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Die Wahrheit · 1901-07-12 · Heft 27 (12.7.1901) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1901
Issue
Heft 27 (12.7.1901)
Date
1901-07-12
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Gesterr.-ungar. Gccntoren-Ieitung. Nr. 27. Beilage zur Zeitschrift „Die Wahrheit." 21. Ichrg. ßottegen! WertangeL in allen Gases und Restaurationen in Wien und der Urovinz „Die Wahrheit". Präludium;um Cautoreutage. Von Josef Schön. Tie Zeit der Tagung des Cautoreutages rückt heran, und die Frage, was wir von demselben zu erwarten haben, in welcher Weise wir unser Interesse am besten wahrnehmen könnten, wo der Hebest anzusetzen ist, um die Gegensätze der Cantoren untereinander sowie zwischen den Gemeinden zu schlichten, wird immer brennender. Ta treten vor meinem geistigen Auge alle die Vorschläge, die an dieser Stelle gemacht wurden, und ich frage mich, welche darunter diskussionssühig und geeignet wären, eine Verbesserung unserer Lage herbeizusühre». Ob wir überhaupt allein im Stande sind, Maßnahmen zu treffen, die in dieser Richtung Wandel schaffen könnten. Fülle, wie sie sich in jüngster Zeit zugetragen und an dieser Stelle besprochen wurden, wo Cantoren aus nichtigen Gründen ihres Amtes enthoben und in reiferen Jahren brodlos gemacht wurden, kon mcu nickt vereinzelt vor; dies beweisen uns die periodisch wiederkehrenden Coucurse so mancher Gemeinden. Wir brauchen nur einen Blick in die früheren Jahrgänge unserer Zeitschrift zu werfen, so fir den wir zum überwiegenden Theile genau dieselben Coucurse wie im laufenden Jahrgange, vielleicht nur mit einigen stilistischen Aenderungen; ja es werden sogar Clauseln und Bedingungen hinzugesügt, die geeignet sind, unseren Stand noch mehr her abzuwürdigen, wie Bedingung des Alters, Verzicht aus Reisekostenersatz, beschränkter Familienstand, Ledigkeit und wie sie noch heißen mögen. Trotz alldem lausen aber auch auf Grund solcher Ausschreibungen genügend Offerte ein, ohne dass man es den Offerenten verübeln könnte, zumal diese sich auch in Gemeinden befinden, wo ihnen der Boden unter den Füßen brennt. Ist doch der Cantor in solchen Gemeirrden von Leuten abhängig, die ihre cantorsreundliche oder feindliche Gesinnung in derrH Maße dokumentiren, als sie einen geschäftlichen Vortheil von demselben ziehen. Er hat zu jeler Zeit die Kündigung zu gewärtigen, und wenn er z. B. vor einen Balbos nicht tief genug den Hut gezogen, oder seinen Bedarf an verschiedenen Gebrauchsgegeustäuden an einer billigeren Quelle deckte, erhält er sie auch. Die Mehrzahl dieser Fälle dringt eben nicht in die Oeffentlichkeit. Wie beneidet so mancher Canior den Taglöhner, der zufolge seines Bildungsniveaus in der ihm zugewiesenen Sphäre sich bewegt, in derselben sich glücklich fühlt und nicht die Sorge kennt, was er bei einer eventuellen Entlassung, im Kraukheits- oder Jnvaliditätsfalle thuu wird. Es würde sich auch ein Arbeitgeber scheuen, einen Arbeiter wegen zunehmenden Alters zu entlassen, abgesehen von dem Schutze, den das Gesetz und die Behörden dem Arbeiter angedeihen lassen. Uns schützt aber in dieser Richtung weder Gesetz noch eine Behörde. Von unserer Existenz hat auch die Behörde in den meisten Fällen keine Ahnung, wenn schon einer oder der andere unserer Collegen einmal behördlichen Schutz anrufen wollte. Begreiflicher Weise kann sich der Cantor zu einem derartigen Schritte nicht leicht entschließen, abgesehen davon, dass es ihm peinlich sein muß, Thatsachen vor die Oeffentlichkeit zu bringen, die seine Siaudesehre tief verletzen. Ta drängt sich mir unwillkürlich die Frage auf: