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Die Wahrheit · 1902-05-16 · Heft 19 (16.5.1902) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 19 (16.5.1902)
Date
1902-05-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 Die Wahrheit. Nr. 19. gekrönt sein, wen» Sie, meine verehrten Herren, unserer Bitte j nach weiser Mäßigung im Haushalte der Gemeinde auch ferner- | Hin gerecht werden. Somit erlaube ich mir namens des Ver- « Ireter-Collegiums dem verehrlichen Plenum die Bitte um Genehmigung des vorliegenden Rechnungsabschlusses zu unterbreiten." (Allgemeiner Beifall.) Dr. Spitzer kann die Ansicht nicht theilen, dass es dem Cultusvorstande gelingen werde, das Gleichgewicht im Budget ohne Aufnahme einer vor zwei Jahren in Aussicht genommenen schwebenden Schuld Herzustellerl. Der Cnltusvorstand habe in Nächster Zeit große, mit bedeutenden Ausgaben verbundene.Aufj gaben zu lösen: so die Anstellung zweier Prediger, die Aushebung > 1er Miujanim und die Erbauung eines würdigen Bethauses im! 2. Bezirk, am Volkert, die Erbauung eines rituellen Bades, die! Errichtung einer Religionslehrer-Präparandie, die Reorganisation! les Religionsunterrichtes. Auf diese nicht abzuweisenden Aufgaben j glaubt Redner Hinweisen zu müssen und darum erscheine ihm j auch die nächste Zukunft nicht in so rosigem Lichte. > Nach einer von Herrn Dr. Berger gewünschten und I lern Referenten erlheilteu Aufklärung über eine das Spitalsl <ouro betressenden Post wird die Debatte geschlossen, und bei! 1er hieraus folgenden Abstimmung wird die Bilanz-Aufstellung z einstimmig genehmigt. > Nach Enuncirung des Abstimmungsresultates spricht der > Präsident dem Referenten kais. Rath Hirsch für seine außerj ordentliche Mühewaltung aus Anlass der Rechnungsabschlüsse j den Dank des Cultusvorstandes aus und hebt anerkennend die j Leistungerr des Buchhalters Ruf hervor. (Beifall.) Zur Sache > selbst verlveist der Präsident auf den Umstand, dass den be-! deutenden Gesammtausgabeu außer den Eingängen an Cultusi steuer nur geringe Einnahmen gegenüberstehen; es müsse deshalb! bei diesem Anlasse der dankenswerthen Opfer, welche die Ge-! meindeusttglieder bringen, gedacht werden. Man könne sich rvohl j nicht der Thatsache verschließen, dass große Aufgaben an die j Gemeinde herantreren werden, doch müsse immerhin der Stand-! Punkt des kais. Rathes Hirsch getheilt werden, dass weise Sparj samkeit im Haushalte der Gemeinde geboten sei. ' Koscherfleisch-Irage.! Zuln zweiten Punkte der Tagesordnung — Koscherfleischj Angelegenheit — erstattet Vertreter Arthur Edler v. Mises i folgendes Referat: ,,Wohl kaum eine Angelegenheit hat ben Cnltusvorstand! so lange und so intensiv beschäftigt, wie die Koschersleischange- - legenheit. Nachdem das Rabbinat in zahlreichen Eingaben und * Berichten auf die unhaltbaren Zustände im Koschersleischwesen! innerhalb der Wiener Cultusgemeinde aufmerksam gemacht hatte, i Namentlich die Verhältniße auf dem Schächtplatze, die Unzni länglichkeil des bei den rituellen Schlachtungen in Verwendung! stehenden Personales, sah sich der Cultusvorstand im Jahre 1897 veranlasst, eine Commission zum Studium der Koscherfleisch- Frage einzusetzen. Die Mitglieder dieser Commission haben sich außerordentlich intensiv mit der Angelegenheit beschäftigt, haben auch Studienreisen ins Ausland unternommen und auf Grund 1er gesammelten Erfahrungen, der zahlreichen Besprechungen mit -dem Rabbinate und deu einzelnen Interessenten war die Commission -bemüht, die Grundprineipien für eine Lösung der Koscherfleisch- Irage sestzusetzen. Referent erwähnt sodann die großen Schwierig- -Eciteu, welche be-i Losung der Kofcherfleisch-Frage zu überwinden waren. Die Koscherfleisch-Angelegenheit zerfällt in vier Punkte: 1. Schächtfrage, 2. Verschleiß des Koscherfleisches, -3. Geflügelschlachtung und 4. Koscher-Selchwaaren-Erzeugung. Zunächst wurde an die Regelung der Schächtfrage geschritten. Hiebei musste ein großer Theil der Schächter, welche — fei es in ritueller oder anderer Beziehung — für ihren Berus nicht geeignet waren, amovirt werden. Es wurden sodann dem Bedürfe entsprechend 22 Schächter, 4 Plombirer und 20 Aufseher bestellt; für die Schächtung eines Stückes Großvieh wurde die Gebühr von Kr. 1 60, für die Schächtung