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Die Wahrheit · 1902-06-06 · Heft 22 (6.6.1902) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 22 (6.6.1902)
Date
1902-06-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Die Wahrheit. Nr. 22. Me rumänische Hilfsaktion hat große Summen gekostet, ober das Elend ist noch lange nicht behoben, ja es wächst von Tag zu Tag in Folge grausamer Verfügungen der gesetzgebenden Körperschaften und sämmtlicber vom Antisemitismus durchtrmikten Behörden in .Rumänien. Welchen Drangsalerr die rumänischen Juden gegenwärtig dorr ausgesetzt sind, darüber schreibt'ein ausgezeichneter Kenner der Verhältniße im Abendblatte der „Neuerr freien Presse" vom 30. v. M. an leitender Stelle folgendes: „Aus dem jüngsten, seit kaum einem Vierteljahrhundert souveränen Balkaustaate dringt ein Verzweiflungsschrei durch Europa. Vor Kurzem hat das Comite der Bereinigung jüdischer Handwerker in Bukarest einen Aufruf vertheilr unter dem Titel: ..Zur vollständigen Aufklärung über die Judenfrage in Rumänien". In diesem Aufrufe heißt es unter Anderem : „230,000 Bewohner (nach der letzten osficiellen Statistik) ohne politische Rechte, von allen Regierungen, die einander am Ruder dieses Staates gefolgt sind, unabläsiig durch immer empörendere Gesetze getroffen, als Fremde behandelt, obgleich seit Generationen im Lande geboren und erzogen und den gleichen Pflichten ilnd Abgaben wie alle Bürger unterworfen; Jassir aber aus den Dörfern. ' aus den Schulen des Staates weggejagt, mit der Ausweisung bedroht, Versammlungen abzuhalten verhindert? als ein Verhängnis über dem Haupte des Landes betrachtet .... der gesunde Menschenverstand zeigt uns, dass wir uns nicht mehr erlauben dürfen, uns über unsere Lage Illusionen zu machen." So aus tiefster Seele tönt der Aufschrei Tausender und Abertausender braver, tüchtiger Arbeiter. Und er sagt noch lange nicht Alles, was diese Armen bedrückt, welche es nicht wagen dürfen, so lange sie im Lande sind, auch ob der über das Gesetz hinaus im administrativen Wege seitens der Behörden geübten üblen Behandlung Klage zu führen. Was im Wege von Gesetzen, Verordnungen, Wilküracteu und Chicanen gegen jene unglücklichen 230.000 oder nach anderen Zählungen (Hübner's Tabellen 1901) 270.000 Bewohner Rumäniens, welche etwa vier Pcrcent der Gesammt Bevölkerung — man beziffert diese neuestens mit 6 5 Millionen Seelen — ausmachen, geleistet wird, möge die folgende, keineswegs auf Vollständigkeit Anspruch erhebende Aufzählung zeigen. Beginnen wir mit der — man kann nicht einmal sagen: mit einem Federstriche, sondern — stillschweigend geschaffenen Voraussetzung für die Drangsalirung jener Hunderttausende, mit deren Entnationalisirung. Obgleich seit Generationen im Lande wohnend, „im Lande geboren und erzogen, den gleichen Pflichten und Abgaben wie alle Bürger unterworfen", werden jene Hunderttausende Bewohner Rumäniens vermöge einer Mgenthümlichen original-rumänischen Rechtssiction und Terminologie „Fremde" genannt und, da sie selbstverständlich nicht Bürger eines anderen Staates sind, unter dessen besondere Schutzhoheit sie sich begeben könnten, als heimatshlos, als vogelfrei, als corpus vile für national-rumänische Experimente und Quälereien behandelt. Der Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878 anerkannte die Souveränität, die Selbstständigkeit des bis dahin türkisch suzeräneu Balkanstaates nur unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der religiöse Glaube an den Rechten und Pflichten des Individuums nichts ändere, dass „der Unterschied des religiösen Bekenntnißes als ein Grund der Ausschließung oder der Unfähigkeit bezüglich des Genusses der Ibürgerlichen und politischen Rechte, der Zulassung der öffentlichen Diensten, Aemtern und Ehren oder der Ausübung der ververschiedenen Berufs- und Erwerbszweige, au welchem Orte es auch sei, Niemandem gegenüber geltend gemacht werden dürfe". „Die hohen vertragschließenden Mächte (Oesterreich-Ungarn, Deutschland, Frankreich, Großbritanien, Italien, Russland, die -Türkei) knüpfen die Unabhängigkeit Rumäniens" an die vorangeführte „Bedingung". Artikel 43 und 44 des Berliner Vertrages. Und diese Bedingung harrt noch heute ihrer Erfüllung ungeachtet des schmachvollen