Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 27 (12.7.1901)
- Date
- 1901-07-12
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Seite 4. Die Wahrheit. Nr. 27 -iich bei meiner Ueberzengung, die jeder Kenner der jüdischen Geschichte mit mir theilen wird: .Es ist unmöglich, dass ein Jude, Ler bei gesundem Verstände ist, den Ritualmord billigen, ein Lude, der sein göttliches Gesetz nicht vollständig verleugnen will, «inen Ritualmord verüben kann." Um aber den Nachweis zu liefern, dass die „Blut- Leschuldigung" grundlos gegen die Juden ansgesagt wird, und mm die Ungerechtigkeit zu zeigen, die in dieser Anklage liegt, werweist Dr. Frank aus die verschiedenen Gebräuche, die hin- Pchtlich des Blutgenusses im Alterthume und in späteren Zeiten Leiten bei den einzelnen Völkern in Geltung waren, während Len Juden schon in den frühesten Zeiten jede Art von Blut- -genuss verboten tvar. Das Dankopser, welches der Patriarch Noah nach der Sündflnt dargebracht hatte, war von Gott sehr gefällig angenommen worden. Gott ertheilte Noah und dessen Angehörigen seinen göttlichen Segen und sprach ihnen bei dieser Gelegenheit das Liecht zu, Thiere und Pflanzen zur Nahrung zu genießen. „Alles", sprach Gott, „was sich regt und lebt, sei euch zur Speise, gleich ivie das grünende Kraut habe ich euch alles gegeben. Nur Fleisch zugleich mit dessen Blut sollt ihr nicht genießen." 1. Mos. 9, 34.) Gott wollte durch das Verbot des Blutgenusses die LNenschen um so sicherer davor bewahren, dass sie das Blut ihrer Mitmenschen nicht vergießen. Einen höheren Grund! -gibt aber die Heilige Schrift selbst an, indem sie sagt, das I Blut habe Gott den Menschen nicht zum Genüsse überlassen, sondern sich selbst Vorbehalten, weil es zur Sühne für die 'Sünden der Menschen bei den Opfern dienen soll. Das wollte - -Gott mit den Worten sagen: .Das Blut habe ich euch für den! Mtar gegeben, damit euere Seelen damit versöhnt werden."! <3. Mos. 17, 31.) Die Strafe, welche auf den Genuss von Blut von Gott selbst gesetzt wurde, ist keine geringere als die Todesstrafe. „Denn, welcher Mensch," sagt Gott, „er sei vom Hause Israel oder ein Fremdling unter cnch, irgend Blut isst, wider den will ich mein Antlitz setzen itnd will ihn ausrotten mitten ans seinem Bolke . . . Und welcher Mensch, er sei vom Hanse Israel oder -ein Fremdling unter euch, ein Thier oder einen Vogel sängt auf der Jagd, die man isst, der soll deren Blut vergießen und mit Hrde zuscharren. Denn des Leibes Leben ist in feinem Blute, so lange es lebt; und ich habe den Kindern Israels gesagt: > .Ihr sollt keines Leibes Blut essen, weil des Leibes Leben in seinem Blute ist. Wer es isst, der soll ansgerottet werden." <3. Mos. 17. 10. 13. 14.) Dem Einwande, dass das Gebot, sich vom Blutgennsse zu enthalten, sich nur auf das Blut von Thieren nicht aber aus Menschen blut bezieht, begegnet Pfarrer Frank mit folgendem Raisonnement: 'Es war durchaus überflüssig, im Gesetze den Genuss von Menschenblut ausdrücklich zu verbieten, weil schon die Tötung eines Menschen, die Vergießung seines Blutes unter Todesstrafe verboten worden war. Wenn einem Volke schon das Keltern der Trauben, die Zubereitung des Weines unter Todesstrafe untersagt ist, dann ist es gewiss nicht nothwendig, ihm -auch noch den Genuss des Weines ausdrücklich zu verbieten. Da aber keine besondere Strafe für den Genuss vom Menschenblut im Gesetze ausgesprocheu war, ein solcher Genuss aber doch mehr oder weniger schuldbar, Vorkommen konnte, haben die Mabbiner diesen Mangel ergänzt und Strafen festgesetzt. Dass der Genuss von Menschenblut bei den Juden nicht mblich sein kann, geht auch schon daraus hervor, dass ihnen -jede Nutzung von einem Todten durchaus verboten ist, daher -auch der Widerstand der.;gläubigen Juden gegen.die Section der 'Leichen. Mit peinlichster Gewissenhaftigkeit suchen die Reli- -gionsgesetze der Juden jeden Gebrauch von Leichen oder Leichentheilen verstorbener Juden und Nichtjuden zu verhüten. Nach dem göttlichen Gesetze wird man unrein durch die bloße Berührung einer Leiche (4. Mos. 19, 16). Unter derartigen Umständen, meint