Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 38 (27.9.1901)
- Date
- 1901-09-27
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr 38. Die Wahrheit. Seite 5. Zeit nicht als eine leere, hohle Phrase. Und weil die Tbora im Allgemeinen verherrlicht, deshalb wurden auch die Träger derselben, die Talmide chachamim, hochgeschätzt und verehrt. Der Seelsorger wurde uicht als ein von der Laune und Willkür einzelner herrschsüchtiger Machthaber abhängiger Cultusbeamten (oder Meschubed, Domestik), sondern als Äara Ooatra, Herr des Ortes, als religiöses Oberhaupt, als Lehrer, Berather und geistiger Vater der Gemeinde betrachtet, geehrt, verherrlicht und gefeiert. Selbst die talmndisch gebildeten Gemeindemitglieder, au denen es damals in keiner Gemeinde mangelte, fügten sich bereitwilligst seinen Anordnungen, beherzigten seine Aussprüche und Eutscheiduugen und lauschten mit gespannter Aufmerksamkeit seinen Vorträgen. Allerdings muss bemerkt werden, dass der Seelsorger in damaliger Zeit nicht nur gründliche talmudische Gelehrsamkeit, gediegene Fachkenntnis und wahrhafte uugeheuchelte Frömmigkeit, sondern auch durch Charakterfestigkeit Biedersinn, Seelenadel, Uneigennützigkeit und Herzensgüte sich auszeichnen musste. Halbwisser, Charlatane, wie überhaupt unwürdige Snbjecte, wären, wenn sie es gewagt hätten, auf einen Nabbinerposteu zu reflectiren, selbst von der kleinsten Gemeinde mit Entrüstung abgewiesen worden, weil mau, und nicht mit Unrecht, der Befürchtung Raum geben zu müssen glaubte, dass die Gemeinde durch solch unwürdige Individuen in ein schiefes Licht gesetzt weroen könnte. „Nicht der Ort ist es, der den Mann verherrlicht und seinen Ruf verbreitet, sondern der Mann, wenn er eine hervorragende, verdienstvolle, achtunggebietende Persönlichkeit ist, ziert und schmückt, ehrt und verherrlicht den Ort seines Aufenthaltes, die Stätte seiner Wirksamkeit", sagen unsere Weisen. (Taanit 21.) Und wie für die Thora ebenso wurden für Aboda, den Gottesdienst bereitwilligst die größten Opfer gebracht. Wenn auch die alten Gotteshäuser äußerlich nicht durch Kuppeln und Thürme prangten, bargen sie doch im Innern große Schätze an Gold uub Silber, die von würdigen Männern und wahrhaft frommen Frauen bei verschiedenen Gelegenheiten und aus mannigfachen Anlässen freudigen Herzens gespendet wurden. Und weil das religiöse Leben sich damals der schönsten Blüthe erfreute, deshalb war das religiöse Gefühl des Israeliten befriedigt unb sein Gewissen beruhigt, und daher war auch seine Freude am Sabbath und an den hohen Festen eine innige, ungestörte umd ungetrübte. Als aber die Morgenröth der sogenannten Freiheit zu dämmern und die Mauern des Ghetto zu wanken begonnen hatten, da wurde das schöne, prachtvolle Religiousgebäude in seinen Grundfesten erschüttert. Die Einen glaubten, Religionsfreiheit heißt: sich frei machen von' den Fesseln der Religion, während die Anderen für Assimilation schwärmten, um sich auf diese Weise die Liebe und Freundschaft der Feinde erwerben zu können. Wie einst die Hellenisten in der Makkabäerzeit riefen auch jene aus: Auf, lasst uns einen Bund schließen mit den Völkern ringsumher; denn seitdem wir uns von ihnen abgesondert haben, traf uns viel Unglück (Makk. 1—11), ohne zu bedenken, dass wie das 2. Buch der Makk. erzählt, die Hellenisten dadurch, dass Nachäffung die Haupttriebfeder ihrer Handlungsweisen gewesen, in eine traurige Lage geriethen, indem gerade diejenigen, deren Lebensart sie nachahmten und um deren Gunst sie sclavenmäßig buhlten, ihre größten und erbittersten Peinigern geworden sind. (Schluss folgt.) Krise im Ämmermger Lethausverein. Bezugnehmend auf den in voriger Nummer unseres Blattes unter obigem Titel veröffentlichten Artikel werden wir um Aufnahme nachstehender Berichtigung ersucht, die wir wohl vollinhaltlich wiedergeben, aber ihrem wesentlichen Inhalte nach als den Thalsachen widersprechend erklären müssen: Wien, den 24. September 1901. Löbliche Redaction! Im Grunde des § 19 des Gesetzes vom 17. December 1862, R.-G.