Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 28 (19.7.1901)
- Date
- 1901-07-19
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 28. Tode verurtheilten, oder ob nicht, was in der That wahrscheinlicher ist die Römer, die die Todesstrafe mit allen ihren Erniedrigungen vollstreckten, auch das Urtheil fällten. Wir wissen es nicht und werden es wohl nie wissen, ob von unseren Vätern der frevelhafte Ruf je erging: „Sein Blut komme über uns unsere Kinder." Die allergrößte Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass dieser Ruf nie erschollen ist. Die Evangelien sind beinahe 140 Jahre nach Christi Tod niedergeschrieben worden und zwar nicht von unparteiischen Schriftstellern, sondern von religiösen parteiischen Enthusiasten, denen nur zu oft die Truggebilde ihrer Phantasie als Wirklichkeit erscheinen. Dass unter diesen Umständen die Wahrheit zum mindesten stark gefärbt ist, kann wohl kaum bezweifelt werden, und dieser Zweifel ist umso berechtigter, als leider andere Quellen über diese Zeit und ihre Begebenheiten nicht vorhanden sind. Aber wenn auch alles wahr ist, ein Rechtsbruch liegt nicht vor. Jesus wäre dann nach dem ^Gesetze verurtheilt worden, weil er sich als Sohn Gottes erklärte, weil er sich gegen das Fundameutalgefetz seines Glaubens verging, für dessen Erhaltung das Volk zu jeder Zeit sein Blut in Strömen hat stießen lassen. Wie sehr die Verurtheilung unserem Empfinden zuwider ist, wie sehr wir sie aus tiefster Seele verdammen, ein Rechtsbruch liegt nicht vor. Aber selbst wenn ein Rechtsbruch Vorgelegen hätte, tausendmal ärger als derselbe, eine Verleugnung jedes Rechtes jeder Gerechtigkeit, jeder Liebe ist die fanatische Verkündigung des Mittelalters, die Levita sich nicht schämt zu wiederholen, dass der Rechtsbruch der Kreuzigung heimgesucht werde am tausendsten Glied. Diese Worte klingen wie ein Hohn, ich will nicht sagen auf alle Religion, nein, auf alle Menschlichkeit. Was müsste das für ein Gott im Himmel fein, der für einen frevelhaften Ruf der Väter die Kinder büßen lässt bis ins tausendste Geschlecht. Und dieselben Leute, die diese Gotteslästerung ausstoßen, schwärmen von hohen sittlichen Idealen, von ernster, tiefer Weltanschauung und Nächstenliebe." Die Phrase von den Idealen, welche angeblich in der jüdischen Religion nicht zu finden wären, widerlegt Levinstein wie folgt: „Es ist bedanernswerth, dass ein Jude, der sich an christliche Leser wendet unb dessen verworrene Anschauungen und Unklarheit der Begriffe bereits aus Vorhergehendem theilweise zu Tage treten, wieder die alte Fabel auftischt, die er in seiner Kinderstube vielleicht einst gehört und die bei einem Theil unserer christlichen Mitbürger auch leider eingebürgert ist. Levita kennt das Judenthum weder in seiner religiösen Bedeutung, noch ist er mit seiner Geschichte vertraut. Das ganze Martyrium Israels ist Zeuge von der Unwahrheit seiner Behauptung. Welches leibliche Wohl winkte den Soldaten, die am Ruhetage ihre Wehr wegwarfen und sich unbewaffnet von den anstürmenden Legionen des Pompejus niedermetzeln ließen? Kein höheres Beispiel hingebendster Pflichterfüllung' und Selbstverleugnung hat die Geschichte der Welt aufzuweisen, als dort, wo in der Höhle von Massada sich taufend jüdische Männer den Tod gaben und die Freiheit verschmähten, die ihnen der römische Feldherr anbot. Kein Stein verkündet dem vorbeieilendeu Wanderer die Stätte, wo treu dem Gesetze die Kinder des erwählten Stammes liegen; aber so lange vom fernen Himmelsfaum der Sonne goldener Morgenstrahl noch die geweihte Stätte küsst, so lange wird, wenn einst am Horizonte der Menschheit die Sonne der Wahrheit nnd Gerechtigkeit sich erhebt, diese höchste That menschlicher Treue und Hingebung im Andenken nachkommender Geschlechter leben." Wer Gustav Levinstein näher kennen lernen will, der verschaffe sich seine