Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1902
- Issue
- Heft 19 (16.5.1902)
- Date
- 1902-05-16
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 19 Die Wahrheit. Seite 7. mehmlich mit dem Rabbinate, die Vereinbarungen mit den Fleischbankbesitzern, beziehungsweise Pächtern, die Antragstellung rücksichtlich der Höhe der zu entrichtenden Pauschalbeträge, die -Evidenz der Eingänge rc., ferner mit der Beaufsichtigung des gelammten Dienstes wird die Commission für rituelle Angelegenheiten, beziehungsweise das Koscher-Fleifchcomito betraut. Referent bemerkt, dass von der bisher bestandenen Uebung, die Schächtgebühr zn restituiren, wenn das Thier trete befunden wurde, mit Rücksicht auf die sich hieraus ergebenden Unzukömmlichkeiten nunmehr abgegangen wird; um jedoch den Fleisch- Hauern eine materielle Erleichterung verschaffen, solle die Schächtgebühr von K. 1.60 auf K. 1.40 ermäßigt werden. Vice-Präsident Dr. Stern bemerkt, dass es ihm wichtig scheine, das Publikum über die Tragweite der vorliegenden Anträge betreffend die Koschersteisch-Angelegenheit aufzuklären. Der Antrag beziehe sich nur auf Bänke, welche unter der besonderen Aufsicht des Rabbinates der Cultusgeiueiude steheu, sich dessen Auordunngen in jeder Beziehung zu fügen. Es bleibe aber auch bei Kenntnis von Missbräuchen in den anderen Bänken dem Cultnsvorstande nach wie vor das Recht gewahrt, auf Entfernung der Koscherfleifch- Tafel zu dringen. Vice-Präsident Dr. Gustav Kohn schließt sich den Bemerkungen des Vorredners an und führt weiters aus: Der Unterschied zwischen den beiden Arten von Fleischbänken besteht darin, dass das Rabbinat bei den nicht ihrer besonderen Aufsicht unterstellten Bänken keinerlei Verantwortung für das Kachrus üoernimmt Und dass die Beaufsichtigung dieser Bänke nicht eine ständige, sondern eine zeitweilige ist. Von der vom sinanziellen Standpunkte einpfehlenswerthen Absicht, fliegenve Maschgichim aus Beiträgen der Fleischhauer zu bezahlen, sei abgegangen worden, und er selbst habe aus ethischen Gründen deshalb feinen in dieser Angelegenheit früher eingenommenen Standpunkt aufgegeben, obwohl er die sichere Besorgnis habe, dass das Ausgeben dieses Standpunktes die Gemeinde finanziell belasten werde. Cultusvorsteher Dr. Spitzer gibt der Ueberzeugung Ausdruck, dass die vorliegenden Anträge, wenn zum Beschluss erhöbe», auch insofern segensreich wirken werden, als auch die übrigen jüdischen nicht unter der besonderen Aufsicht stehenden Fleischhauer darnach trachten werden, ihren Kunden gewisse Garantien zu bieten, dass sie Koscherflleisch führen. Vertreter Ober-Finanzrath Dr. Rappaport wendet sich gegen das Zwangsmoment, welches in jenem Punkte der vorliegenden Anträge zum Ansdrucke gelangt, welcher bestimmt, dass in Zukunft Jedermann, der eine Koscherbank errichten oder Koscherfleisch verkaufen will, genöthigt fein wird, mit der Cultusgemeinde in ein Vertragsverhältnis zu treten. Schon mit Rücksicht auf die große Belastung, die hiedurch die Gemeinde trifft, beantragt Redner diesen Punkt der Anträge zu eliminiren. Vice-Präsident Dr. Stern bemerkt, dass den sich steigernderl Bedürfnißen eventuell mit Erhöhung der Gebühret! begegnet werden könne. Cultusvorsteher E l t b o g e n bezeichnet die vom Ober- Finanzrath Dr. Rappaport vorgebrachten Bedenken als nichtstichhältig mid empfiehlt, den Anträgen des Referenten znzustimmeu. Cultusvorsteher Dr. Berger beantragt, die von den Fleischhauern einzuhebende Maximal-Gebühr für den Maschgiach von K. 1000 auf K. 1200 zu erhöhe». Kais. Rath Wilhelm P o l l a k ersucht den Vorstand, sich mit den Ausführungen des Herrn Oberfinanzrath Dr. Rappaport doch näher zu befreunden. Denn, wenn ein wirkliches Bedürfnis besteht, und dies ist ja bei den strenggläubigen Inden der Fall, dann kann und wird es dazu kommen, dass sich mehr Fleischhauer um die Concessionirung. bewerben, als vielleicht dem Localbedarf eines Bezirkes entsprechend uothwendig ist. Dies könnte factisch für die Cultusgemeinde eine stärkere Belastung des Budgets mit sich bringen. Er stelle