eines Stückes Kleinvieh die Gebühr von 40 H. festgesetzt. Zum zweiten Punkt der Angelegenheit -- Verkauf des Koscherfleisches — übergehend, bemerkt der Referent, dass, nach dem sich nicht alle Koscher-Fteischhauer dazu verstehen wollten und konnten, der Anordnung des Rabbinates entsprechend Koscherfleisch nicht zusammen mit Tresefleisch, sondern in einem separaten Locale zu verkaufen, der Cultusvorstand sich veranlasst sehen musste, um dem Publikum die volle Gewähr für den Verkauf von streng koscherem Fleisch bieten zu können, mit einzelnen Fleischhauern, welche sich dann der besonderen Aussicht des Rabbinates der Cultusgemeinde unterstellen, betreffend den Verkauf von Koscherfleisch besondere Verträge zu schließen. Hiebei wird als oberster Grundsatz bestimmt, dass alle Aufseher in den Fleischbänken gleich wie die Schächter und Plombirer provisorische, gegen Kündigung Angestellte der Cultusgemeinde sind und von der Cultusgemeinde Bezahlung erhalten. Als Ersatz für die Kosten des Aufsehers entrichten die mit dem Cultusvorstande in einem Vertragsverhältnis stehenden Fleischhauer einen gewissen Pauschalbetrag an die Cultusgemeinde. Der Cultusvorstand hingegen empfiehlt diese Fleischhauer deu Gemeindemitg!iedern im Wege der Wiener jüdischen Presse, sowie durch Kundmachung in den Gemeinde- und Vereinsbethäusern. Referent verliest hierauf die in der Koscherfleisch-Commission und im Vertreter-Collegium genehmigten Anträge, betreffend die Koscherfleisch-Angelegenheit. Dieselben lauten: Als koscher werden jene Fleischbänke anerkannt, deren Besitzer (bezw. Pächter) ans Grund eines mit der Cultusgemeinde abgeschlossenen Uebereinkommeiis in ritueller Beziehung allen vom Rabbinate diesfalls getroffenen Verfügungen entsprechen. Die in ein Vertragsverhältnis zur Cultnsgemeinde tretenden Fleischbankbesitzer entrichten an die Gemeindecaffa einen von Cultusvorstande — je nach Maßgabe des Umfanges des Geschäftsbetriebes — zu bestimmenden Jahrespauschalbetrag zwischen Kr. 400.— bis Kr. 1000.—, zahlbar in halbjährigen, anticipativen Raten. Zur Sichetstellung für die genaue Erfüllung der euigaugenen Vertragsverpflichtungen wird seitens der Fteifchbankbesitzer eine Cantion in der Höhe eines halben Jahrespanschalbetrages bei der Gemeindecaffa erlegt. Die Fleischbänke erhalten eine im Eigenthume der Cultusgemeinde bleibende Aushängtafel mit der Aufschrift: „Koscher- Fleisch-Verkam unter der Aufsicht des ehrwürdige» Rabbinates der israelitischen Cultusgemeinde Wien." Als ständiges Aufsichtsorgan fungirt in jeder solchen Fleischbank ein vom Rabbinate hiezu als qualificirt anerkannter und ans der Cassa der Israel. Cultusgemeinde bezahlter Maschgiach. Die zur Cultusgemeinde in einem Vertragsverhältniße stehenden Fleischbankbesitzer, beziehungsweise Pächter werden seitens des Cultusvorstandes den Gemeindemitgliederu im Wege der Wiener jüdischen Presse und durch entsprechende Kundmachungen in den Gemeinde- und'Vereinsbethausern, Gemeindekanzleien rc. allmonatlich bekanntgegeben. Nur die vom Rabbinate als qualificirt anerkannten und vom Cultusvorstande bestellten Schächter sind berechtigt, zu schächten. Sowohl die Schächter, als auch die Maschgichim werden gegen ztveimouatliche Kündigung bestellt, ohne jeden Anspruch aus eine Pension oder sonstige Entschädigung. Für die rituelle Schächtung eines Stückes Großvieh ist der Betrag von 1 Krone 40 Heller, eines Stückes Kleinvieh der Betrag von 40 Heller zu entrichtet!, und zwar durch vorherige Lösung einer entsprechenden Bolette, welche vor der vorzunehmenden Schächtung dem Schächter zu übergeben ist. Der Errichtung neuer Koscher-Fleischbänke und der Uebernahme bereits bestehender durch neue Unternehmer wird nur dann zugestimmt, wenn der Besitzer, beziehungsweise Pächter hinsichtlich der Beobachtung der rituellen Vorschriften in ein Vertragsverhältnis mit der Cultusgemeinde tritt. Mit der Durchführung aller die Koscher-Fleischangelegenheit betreffenden Agenden, im Sinne der vom Cultusvorstande gefassten principiellen Beschlüsse und im Nahmen des hiefür genehmigten Budgets, wie die provisorische Anstellung des erforderlichen Personales, und zwar der Schächter, Plombirer und Maschgichim, einver-

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