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Die Wahrheit · 1902-06-13 · Heft 23 (13.6.1902) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 23 (13.6.1902)
Date
1902-06-13
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Vie Watfvtfeit. Seite 7. Nr. 23 hat besonders das Märchen vom Ritualmord, dass die Inden, und zwar auf Grund des Talmud, zur Feier ihres Osterfestes Christenblut benöthigen, schon viel Unheil angerichtet. Derselben Gräuelthat wurden in den ersten Jahrhunderten der Kirche die Christen von den Heiden beschuldigt und angeklagt, dass sie nämlich zu ihrem „Abendmahl" heidnische Kinder schlachten und ihr Blut verzehren, was mehrere Kirchenväter mit berechtigter Entlüftung als freche Lüge zurückwiesen. (S. «Rettung der Juden" v. Mettaffe Ben Israel, deutsch von Mos. Mendelssohn). Und auch in neuester Zeit wurden, bekanntlich viele Christen in China von den dortigen Heiden wegen dieser Lüge getödtet, was ja den christlichen Mächten Europas mit einen Anlass gab, gegen China Krieg zu führen. Gegen die Juden wurde diese Lüge zuerst im Jahre 1250 von einem fanatischen Geistlichen in Castilien, den Alphons X. für wahnsinnig erklärte, verbreitet. Wie wenig Anhaltspunkte für diese scheußliche Verlanmdnug vorliegeu, erhellt schon daraus, dass selbst der bekannte Judenfresser Johann Eisenmenger in seinem jndenfeindlichen Werke „Das entdeckte Judenthum", diese Beschuldigung als eine Lüge hinstellte. Die umfassendste Streitschrift gegen die Ritnalmordlüge ist das Werk „Dies domim“ d'&i ''ob’s von dem Privatgelehrten Rabbi Jsak Ber Lewiusohu in Kcemnitz, Russland. Demselben sind auch alle bis 1840 gegen diese Verleumdung von kirchlichen und weltlichen Souveränen erlassenen Edicte beigedinckt. Im Jahre 1842 nach der gräßlichen Bluibeschuldigung in Damaskus ließ Sir Mos. Moutesiore dieses Werk durch seinen Secretär Dc. Lewy aus dem Hebräischen ins Englische übersetzen und in den weitesten Kreisen verbreiten. Seit dieser Zeit gab esin England keine Blutbeschuldignng mehr mib cs wäre eine mehrseitige Wohlthat, dieses Buch auch in andere lebende Sprachen zu übersetzen und durch Verbreitung desselben die Auskläruug der bethörten und verhetzten Maßen zu fördern. Die Juden und der Talmud haben nebst ihren vielen Lichtseiten manche Schattenseiten. Allgemein werden nur die letzteren ausgetrommelt und die erstereu, trotzdem sie in Ueberzahl sind, mit Stillschweigen übergangen. Als Beider Schattenseiten nennt man ihren religiös-nationalen Particnlarismus eine „Soudermoral". Dieser ist aber bei den Juden eine Folge der durch viele Jahrhunderte auf ihnen lastenden Ausnahmsgesttze, vermöge deren sie nicht wie Menschen sondern ärger als die Hausthiere behandelt wurden. (2. „Die Romantik der Juden" von Dr. Schleiden.) Unter solchen Berhältnißen war es ihnen nicht zu verübeln, wenn auch nicht zu billigen, dass sie Humanität vorzüglich oder ausschließlich uur gegen ihre Glaubensgenossen übten. Jeder Druck erzeugt Gegendruck. Seit Aufhebung der Ausuahmsgesetze haben aber die Juden überall allgemeine Humanität, ja sogar vielfach unter Benachtheiligung ihrer Glaubensgenossen umfassende Wohlthätigkeitsakte ausschließlich gegen Nlchtjuden geübt, was unter anderen der röm.-kathol. Priester Dr. Franz Müller in feinem Buche, „Stöckers Christ!. Soziale u. s. &.*, erschienen bei A. Braun in Würzburg, lobend hervorhebt. Auch die particularistischen Lehren im Talmud rühren von Lehrern her, die in solchen Ländern lebten, wo inhumane Ausnahmsgesetze gegen ihre Glaubensgenossen herrschten. Der Talmud ist ja nicht das Werk eines einzigen Verfassers, sondern ein aus 12 dickleibigen Folianten bestehendes Riesenwerk/ in welchem die Lehren, Ansichten, Traditionen und Bibelerklärungen von etwa 2000 Privatgelehrteu, darunter Handwerker, Taglöhner, Industrielle, Handelsleute, Feldarbeiter Aerzte, Astronomen, Geometer. Juristen, Schulrektoreu, Philosophen u. s. w., die etwa in 1000 Jahren (von 500 vor bis 500 n. Chr.) in den verschiedenen Ländern der alten Welttheile lebten, enthalten sind. Für Lehren durfte kein Honorar genommen werden. Ein großer Theil dieses schriftlich und mündlich angehäuften Materials wurde von Rabbi Jehuda I., Patriarch in Palästina (137—194), Schuloberhaupt zu Liberias, im