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Die Wahrheit · 1901-07-19 · Heft 28 (19.7.1901) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1901
Issue
Heft 28 (19.7.1901)
Date
1901-07-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Serie 4. Die Wahrheit. Nr. 28 Der Mualmord vor de» Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit. ii. Zum ersten Male wird die Beschuldigung des Ritualmordes im römischen Reiche im zweiten .Jahrhundert n. Chr. gegen die Christen erhoben, die nebst anderen Verbrechen der Bültschande und des Schlachtens von Kindern angeklagt werden, deren Fleisch und Blut sie bei der Feier ihrer gottesdienstlichen Geheimniße genießen. Das letztere ist, was man Ritualmord nennt, indem man mit diesem Worte sagen will, dass ein Mord geschieht in der Absicht und zu dem Zwecke, um das Fleisch und Blut des Ermordeten zu religiösen Gebräuchen zu verwenden. Gerade so wie heute den Juden ging es damals den Christen. In ihrem Wahnglauben und in ihren Vorurtheilen gegen die Christen wurden die Heiden bestärkt von Leuten, denen sie zutrauten, dass dieselben von den Lehren und Gebräuchen der Christen eine genaue Kenntnis hatten. Die uralten Anklagen der Heiden wurden auch in neuester Zeit gegen die christliche Kirche wieder ausgesrischt und insbesondere in China und Madagaskar sind die Christen wiederholt des Kindesmordes augeklagt worden. In Europa bedauert man die Chinesen, die noch aus einer so niedrigen Culturstufe stehen, dass man ihnen derartige Albernheiten und Scheußlichkeiten als Wahrheiten und Thatsachen bieten kann; was soll man aber von den Christen in Europa sagen, die es gläubig annehmen, wenn man ihnen die schauerliche Märe erzählt, dass die Juden Christenkinder fangen und sie schlachten, um ihr Blut in die Osterkuchen zu backen und zu genießen? Man sollte es nicht für möglich halten, und doch ist es so, denn wir haben es ja in Deutschland selbst erlebt, dass Synagogen zerstört und Juden misshandelt wurden aus demselben Grunde, aus welchem in China christliche Kirchen niedergerissen und Christen misshandelt und getödtet wurden, weil sie Kinder gefangen und geschlachtet haben. Doch vielleicht haben die Christen Gründe für ihren Glauben, dass die Juden Christenkinder fangen und sie schlachten? Nun, wir wollen sehen! Schon im frühen Mittelalter tauchten einzelne Anklagen auf, dass Juden Christenkinder aus Hass getödtet hätten. Auch in den folgenden Zeiten, besonders im 12. Jahrhundert, wird den Juden der Vorwurf gemacht, dass sie Christen kreuzigten, und man fügte bei, dass in der Regel zur Zeit des christlichen Osterfestesssolche Kreuzigungen Vorkommen. An das jüdische Osterfest, und dass an demselben die Juden Christenblut nöthig hätten, dachte man auch damals noch nicht, man glaubte vielmehr, dass die Juden aus Hass gegen Christum, -er zur österlichen Zeit gekreuzigt worden sei, auch Christen zu -Leser Zeit kreuzigten, und man erblickte darin die Rache, welche die Juden dafür übten, dass die Christen nur allein aus Hass gegen die Juden dieselben in weit größerer Anzahl ermordeten, als Christen von den Juden ermordet wurden. Die ersten Anklagen wegen Ritualmords sind gegen die Luden im 13. Jahrhunderte erhoben worden, in jener Zeit, in welcher auch die Hexeuprozesse ihren Anfang nahmen. Dieses Jahrhundert war überhaupt eine an den wunderbarsten Erscheinungen und auffallendsten Gegensätzen reiche Zeit. Das 13. Jahrhundert war die Zeit, in welcher der Glaube seine Triumphe, der Aberglaube seine wüsten, unheimlichen Orgien feierte. Diese Zeit muss man nothwendig vor Augen behalten, wenn man die Anklage wegen Rirualmords gegen die Juden richtig beurtheilen will. Der erste Fall nun, der. wie man gewöhnlich annimmt, der Anklage wider die Juden wegen Ritualmords die Veranlassung gegeben hat, ist in der Stadt Fulda vorgekommen. Im Jahre 1235, am 25. December, war das vor der Stadt Gulda gelegene Haus eines Müllers, während derselbe mit seiner Frau beim Gottesdienste sich in der Kirche befand, in Flammen aufgegangen. Die im Hause zurückgebliebenen Kinder wurden todt aufgefunden. Zu derselben Zeit befanden sich auch -Kreuzfahrer in Fulda, von denen es bekannt ist, dass sie auf ihren Zügen in das gelobte Land gern jede Veranlassung