Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1902-05-30 · Heft 21 (30.5.1902) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 21 (30.5.1902)
Date
1902-05-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3062972-3063113-3063134--01934-3068567
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 4. Die Wahrheit. Nr. 21. kreis der Kinder nützlich erweitert wird. Und will sie sich und den Ihren körperliche Erholung bereiten, dann führe sie ihre Kleinen hinaus in Gottes freie Natur, um am stetigen Wechsel derselben Herz uud Sinn zu erquicken und auf das weise Walten des Allvaters im Himmel aufmerksam zu machen. Fern bleibe sie aber jenen Orten, wo Körper und Seele der Jugend leicht Vergiftet und für die ganze Lebensdauer geschädigt werden! Daniel Sk utetzky. Ältrabdinische Ansichten über Äarhanpt. Man rühmt stets den Freiheitssiun des jüdischen Stammes, die Meiuungssreiheit, die unsere von keinen Dogmenfesseln eingeengte Religionslehre ihren Bekennern gewährt. So weit sich hicse Behauptung aus das Alterrhum bezieht, ist sie zutreffend, weniger gilt dies von den Chassidim der Gegenwart. Wer kennt nicht die Aeußerung des Talmud über Gedankenfreiheit. Die Schule Schamais und die Schule Hillels theilten Israel, durch ihre immerwährenden religiösen Streitigkeiten, in zwei große Parteien, wovon die eine zur Fahne der ersten, während die andere zur Fahne der zweiten schwur. Oft erklärte die eine Schule Dinge für unrein, die die andere für rein hielt; jene erklärte die Heiraten in gewissen Verwandtschaftsgraden für nicht erlaubt, die diese gestatten zu dürfen glaubte. Nichtsdestoweniger lebten beide Parteien und Schulen im tiefsten Frieden, achteten sich gegenseitig, speisten miteinander und schlossen Ehen miteinander. (Jebam. 14.) Der berühmte Tanaite R. Josua b. Chananja nahm keinen Anstand, gegen unzählige Halachos, die keine biblische Basis hatten, zu eifern. (Tosista Chagiga 2). Ja, er war es auch, der den Math hatte, einerseits den Grundsatz auszusprechen, Lu g/rsrio Gesra, man darf den Gemeinden keine unerträglichen Erschwerungen auferlegen, (B. Batra, 60) und andererseits'gegen die Entscheidung durch das Lat Lol entschieden zu kämpfen. (B.- Mezia 59). Anders in unserer Zeit. Und dessen mag für heute ein einziges Beispiel genügen. Von den vielen Bräuchen, die für unsere Zeit bedeutungslos geworden, wollen wir für heute nur des einen in den meisten israel. Schulen jenseits der Leitha bestehenden Brauches, während des Religionsunterrichtes bedeckten Hauptes zu sitzen, erwähnen, weil um dessentwillen in vielen Gemeinden Streitigkeiten in Szene gesetzt wurden. Wir sind gewiss weit entfernt, uns für die Chorinische Reform, in der Synagoge unbedeckten Hauptes zu erscheinen, zu begeistern, allein in der Schule, wo"8rk Disciplin hiedurch sehr alterirt wird, würden wir, vom Standpunkte der Religion ausgehend, für die Abrogation des in Rede stehenden Brauches plaidiren. Vor Allem muß constatirt werden, dass der Ursprung dieses Brauches weder in der Bibel noch im Talmud begründet ist. Letzterer erzählt, dass ein Lehrer einige Schüler getadelt, weil sie unbedeckten Hauptes gegangen, ohne zu beachten, dass sie vor einer hervorragenden Persönlichkeit erschienen sind. Ferner heißt es iit Soferim: „Derjenige, dessen Knie entblöst, oder dessen Kleider zerissen sind, oder dessen Haupt entblöst ist, kann dennoch als Vorbeter fungiren und das Schema lesen. Einige jedoch behaupten, dass demjenigen, dessen Haupt entblöst ist, das Schema zu lesen nicht gestattet werden soll. Die Funklion eines Meturgemon, Uebersetzers, aber kann er selbst unbedeckten Hauptes verrichten." (Soferim 14. 15). Im Schulchan Aroch O. Ch. 91. 