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Die Wahrheit · 1902-06-20 · Heft 24 (20.6.1902) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 24 (20.6.1902)
Date
1902-06-20
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 Die lvahrhen Nr' 24. Maudel-Juden zu Zifferstorff hinder euch Häuslichen uiedergetljan und ' uugeschlaifft. dass ihr die von Stund au zu angesicht diess Bncffs huiMg vou euer« Obrigkeiten und Gebieih, und auss dem Land schaffet, und dieselben hinfüran und aufferhalb unserer Bewilligung und sondern Zugeben bey euch Hausslichen weder niderkommen lastet, noch in anderweeg auffenthaltet, und euch hierinnen dermassen gehorsamblich erzeiget und beweiset, damit der arme gemeine Mann bey diesen beschlvaerlichen Läuffteu destoweniger belästiget, und unser Land und Leuth der Juden halben nmb so viel mehr vor Nacht heil und Schaden verhütet werden: alles bey Vermeidung unser schwaeren Ungnad und Straff; dass ist unser ernstlicher Will und Mainung. 31. Januarii 1544. Henerat Ausschaffung der Jude« unter Jerdinand I. Entbieten alle» und jeden Prälaten, Grasten, Freyen, Herren, Rittern, Knechten, Lands-Haubt Leuthen, Viccdomben, Vögten, Pffegern, Verwesern, ambtlenchen, Burgenmeiitern, Richtern, Rathen, Burgern, Gemeiuden und sonst allen andern unser» Unterthauen und Getreuen, Geistlichen und Weltlichen, was Wurden Standes, oder Weesens die allenthalben in unser» N. Oe. Landen und Fürstl. Graffschafft Goertz gesesten seyn, fürnemblich aber denen, unter welcher Jurisdiction, Obrigkeit und Gebieth Inden gesesten seyn, denen dieser unser Briest fürkombt. verlündt oder zuwisten gethan wird, unsere Gnad und alles Gutes. Wiewol Wir hiegor. auss sondern Gnaden etlichen Juden gnädigst bewilliget und sie dayiu befrcyr, dass sie an etlichen sondern und benantlichen Oerthen unserer N. Oe. Lande auff unser Wohlgefallen ihre Wohnung haben und zu ihren Austenthalt ihre Gewerb und Hanthiruüg zimblicher und uubeschwärlicher Weiß treiben möchten, so befiuden Wir doch auß Täglicher Erfahrenheit, dass ihre Beywohuuug Uns unfern Landen und Christlichen Unterthauen nicht allein beschwärlich, sondern auch schädlich. Nachteilig, und ihrer vielen gantz verderblich seyn will, also dass Uns als Christlichen König, und regierenden Herrn und Lands-Fürsten in Krafft unsres obliegenden Königl. und Landsfürfil. Ambts wohl zustehen und gebühren Will, hierinnen gebührliches Einsehen zuthun, und solche nachtheilige Beschwörung zu wenden und abzustellen; und wollen demnach mit wohlbedachten Mnth, guten zeitigen Rath, und rechten Misten, hiemit in Kraffl dieß Briests allen und jeden Juden, an was Orthen und Enden die in unseren Ertz-Hertzogthumb Oesterreich unter der Ennß, dergleichen in den andern unserer N. Oe. Landen und Fürstl. Graffschafft Görtz gesessen seyn hieülit ernstlich auffgelegt, gebetten, und eingebunden haben; dass sie sich dahin und darnach richten, damit sie zwischen dato diß unsres General-Briests und Sct. Johannis deß Tauffers Tag schier ist komuleud, mit ihren Weib^ Kindern, Gesind,Haab und Gütern, ohne männigliches Irrung, Verhinderung und Beschwäruug, doch gegen Entrichtung und Bezahlung der gewöhnlichen Mauth, Zahl und Aufschlag, auß jetztgemelten N. Oe. Landen und Fürstl. Graffschafft Görtz, ihres jeden Gelegenheit nach, anderer Orthen hiuzieheu, dieselbige unsere Land räumen, und über angeregten Termin in denselben sich nicht finden, noch betretten lassen, alles bey Vermeidung unserer schwären Ungnad und Straff, Verlierung aller ihrer Haab und Güter. Deerwcgcn Wir dann auch alle ltnb Jebe Privilegs«, Freiheiten und Bewilligungen, dergleichen auch Schutz und Schmu Brief, so unsere Vorfahren Löbl. Gedächtuiß, uud Wir den Juden sament- und sonderlich in unfern N. Oe. Landen und Fürstl. Graffschafft Görtz gegeben haben möchten, hiemit gäntzlichen und würcklichen auffgehebt, oastirt, abgetban und widcrrufft haben wollen: also daß sie sich nach Verscheinung angeregten Termins derselbe» ferner an fernem OrO angeregter unsere