könnte bie Regierung, die den Arbeitcr vor ^Ausbeutung und rechtswidriger Entlassung schützt, die Kranken-, Juvalidiiäts- und 4 LlurLvrrsergungLlaffcu ine Llbru ruft oder die diversen Unternehmungen und maßgebenden Faktoren zwingt, für ihre Bedienstete solche zu schaffen, in Ansehung unserer Recht- und' Schutzlosigkeit, wodurch wir der Willkür einiger gewissensloser Gemeinden oder deren Mitglieder preisgegeben sind, hierin nicht Wandel schaffen? Man komme mir nicht mit dem Einwurf, ein Einschreiten der Regierung zur Wahrung unserer Rechte, das gleichbedeutend mit der Wahrung der Menschenrechte wäre, iuvolvire einen Eingriff oder eine-Beschränkung der Gemcirideantonomie. Denn was den Privaten recht ist, muß doch auch einer Corporation,, und sei sie auch ausgestattet mit autonomen Rechten, billig sein» Oder sollte es den Gemeinden frei stehen, ihre Angestellten, nachdem sie sich ihrem Dienste und dem Wohle der Gemeinde als Dolmetscher und Fürsprecher vor Gottes Thron geopfert,, weil die Stimme durch die Flucht der Jahre gelitten und an Schmelz und Wolklang etwas eingebüßt, weil ein oder das andere Mitglied der Gemeinde keinen Vortheil von dem Cantor zieht — ganz einfach zu entlassen? Dieser Gegenstand wird selbstredend die Theilnehmer des Cautoreutages hauptsächlich beschäftigen, und ich würde mir erlauben, den Vorschlag zu machen, Petitionen der hohen Negierung wier den legislativen Körperschaften zu unterbreiten, in denen die trostlose Lage der Cantoren, namentlich in den Provinzgemeinden, geschildert und darauf hingewiesen wird, dass der Cantor eiir. unentbehrlicher Faktor im jüdischen Cultus ist, zumal die Cnltusgemeinde außer dem Canior leicht alle anderen Beamten entbehren kann. Es soll auch betont werden, dass zufolge des gewissenlosen Vorgehens so mancher Gemeinden das religiöse.- Gefühl untergraben, und nur Zank, Zwietracht und Gehässigkeit erzeugt wird. Derartigen Vorstellungen wird man sich maßgebenden Ortes nicht verickließen können, zumal man diesen Forderungen einer Beamtenschichte, die zufolge ihres geistigen Niveaus einer besseren Lage würdig wäre, eine Berechtigung nicht absprecheir. kann. — Unter diesen Zeichen soll die Einberufung des Cantoren-- tages stattfinden, und es wird es jedem Collegen plausibel erscheinen, dass dieser Schritt, wenn auch nicht sofort, doch immerhin Aussicht hat, die Lage unserer Berufsgenossen zu bessern». Boi läufig aber wäre auf jeden Fall die Frage zu erörtern^ ob es nicht von Vouheil wäre, eine Centralstelle zu schaffen, der ein jeder College seine Erlebnisse in der oder jener Gemeinde mitiheilen könnte, damit diese Centralstelle wieder über Anfrage eines nach irgend einer Gemeinde coucurrirenden Collegen eine objektive Information ertheilen könnte, ,was so Manchen vor Täuschung bewahren würde. Jedenfalls aber sollten persönliche Fragen, die kein JntereWfür die Allgemeinheit haben, grnndlätzlich und entschieden am Cantorentage ^;ur Discufsion nicht zugelassen werden.' Zur örliäMPfung des Äntiskniitürmis. In Nr. 2b der „Wahrheit" (Rubrik „Litteratnr") re'gk Herr N. Chameides den gutgemeinten Gedanken an, an dessen Realisirung er wohl selbst kaum, glauben dürfte, es möge von competenter Seite ein Preis ausgeschrieben werden für die Namhastmochung eines wirksamen Mittels zur Bekämpfung der antisemitischen Seuche. Nun fügt es sich ganz eigenthümlich, dass in derselben Nummer und in derselben Rubrik schon ein Theil der Lösung, dieser Preisfrage enthalten ist^und zwar in dem Briefe des Herr G. Lcviuftein aus Berlin an Ihren geschätzten Mitarbeiter^.

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