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Die Wahrheit · 1901-10-18 · Heft 40 (18.10.1901) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1901
Issue
Heft 40 (18.10.1901)
Date
1901-10-18
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Die lvahrheu. Nr. 40. Arbrr die Nothwendigkeit Mischer Volksschule«. Von Hauptlehrer Max K atz, Gnesen. Eine besondere Veranlassung, über die Nothwendigkeit jüdischer Volksschulen nachzudenken, bekam ich gleich in den ersten Tagen meines Lehrdaseins, in denen Jeder doch gewöhnlich voll Eifer und Liebe für den erwählten Beruf begeistert und hoff-- nungssroh in die Zukunft blickt und auf dem auserlesenen Arbeitsfelde eine segensreiche Wirksamkeit zu entfalten fest entschlossen ist. Die Brust von solchen Hoffnungen, Erwartungen und Entschlüssen geschwellt, fuhr, ich, wie gesagt, einige Tage nach meinem ersten Lehrerexamen mit einem, wie mir schien, sehr seingebildeten jüdischen Herrn zusammen, dem ich mich im Laufe einer lebhaft geführten Unterhaltung als Elementarlehrer vorstellte. „Ich bedaure Sie, mein Herr, aufrichtig" sprach mein Reisegefährte „wegen des verfehlten Berufes, den Sie erwählt haben; denn der jüdische Lehrerstand ist wegen seiner Zwecklosigkeit und Ueberstüssigkeit aus den Aussterb e-Etat gesetzt und muß wegen Mangels jeglicher Existenzberechtigung im Laufe der Jahre gänzlich verschwinden." Man wird wohl begreifen, dass solche Worte wie ein kaltes Sturzbad auf meine frohen Hoffnungen wirken mussten und mir Grund zum öfteren Nachdenken über die Frage gaben: Ist eine besondere jüdische Volksschule für die jüdischen Kinder nothwendig und mithin die Existenz eines besonderen jüdischen Lehrerstandes berechtigt, oder ist bei der allgemeinen Schulpflicht und bei der Sorge des Staates für Gründung und Erhaltung der Volksschulen das Vorhandensein besonderer jüdischer Volksschulen überflüssig, mithin der Lehrerberuf für den jüdischen jungen Mann ein verfehlter? Bei oberflächlicher Ueberlegung ist man nun in der That, insofern man die Volksschule nur als eine Anstalt des Unterrichtes betrachtet, in welcher die Jugend eine Menge nützlicher, für das Leben nothwendiger Kenntniße sich aneignen soll, leicht versucht, das Vorhandensein besonderer jüdischer Unterrichtsanstallen für überflüssig zu erklären: deutsche Grammatik, Rechnen, Geschichte, Geographie, Naturkunde und sämmtliche Fächer zu lehren, verstehen ja Christian und Schulze ebensogut wie Cohn, Katz und Levhsohn, und nach Ansicht vieler Juden sogar noch viel besser; wozu also für die jüdischen Kinder besondere Volksschulen und besondere jüdische Lehrer? Zwei Gründe.indessen lassen bei näherer Betrachtung das Vorhandensein besonderer jüdischer Volksschulen, selbst wenn mau sie nur als Unterrichtsanstallen ausieht, in der Gegenwart unzweifelhaft als nothwendig erscheinen. Einer jeits ist die Ueberfüllung der christlichen Volksschulen mit verschwindend geringen Ausnahmen eine unbestreitbare Thatsache, und wie hemmend dieser Umstand für die geistige Entwickelung und allseitige Ausbildung der Kinder ist, wird wohl keinem verständigen Menschen unbekannt sein. Wenn nun auch dies ein Uebel und Schaden ist, an dem der allergrößte Theil unserer Mitbürger zu leiden hat und nach dem Ausspruche der Alten 'in O'Ii mir ein allgemeines Leid ein halber Trost ist, so ist es eben nur ein halber Trost, und die Juden, die selbst in den Zeiten höchster Noch und Bedrückung für die Ausbildung ihrer Kinder mit der grüßten Opferfreudigkeit und Liebe ihr Letztes hinzugeben stets gewohnt waren; die in früheren Zeiten nach dem Glauben ihre Kinder unterrichten und erziehen ließen, dass jedem am Rausch Haschschono schon für das nächstfolgende Jahr sein Einkommen zur Befriedigung seiner Bedürfniße im Voraus von Gott festgesetzt werde mit Ausnahme desjenigen Theiles, welchen der Mensch für die geistige Ausbildung seiner Kinder verwendet, der um so reichlicher zufließt, je .größer die Ansgaben hiefür sind; die Juden, die schon im Alterthum die Norm aufgestellt haben, dass die Gemeindeorgane verpflichtet sind, bei einer Zahl von nur 25 Kindern einen Elementarlehrer, bei 40 neben diesem noch einen Adjutanten und für 50 Kinder zwei Lehrer anzustellen; die Juden endlich, die in der Gegenwart, in der von allen Seiten ein heißer Kampf gegen sie und