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Die Wahrheit · 1902-06-06 · Heft 22 (6.6.1902) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 22 (6.6.1902)
Date
1902-06-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 22. Oie Wahrheit. Seite 5 von Bukarest, ziffermäßig demonstrirt und wird aus den höchst mongclhastcn Stand der öffentlichen ärztlichen Hilfeleistung hingewiesen. Augenscheinlich zeigen sich die erschreckenden Wirkungen der antisemitischen Gesetzmacherei. Aber all der Jammer rührt nicht die Herzen der Gesetzgeber. Im Gegentheile! Einigen — wenn auch ungenügenden Ersatz für den mangelnden Apotheken geben die Droguerien. Es bestehen deren 50 im ganzen Lande. Auch der Besitz einer Drognerie ist den Juden verboten. Aber von früher her, noch ehe dieses Verbot erschien (Reglement vom 4 (16) Juni 1896), befinden sich mehrere Troguerien im Besitze von Inden, welche nun von den verschiedenen Obrigkeiten in jedweder Weise chicanirt werden, um ihren Besitz zu vernichten. Eine Tabaktrafik auf dem Lande darf ein Jude nicht betreiben; auch darf ein jüdischer Lehrling oder Commis nicht in einer solchen Trafik verwendet werden. Das Gleiche gilt von dem Ausschanke geistiger Getränke. Aber dieses Verbot, welches strenge gehandhabt wird, hindert die Schulbehörden nicht, dem Kinde in der Schule 4 Bilderbücher, darstellend den Juden, wie er den Bauer trunken macht und ihn dann aus raubt, cnssolgen zu lassen. — Ein netter Beitrag zur Volkserziehnng! — Für die höheren urrd sogenannten „gebildeten" Stünde betreibt die Propaganda die unter dem Namen der „Cultur Liga" bestehende antisemitische Verbindung, welcher die höcksten Würdenträger, Minister und Präsidenten, Rärhe und Präsectei', Senatoren und Abgeordnete, ein erheblicher Theil der Beamtenschaft angehören. Ein Jude darf keine Speditions-Geschäfte machen. Er darf auch nicht Commissionnr oder Expeditor bei den Zollämtern sein. Er darf sich nicht mit dem Börsen- und Waren- ■ maklerwesen befassen. Auch an Orten, wo keine Börsen sind, gestatten die Behörden dem Juden feine derartigen Vermittlrrngsgeschäfe und bestrafen strenge die Uebertretuug dieses Verbotes. Es ist gar nicht auszudenken, was da an Chicane geleistet wird. Der Hausirhandel, in Rumänien bei dem schlechten Zustande der Straßen, der zeitweilig mehr oder minder unterbrochenen Communication, denmangelhaften Verkehrsmitteln geradezu eine Rothwendigkeit, ist überhaupt gesetzlich verboten; das heißt, in praxi sind die Vollzugsorgane angewiesen, nur die hausirenden Juden anzuhalten, sie behufs Bestrafung den Behörden zu überstellen und ihre Waaren zu confisciren. In industriellen Unternehmungen dürfen jüdische Arbeiter höchstens bis zu einem Drittel zugelassen werden. Heuchlerischerweise fixirt das Gesetz diese Zahl nur für die Dauer von fünf .Jahren, wohl wissend, dass nach einem so langen Bestände Hieran auch für die Zukunft nichts zu ändern ist. So wird dem jüdischen Arbeiter, welcher überhaupt nur in der einem Glaubensgenossen gehörigen Unternehmung eine Stelle findet, auch die industrielle Bethätigung entzogen. Die Juden sollen aber auch sticht Lastträger sein. Es gab deren in sehr großer Anzahl in den Donauhäfen. Die Behörden sorgten dafür, sie durch Griechen, Bulgaren, Armenier von jenseits der Donau zu ersetzen. Es wäre zu lang und langweilig, in der Aufzählung alles dessen fortzufahren, was an Quälereien Gesetz und Obrigkeit, der Minister und der Dorfpascha, der General' und der Dorfgendarm auszuheckeu vermögen. Das jüngst publicirte Gewerbegesetz und das in Vorbereitung stehende Rural-Polizeigesetz, welch letzteres dazu bestimmt ist, die Massenaustreibuugen in ein System zu bringen, sind neue Etappen auf dem noch unabsehbar langen Wege der rumänischen „Fremden"-Gesetzgebung. Gar herrlich offenbart sich der Geist dieser Gesetzgebung auf dem Gebiete der Schule. Der Volksschulunterricht ist ebligatorisch und unentgeltlich für das rumänische Kind, aber nicht für das Kind des „Fremden". Dieses muß ein Schulgeld bezahlen, 15 Francs auf dem Lande, 30 Francs in der Stadt. Und als