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Die Wahrheit · 1902-08-01 · Heft 30 (1.8.1902) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 30 (1.8.1902)
Date
1902-08-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Se//e 4. Nr. 30. Die Wahrheit. menfasst, die dem Einzelnen "wie der Gesamtmheit Schutz bietet und der Außenwelt gegenüber die deutsche Judenheit nach jeder Richtung in würdiger Weise repräsentiert. Und nun, nachdem die Ergebuiße der Enquete der größeren Oeffentlichkeit unterbreitet, nachdem die gegen die Schaffung -er geplanten Organisation vorgebrachten Bedenken widerlegt find, mögen die noch unschlüssigen und dissentierenden Gemeinden noch einmal ausgeruseu werden, bald ihre prinzipielle Zustimmung zu der Idee der Gesammorganisation zu erklären. Wiederholt muß betont werden: die Organisation kann nur zu Stande kommen, wenn die Mehrheit aller deutschen Gemeinden ihren Anschluß vollzogen haben wird; nur dann wird ihr die Bedeutung zukommeu und die Beachtung seitens der Behörden zu theil werden, welche sie nach der Auffassung der Urheber der Bewegung beanspruchen muß. Möge die Idee nicht wieder dem unseligen Indifferentismus, der schon so vieles Gute im Keime erstickt hat. zum Opfer fallen! An der deutschen Judenheit ist es, dafür zu sorgen, dass die Organisation sich zu einer würdigen Gesammtvertretung gestalte! Mögen diese Worte kräftiger» Widerhall finden in den Herzen aller deutschen Juden, möge es diesen beschieden sein, das ersehnte Ziel zu erreichen! Aber nicht blos auf die deutschen Juden, nein aus das gesammte deutsche Volk wird die Schaffung einer Gesammtorganisation eine gute Wirkung ausüben. Darum, Ihr Männer in Israel: Vereinigt Euch und verkündet allem Volke, was die Juden in Deutschland sind , und was sie sein und bleiben wollen: Deutsche und Juden ans voller Ueberzeugung und in unwandelbarer Treue! Wissenschaft oder — Gelehrsamkeit. Bon Rabbiner Dr. Daniet Fink—Wien. VII. In den achtzehn Verordnungen galt es eben nicht blos, den allgemeinen Tendenzen der Zeit, die auf Auflösung und Verflüchtigung der Bande des Gesetzes gerichtet waren, wirHam entgegenzutreten, sondern es handelte sich des weiteren noch darum, gewissen brennenden Fragen gegenüber Stellung zu nehmen. Dies sollte in den Verordnungen bezüglich CT flWDltt .1212 rrvvv '.Ttp VTO pl3’fl und vor allem in denjenigen, welche bestimmen DU '3 rSj? 1125? KOtöl ,12111 lirwl rr2.1V rrr» rrw s'2i8V — geschehen. Gegenüber dem Bestrebell, das »Wasser" als das einzige und alleinige Aeiligungsmittel des Judenthums hinzustellen, war dies nothwendig. Was die ersten beiden Punkte betrifft, so ist ihre zeitgeschichtliche Beziehung nach bem, was oben ausgesührt worden, ohne weiteres klar, bezüglich der letzten beiden Punkte jedoch ist es auch mir nicht unbekannt, dass der Talmud scheinbar eine andere Ansicht äußert. Allein das, was 'orr 'i ivrr '2'2 21 zur Stelle beibringt: pmim pBJDön 71115?» 122 pfa» 'M rfcrow setzt doch nothwendig eine sehr heftige Religionsoerfolgnng voraus, womit man also «uf die Zustände unter Antiochus zurückgriff. Die Gegenwart dot nach der Richtung schwerlich einen.Anstoß. Ich kann daher die Muthmaßung nicht unterdrücken, dass man hierbei zwischen Beranlassung, die weit zurücklag, und Ursache, die in den Bewe- -gungen der Zeit hervortrat, wohl zu unterscheiden habe. Daraus allein erklärt sich auch der gegensätzliche Standpunkt, welcher von Hillel einerseits und Schammai andererseits eingenommen worden ist. Wenngleich auch dieser, was die Auffassung -er Dinge betras, mit letzterem gleicher Meinung war, so gebrach «8 ihm doch an Muth, sich der reißenden Strömung entgegen- -ust«nmen. Man wird es nun begreiflich finden, dass Rabbi Wkiba, als er im Kerker schmachtete, lieber sein Leben gefährden «achte, als sich entschlißen, die Anordnung bezüglich dt rbai zu Übertretei». (Erub. 23 b.) Nun erklärt es sich auch, welche Bewandtniß es hatte, FflW IT22 2H? «5?3 dass man das Schwert zu Hilfe rief. Nicht, dass man auf diese Weise dem Judenthum die achtzehn Verorderungen mit Gewalt aufzwingen wollte. Ein solches Verfahren «are im Gegentheile nur dazu a»»gethan, ihre Geltung im vorhinein als hinfällig erscheinen zu lassen. Es sollte damit vielmehr nur verhütet werden, dass »ran sich um die Dinge herumdrücke, wie dies auch Rasch» mit einem einzigen Worte so klar ans Licht stellt, j'3122 1U5?