ihre Existenz mit täglich größer werdender Heftigkeit tobt, und jeder überhaupt »ur unter Anspannung aller seiner geistigen und körperlichen Kräfte diesen Kampf siegreich zu bestehen hoffen darf, noch weit! mehr in ihrer Existenz von einer gründlich genossenen Schulbildung abhängig sind, weil ihr ganzer Reichthum zum allergrößten Theil nur in ihrer Intelligenz besteht; die Juden sollten mit allen Kräften dafür eintreten, dass ihre Kinder nur solche Schulen besuchen, in welchen jede Klasse nur aus 25 bis 30 -Schülern besteht. Und da der Staat und die Städte solche Schulen zu gründen und zu erhalten für unabsehbare Zeit außerstande sein werden, so ist hier die Selbsthilfe geboten und am Platze, und der reichsten Juden vornehmste und heiligste Pflicht ist es, gerade hierin ihren armen Brüdern beizustehen, da -für diese gerade eine gute Volksschule um so dringenderes Bedürfnis ist, je weniger sie ihre Kinder in höhere Schulen schicken und je weniger sie dieselben durch materielle Güter für den Kampf um das Dasein ausrüsten können. Außer der Ueberfüllung der christlichen Volksschule spricht aber auch noch ein anderer Umstand für besondere jüdische Volksschulen. Der Unterricht ist bekanntlich nicht nur eine mechanische Arbeit von Seiten des Lehrers, auch nicht nur eine geistige Anstrengung und Anregung der Kinder durch den Lehrer; der Unterricht besteht auch in einem Hin- und Herströmen eines gewissen geistigen Fluidums zwischeu Lehrern und Schülern, und wahre Liebe und Zuneigung auf beiden Seiten ist die treibende Kraft dieses Wechselstromes, der an dem Aufleuchten der Augen und an der auf den Mienen ruhenden Heiterkeit wahrzunehmen ist, und das mögen auch wohl unsere Alten gemeint haben, wenn sie behaupten, dass der heilige Geist nicht in dex Trauer und dem Verdrusse, sondern nur in der Freude und in Lust seine Stätte habe. Mehr also als Lehrgeschick und aller methodischen Grundsätze Kenntnis und Beherzigung erzielt wahre Liebe des Lehrers zu den Kindern, — ich meine nicht jene närrische Affenliebe mancher Mutter, sondern die Liebe, welche stets auf das wahre Wohl des Kindes bedacht ist, — und das und das Vertrauen der Kinder zu ihrem Lehrer, dass er es mit ihnen wirklich gut meine, erzielt günstige Erfolge beim Unterrichte. Die Liebe des Lehrers macht ihn geschickt, macht ihn erfinderisch, lässt ihn jeden Unterrichtsgegenstand so oft und so lange wiederholen, bis auch für die schwächsten und sprödesten Kinder ein möglichst großer Gewinn erwachsen muß. Das unbegrenzte Vertrauen des Kindes zu seinem Lehrer hinwiederum lässt den Eifer wachsen, keinen Trotz aufkommen, jeden Tadel und Strafe als gerecht erscheinen und hinnehmen und alle geistigen Kräfte des Schülers für die Arbeit des Lehrers anspannen. Ohne nun unseren christlichen College» auch nur im geringsten nahe treten oder ihnen den leis.sten Äorwnrf machen zu wollen, kann doch irr unserer Zeit, wo der Gifthauch des Antisemitismus fast alle Schichten der Bevölkernng anweht und selbst die Edelsten der Nation doch nur Kinder ihrer Zeit sind und sich des Zeitgeistes kaum erwehren können, irr dieser Zeit, meine ich, dars man wohl mit Recht behaupten, dass nach dem bekannten Satze: „Das Hemd ist jedem näher als der Rock", das Verhältnis zwischen dem christlichen Lehrer und christlichen Schüler ein anderes ist, als zwischen dem christlichen Lehrer und dem jüdischen Schüler, und dass jene beide Grundbedingungen für einen gedeihlichen Unterricht, nämlich Liebe und Bei trauen, für einen jüdischen Schüler in dem gewünschten Maße vorzüglich in einer jüdischen Schule anzutreffen sind. (Fortsetzung folgt.) Die Eidesablegung „mors julinies." Bukarest, im Oktober 1901. Durch die Weigerung des Fokschaner Rabbiners Dr. Nacht, der einer vom Tribunal zil Fokschani einer israelitischen Civilpartei auferlegteu Eidesablegung „nach altjüdischer Art" beizuwohnen, beziehungsweise bei derselben seines Amtes zu walten haue, hat die öffentliche Aufmerksamkeit neuerdings auf ein Ueberbleibsel mittelalterlicher Gerichtspflege gelenkt. Dem Gerichte in Civilsachen steht nämlich in Rumänien das Recht zu, einer Partei israelitischen Glaubens auf Verlangen der Gegenpartei eine besondere Form confessioneller Eidesablegung äufzutraaen, welche unter dem

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