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Die Wahrheit · 1902-08-08 · Heft 31 (8.8.1902) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 31 (8.8.1902)
Date
1902-08-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 Die Wahrheit. Nr. 31. nach Canuda, Argentinien rc. gegangen sind. Der Bericht schätzt die jüdische Emigration aus Rumänien aus rund 40.000 Seelen, gleich 15 pCt. der Israeliten, welche dazu vernrtheilt waren, in jenem Bojarenstaat zu leben. Die NeuauGmmlinge wurden nach Möglichkeit über die Bereinigten Staaten vertheilt, um sie aus den großen Hafenstädten zu entferne» und eine fernere Anhäufung großer Brassen in denselben zu verhüten. 26 Personen konnten in Woodbine angesiedelt werden, nur 2 in den New Jersey Colonien. Die drei Colonien dieses Staates, Alliance, Rosenhayn und Carmel, haben während des Bcrichtjahies nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, ihre Entwickelung ist eine äußerst langsame, und nur die in denselben eingerichteten industriellen Etablissements ermöglichen zur Zeit den Fortbestand. Dagegen sind die Erfolge von Woodbine sehr erfreuliche, obwohl diese Ansiedelung viel jünger ist. Endlich hebt der Bericht hervor, dass von den in Philadelphia gelandeten mehr als 3000 Juden nur 9 zurückgewiesen wurden, und auch diese nur deshalb, weil sie an gewissen unheilbaren Ki ankheiten Litten. Das neue Einwanoerungs- Gesetz, welches gegenwärtig dem Repräsentantenhaus vorliegt .und wahrscheinlich angenommen werden wird, bringt eine Reihe von Verschärfungen, welche aber unsere Glaubensgenossen nicht treffe«. Insbesondere die vielbesprochene Bildungs-Clausel ist dahin abgeändert, dass jeder Einwanderer den Beweis erbringen muß, dass er in irgend einer Sprache lesen kann, was betreffs des Hebräischen von fast allen Einlass begehrenden Juden zutrifft. In diesem Falle darf derselbe mitbringen seine Frau, seine Kinder unter 18 Jahien und seine Eltern oder Großeltern, sofern dieselben über 50 Jahre sind, ohne dass diese Angehörigen der Bildungsprobe unterworfen werdet«. Diese Clausel wird aus dem genannten Grunde nur einem sehr geringelt Theil der jüdischen Einwanderer gefährlich werden können, ebenso die zweite, wonach jeder Immigrant bis drei Jahre vom Zeitpunkt seiner Landung ausgewiesen werden kann, wenn er der öffentlichen Mildthätigkeit zur Last fällt. Wir dürfenzu unseren Brüdern in Amerika das Vertrauen haben dass sie diese Drohung gegenüber ihren Glaubensgenossen nicht zur That werden lasten. Die große Sorge, welche seit Jahren unsere Glaubeusgeilossen in Amerika beschäftigte, dass nämlich ein neuer Massenansturm von flüchtenden osteuropäischen Juden die Regierung dazu veranlassen könnte, ihre Häsen zu schließen, scheint jetzt durch das Nachlassen der russisch-jüdischen Emigration abgewendet, und das neue Einwanderungsgesetz erweist sich als weniger bedrohlich, wie es den Anschein hatte. So werden die Bemühungen, die Ankömmlinge aus recht viele Städte zu vertheilen und die überfüllten Ghettos der großen Städte zu entlasten, Zeit haben, ihre Wirksamkeit zu zeigen, und auch die Organisationen der jüngst eingewanderleu jüdischen Massen dürften hoffentlich bald stark genug werden, um Neulantenden als feste Stütze zu dienen. Seit dem Jahre 1891 sind allerorten solche von dem Streben nach Selbsthilfe geschaffene Organisationen entstanden, in denen sich die Einwanderer laudsmauuschastlich nach ihren Heimatsorten gliedern, und deren Princip theils gegeseitige Unterstützung, theils Ausübung von Wohlthätigkeit im Allgemeinen ist. In der letzten Zeit haben sich diese Vereine in New-Jork und Philadelphia bei der Unterbringung der rumänischen Flüchtlinge besonders nützlich erwiesen, welche an den nur aus rumänischen Inden zusammengesetzten „Raumaaian Belief Associations* einen ausgezeichneten Halt fanden. So hat die Gesellschaft dieses Namens in Philadelphia im letzten Jahre über 100 Landsleuten Unterkunft verschafft und Arbeit vermittelt. Die