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Die Wahrheit · 1902-04-11 · Heft 15 (11.4.1902) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 15 (11.4.1902)
Date
1902-04-11
Page
– (sequence 8)
Language
German
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15. lr.-ungar Meikage zur Zeitschrift „Die Wahrheit." 22. Ial,rg. Commentar und Glossen )»m Organisationsplan. Von Eantor Isidor S chwarz in Linz. II. Einige Beispiele aus der lebendigen Eantorenpraxis sollen die allgemeine Verständlichinachung der Organisirungsidee besser und wirksamer vermitteln, denn ein Buch voll unverstandener Phrasen. Was thäten unsere lieben Gemeinden, wenn sie bei der Neubesetzung eines Eautorpostens jedem zur Probe berufenen Eandidaten alle thatsächlich gemachten Auslagen vollständig ersetzen müssten? Wie wär's, wenn wir sammt und sonders ein für allemal uns dahin einigten: a) Stellungen von weniger als Dreijahresdauer soll ein amtsgeübter Eantor niemals anzutreten wagen; b) dem Neuling im Amte steht es frei, ein Jahresprovisorium' unter allen Umständen anzunehmen, der Praktiker hingegen darf nur dort dreinwilligen, wo dieses Provisorium als Probezeit anzusehen ist, die zu einem vertragsmäßig sichergestellten Definitivum führt und zu einer Altersversorgung im. Falle der eintretenden Amtsuntauglichkeit. Ebenso könnten wir uns den Spass leisten, Gemeinden, deren Statut weder ein Definitivum noch eine Altersversorgung des Eantors kennt, und welche trotzdem der lieben Gewohnheit huldigen, nur solche Funktionäre anzustellen, die nachweislich fünfunddreißig oder vierzig Lebensjahre und kein Jährchen darüber zählen, weit im Bogen auszuweichen, Posten und Stolzthun ihnen neidlos überlassend. Desgleichen empfiehlt es sich, endlich und schließlich Ordnung zu schaffen im wüsten Durcheinander der Dienftesanhäufung und Dicnstesüberbürduna unserer Genossen, eine genau markirle Grenzlinie festzustellen, was des Eantors ist, und was nicht. Eantor und Kore, sagen wir auch noch Schochet und Bodek, das wäre eine Funktion; Lehrer der litterarischen Schulelemente oder auch Lehrer des Hebräischen und der Religion, das sind schon zwei; More zedek, Prediger und Exhortant, da hätten wir drei; Gemeindesecretär, bal tokea und Möbel, das müsste schon als vierte Dienstleistung angesehen werden. Für je eine dieser specificirten Dienstzweige soll ein Mann, je nach Befähigung und Ansehen, entsprechend bezahlt werden; und kann sie Einer alle zusammen so verrichten, dass er und seine Gemeinde gut dabei wegkommen, soll er auch das Vierfache dessen als Lohn haben, was für je eine Leistung als Mindest- oder Höchstsatz im Organisirungsstatut festgesetzt worden ist. Zur völligen Gesundung unserer tristen Standesverhältniße soll nur noch zweier Pflanzen von radicalster Heilwirkung gedacht werden. Die eine wächst im alttestamentlichen Paradiesgarten und heißt lo sassiggewul reecko; die andere stammt aus dem Goldgründe Ofir's und heißt kessek und mammon. Neuestens wird sie auch in Pribram gesunden. Wir bedürfen beider wie der Luft und des Lichtes, wie der Brotnahrung und des schützenden Obdachs. Ersteres will sagen: Geh' nicht hin als Eantor, wo deinem Eollegen aus nichtigen Gründen Brot und Stelle gekündigt wurden, es könnte dir Heut' oder morgen dasselbe passiren. Der Leitung unseres Verbandes und sonst Niemandem steht in diesen! Falle die endgiltige Entscheidung zu; von ihr sollst du klar und wahr es jederzeit erfahren, was da zu thun sei, und was zu lassen. Das letztgenannte Heilkraut, der uervus rerum gereuäarum, st gleichbedeutend mit dem vielgerühmten und vielgeschmähten Lsesek wesahaw. In Cantorenkreisen ist es höchst rar und uur soviel vorhanden, als jene Leute, welche unserer Dienste dringend bedürfen, es sich cutschlüpfen zu