Vereine mit seinen Collegen gesammelt, geprüft, gesichtet und systematisch in 6 Theile, 60 Traktate, 523 Abschnitte unter dem Namen Mischnach nss?e redigirt und geordnet. Sie bildet den Text zur Gemarah - Ergänzung. Diese enthält viele in der Mischna fehlende alte Lehren, verschiedene Dogmen, Commentare zur Mischna, auch neue Erklärungen zur Bibel, Zeit- und Localgesetze von den Lehrern in Babylon, wo damals und noch später nur Heiden, aber keine Christen wohnten. Ferner enthält die Gemarah zahlreiche Historien, Fabeln, Parabeln und Legenden, vüle wiffenschaftliche Abhandlungen rc. Dieses die Mischna weit übertreffende Material wurde von R. Aschi und Rabiua (375—427) Schuloberhäupter zu L>ura und in Babylon, wie auch Von ihren Söhnen und Nachfolgern von 471—520 gesichtet, gesammelt, protokollarisch ausgezeichnet und in 36 Taktate systematisch geordnet. Diese ganz lakonisch, zuweilen hieroglyphenartig, ohne Lehr- und Satzzeichen geschriebene Gemarah mit der Mischnah heißen: der babylonische Talmud. Neuchlin nannte ihn den stolzen Hirsch mit vielästigem Geweih. Schon gegen 150 Jahre früher wurden von Rabbi Jochanau, Schuloberhanpt zn Sephorts in Palästina, die Erklärungen zur Mischnah nebst vielen anderen Lehren von den palästinensischen Lehrern gesammelt und systematisch geordnet. Die Sammlung heißt deshalb der palästinensische oder Jernsalemische Talmud, der an Inhalt und Umfang dem babylonischen Talmud bedeutend nachsteht. Die in d.mselben enthaltenen particularistischen Lehren und Ausuahmsgesetze stammen von jenen einzelnen Lehrern her, als Folge der in ihrer Umgebung herrschenden gleichlautenden Ausuahmsgesetze der Heiden gegen die Inden. Aber selbst Heiden, wenn sie die Noachideu-Gebote befolgten — eigentlich Verbote gegen Götzendienst, 'Gotteslästerung. Mord, Blutschande, Raub, Ungehorsam gegen die Obrigkeit und Genuss des Fleisches von lebenden Thiereu — hießen Fromme anderer Nationen, und wir haben gegen sie alle jene Rechts- und Humanitätspflichten, wie gegen unsere Glaubensgenossen zn erfüllen. Sie hießen „Fremde Insassen", weil sie das Jasassrecht in Palästina hatten, und ans sie beziehen sich die Gebote: „Gleich dem Einheimischen soll der Fremde bei Euch sein! Liebe ihn so wie Dich selvst! Ich bin der Ewige Euer Gott. Einerlei Recht soll bei Euch sein, dem fremden Insassen und dem eingeborenen, Jsjaeliten! Ich bin der Ewige Euer Gott." (Levit. 19, 33, 36. 24, 22). Kama 113. Sanhedr. 56 und Choschen- Mlschpat, 221.) Umsomehr haben wir alle Rechts-und Hnmanitätspflichten gegen unsere christlichen Brüder zu erfüllen, da ihre wesentlichen Religions- und Sittenlehren auf unserer Bibel basi en. Ein berühmter Rabbiner, wie Rabbi Jakob Emden sagt: „Die Christen sind zn Israel Brüder." (Reßen Maßeh. 15.) Beiden, den Inden wie dem Talmud, imputirt man eine Soldarität zu ihrem Nachtheile, aber nicht zn ihrem Vortheile. Das Vorgehen eines Juden wurde u'nd wird nämlich allen Inden zur Lait gelegt, aber die Tugenden selbst vieler Juden werden nicht dem ganzen Volksstamme zugeschrieben, wenn sie auch, wie Heiligung der Familie, Humanität und andere Stammestngenden gehören. Ebenso wird der Talmud für einige in demselben vorkommenden intoleranten Lehren als em im Ganzen Intoleranz lehrendes Werk verschrien, ohne zu beachten, dass er unzählige Lehren erhabenster Toleranz enthält. _(Fortsetzung folgt.) __ Andreas Feigrsche Witwen* Stiftung Am 21. Elul, das ist am 23. September 1902 werden aus obiger Stiftung acht arme israel. Witwen, jede mit dem Betrage von K. 103 beteilt. Oie Bewerberinnen haben ihre mit dem Nachweise ihrer Armut und des Witweustandes versehenen Gesuche bis längsten» 30 Juni 1902 im Einreichungs-Protokolle der israel. Cultusgemeinde I. Seitenstettengasse 4,1. Stock, während der Amtstunden v. 9 —12 Uhr vorm, zu überreichen. Gesuchsblanquette sind im Einreichungs- Protokolle unentgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Gebots- Trauungs- und Todtenmatriken der Wiener israel. Cultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nich erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche finden keine Berücksichtigung. Wien, 1. Juni 1992. Der Vorstand der israel, Cultusgemeiml* Wien.

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