aus ihr hervorgegangenc Roumani&n Educational Society sorgt durch Abendcurse er. dafür, dass die Ankömmlinge, die „Grünen", rasch die Sprache ihrer neuell Heimat und einige Elementarkenntniße sich anzueignen vermögen, ums bald ohne fremde Hilfe ihr Brod selbst suchen und finden zu können. Beitrag;ur Geschichte -er Iudeuverfolgungeu itt Oesterreich-Ungarn. in. Hi« Höret über Juden. Von der Röm. Kayserl. auch zu Hungarn und Böheim Königl. Majestät, Ertzogen zu Oesterreich rc nnsers allergnädigsten Herrns wegen, wird N. N. allen und jeden Christlicheu Creditorn, so au diesige Judeuschafft ins gesa'mbt, oder bereit - einen besonders billichmäßige Sprüch und Forderungen haben, hiemit zur Nachricht angezeigt: daß sie selbige innerhalb dieses eingelrettenen Monaths Nartü, . dessen Ende für einen! peremptorischen Termin angesetzt ist, bei der zu jetztmahliger! Juden-Inguisition verordneten Hoff-Comrnission, schrifftlich j mit Beylegung deren zu Behuff ihres Petiti vorträglicher j authentischer NotHdurffteu anbringen, und also gewiß anmelden sollen, als sonsten auff erfolgende Saumseligkeit sie ferners nicht zuhören noch zuzulaffen. Wornach sich nun ein jeder zurichten weiß. 3. Marti! 1670. Iuden-KLuser betreffend. Von der Röm. Kayserl. auch zu Hungarn und Böbeim Königl. Majestät Ertz-Hertzogen zu Oesterreich nnsers aller- I gnädigsten Herrn wegen N. N. allen und jeden würcklichen j Burgern allhier;u Wienn, und denen so das Burger-Recht allda anzuuehmen verlangen, in Gnaden auzufügen. Demnach allerhöchst gedacht Jhro Kayserl. Majestät gnädigist resolvirt, daß die hiesige Iudenschafft von hinnen und autz dem gantzen Land außgeschafft werden, und also dieselben ihre allhier gehabte Häuser längst biß auff nachkommendes Fest nnsers Herrn Fron-Leichnämbs gantz und gar raumen, solche aber niemanden als gemeiner Stadt-Wienn, verkaufft w erden sollen. Als wird hiemit allen würcklichen Wiennerischeu Burgern, und i denen, so das Burger-Recht begehren, zuwiffen, gemacht, daß i ein jeder unter ihnen, so ein Haus in der Iudenschafft zu-! haben verlangt, sich von unten gesetztem dato rnner 14 Tagen | bey der zum Abzug der Juden verordneten Hoff-Oommission schrifftlich mit Benennung des jenigen Hauses, so er zu kauffeil! verlangt, unverzüglich anmelden, und darüber die Benennung > einer Traotatiovs-Tagsatzung erwarten solle. Wornach sich nun ein jeder zurichten wissen wirb. 14. April. 1670. | Juden Strittigkeiten I Von der Röm. Kays, auch zu Hungarn und Böheim Königl. Majest. Ertz-Hertzogen zu Oesterreich rc. misers allergnädigsten Herrns wegen, durch die N- O. Regierung Herrn Land-Marschallen hiemit anzuzeigen. Demselben seye ohne das bekant. was müssen der zu Abzug hiesiger Iudenschafft beftimbte Termin nunmehr herbey rucket; Wie nun allerhöchst gedacht Jhro Kayserl. Majestät zu dessen Beförderung gnädigst resolvirt, daß noch vor solcher Zeit, ihr der Juden wider die Christen, und deren wider die jenige bey Gericht anhangende, auch von neuem emergireub Rechtsführungen und Strittigkeiten fummarie undegantz förderlich erörthert werden sollen, und zu solchem Ende dero zu Emigration besagter Judenfchafft äepntirtm Herren Rathen gewiffe Commission ertheilt haben. Als wird er Herr Land-Marschall hiemit erinnert, darob zuseyu, auff daß dergleichen bey seinem unterhabenden Gericht anhangende Strittigkeiten inner denen nechsten dreh Wochen gewiß, und vor andern Parthey-Sachen durch einen schleunigen Weeg erörthert, nach decen Verstreichung aber die noch schwebende Lites, zu vorgemeldter £1#Commission verwisen werden mögen, welche alsdann anbefohlener Massen, also schleunig darinnen verfahren wird, damit sich keiner einer Übereilung wegen deß bevorstehenden Abzugs hiesiger Judenschafft mit Fug zubeschwären Ursach habe. . 14. Aprilis 1670. Jude« Harkuchk. Bon der Röm. Kayserl. auch zu Hungaru und Böheim Königl. Ma estä Ertz-Hertzogen zu Oesterreich unsers aller

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