^ JW iw Man sollte sie anfassen, selbst auf die Gefahr hin, sich die Finger daran zu verbrennen! Schammai und sein Anhang sie waren vo»» der durchschlagenden Kraft ihre Gründe so sehr durchdrungen, dass sie kühn alle Welt in die Schranken forderten, um gegen dieselbe anzukämpfen. Diesen Umstand in seiner ganzen Bedeutung würdigend, erklären auch die Tossaphot (Aboda sara 37 Schlagw. s3N.il), dass die achtzehn Verordnungen eine That bedeuten, °— für welche ihre Urheber das Leben einsetzen mussten. Das ist es, tvas ihne»» die Unantastbarkeit für alle Zeiten sichert. Das allein dürfte schon zur Genüge be»veiseu, — wie gründlich Herr Dr. Jakob den Sachverhalt verkannt hat, »venu er zu behaupten so kühn tvar, dass die ganze Art des Talmuds auf Einfluß des Christenthnms zurückzuführen sei. Wenn bisher durch innere Gründe liachgewiesen worden, dass ein Einfluss des Christeilthums auf die Ausgestaltung des Talmuds unmöglich war, so soll die diesbezügliche Behauptung des Herrn Dr. Jakob nunmehr durch Vorführung des historischen Betveises in ihrer ganzen Haltlosigkeit dargelegt werden. Zu diesem Behufe erscheint es erforderlich, ans einen weitverbreiteten Jrrthum einzugehen, auf den ein großer Theil der Entstellungen zurückzuführen ist, welche unsere Ueberliefernng und deren Quellenschriften fortwährend erfahren. Die allgemeine Ansicht geht dahin, als ob Rabbi Jehnda Hanassi, der etwa sechzig Jahre nach der Zerstörung des Tempels geboren wurde, der eigentliche Verfasser der sechs Ordnungen der Mischna sei. Dies steht aus der gleichen Höhe der Einsicht mit jener, »velche die Abfassung des gesammten Talmuds dem Rb. Aschi znschreibt. Schon die eine kurze Bemerkung des Talmud fn3 '211 '21. ,13V» „Rabbi und Rabbi Nathan bilden den Abschluss für die Formnlirnng der Mischnah," (Bab mez. 86) beweist, dass der Anfang dieser Arbeit weit, weit znrückliegt. Bon besondere»» Gewicht für unsere Ztvecke ist die Beinerkung, dass Rabbi Nathan bei der ertvähnten Schlussredaktion betheiligt war. Derselbe war der Sohn des Resch'Gelntha in Babylonien und sungirte bereits unter dem Vater des Rabbi Jehnda Ha,»assi als Gerichtspräsident s'1 N'2 2K. Seine juridischen Entscheidungen werden in Rücksicht aus die aus dem Vaterhause »hin überkommenen Ueberlieferungen stets als maßgebend erachtet. *«'11 KpölJ?^ fi'mi Ml 83"1 |D3 '21 Rabbi Nathan wirkte als Richter und versteht es daher, dem Rechte auf den Grund zu gehen. (Bab. mezia 117.) Seine Mitwirkung an dein großen Unternehmen »var schon um destvillen nothlvendig, weil es sich um die Schaffung eines für das religiöse Leben grundlegenden Werkes handelte, das für das gesarnrnte Israel maßgebe»»d sein sollte. Die. babylonische Judenschaft war hierbei eben durch unseren Rb. Nathan vertreten. Religiöse Ueberlieferungen, welche in Palästina unter den Drangsalen und Wirr« uißen der Zeiten verdunkelt wurden, oder gar in Vergessenheit geriethen, konnten an der Hand der in Babylonien erhaltenen leicht »vieder hergestellt werden. Hiedurch zeigt sich der von gewisser Seite immer wieder in's Treffen geführte Umstand, dass die Mischnah nieinals durch einen Beschluss der gesammten Judenheit als Norm des religiösen Lebens angenominen wurde, in seiner ganzen Hohlheit und Hinfälligkeit. Ein solcher tvar »veder nothwendig, noch statthaft. Die gedachte Arbeit bezlveckte doch nichts anderes, als eine endgiltige Ausmittelunz dessen, was im Judenthume von jeher als religiöse Praxis zu Recht bestand. Dieselbe ging außerdem von jener Behörde aus, in deren Händen die oberste Autorität in allen religiösen Angelegenheiten lag und die daher befugt war, in allen zweifelhaften Fällen eine endgiltige Entscheidung zu treffen?) Aus dem Zusammenwirken der babylonischen und der palästinischen Schulhäuser ergibt sich aber ohne weiteres, dass Vergleiche hierüber die ebenso gründlichen als geistreichen Ausführungen Jsak Halevis in seinem Werke vorotb horiaoh*nim (H. Bd. I. Theil, S. 162—178).

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