N. Oe. Lande nicht freyen, genüsten, noch gebrauchen, sondern die gäntzlich tob, auffgehebt und «b seyn sollen; doch wo einer oder mehr unter den Juden, so also in unsren Landen gesesten seyn, wäre, der von seinem Jüdischen Jrrthumb, abstehen sich zu den Christenthumb begeben, und zu den rechten wahren Christlichen. Glauben bekehren, und darbey. verharren wolte, dem soll von uus alle Gnad, und von unsren Christlichen Unterthaneu alle gebührliche Christliche Lieb und Gutwilligkeit bewiesen und erzeigt werdet» Und gebieten dem.iach euch allen, und euer jeden besonder, absonderlich aber-denen, so unter ihrer Jurisdiction, Obrigkeit, und Gebieth Juden haben, ernstlich und erustiglich mit diesem Briefs, maineu. und wollen daß ihr diese -unsere Verordnung - und Außschäfsuug der Juden, so unter euch gesesten, sich darnach zuschiüeü und znhalteu wissen, zeitlich verkündet,' sie darauß mit Ernst außgeschaffet; und über den bestimbten Termin St Johannis des Danffers Tag ihnen ferner keine Wohnung, Wandel noch Uuterschlaiff, weder heimblich noch öffentlich unter euch gestattet, in keine Weiß; sondern diesen unseru General gäntzlichen gelobet, und dem Vollziehung thüt, alles bey Vermeidung unserer schwären Ungnad und Straff, daß wollen Wir Uns gäntzlich versehen, und beschiht unser ernstlicher Will und Meinung. 2. Januari 1554. Repitirt v. Maxmil II. 31. October 1567. Similiter 1. Februar 1572. Item d. Mathias 3. October 1614. Widerh. Rudolph II. 7. Januarii 1625. (Fortsetzung folgt.) Nahet Varnhagen.*) Wir Juden des westlichen Europa, können uns im zwanzigsten Jahrhunderte keilte Vorstellung machen von der Stellung unserer Glaubensgenossen um die Mitte des vorigen Jahrhunderts. Kaum dass uns eiu schwaches Abbild entgegentritt tu den socialen, moralischen und geistigen Verhältnißen der Juden Osteuropas, wie sie in ungebrochener Frische noch heute i» den Ländern des ehemaligen politischen und etwa des gegenwärtigen rumänischen Reiches bestehen. Da trat fast Plötzlich eine gewaltige Aenderung ein. Die Regierung des unvergesslichen Kaiser Josefs II, die Regierung des aufgeklärten Preußenkönlgs Friedrich II., eine Reihe hervorragender unbefangener Männer, Zierden des deutschen Volkes, Lessing, Herder u. a., das ganze mit Recht als Aufklärungsperiode bezeichnete achtzehnte Jahrhunderts zerstreuten allmählich mit immer größerer Schnelligkeit die Nebel, die bis dahin aus dem Volke Israels lasteten. ' . Das Urbild Nathan des Weisen, Moses Mendelssohn, war es, der trotz seines unvorteilhaften Aeußeren, durch die Reinheit seines Charakters, die Tiefe seines philosophischen Denkens und Wissells, durch die Klarheit seiner Sprache, durch die Hoheit seiner Bestrebungen am Meisten dazu beitrug, wenigstells einen großen Theil der Vorurtheile zu beseitigen, die man bis dahin dem Juden, der ja, eingepfercht in die dumpfen Mauern des Ghettos, dem Deutschen thatsächlich als Fremder gegenüberstand, 'allgemein entgegengebracht hat. Wie Luther durch' seine Bibelübersetzung dem deutschen Volke einen noch heute ungeschmälerten Schatz geschenkt hat, so hat auch Moses Mendelssohn durch seine deutsche. Uebertragung der heiligen Bücher.seinen jüdischen Stammesgenossen den Horizont erweitert und ihnen, selbst den Weg gebahnt, sich als Deutsche zu fühlen und culturell sich dem Volke aus das innigste anzuschließen, in dessen Mitte sie nun seil, Jahrhunderten geknechtet, verfolgt unddoch wieder zürückgerufen, in unverwüstlicher Lebenskrast gewohnt, haben. Die Saat, die Mendelssohn streute, giirg rasch iu ungeahnter Ueppigkeit aus. Schon die nächste Generation nach ihm, ja seine eigenen Nachkommen, nehmen einen breiten Raum ein, zwar nicht im politischen Treiben des deutschen Volkes (von einem solchen kann ja nicht gesprochen »erben) ' *) Rahel Varnhagen. Ein Lebens- und Zeitbild von Otto Berdrow. Mit. 12 Bitdnißen, 2. veränderte Auflage. Stuttgart. Verlag von Grriner 6c Pfeiffer 1902, Xll-452 S 7 Mk., geh.; gebunden in Hlbfr. 9 Mk..

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