benützten, um eine Judenverfolgung zu beginnen. Als Kreuzfahrer, sagten sie, müssten sie zunächst die Feinde des Kreuzes im eigenen Lande, die Juden, züchtigen. Die Juden wurden auch sofort der Brandlegung und . der Ermordung der Kinder beschuldigt, und die Kreuzfahrer schürten die Erregung. Unter dem Drucke der Folter sagten die Juden aus, zwei ihrer Glaubensgenossen hätten die Kinder ermordet, um ihr Blut als Heilmittel zu verwenden. Bereits am 28. December wurden nicht etwa diese beiden Juden, sondern mit ihnen noch etwa zweiunddreißig ihrer Glaubensgenossen mit dem Tode bestraft. Innerhalb dreier Tage haben sich Anklage Prozeß, Verurtheilung und Hinrichtung abgespielt. Das Ereignis machte großes Aufsehen, und gegen die ganze Judenschaft Deutschlands wurde der Verdacht des rituellen Mordes laut. Vielleicht um diesen Verdacht zu verstärken oder zu begründen, brachten Fuldaer Bürger die Leichen der todtgefuudenen Kinder nach Hagenau, wo Kaiser Friedrich II. gerade damals Hof hielt. Derselbe gab jedoch den Bürgern den kurzen Bescheid: „Wenn die Kinder todt sind, daun geht hin und begrabt sie, da sie doch zu etwas anderem nicht mehr taugen." Da aber die Blutbeschuldiguug gegen die gesammte Judenschaft Deutschlands immer stärker und drohender auftrat, entschloß sich Kaiser Friedrich zu einer eingehenden Prüfung dieser Frage. Er selbst las die Schriften, welche über den Gegenstand bereits erschienen waren, und.gelangte zu dem Urtheil, dass der Verdacht des Ritualmords ein unbegründeter, und die Unschuld der Juden in diesem Punkte erwiesen sei. Doch wollte der Kaiser auch das Urtheil Anderer in der Frage hören, und berief deswegen möglichst viele Fürsten, Barone, Edle des Reiches, Aebte und Geistliche von allen Orten, um sie zu befragen. Da die Meinungen der Berufenen getheilt waren, glaubte er am sichersten zu einem richtigen Urtheile zu gelangen, wenn er nicht blos aus Deutschland, sondern auch aus England, Frankreich und allen Ländern getaufte Juden, vertrauenswürdige, mit den nöthigen Kenntnißen; ausgerüstete Männer zu sich berufe, um ihnen die Entscheidung der wichtigen Frage übergebe. Diesem Plane stimmten auch die Fürsten, Barone, Edlen des Reiches, Aebte und Geistliche einmüthig bei, und die Versammlung kam zu stände. Das Ergebnis der Berathungen der Versammelten veröffentlichte der Kaiser in einer Urkunde vom Juli 1236, die in der sogenannten goldenen Bnlle im Kölner Stadtarchiv ausbewahrt ist. Wie in derselben mitgetheilt wird, wurden nicht blos die Fuldaer Juden von der Anklage, dass sie die Kinder zu rituellen Zwecken getödtet hätten, freigesprochen, sondern es wurde auch allen ferneren Anklagen wegen rituellen Mords der Boden entzogen. Es konnten demnach Juden noch ferner verklagt werden unter dem Verdachte, dass sie eiuen Mord begangen hätten, aber wegen eines sogenannten Ritualmords sollte eine Anklage gegen sie nicht erhoben werden. Vielmehr wurde auf das strengste verboten, die Juden wegen Ritualmords zu verdächtigen und zu belästigen. Mit diesem Ergebniße der Untersuchungen und dem guten Willen des Kaisers konnten die Juden nun allerdings zufrieden sein, aber durch die nachträgliche Freisprechung wurden weder die in Fulda verbrannten Juden wieder zum Leben erweckt, noch wurden durch das kaiserliche Verbot die Anklagen wegen Ritualmords gegen die Juden unterdrückt, sie tauchten vielmehr immer auf's neue wieder auf, so dass die Juden sich genöthigt sahen, den Schutz des Apostolischen Stuhles anzurusen, und dieser wurde ihnen auch nicht versagt. Pfarrer Frank führt nun die einzelnen päpstlichen Bullen an, die sich gegen die unbegründeten Anklagen mit aller Deutlichkeit aussprachen und stellt dann die Frage, wie es gekommen ist, dass diese Anklage trotz des Einspruches des Papstes und des Kaisers gegen dieselbe sich fortwährend erhalten hat? Wie konnte diese Beschuldigung so tief in der christlichen Volksseele einwurzeln, dass sie bis heute noch in, vielen Schichte» der christlichen Bevölkerung ihre Vertretung findet und selbst in den gebildeten Ständen nicht ganz verschwunden ist. Dazu haben vor allem die durch die Folterqualen erpressten Geständniße beigetragen, die von Juden selbst abgelegt worden sind. i

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