-Dl. Nr. 6, ersuche ich als Bevollmächtigter der Herren Sigmund Kauders und Leopold Weiß in Simmering um Ausnahme folgender Berichtigung, betreffend den in Rr. 37 Ihres Blattes vom 20. September 1901 auf Seite 6 enthaltenen Artikel: „Krise im Simmeringer Bethausverein". Es ist unwahr, dass zn dem Entschlüsse des Vereinsvorstandes des Bethausvereines >m 11. Wiener Gemeindebezirke: die Auflösung des Vereines zu beantragen, Zwistigkeiten den Anlass gegeben haben, die durch die von Herrn Kaud e rs und Weiß geführte Minorität in den Verein hineingetrageu wurden und den weiteren Bestand desselben unmöglich machen. Wahr ist vielmehr, dass der beregte Entschluss einzig und allein darin seinen Grund hat, dass der Cultusvorstand infolge der misslichen F i n a n z g e b a h r u n g des Vereinsvorstandes die Auflösung des Vereines entschiedenst verlangt hat. Wahr ist des weiteren, dass der Verein sich aus der schweren finanziellen Verlegenheit, in welche er durch die Maßnahmen des derzeitigen Vorstandes gerathen war, nicht zu befreien vermochte, weil der zur vertragsmäßigen Rückerstattung eines Hypothekardarlehens per fl. 15.000 erforderliche Betrag aus den Vereinsmitteln nicht mehr auszubriugen war und deshalb die Auslösung beschließen musste. Unwahr ist es ferner, dass die Herren Kauders und Weiß am Neujahrsfeste bei der Nennung des Spendenbetrages dem Caiuor einen Zettel überreichten, von welchem derselbe herunterlas, dass die Spende nur dann ausznbezahlen ist, wenn die von der Cnltusgemeinde in Aussicht gestellte Aenderung im Tempelvereine platzgegriffen haben werde. Wahr ist vielmehr, dass die Herren Kauders und Weiß Geldbeträge für Vereinszwecke ohne jeden Vorbehalt widmeten und nur hinsichtlich einer weiteren Spende von Kr. 100 beziehungsweise Kr. 50 den Vorbehalt machten, dass die Auszahlung erst dann erfolgen solle, wenn die neue Ordnung, die von der Cultusgemeinde in Aussicht genommen war, platzgegrisfen haben wird. Unwahr ist es, dass sich diese Clausel gegen den gegenwärtigen Vereinsvorstand gerichtet habe; vielmehr erfolgte der Vorbehalt lediglich aus dem Grunde, weil es den Herren Kauders und Weiß, welchen die Verwaltung der Tempel-Agenden nach Auflösung des Vereines seitens des Cultusvorstandes übertragen werden sollte, nach Abtritt des derzeitigen Vereinsvorstandes Gelder zur Durchführung ihrer Maßnahmen zur Verfügung haben wollten, zumal andere Mittel voraussichtlich nicht mehr vorhanden sein würden. Unwahr ist es, dass die von den Herren Leopold Weiß und Sigmund Kauders aus eitlem früheren Anlässe gemachten bedingten Spenden bis heute' noch im Ansstande unv unbeglichen sind. Wahr ist vielmehr, dass Herr «wigmund Kauders im November 1898 einen Betrag von fl. 1000 unter der ausdrücklichen Bedingung gespendet hat, dass dieser Betrag nicht zum Baue, sondern zur Anschaffung bestimmter gottesdienstlicher Gebrauchsgegenstände als Proiches rc. zu verwenden sei, dass der Spender zufolge dieser ausdrücklichen Erklärung sich weigerte, dem Verlangen des Bereinsstandes, diese Spende dem Tempelb a u e zuzuführen, zu entsprechen und dass Herr Kauders demzufolge den gespendeten Betrag in einem Sparcassebuche bei Herrn Dr. Jakob Ornstein, Hof- und Gerichtsadvocaten in Simmering deponierte, woselbst dieser Betrag nebst Zinsen seit 4. November 1898 itoch immer seiner Verwendung harrt. Ich ersuche um Aufnahme dieser Berichtigltng in die nächste Nummer Ihrer Zeitschrift (Rr. 38) und zeichne hochachttlngsvoll Dr. Wilhelm Graf. Gegenüber dieier Berichtigung müssen wir coustatiren, dass wir auf Grund unserer mit größter Gewissenhaftigkeit eingeholten Informationen keinerlei Anlass haben, irgend etwas aus unserem vorwöchentlichen Artikel zu widerrufen. Was die Ursachen der Vereinsauslösung betrifft, so haben wir ja keineswegs verschwiegen, das die missliche finanzielle Lage des Vereines und die Weigerung des Cultusvorstandes, die vom Bereinsvorstände gewünschte materielle Hilfe zu leisten, zur Auflösung beigetragen haben, aber ebensowenig kann geläugnet werden, dass die fortwährenden Reibungen zwischen den beiden Parteien die