Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1902-05-30 · Heft 21 (30.5.1902) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 21 (30.5.1902)
Date
1902-05-30
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3062972-3063113-3063134--01938-3068571
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Fekerr.-ungar. Cantoren-Zeitung. . 21. Beilage zur Zeitschrift „Die Wahrheit." 22. Iahrg. Auf zur Organisation! Wären die Cantoren Oesterreich-Ungarns nicht mit Blindheit geschlagen und ihre Ohren nicht mit Wachs verstopft,-sie hätten schon längst gegen die unzähligen Akte der Willkür und Ungerechtigkeit, die tagtäglich, bald da, bald dorr, von übelwollenden und rücksichtslosen Gemeiudegewaltigen an ihnen begangen werden, einmüthig Front gemacht und im engen Anschluss an die vom letzten Wiener Eantorentage angeregte Organisation den Weg zur Befferung gesucht. Trostloser noch als in Ocsterreichlliegen die Verhältniße in Ungarn, wo gegen Eultusbeamte mit einer Rücksichtslosigkeit vorgegaugen wird, die man eben nur in jüdischen Gemeinden kennt. So wird aus Homonna über einen geradezu unglaublichen Bruralitätsakt, durch welchen die Existenz des dortigen langjährigen Canto: s getroffn wurde, nachfolgendes berichtet: „D.r vor Kurzem hier weilende Rabbi Halberstamm ans Sieniawa (Galizien), hat den Machtspruch geihni, dass der zu unser Aller vollsten Zufriedenheit hier wirkende Cantor Carl Eisenberg seines Amtes verlustig werden niüsse, weil er seine Kinder nebst demHebräischeu —auch in profanen Wissenschaften unterrichten lasse! Leider hat diese Auffassung traurige Früchte gebracht, indem der Vorstand im Vereine mit dem ansonsten liberal denkenden Ortsrabbiner, dieser Suggestion Gehör gebend, den Cantor seiner Functionen enthob und ihn sammt Familie brodlos machte. Was nützen die vom Staate und von der Commune mit schweren Opfern hier erhaltenen Volks- und Mittelschulen, deren Aufgabe es doch sein soll, Wissen und Bildung zu verbreiten, wenn im aufgeklärten XX. Jahrhundert der finstere Fanatismus seinen Einzug hallen darf und Menschenopfer fordert? Ja, Menschenopfer, indem man es wagt, einen Vater seiner Existenz zu berauben, weil er seine Kinder auch zu guten Patrioten und nützlichen Staatsbürgern erziehen will. Wen aber trifft die Schuld dieser nicht genug zu verdamnienden That? Wahrlich nicht den Sieniawaer Rabbi, weil dieser in feinem galizianischen Wirkungskreise unseren Verhältnißen ganz fcri e steht und es gar nicht ahnt, dass in einer ungar. aut. orrhod. Gemeinde auch Individuen, die öffentlich b'b-G sind, als Vorsteher wirken dürfen, während in seinem Heim ein Mann, der seinen Kindern weltlichen Unterricht angedeihen lässt, zu keinem npnp zugelassen und förmlich als Abtrünniger betrachtet wird. Es würde ihn ein Gruseln überlaufen und er suchte nie mehr ungarischen Boden auf, so er es ahue« uröchte, dass in ungar. chaffidisch-orthod. Gemeinden auch Rabbiner wirken dürfen, die das verpönte Rabbiner-Seminar mquentirten und gar jnie im Besitze der im § 26 des orthod- Organisations-Statuts vorgeschriebenen Autorisation von drei anerkannten orth. Rabbinen gewesen sind. Ja, er würde gewiss jener Stunde fluchen, in welcher er das erpemal ungarischen Boden betrat, so man ihm Kunde davon brächte, dass in ung. aut. orthod. Gemeinden Schulcommiffionen amtiren dürfen, unter deren ausschließlicher Aufsicht der hebräische Unterricht in den Gemeinde-Anstalten steht, denen es überantwortet ist, die Bestimmungen betreffs des Unterrichts-Ausmaßes in -raAn zu treffen; deren Häuser aber ebenso koscher sind, wie das des Grasen Pallavicini, und die das Gebot der Milah ebenso treu beobachten, wie der Bürgermeister Dr. Lueger in Wien. Also wen trifft die Schuld? In erster Reihe unseren