Schriften. N. C h a m e i d e s. prosanatiou des Gottesdienstes. Im Theater- und Vergnügungsanzeiger des „Neuen Wiener Tagblatt" vom 18. d. M. lesen wir knapp hinter dem Programme des bekannten Wiener Vergnügungs - Etablissements „Venedig in Wien" nachfolgeride Anzeige: Freitag, am 19. Juli 1901, um 7 Uhr Abends, und Samstag, am 20. Juli 1901, um 9 Uhr Früh, wird Obercantor B. Schorr aus Lemberg im Tempel des Bethaus-Bereines „Llllcäosob Wat11, II., Kleine Schiffgasse 8, einen feierlichen Gottesdienst abhalten. Karten sind im Vereins local zu haben. Den ständigen Besuchern des genannten Bethaus-Vereines, die mit ihren Jugenderinnernngen und Lebensgewohnheiten noch stark in osteuropäischen Verhältnißen stecken, mag die Anpreisuug einer gottesdienstlichen Separatvorstellung gegen Entrs als nichts Außergewöhnliches und Unpassendes erscheinen, aber die überwiegende Mehrheit der jüdischen Bevölkerung Wiens wird uns Recht geben, wenn wir sowohl gegen diesen Entro-Gottesdienst selbst, wie auch gegen die Insertion desselben im Vergnügungs- Anzeiger eines Tagblatkes aus das Entschiedenste protestiren, da derlei Vorkommniße geeignet sind, die Würde und Weihe des Gottesdienstes sowohl in unseren eigellen Augen, als auch in den Augen der Andersgläubigen herabzusetzen. Dieser Vorfall wirft auch ein Schlaglicht auf die ganz eigenthümlichen Verhältniße der Belhans-Vereine in Wien, die wie Pilze aus der Erde emporschießen und dann zu den bedenklichsten Mitteln greisen müssen, um zwischen Einnahmen und Ausgaben das Gleichgewicht herzustellen. Wenn man uns vielleicht einwenden wird, dass das Erträgnis nicht dem Bethaus- Vereine zustießt, sondern bestimmt ist, die materielle Lage eines in seinem Berufe ergrauten gottesdienstlichen Functionärs zu kräftigen, so müssen wir daraufhin bemerken, dass wir auch für diesen Zweck eine gottesdienstliche Prosauation nicht gutheißen können. Und dass es schließlich bei derartigen Separatvorstellungen, die uns als Misbrauch des Gottesdienstes erscheinen, mit dem gottesdienstlichen Charakter der Veranstaltung nicht gar ernst genommen wird, beweist am besten die von unserem Berichterstatter in der letzten Nummer unseres Blattes constatirte Thatsache, dass am Schluffe des „Gottesdienstes" (?) laute Bravo-Rufe ertönten. Warum soll sich denn der „andächtige Zuhörer" im Bewusstsein des bezahlten Entrvs nicht auch die Freiheit gestatten, seinem Beifall oder Missall wirksamen Ausdruck zu geben? In Galizien oder Rußland mögen derartige Gottesdienste üblich sein, bei uns in Wien dürfen wir sie aber nicht einbürgern lassen, und darum möchten tvir anch den Vorstand der Wiener Cultusgemeinde aus diesen Vorfall aufmerksam machen, dessen Aufgabe es ist und in dessen Macht es auch liegt, eine Wiederkehr desselben zu verhüten. Gemeinde- und Vereinsbote. Wien. (Aus der S i tz u n g d e s Vorstandes der Wiener is ra e l i t i s ch e n C u l t u s g e me i n d e vom 9. Juli 1901, unter dem Vorsitze des Präsidenten k a i s. Rath K l i n g e r. B!e ginn der Sitzung halb 5 Uhr Nachmittags.) Im Einlaufe werden zur Kenntnis gebracht: An Spenden: Vom ersten Vice-Präsidenten der israel. Cultusgemeinde Dr. Alfred Stern für Arme K. 100, von Herrn Vertreter Dr. Maximilian Steiner für die Cherwra- Kadischa zur Vertheilung der Arme während der Schuwa-Zeit K. 100.— Im Präsidialberichte gibt der Vorsitzende ein übersichtliches Bild über die Gebahrung des Gemeindehaushaltes im ersten Halbjahre 1901 und über den finanziellen Stand. Zur Verlesung gelangt ein Schreiben des Herrn Cultusvorstehers Architekten Max Fleischer, in welchem derselbe mittheilt, dass das im Aufträge des Cultusvorstandes ausgesührte Grabdenkmal für den seligen Obercantor Josef Goldstein aufgestellt ist und in die Obhut der Gemeinde übernommen wurde. Der Präsident spricht unter Zustimmung der Versammlung iw: ■arar~-