Frank, gehört doch lvahrhastig ein starker Glaube, wder sagen wir lieber, ein gewaltiges Borurtheil dazu, wenn man es für möglich halte» soll, dass die Inden es nicht blos für. erlaubt, sondern sogar für eine Gott wohlgefällige religiöse Haltung Hallen, eiuen Menschen nicht blos zu tödten, sondern, dessen Blut auch als Nahrungs- und Gennssmittel zu gebrauchen. Es drängen sich hier dieselben Fragen auf, die sich bei der Abhandlung über die Menschenopfer uns eingestellt haben. Wenn man auf der einen Seite sieht, wie die gläubigen Inden an ihren Speisegesetzen, dem Unterschied zwischen reinen und unreinen Thieren so streng festhalten, ihre religiösen Vorschriften beim Schlachten der Thiere so gewissenhaft beobachten, wie und wann sind sie auf der anderen Seite zu dem Glauben gekommen, dass sie das nach der Sündflut so streng eingescharfte, auf dem Berge Sinai wiederholte Gebot, kein Menschenblut zu vergießen, nicht blos ungeschent übertreten, sondern das vergossene Blut auch noch genießen dürfen? Ohne Furcht, dass Gott seine Drohungen erfüllen, sein Angesicht wider sie wenden und, wenn auch die weltlichen Richter ihr Verbrechen nicht Nachweisen und bestrafen sönuen, sie aus seinem Volke ansrotten wird? Wir haben gesehen, dass bei allen heidnischen Völkern der Genuss von Menschenblut üblich war, aber verschwunden ist, seitdem sie den wahren Gott verehren, der die Vergießung des Menschenblutes verboten hat. und sonderbar! die Inden, welche im Gegensätze zu diesen Völker» den Genuss von Thier- und Menschenblnt nach dem Gebote des wahren Gottes verabscheut haben, sollen jetzt diesen von den ehemals heidnischen Völkern verlassenen Gebrauch ausgenommen haben und Menschenblut genießen? Das sollen die Inden thun, von denen man weiß, dass sie sich sorgfältig hüten, das eigene Blut zu genießen, das etwa ans dem verwundeten Zahnfleisch kommt? die eifrig jeden Blutflecken von Stückchen Brot oder dem Ei entfernen, bevor sie es zu genießen wagen? Wie ist eine so unerhörte Veränderung in den religiösen Anschauungen der Inden möglich geworden? Wann, in welchem Zeiträume der jüdischen Geschichte ist dieselbe eingetreten? Ich glaube nicht, dass es einen Gelehrten, einen Geschichtsforscher gibt, der diese Fragen zu beantworten im Stande ist. Ich bleibe daher bei meiner schon ausgesprochene» Überzeugung, die ich nochmals wiederhole: Es ist unmöglich, dass die Juden, solange sie am göttlichen Gesetze, an der Heiligen Schrift festhalten. es als eine erlaubte, ja sogar Gott wohlgefällige Handlung betrachten können, einen Menschen z» tödten und dessen Blut, mir Wein vermischt oder in Kuchen gebacken, zu genießen. (Fortsetzung folgt.) Mei» Verbrechen! Lange schon tobt der Kampf zwischen Zionisten und Antizionisteu. Jene halten die Inden für die Söhne ihrer Vorfahren, für die Nachkommen Abrahams, Isaaks und Jakobs, also für eine Nation im natürlichen Sinne. Und diese Nation, behaupten sie, könne auch eine selbständige politische Existenz erlangen ans dem Boden ihrer Väter, in Palästina. Dagegen behaupten ihre Gegner, es gebe gar keine jüdische Nation, es gebe nur deutsche, russische, polnische, französisch: und weiß Gott welche Individuen noch, die sich zur jüdischen Religion bekennen. Alle diese Individuen zusammen aber bilden beileibe nicht eine jüdische Nation, eine soche gibt es eben nicht! Da ist es natürlich billig, dass man die Urkunden der jüdischen Religion befragt und die religiösen Gebräuche der heutigen Inden, ihre Gebete und ihre Hoffnungen. Die heiligste Urkunde der Juden, die Thora, erzählt mit allen Einzelnheiten, wie aus einer Familie, deren Ahnherr Jakob-Israel war, ein Volk hervorging, das sich stets „d i e Kinder Israels" nannte. Es wird ihm ein Land zuzewiesen und ihm gedroht, dass es dieses Land verlieren wird, wenn es seinem Gotte nicht treu bliebe. Zugleich wird ihm versichert, Gott werde es dennoch nie verlassen, und wenn es sich beffert, werde es wieder in das Land seiner Vater kommen. Auch die anderen Urkunden der Juden, die prophetischen Bücher, enthalten wiederholt die Versicherung, dass die Israeliten oder