Ortsrabbiner, der die VerhäWiße unserer Stadt und unseres Landes kennend, der selbst der deutschen und ungarischen Lectüre nicht abhold, es dem Sieniawaer Rabbi nahe legen musste, dass nach Ansicht der ung. orthod. Rabbinen es mir den Prinzipien des wahren Judenthums durchaus nicht collidirt, wenn man auch profanen Wissenschaften huldigt. Bei seinem vielseitigen Wissen wäre es ihm ein Leichtes gewesen, nachzuweisen, dass im Talmud und den einschlägigen Decisionen das Lernen profaner Wissenschaften nicht nur nicht verboten, sondern nachdrücklichste anempfohlen wird, yia yn vpfmn 210 und dass es unzählige Talmudgelehrte gegeben hat, die trotz ihrer griechischen Bildung wahrhaft fromm und gottesfürchtig gewesen sind. Bei seiner immense» Belesenheit, und um sich und seinen ungarländifchen Amtsbrüdern, die es als Beleidigung anfehen würden, so man ihnen profane Bildung abfprechen würde, Achtung in den Augen des Sieniawaer Gaou zu verschaffen, wäre es seine Pflicht gewesen, aufklärend mitzutheilen, dass schon im Mittelalter Heroen wie Sadja, Maimonides, Iben Esra, Gabirol, Jehuda Halevi, Samuel Nagrella u. s. w. gelebt haben, die alle hervorragende Philosophen, von wahrer Frömmigkeit und echter Religiosität durchdrungen waren. Welch' überzeugende Wirkung würde ferner unser Ortsrabbiner erzielt haben und von welcher Tragweite, selbst für die Sieniawaer Zustände, wäre es gewesen, so er angeführt hätte, dass profane Bildung auch schon zur Rettung Israels beigetragen hatte, indem er den Gaon an den gelehrten, hochgebildeten und weltberühmten Amsterdamer Rabbiner „Manaffe Ben Israel" erinnert hätte, der infolge seiner hohen Bildung sich selbst die Liebe christlicher Gelehrten erwarb und durch sein berühmtes Werk „Die Rettung Israels", welches er 1651 dem englischen Parlamente widmete, einen solchen Kiddusch haschem erzielte, dass mau die aus Spanien vertriebenen Juden in England gastlich aufnahm Und wenn der Gaon die Einwendung erhoben hätte, dass R. Moses Jfferles im „Jore Dea« bemerkt, „man solle mit externen Schriften nicht viel Zeit vergeuden", so will R. Jsserles damit gewiss nicht practische Schulbildung gemeint haben, da diese, wie der Ortsrabbiner und seine Berufsgenossen es doch gut wissen, zum Broderwerbe und zur Amtsthätigkeit nothlvendig sind. Durch die Anerkennung des Sieniawaer Ausspruchs hat nun der Ortsrabbiner sich ein Armuthszeugnis ausgestellt, dessen Folgen, unter den dermalen hier geschaffenen Zuständen, unberechenbar sind. Wir fragen aber nicht, ob der Ortsrabbiner nicht.von harten Gewissensbissen geplagt wird wegen der Brotlosmacherei einer unschuldigen Familie; ob er sein Vorgehen mit den Gesetzen der Moral und Humanität vereinbar findet; ob er solch himmelschreiendes Unrecht den Geboten und Principieu der heiligen Thora entsprechend erachtet? Was wir fragen ist: wie kann der Ortsrabbiner die Sünden der Vergangenheit verantworten? Er gestattete es anstandslos, dass _ der Schochet Ubodek Carl Eisenberg acht Jahre hindurch seine Functionen ausübte, obwohl dieser während dieses Zeitraumes seinen Kindern profanen Unterricht ertheilen ließ, und er hat ruhig zugeschen, wie sein Haus, seine Gemeinde, die Häuser seiner Gemeinde und die vielen Fremden, welche hier verkehrten, stillschweigend von der Schechita eines Unwürdigen genoßen l Musste erst der Sieniawaer Gaon kommen, um de» Ortsrabbiner Recht von Unrecht unterscheiden zu lehren, dann, Ehrw. Herr, überliefern Sie Ihre nnrn dem Flammentode, klopfen Sie sich in die Brust und sprechen Sie vwpö n’iy nxsan. und suchen Sie sich einen anderen Erwerbszweig! Denn wer wird wohl Ihren ferneren religiösen Entscheidungen Glauben schenken? Oder— und dies wäre noch viel trauriger —

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.