Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 37 (20.9.1901)
- Date
- 1901-09-20
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3062972-3063062-3063099--01551-3068151- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
. 37. Allgemeine Cnnlnren-Zeilnng. Beilage zur Zeitschrift „Die Wahrheit." 21. Iahrg. Ire geehrten Kerren Kantoren werden um Einsendung des rückständigen Aöonnementsöetrages ersucht, da es im gegenwärtigen^Zeitpunkte jedem Kollegen Leicht fällt, seine Ust'icht dem Kachötatte gegenüver zu erfüllen. Die Administration. Cantor oder Künstler. Wenn zwischen Berufsgenossen eine Meinungsdifferenz entsteht, sollen beide Theile jede persönliche Bemerkung sorgsam vermeiden, um nicht der Oeffentlichkeit das peinliche Schauspiel eines Bruderzwistes zu bieten. Bon diesem Principe geleitet, unterlasse ich es, auf den von „oben herab" gemachten Vorwurf des College», Herrn Zivi in Elberfeld, dass ich mich mit der Kritik einer „unverstandenen Aeußerung" befasst habe, gebührend zu antworten und werde mich lediglich auf die sachliche Widerlegung seiner Ausführungen beschränken. Zunächst schicke ich voraus, dass es mir nicht erstndlich ist, worin eigentlich mein „Unverständnis" besteht; die Sache ist doch sehr einfach, und mau braucht wahrlich den Geist nicht besonders anzustrengen, um das zu „verstehen". Herr College Zivi sagt es nun zum zweitenmale, dass der jüdische Gottesdienst aus zwei Theilen besteht: auS Religion und Kunst. „Der Vertreter der ersteren ist naturgemäß der Rabbiner, derjenige der letzteren der Cantor." Das ist doch klar und deutlich und lässt gar kein Mißverständnis zu. Ich kann aber diese Anschauung trotzdem, oder vielmehr weil ich sie genau „verstehe", absolut nicht theilen. Der Herr- College beruft sich hiebei auf die „unantastbare" Autorität des Kölner Rabbiners, Herrn Dr. Frank, den eigentlichen Urheber dieser Theorie. Allen Respect vor Herrn Dr. Frank, aber mir imponiert dieses „unantastbare" Dogma von der Zweitheilnng des jüdischen Gottesdienstes absolut nicht, weil eS den tatsächlichen Verhältnißen nicht entspricht. Der Cantor kann ad personam ein Künstler fein; aber in dem Momente, wo er im g e i st l i ch e u Ornate vor den Altar tritt, den Gottesdienst zu celebrieren, da hat er aufgehört ein Künstler zu sein, weil der jüdische Gottesdienst einen ausschließlich religiösen Charakter hat und jede Kunst als solche perhorresciert. Mit geradezu unbegreiflicher Naivität versucht es der Herr College, die Zweitheilung des jüdischen Gottesdienstes unter Hinweis auf Bezalel und Oholiab (!) II. B. M. 31, 1—11 aus der Bibel zu deduzieren. Za, Du lieber Himmel! welche Thätigkeit haben denn Bezalel und Oholiab beim Gottesdien ft e entfaltet? Diese beiden Künstler waren doch bekanntlich nur mit der Anfertigung und Ausschmückung des Mischkan betraut, während der damals aus dem Opfercultus bestehende Gottesdienst ausschließlich den P r i e st e r n Vorbehalten blieb. Von einer Zweitheilung des Gottesdienstes ist also in der Bibel absolut keine Spur zu finden. Nunmehr werden die Opfer durch Gebete ersetzt, und an die Stelle der Kohanim, der Priester, ist der Cantor getreten, der diese Gebete vorzutragen hat. Der Cantor ist also der Nachfolger der Ahroniden, der Priester, während der Rabbiner den Propheten, Lehrer, Prediger darstellt, was schon ans dem Namen „Rabbi", d. h. Lehrer hervorgeht. So und nicht anders ist die Entwickelung des jüdischen Cultus. Wenn nun behauptet wird, dass der Rabbiner dem Gottesdienste die „religiöse Färbung" verleiht und in Bezug auf textliche Anordnung einen maßgebenden Einfluß besitzt, so ist das auch nicht allgemein der Fall; in