lassen pflegen. Und thatsächlich heilt es Alles, was krank und schwach ist, den surrenden Magen, dm bellenden Hunger, die Rißwunde im Sack, welche das Schuldenzahlen macht. Auch kauft man damit nicht nur allein, was des Lebens Nothdurft täglich heischt, man erwirbt sich sogar ein Stück Sicherheit damit für dst' Zukunft. Wer den^Entwurf unserer so geplanten Standesorganisation gutheißt und' genau erwägt, was sich für uns Canto:en ziemt, der ist unser Mann und unser Freund. Und ist er mit Herz und Sinn voll und ganz der unsere, so muß er zu seiner praktischen Durchführung sein Scherflein in zweierlei Art beitragen: 1) durch sofortige Anmeldung zum Beitritte, was durch einen Jahresbeitrag vyn 6 L und der Einschreibgebühr von sage einer Krone zu erzielen ist; 2. durch ein Gelöbnis zur. pünktlichen Einhaltung aller ihm bekannten Organisatwnsbedingungen zu geschehen habe Beide zusammen bilden ein Ganzes, Untrennbares. Wer die eine will, muß die andere mit in Kauf nehmen. Das Leben und Streben, das Wirken und Weben der ganzen Organisationsidee hängt von dieser an Eidesstatt kundgegebenen Solidaritäts-Erklärung ab. * Aus dem durch die Beiträge der Verbands-Mitglieder aufgebrachten Gelbe soll ein Stockfond werden, ein Reservoir von Baarmittcln, dazu bestimmt, jene Eollegen unseres Standes und Bundes, die zeitweilig postenlos sind, dabei aber außer Stande, sich und die Ihrigen während der langen Vacanzdaner aus Eigenem fortzufriften, mit Wochen- und Monütsgeloern vier bis fünf Monate hindurch zu unterstützen.*) j Diese Subsistenzgelder dürfen iudess nicht verschenkt und auf Nimmerwiedersehen verschleudert werden, sonst stünden wir gar bald ganz blank da. Nein! das dürfen wir, das wollen wir, das könnnen wir uns vorderhand noch nicht leisten. Die Armen und Dürftigen, die ohne Brot und Stellung eine Zeitlang dastehen, sollen sie nur zinslos, aber gleichzeitig mit der der rechtsverbindlichen Pflicht erhalten, zwei Monate nach Wiederantritt eines neuen Postens in kleinen Raten von 10 bis 12 K monatlich an die Vereinskasse abzuzahlen. Dieser Usus soll bis au/ weiters fortbestehen, und wir schätzen unsere Collegenschaft viel'zu hoch, als dass wir annehmen könnten, es würde sich Einer 'unseres Schlages und Amtes von dem Gelde seiner Mitgenosseu, die so arm sind wie er, etwas schenken lassen. Stark muß der Fond sein, leicht beweglich und rationell bewirthschaftet, dann können auch wir die Zeiten der Noth und die Noth der Zeit frohen Muthes überdauern. Denn ungeschoren und ungezaust dürften uns Jene kaum lassen, denen wir bis allher billige Subjecte gewesen, käuflich um jeden Preis. Mag der Sturm der Entrüstung von welcher Seite immer über uns erbrausen, wir halten Stand, bis der Frühling anbricht, der auch nicht ausbleiben wird; wir wanken nicht und weichen nicht, bis unser wird, Was uns von Rechtswegen gebührt. Soll dieses Ziel erreicht werden, das wir mit Gottes Hilfe durchzusetzen hoffen, so müssen wir Alle wie ein Mann dafür einstehen. Die Wechselseitigkeit und Gleichartigkeit unserer gesammten Standesinteressen bringt es mit'sich, dass Alle für Einen und Einer für Alle mithaflen in allen Stücken, wo des Einen Vergewaltigung die Rechtsverkürzung Aller bedeutet. In der unveibrüchlichen Treue, die wir alle» sammt den freiwillig vereinbarten Standessatzungen geloben, liegt die sicherste Gewähr, ob wir wertst sind, gottergebene Religionsdiener vor dem Herrn, würdige Glieder der civilisirten Menschheit, achtbare Söhne jener Berufsgenössenschaft zu sein, die berufen sind, Fürbitte zw halten, vor dem Throne *) Ob zur Anlage und Leistungsfähigkeit eines derartigen Fondes ein Jahresbeitrag von Kr. 6.— genügt, erscheint uns mehr als zweifel Haft. (Die Redaktion.)

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