Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 24 (21.6.1901)
- Date
- 1901-06-21
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3062972-3063062-3063086--01405-3067992- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr 24. Die Wahrheit. Seite 5. Abrahams, welche alle seine Kinder sind und das Testament ihres Baters in Ehren halten. Die Thora ist ja. wenn auch nach Moses genannt, doch nicht von ihm begründet, sondern ist ein Erbe der Gemeinde Jakobs. Nie betet der Jude zum Gott Mosts, sondern zum Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs. Der Ausdruck „Mosaische Religionist grundsalsch. Moses ist unser Lehrer 1221 die Religion der Juden besteht seit Abraham. Das Judenthum ist eben keine Confessio», sondern eine Nationalreligion, und wenn wir einen Proselyten ausnehmen, so nehmen Wir ihn nicht aus in die Religion Mosts, sondern — in den Bund Abrahams, unseres Vaters. Wenn beim Judenthum von Confession die Rede sein kann, io ist es nur in Bezug ans die mündliche Uebertiefernng, welche die Rabbinen glauben, die Karäer aber verwerfen. Diese bilden gegen einander zwei Consessionen. Sonst aber sind wir zur Ueberzengung gelangt, dass wir Juden nie aufgehört haben, ein Volk zu sein, die Nachkommen der Patriarchen mit allem, was sich ihnen angeschlossen hat, obwohl wir über die ganze Erde zerstreut sind, wie ja schon Haman bezeugte: Es gibt ein Volk, wenn auch zerstreut und versprengt unter den Völkern. Das Judenthum ist unser Wesen, unsere Seele, mögen wir in Sitten und Gebräuchen, in Beobachtung der religiösen Pflichten noch so sehr von eiuatlder abweichen. Alle Erscheinungen innerhalb des Judenthums sind Aeußernngen der jüdischen Volksseele — überall und zu jeder Zeit. _ (Schluss folgt.) Aus -er wiener Cultusgemeinde. (Plenarsitzung des E n l t u s - V o r st a n d e s vom 11. Juni 1901 unter dem V o r s i tz e d e s Präsidenten, H e r r n k a i s. R a t h e s K l i n g e r. Beginn halb 6 Uhr Nachmittags.) Uräsidiaköericht. Spendeneinlauf.' Von Herrn Dr. Oskar Max für Arme 20'— Kr., aus den Sammelbüchsen im Stadttempel für die Armen-Anstalt 237'14 Kr., für Chewra-Kadischa 133'66 Kr. Den Spendern wird der Dank votirt. Im Präsidialberichte gedenkt der Vorsitzende der erhebenden Feierder Schlusssteinlegung des Siechenhanses, aus:welchem Anlasse auch seitens zahlreicher Gemeinden und Corporationen, sowie hervorragender Gemeindemitglieder telephonische und schriftliche Glückwünsche eingelaufen sind. behördliche Genehmigung der Statutenänderung. Der Präsident lässt des Weiteren den Erlass der k. k. niederösterieichischen Statthalterei vom 5. Juni 1901, Z. 44156, zur Verlesung bringen, des Inhaltes, dass das k. k. Ministerium für Cultus- und Unterricht die vom Vorstande der israelitischen Cultusgemeinde in Wien in der Sitzung vom 17. März 1901 beschlossenen Aenderungen des Gemeindestatmes genehmigt habe, und bringt dabei in Erinnerung, dass diese Aenderungen ausschließlich die Reform der inneren Verwaltung betresien. An die Verlesung des Erlasses knüpft sich eine längere Debatte, betreffend den Zeitpunkt der Durchführung der auf Grund des Statutes vorzunehmenden Neuwahl des Vertreter- Collegiums, bezw. der Vicepräsidenten. An dieser Debatte betheiligten sich die Herren Präsident kaiserl. Rath K l i n g e r, Oberfinanzrath Dr. Rappaport, Dr. Steiner. 