3. heißt es: »Einige behaupten, chass es nicht gestattet sei, den Namen Gottes entblösten Hauptes zu sprechen, und Einige sagen, dass ma>i einem Juden das Gotteshaus unbedeckten Hauptes zu betreten, verwehren soll". Der berühmte »Wilnaer Gaonbehauptet in seinem 'Commentar zum Sch. Aroch (8 Note 5), dass das in Soferim erwähnte Verbot, den Namen Gottes entblösten Hauptes auszusprechen, n n r auf Chassidim (Hochfromme) Bezug habe. Der berühmte Gelehrte Rabbi Salomo Lurja (Maharschal) wurde einst befragt, ob es einem Kopfleidenden gestattet werde, unbedeckten Hauptes speisen zu dürfen. Für dieses Verbot, entgegnete Lurjä, finde ich nirgends einen Anhaltspunkt. Im Midrasch Rabbah 3 B. M. 271 heißt es wohl: Wenn irgend ein König eine Gesetzordnung in seinem Lande verkünden lässt, wie vernehmen die Unterthanen dieselbe? Stehend, entblösten Hauptes, mit Furcht und Zittern. Der Allgütige aber spricht zu Israel: Leset das Schema, das meine Gesetzverordnung ist, aber ich verlange von Euch nicht, dass Ihr es stehend oder mit entblöstem Haupte thun müsset. Hieraus also folgt deutlich, dass unbedeckten Hauptes zu speisen oder zu beten, keine Sünde sei; allein was soll ich thun, das Volk legt auf Lappalien immer mehr Gewicht, als auf die wichtigsten Satzungen. (Teschubot Meharschal 72.) Rabbi Jsak ans Wien, der bekannte Verfasser des sehr geschätzten Werkes „Or Serua", erzählt in dieser Schrift, 2. 20 Nr. 43, dass es in Frankreich üblich sei, barhäuptig vor der Thora zu erscheinen. Er seinerseits tadelte wohl diesen französischen Brauch, gibt aber jedoch bereitwilligst zu, dass sich im Traktate Soferim ein Anhaltspunkt für diesen Brauch filldet. Aus den hier angeführten Stellen erhellt also zur Genüge, dass man selbst als streng conservativer Jude den Religionsunterricht in der Schule entblösten Hauptes leiten kann, ohne befürchten zu müssen, als Ketzer gebrandmarkt zu werden. Förderung der Handwerke und den Ackerbaues bei den ungarischen Juden. (Schluß.). Da der ungarisch-israelitische Handwerks- und Ackerbauverein keine Oekonoinie-Anlage zur Heranbildung von Ackerbauern besitzt, kann die Ausbildung von Ackerbau-Zöglingen nur im abgegrenzten Maße bewerkstelligt werden. In Ermangelung einer solchen Anlage ist .nämlich einerseits die probeweise Unterbringung der zur Ausbildung in den Ackerbauschulen destgnirten Zöglinge, anderseits die entsprechende Anstellung der in den Ackerbauschulen bereits ausgebildeten- Zöglittge mit großen Schwierigkeiten verbunden. Ueberdies hat der Verein gegenüber dem bedauerlichen Judifferentismus und der vorherrschenden Skepsis, den erbet denen zur Förderung der Heranbildung von Ackerbauern in allererster Reihe berufenen Oekonomiekreisen begegnet, schwer zu kämpfe». Ju diesem Kampfe bestärkt ihn die Ueberzeugung, dass er mit seinem Bestreben nicht blos confeffionellen, sondern auch nationalen Interessen dient, wobei er auch die bestimmte Hoffnung hegt, dass das Beispiel seiner ausgebildeten und sich bewährenden Ackerban-Zöglinge den vielfachen Zweifeln alsbald ein Ende machen und der Verein - je eher in die Lage kommen wird, unter Mitwirkung der hiezu berufenen Oekonomen-Kreife auch auf dem Gebiete des Ackerbaues eine größere Thätigkeit entfalten zu können. Das gegenwärtig befolgte System bei der Ausbildung von Ackerbauzöglingen besteht darin, das Knaben von kräftigem Körperbau im Alter von 14—17 Jahren, - welche 3—4 Claffen einer Bürger- oder Mittelschule mit gutem Erfolge beendet haben, auf den beui Verein in einigen Oekouomien zur Verfügung gestellten Plätzen rmtergebracht werden, hauptsächlich zu dem Behufe, um ihre Neigung zur landwirthschaftlichen Arbeit, sowie ihre physische uud moralische Veranlagung zu erproben und ihnen zumindest die elementaren Begriffe der landwirthschaftlichen Beschäftigung zugänglich zu machen. Die diese Probezeit einwandfrei bestehenden Knaben werden nach Vollendung des 16. Lebensjahres auf Kosten des Vereines behufs Ausbildung in staatliche Ackerbauschulen geschickt, von wo sie nach Absolvirung des vorwiegend praktischen 2jährigen Curses als arbeitsfähige Jünglinge eutlaffen werden und als intellegente landwirthschaftliche Arbeitsaufseher oder Oekonomie-Unterbeamte verwendbar sind. Solchen derart ausgebildeten Jünglingen verhilft der Verein sodann zur Erlangung entsprechender Anstellungen, und wenn sie sich im Laufe einer mehrjährigen Praxis nach jeder Richtung hin bewähren, sollen sie mit Unterstützung der d em Vereine zu.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.