daher den Antrag, bei der Errichtung derartiger Bänke auf de» Localbedarf Rücksicht zu nehmen, zu dessen Beurtheilung der Cultusvorstand berufen ist. Redner betont weiters, dass man bei der Schaffung neuer Institutionen auch dafür Sorge tragen muß, sowohl den Schächtern, als auch den Aufsehern die Instructionen in die Hand zu geben; ferner sind diese Instructionen auch den Fleischhauern znzumitteln, damit bei streng umschriebenem Wirkungskreise keine Competenzüberschreitun'gen Vorkommen und jeder Anlass zu Klagen und Recriminationeu vermieden wird. Es fei auch darauf zu achten, dass alle Angelegenheiten der Schochtim und Maschgichim von der Koscherfleisch.Commission berathen und beschlossen werden sollen, anstatt dass die zumeist armen Schochtim und Maschgichim einer einzigen Person, dem Herrn Rabbiner Meyerson, für den Redner übrigens alle Hochachtung hat, überantwortet werden. Ein Mensch kann leicht irren und unmöglich die ihm bisher fremden Localverhältniße Wiens kennen. Ferner soll auch seitens des Rabbinats für jedes Jahr im Boi hinein die Liste der wegen der Feiertage auszunehmenden Schlachttage an die Fleischhauer hinausgegeben werden, damit eine Collision mit deren geschäftlichen Interessen verhindert werde und nicht momentane Verfügungen die Fleischhauer gegen das Rabbinat aufbringe». Cultusvorsteher A »spitz hält dafür, dass die Einführung der Zwangsmaßreget wirklich eine unerlässliche Noth wendigkeit fei, um den Wünschen des Publicnms nach garantirt koscherem Fleisch entsprechen zu können. Wenn ans Rücksicht für viele Existenzen die Weiterführung der Koscher-Fleisch-Tafel auch den nicht unter besonderer Aufsicht stehenden jüdischen Fleischhauern gestattet werde, so sei dies eine Concefsion an einen bestehenden Uebelstand, der je eher, je lieber beseitigt werden soll. Rach dem Schlussworte des Referenten Edler v. M i f e s, der für nächste Zeit eine Vorlage über Geflügelschlachtung und i Koscher-Selchwaareil-Attgelegenheilen ln Aussicht stellt, wird ein j Antrag des Cultusvorstehers Salo Cohn ans en bloc Ab-! stimmnng über die Vorlage des Vertreter-Collegiums angenommen. Bei der hierauf folgenden Abstimmung werden die Anträge der Herren Dr. Rappaporl und kais. Rath Wilhelm Pollak abgelehnt und die Anträge des Vertreter-Collegiums mit der von Dr. Berger beantragten Erhöhung der Maximalgebühren für Maschgichim mit großer Majorität angenommen. -Historische Dorcommistiou. Zum nächsten Punkte der Tagesordnung „Historische Vorcommisfion" ergreift Referent Dr. Steiner das Wort. Er führt aus, dass die aus Gelehrten und Vorstandsmitgliedern zusammengesetzte historische Vorkommission sich damit befasst habe, ein bestimmtes Programm auszuarbeiten. Die Herren vom Fache waren der Meinung, dass, um ein praktisch durchführbares Programm zu entwerfen, eiuejReihe von VorarbeiteuOiolhwendig sei, und sie machten sich erbötig, dieselben unentgeltlich zu besorgen, wenn der Cultusvorstand zur Vorlage des Programmes eine einjährige Frist und die nothigen Mittel zur Bestreitung der Ausgaben für gewisse Vorarbeiten bewilligen würde. Redner beantragt deshalb namens des Vertreter- Collegiums, für Zwecke der historischen Vorcommission '.für die Jahre 1902 und 1903 Beiträge von je Kronen 3000 zu bewilligen. Cultusvorsteher Salo C o h n, erklärt mit Rücksicht auf das Vorhandensein einschlägiger ausgezeichneter Werke gegen den Refereutenantrag stimmen zu müssen, da mau mit kleinen Mitteln nichts erreichen werde und größere Summen hiefür nicht aufwenden könne. Der Vorsitzende betont demgegenüber die hohe ethische Bedeutung des Zieles, welches sich die historische Commission gesteckt hat, indem sie es ermöglichen will, dass die österreichischjüdische Geschichte erforscht und ihre Kenntnis in den weitesten Kreisen verbreitet werde. Die Gemeinde habe nicht nur Wohlthätigkeit zu üben, sondern auch für die geistigen Bedürfniße Sorge^ zu tragen. Der Refereutenantrag wird hieraus angenommen. Nach Genehmigung einiger Schulreferate (Referent Direktor S i m o n) schließt hierauf der Vorsitzende die Sitzung.