Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1902
- Issue
- Heft 1 (3.1.1902)
- Date
- 1902-01-03
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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'Nr. 1. Die Wahrheit. Seite 6. und ebensowenig war er ein Mann, der ihn gebilligt hätte. Er hasste ihn. 6. — Wie im Pentateuch, so ist auch in den prophtischen und hagiographischen Theilen der Bibel Israel als ein Volk, eine Nation begriffen; ebenso in allen Gebetbüchern und sonstigen Ritualwerken bis auf die Gegenwart herunter. Die Belege dafür sind so außerordentlich zahlreich und so allgemein bekannt, dass besondere Nachweise ohne Zweifel überflüssig sind. 7. — Abev Talmud und Rabbinen? Wie stehen sie zn dieser Frage? — Diese waren sich so klar darüber, und waren so sehr entschieden in den von ihnen vorgetragenen Lehren und in den von ihnen ausgestellten Satzungen, dass sie selbst einen Apostaten bis an sein Lebensende als einen Juden anerkannten, obwohl er allerdings von ihnen als ein recht sündhafter Jude, als ein Schandfleck der Familie angesehen wurde. Denn — so dachten sie, und sie dachten ganz logisch — wie kann man aus einer Familie oder einer Nation, in die man von der Natur oder, um theologisch z'n reden, von Gott hineingestellt worden ist, willkürlich ansscheiden? Man kann sich von einer von Menschen geschaffenen Genossenschaft lossagen, in der man, freiwillig oder unfreiwillig, durch Aufnrhme seitens der Genossenschaft ein Mitglied geworden ist; nicht aber von seiner Familie oder seinem Stamme. Da nun, nach Talmud und Rabbinen, in Israel Stamm und Religion unzertrennlich zusammenhäugen, so war es den frommen, sogenannten orthodoxen Juden verboten, einen solchen Apostaten zu einer Arbeit am Sabbath zu veranlassen, oder ihm unkoscheres Fleisch vorzusetzen oder zu verkaufen, n. s. w., denn er war ein Jude! Ebenso musste der abtrünnige Jude vorkommenden Falles eine rituell ausgestellte Ehescheidungsurkunde anfertigen lassen, oder persönlich an einer Procedur behufs der Aufhebung der Verpflichtung zur Schwagerehe Antheil nehmen, wenn die betreffende Frau als Geruschah oder als Chaluzah anerkannt sein wollte. Im anderen Falle wäre ja die Frau an ihn, den „Juden", immer noch gefesselt geblieben. Und so weiter. 8. — Und der Proselyte? Der der Zedek? War er uicht ein Jude, ein ganz so vollkommener Jude, wie e.in Vollblutjude es ist? — Antwort: Nein, er war es nicht. Ich will es euch in Kürze Nachweisen. Einem Letü-vin, d. h. einem jüdischen Gerichtshof von Dreien, nicht bloß einem solchen in Warschau oder Krakau, sondern auch einem solchen in New-2)ork oder in Cincinnati, liegt es eines Tages ob, eine rituelle Ehescheidung vorzunehmen, oder bei einem Acte zu functioniren, durch welchen die betreffenden Personen von der Verpflichtung zum Eingehen der Schwagerehe entbunden werden. Bei der Formirung des Letü-vin ist auch ein Manu gegenwärtig, der in talmudischer Literatur und talmudischem Recht sehr zu Hause ist und der strick orthodox ist in seiner ganzen Lebensführung. Der Vorsitzende Rabbi weist diesen Mann, den man ihm als einen Dajan, einen Beisitzer im Collegium vorgeschlagen hatte, zurück. „Rabbi Marder Cresson junior," so spricht er, „kann hier kein beisitzender Richter sein". Warum nicht? Er ist ein Proselyte. Wohl war er noch ein Kind, als seine Eltern zum Judenthume übertraten und er mit ihnen; wohl hatten ihn seine Eltern streng orthodox erzogen und hatten ihn in hiesigen und in polnischen Jeschibboth (Talmudhochschulen) Jahre lang talmudische Fächer studieren lassen. Er ist geehrt als ein gesetzestreuer Jude und anerkannt als ein großer „Lamdan". Aber als Oer kann er kein Dajan sein. Ebensowenig hätte vor sechzig Jahren der fromme Rabbi Jacob Ettlinger in Altona, der in jener Zeit noch über Civilstreitigkeiten zwischen jüdischen Processführenden an regelmäßig wiederkehrenden Tagen zu Gericht saß, einem solchen Oer es gestattet, als beisitzender Richter einen Stuhl einzunehmen. Ein Proselyte war nun einmal, nach der Halachah,nicht qualificiert, irgend ein Amt zu bekleiden. Nur ein Volljude, nur ein solcher, dessen Mutter eine Stammesjüdin gewesen, konnte mit einem Amte in Israel betraut werden. 