auch das nicht genügend dem Andrang der jüdischen Kinder zur Schule adhalf, dann schloss man einfach dieselben nahezu gänzlich aus, indem man den Eintritt davon abhängig « cclte, dass vorerst alle national-rumänischen Kinder in der Schule untergebracht sein müssen, ehe das jüdische Kind auch gegen Zahlung ausgenommen werden dürfe. Und als nun die Juden, obgleich sie nicht Cultusgemeinden mit Corporatiousr echten bilderr dürfen, dennoch sich zusammenthaten und aus eigenen Mitteln für ihre armen Kinder Schulen errichteten, ging die Regierung mit allerlei Chicanen — deren Aufzählung wäre zu weitläufig und ermüdend — gegen diese confeffionellen Schulen vor. Bezüglich der gewerblichen, der Special-Fachschulen, der höheren Unterrichtsanstalten ist deren Betuch den „Fremden" gesetzlich verwehrt, oder es ist für die „Fremden" ein geringer Perceulsatz fixirt oder an die Bedingung, dass die National- Rumänen noch ein Plätzchen frei lassen, geknüpft und auch in allen diesen Fällen beschränkter Zulassung mit der Zahlung hoher Taxen verbunden. So hat — um nur ein Beispiel herauszugreifen — der jüdische Mediciner 360 Francs jährlich zu entrichten. Es soll nicht allein das politische, auch das sociale Erwerbs- und Bildungsniveau jener Hundertlausende einheimischer „Fremder" hecabgedrückt, diese sollen auch in ihrer Heranwachsenden Generationen getroffen, es soll ein tiefstehendes jüdisches Proletariat von staatswegen geschaffen werden, dessen Unterjochung mit Gewalt und Ausnahmsverfügungen dann scheinbar berechtigt gefunden werden mag. Welche wirthschaftliche Calamitäten für das Land als Folgen dieses Systems sich schon heute zeigen — davon ein andermal. Man hat in den letzten Tagen ein Denkmal Bratino's enthüllt. Aus der Zeit, da er noch höheren Idealen nachhing, rührt ein Ausspruch desselben her. Dieser Ausspruch, ein Warnungsruf an das rumänische Volk, lautet: „Kein Volk kann bestehen, wenn es verurtheilt wird von der öffentlichen Meinung. Ein Volk wird nicht allein durch Kanonen und Bajonette vernichtet. Es tobtet sich selbst, wenn es die öffentliche Verachtung herausfordert." In der Auswanderung aus dem Lande der Knechtschaft suchen alle diese verfolgten und gequälten rumänischen Glaubensbrüder ihr Heil, und so werden wir bald wieder wie im Vorjahre den Strom der Heimathlosen durch unsere Mauern ziehen sehen, und neuerdings werden an die „Israelitische Allianz zu Wien" große Anforderungen gestellt werden. Aber mit der rumänischen Hilfsaction ist die Thätigkeit der Allianz keineswegs erschöpft. Hebung der Volksbildung im engeren Vaterlande, Unterstützung jüdischer Schulen und Gemeinden, Förderung der jüdischen Wissenschaft und andere dem allgemeinen Interesse oes Judenthuins dienende Aufgaben belasten fortwährend ihr Budget, und im Hinblicke auf dieses weitumfassende und segensreiche Wirken halten wir es für eine Ehrenpflicht eines jeden einzelnen Juden, jeder jüdischen Gemeinde und eines jeden jüdischen Vereines in unserem Vaterlande, dem Aufrufe der „Israelitischen Allianz" Folge zu leisten und so theil zu nehmen an einem Werke, das der Gesammtheit des Judenthums dient und darum auch von der Gesammtheit bestritten werden muß. Professor Ärmin Vsmböry über de» Zionismus. Der berühmte,, vor einigen Jahren aus dem Judenthum geschiedene ungarische Gelehrte hat an den verantwortlichen Redakteur der „Ungarischen Wochenschrift" „Független Magyar Hetilap“, Herrn Julius Gabel, behufs Kennzeichnung seines Standpunktes zum Zionismus nachfolgendes, höchst bemerkenswerthes Schreiben gerichtet: „Auf Ihren an mich gerichteten wertheu^Brief ergreife ich mit aufrichtiger Freude die Gelegenheit, Ihr ehrenwerthes Streben in vollem Maße zu billigen. Der Zionismus hat sich darin ein edles, menschenfreundliches Ziel vorgefteckt, dass er verfolgten. unterdrückten, aller Rechte beraubten Juden helfe»» will. Denn seit meiner Heimkehr aus Asten kannte ich unter den europäischen, so hochgeschätzten Culturvölkern keinen größeren und abscheulicheren Auswuchs, als den Antisemitismus.

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