den meisten österreichischen Gemeinden kann der Rabbiner nur mit Zustimmung des Cultusvorstandes wichtige oder principielle Aenderuugen an der bereits bestehenden Liturgie vornehmen. Zugegeben aber, dass er diese Macht besäße, so bedeutet das immer nur eine gewisse legislative Befugnis, die von jedem Tempelvorsteher ausgeübt werden kann; der ausübende Factor beim Gottesdien st e bleibt trotz alledem der Cantor — er und kein Anderer. Die officielle Eigenschaft, die Repräsentanz nach Außen und die Autorität in religiösen Angelegenheiten find das unbestrittene Gebiet des Rabbiners; der .Gottesdienst aber ist die Domäne des Cantors. Es ist für den jüdischen Gottesdienst ganz belanglos, ob ein Rabbiner im Tempel anwesend ist oder nicht, ja der Kölner Rabbiner kann zwei Monate in Marienbad weilen, ohne dass der Gottesdienst in Köln die geringste Störung erleiden würde; der Cantor aber ist eine oouditio aius qua non, ohne ihn kann überhaupt ein Gottesdienst nicht stattfinden. Kann miau da noch von einer „Zweitheilung" des Gottesdienstes sprechen? College Civi zieht weiters folgenden Schluß: nachdem die Gemeinden bei der Besetzung des Catorates eine große Concurrenz eintreten lassen und nicht einen ^-beliebigen frommen Mann anstellen, ergo muß der Cantor ein Künstler sein. Diese Logik ließe sich aber noch weiter ausdehnen: nachdem die Gemeinden bei der Besetzung des Rabbinates ebenfalls eine gewaltige Concurrenz eintreten lassen und es nicht vorziehen, einen beliebigen frommen Rabbi zu berufen, so folgt daraus, dass es eine Kunst ist Rabbiner zu sein, ergo ist auch der Rabbiner ein K ü ii st ler! Ja, wer hat denn jemals behauptet, dass jeder X-beliebige ^fromme Mann" schon ein Cantor ist? Ist es vielmehr nicht ganz unbestritten, dass ein moderner Cantor eine schöne, geschulte Stimme, gründliche musikalische Kenntuiße und hebräisches Wissen besitzen muss? Hievon will sich also eine Cultusgemeinde bei der Besetzung des Cautorates überzeugen, sie will die Gewissheit erlangen, ob der anzustellende Fnnctionär seiner Aufgabe gewachsen, ob er ein tüchtiger Fachmann ist. Treffen diese Voraussetzungen ein, so frägt kein Mensch darnach, ob der Anzustellende ein Künstler ist oder nicht, weil die Gemeinde eben einen Cantor, nicht aber einen — Künstler sucht. Im Gegeutheil, jede Gemeinde, selbst die radicalste, wird sicherlich dagegen protestieren, dass man ans ihrem Gotteshause ein Künstler- oder Concerthaus mache, weil dies der religiösen Pietät widerspricht und die heilige Ehrfurcht vor der Glorie des Beth-hakneses illusorisch macht. Wenn diese Begriffe als „Jdeenkreis mittelalterlicher Anschauungen" bezeichnet werden, so bemerke ich, dass gerade die Cultusgemeinde Brüx eine der freisinnigsten Gemeinden Oesterreichs ist, und dass hier der Gottesdienst unter Mitwirkung eines aus 45 Personen bestehenden, vortrefflich geschulten gemischten Chores nebst einer herrlichen Orgel (die selbst am Jom- Kippur gespielt wird) abgehalten wird und dass hier die prachtvollen Compositionen von Sulzer, Naumburg, Deutsch und Lewandowski in mustergiltiger Weise wiedergegeben werden. Also alles modern, auf der Höhe der Zeit, von Mittelalter keine Spur. Trotzdem finde ich keine Ambition in dem Titel „Künstler", ich bin vielmehr stolz darauf, dass in dem Statut der hiesigen Gemeinde der Obercantor parallel mit dem Rabbiner als Religionsdiener bezeichnet wird. Ja Religionsdiener sind wir, und als solche werden wir sicherlich eher die uns bisher leider versagte staatliche Anerkennung erlangen, wie als — Künstler; denn der Religionsdieuer ist für jeden Cultus ein unentbehrlicher Factor, und zu dieser Einsicht muss früher oder