9. — Auch in gewissen anderen Beziehungen galt ein Proselyte dem Stammesjuden nicht als vollkommen, ebenbürtig. Eherechtlich waren ihm gewisse eheliche Verbindungen gestattet, die dem Vollblutjuden verboten waren. Man deducirte das aus dem talmudischen Grundsatz: ^rtp 'ip-s xb n'ni bnp, eine Gemeinde von Proselyten ist eigentlich keine wahre jüdische Gemeinde, keine „Gottesgemeinde", von der man gewisse Elemente fern halten muß. Anderseits war es einem „Cohen" verboten, eine Proselytin zur Frau zu nehmen, und dergleichen mehr. (Die ehrwürdigen Herren Rabbiner und die sonstigen gelehrten Leser dieser Thesen bedürfen für diese Aufstellungen keiner speziellen Belege; denn sie alle kennen ja die Quellen, und Begründungen; andere Leser mögen sie als unbestritten und unbestreitbar, auch ohne Angabe der Quellen umsomehr hinnehmen, da ihnen die Quellen doch^nicht zugänglich sein dürsten.) 10. — Im Laufe von zwei oder drei oder vier Generationen treten die Nachkommen von Apostaten in Folge von Mischheirathen aus dem alten Stamme, dem ihre Vorfahren angehört hatten, naturgemäß heraus. Ebenso treten die Nachkommen von Proselyen, infolge davon, dass ihr Väter eheliche Verbindungen mit Slammesjüdinuen eingegangen hatten, ganz und vollständig in den jüdischen Stamm ein. (Schluss folgt.) Der fünfte Ziornstencongress in Sasel. In den Tagen vom 26. bis 31. December wurde in Basel der 5. Ziontsiencongress abgehalten. Am ersten Tage fanden nicht weniger als drei Sitzungen statt, deren letzte um 8 Uhr Abends begann und bis weit über Mitternacht dauerte. Aus dem von Architekt Mar more k-Wien erstatteten Jahresbericht ist erwähnenswerth, dass die zionistische Bewegung heute in die entlegensten Länder gedrungen ist. Neue Vereine sind in Canada, Chile, im brasilianischen Staate Amazonas, in Khorassan (Persien), Rangoon, Birma, in Taschkent, in Nord- und Südafrika (Tetuan und Mogador) und anderen Orten entstanden. Für die Ueberzeugungstreue der Zionisten spricht der Umstand, dass einer der 276 Delegirten von der ruffisch-mandschurischen Grenze nach Basel gekommen ist und vierzehn Tage in der Eisenbahn zugebracht hat. Selbst aus Neuseeland ist ein Vertreter anwesend. kJn Italien und Frankreich haben sich die zionistischen Vereine zu Föderationen zufammengethan. Ein solcher Bund wird demnächst auch in Skandinavien entstehen. Ueber die russischen Verhältniße sprach Dr. Bernheim- Kohan (Moskau). Die Zahl der Vereine ist dort von 830 aus 965 gestiegen. In Mittelasien und Sibirien sind Centren für die zionistische Agitation geschaffen worden. Ueber die englischen Verhältniße berichtete De Haas. Die Zahl der Zionisten beträgt dort heute 7500, die 72 Vereine bilden. Auch im südafrikanischen Rand fasst die Bewegung Wurzel, wie Ingenieur Keßler-Johannesburg mittheilte. Ueber den Krieg selbst ist das Judenthnm getheilter Ansicht; die britischen Juden halten zu England, die übrigen zu den Buren. Weder von den Buren noch von den Engländern werden die Juden schlecht behandelt. Weitere Berichte folgten über Italien, Ungarn, Rumämen und andere Länder. In Rumänien bildet eine ernste Gefahr das neue Handwerker- und Ruralgesetz, das zu einer Emigration der Juden führen dürste. Ueber die jüdische Colonialbank berichtet Sir Francis Montesiore aus London. Sie wurde gegründet, um die finanziellen Mittel zu beschaffen, die zur Durchführung des Basler Programms nothwendig sind. Sie ist seit zwei Monaten actionsfähig. Von allen Speculationen wird sie sich fern halten, ihre Aufmerksamkeit aber der Colonisation in Syrien und Palästina widmen und dort Handel und Industrie zu beleben suchen. Das sei für Banken kein ungünstiges Gebiet. Die Discuffion drehte sich hauptsächlich um die Frage: Soll die Bank sofort ihre Geschäfte aufnehmen und welcher Art sollen die Geschäfte sein? Me endgiltige Berathung und Beschlussfaffung^wird erst in einer späteren Sitzung erfolgen. In der Freitag-Nachmittags-Sitzung wurden die Fragen betreffend die körperliche, geistige und wirthschastliche Hebung