer aber nimmt man den eigenen Rabbiner mit, sondern zwingt diesen oft, einen Prager Rabbiner zu delegiren. Und nimmt man ihn schon mit, so hat er sich seit neuerer Zeit die Bewilligung seitens eines Prager Nabdiners zu verschaffen, wofür er ihm einen Theil feines eigenen oft kärglichen Honorars zahlen .muß. Ist gar ein Theil der Brautleute aus Prag, dann wird nach,einem zwischen den Prager Rabbinern getroffenen Uebereinkommen eine solche Bewilligung üverhäupt nicht ertheilt. Müssten aber die Parteien vom Lande auch in Prag in einer dortigen Synagoge sich-, trauen lassen, dann würden sie in den meisten Fällen es vorziehen, zu Hanse zu bleiben und dort ihre Vermählung zu feiern^ Die Synagogen und Cantoren in Präg und Vororten verlieren, weil auch einheimische Synagogenmitglieder sich in -Prager Hotels trauen lassen, wodurch die Synagogen um die Taxen und die Cantoren um das Honorar kommen, welches sie bekommen hätten, falls die Trauung in ihrer Synagoge stattgefunden und sie bei derselben fungirt hätten. Zu Functionen bei Trauungen in Restaurationen werden aber die Cantoren der verschiedenen Synagogen höchst selten berufen, da jene jüdische Restaitration in Prag, welche hauptsächlich in Betracht kommt, wie ihren Trauungssaal und Trauhimmel, auch ihren eigenen Trauungscantor. hat. Es fehlt ihr nur noch ein eigener Trauungsrabbiner. Doch das schadet nicht, es stehen ihr ja alle Prager Gemeinderabbiner bereitwillig zu Diensten. Wie lange das noch der Fall sein wird, weiß ich nicht. Vielleicht werden die ehrwürdigen Herren den materiellen Vortheil, den ihnen die gegenwärtigen Trauungsverhaltniße bringen und au den sie bei ihrem foufttgeii bedeutenden Einkommen leicht veri zichten könnten, aus freier Entschließung im Interesseihre-