Handels, der mit Menschenrechten gegen Eisenbahu-Ablöinngei^ an welche sich mächtige Interessen knüpften, getrieben, Menschenrechte um ein Blutgbld verschachert wurden. — Die Viertelmillion einheimische Juden bleiben Juden, bleiben „Fremde". Der Artikel 7 der Verfassung mit der jeweils nur durch Specialgesetze gewährenden Jndividual-Nattlralisation, die auf Grund dieses Artikels damals im Jahre 1878. erfolgte Naturalisation, von 800 Juden — unter ihnen 600 Todte (sie waren auf dem Schlachtfelde geblieben), deren Familieu-Angehörigen aber die Naturalisation nicht zw statten kam — die seit vierundzwanzig Jahren erfolgte Naturalisation von 80 Juden — 3'/s Per Jahr — sind ein Hohn auf die obigen internationalen Vertragsartikel, ein Hohn auf alle feierlichen Humanitätsznsagen der rumänischen Regierung an die Signatarmächte. - Aber — ei e echt rnmäuisch-nationale Sehenswürdigkeit! — jene Viertelmillion „Fremde" haben ihrem Vaterlande Rumänien die Blutsteuer zu entrichten. 25.000 in Rumänien lebende Juden dienten oder dienen noch im rumänischen Heere. Doch ihnen gilt^ nicht das Dichterwort: „Hast du's zum Corporal gebracht, so stehst du auf der Leiter zur höchsten Macht." Sie alle dienen als Gemeine. Das Avancement zum Officier ist ihnen durch Gesetz, das Avancement zum Corporal, auch nur zum Gefreiten ist ihnen durch Verordnungen und Armeebefehle entzogen. Der jüdische Apotheker, der jüdische Arzt dienen während ihres Militärjahres als gemeine Soldaten, während ihre christlichen Collegen die Stellung von Ofsiciren bekleiden. „Die Blutsteuer hat nichts mit der Naturalisation zu thun" — sagte General Mann im Senate — „die Blutsteuer wird durch das Recrutiruugsgesetz geregelt, dir Naturalisation aber durch die Verfassung." Solch ein nicht naturalisirter Rumäne mag sich für sein Vaterland zum Krüppel schießen lassen, sein Leben hingeben; aber königlich rumänischer Gefreiter werden — dazu müsste individuell vorerst im Gesetzgebungswege von den Kammern die Naturalisation ertheilt werden, und dazu werden — wenn überhaupt — die Kammern sich dann herbeilassen, wenn er todt auf dem Schlachtfelde liegt. Der Fremde kann nicht Grundbesitz erwerben. Der Ortsfremde darf sich in einer Landgemeinde nur mit Bewilligung der Communal-Obrigkeit niederlassen, und ein altes Regierungs- Circulär, auf welches man sich beruft, um ab und zu eine Massen-Austreibnng zu insceniren, belehrt die Ortsobrigkeiten, dass eine Niederlassungs-Bewilligung an Juden nicht zu ertheilen sei. Dieselben sind sonach vom Betriebe der Landwirthschaft ausgeschlossen. Vor dem kranken Juden schließen sich die Thore des öffentlichen Krankenhauses. Höchstens zu einem Drittel der gesammteu Bettenzahl, auf Kliniken, wenn der Kraukheitssall ein besonderes Interesse für die Studirenden bietet, finden kranke Juden Aufnahme. In schweren, dringenden und seltenen Fällen werden die „Fremden" ausgenommen, wenn sie zu Experimenten für wissenschaftliche Zwecke dienen können. (Artikel 83 des Sanitätsgesetzes.) Jüdische Aerzte werden nicht zu den Stellen an Kliniken zugelassen, sie dürfen Hospitäler, Reconvalescentenhäuser, Institute für Geisteskranke nicht dirigiren. In Rumänien, insbesondere auf dem flachen Lande,' herrscht der empfindlichste Mangel an Aerzten und Apotheken. Nichtsdestoweniger dürfen Gemeinden einem jüdischen Arzt niemals den Charakter eines öffentlichen Functionärs verleihen und ihn nur dann bestellen, wenn ein christlicher Bewerber nicht da ist, und wenn er, der Jude' sich coutractlich verpflichtet, die Stelle ohne jede Entschädigung sofort zu räumen, sowie in der Folge ein christlicher Arzt sich meldet Es ist klar, dass jüdische Aerzte unter solch einladenden (?) Bedingungen zu concuriren, kaum in der Lage sind. In Rumänien bestehen 191 Apotheken— 173 in den Städten, 18, sage achtzehn, in deu Landgemeinden. Der letztausgeschriebene Apotheker-Concurs ergab nicht einen einzigen Bewerber für die Landgemeinden. „Die Pellagra, die Tubernculose, die Syphilis decimiren die Landbevölkerung in furchtbarer Weise." In einem jüngst veröffentlichten Berichte wird die größere Sterblichkeit und das Deficit an Geburten, insbesondere bei der orthodoxen national-rumänischen Bevölkerung

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