'Salo Cohn, Dr. K u r a n d a und Reichsrathsabgeordneter A u s p i tz. Wie mehrfach bemerkt wird, bezwecken die nunmehr in Kraft gesetzten Aenderungen vorwiegend eine Vereinfachung der Geschäftsführung. Insbesondere ist der Vorstand nunmehr in die Lage versetzt, mit Rücksicht ans die erfahrungsgemäße Unmöglichkeit, auf dem bisherigen Wege die Angelegenheiten rasch und zur Gänze zu erledigen, im Sinne des § 14 des neuen Statutes im Wege der Geschäftsordnung oder mittels besonderer Beschlüsse vorbehaltlich des Rechtes jederzeitigen Widerrufes Angelegenheiten seines Wirkungskreises dem Präsidium, dem Vertreter-Collegium oder aus seiner Mitte zu wählenden Commissionen — mit Ausnahme gewisser, der Beschlussfassung des Gesammtvorstandes unter allen Umständen vorbehaltener Agenden — zur endgültigen Erledigung zu übertragen. Es wird mit überwiegender Stimmenmehrheit beschlossen, auf die Tagesordnung einer demnächst einzuberufenden Plenarsitzung die Wahl des Vertretercollegiums, sowie die Beschlussfassung über^die Fortführung der Geschäfte auf Grund des § 14 des neuen Statutes zu fetzen. Weiterer Ankauf. Aus einer Zuschrift des Baueomites des in Errichtung begriffenen chirurgischen und gynäkologischen Pavillons im Spitalder israelitischen Cultusgemeinde geht die dringende Nothwensigkeit von mit dem Neubaue zum Theile im Zusammenhänge stehenden Adaptirungen und Umgestaltungen im alten Spitalsgebände hervor. Die Beschlussfassung über die Kosten und die Inangriffnahme dieser Umgestaltungen wird gleichfalls einer der nächsten Plenarsitzungen Vorbehalten. Aus dem Einlaitfe werden des Weiteren zur Kenntnis gebracht: Zuschriften der Herren S. Heit und Adolf Rosenbaum mit dem Danke für ihre Wiederberufung in den Vorstand der Chewra-Kadischa, sowie eine Einladung zur Eröffnungsfeier des neuerrichtetelt „Ferienheim" in Tischnowitz. Die Herren Vicepräsideut Dr. Gustav K o h n und Cultusvorsteher Dr. Grünfeld übernahmen die Vertretung des Vorstandes bei dieser Feier. Lehrplan für den Uekigrousnnterricht an Mittelschulen. Einen hervorragenden Gegenstand der Tagesordnung bildete weiters die Vorlage des neuen Lehrplanes für den Religionsunterricht an Mittelschulen, über welchen Herr Director Simon namens der II. Section nachstehendes Referat erstattet : „Am 2. Jnli 1900 hat die geehrte Plenarversammlung des Cultusvorstandes den von der II. Section vorgelegten Lehrplan für Volks- und Bürgerschulen genehmigt. Heute habe ich die Ehre, den Entwurf eines solchen für Mittelschulen, welcher sich seit einiger Zeit in Ihren Händen befindet, zu begründen.! Obwohl der Lehrplan für Volks- und Bürgerschulen bei ungefähr 17.000 Schulkindern zur Anwendung kommt, jo ist doch der heutige Berhandlungsstoff weitaus wichtiger, wenn auch die Zahl der Mittelschüler nur etwa 3000 ausmacht; denn hier haben wir es mit dem Nachwuchs der „dirigirenden Elasten* zu thun, von deren religiöser Gesinnung die Haltung der künftigen Generation abhängt. Es liegen vor mir die Lehrpläne aus verschiedenen Zeiten. Für diejenigen aus der ersten Hälfte und der Mitte des abgej laufenen Jahrhunderts habe ich keine Motivenberichte gefunden.! Die letzten ausführlichen Verhandlungen stammen aus dem Jahre 1867. Es wurde eine Commission unter dem Vorsitze des Herrn Dr. Kompert eingesetzt, welche erst 1870 einen Lehrplan vorgelegt, zu welchem Profeffer Hammerschlag einen außerordentlich gediegenen Motivenberichr veröffentlichte. Der Lehrstoff bestand aus der Lectüre im Urtext der biblischen und nachbiblifchen Geschichte. Dem Gebetbuch war ein kleiner Raum zugewiesen. Nach 8 Jahren wurde dieser Lehrplan plötzlich abgeschafft nutz am 5. Mai 1878 legte Herr Dr. Kompert dem Vorstände einen unbegreiflichen Lehrplan vor, nach welchem nur in der 1. uni» 2. Claffe einige Gebete in der Ursprache, sonst aber ausschließlich deutsche Bibellektüre betrieben werden sollte. Ueber die Verbannung der hebräischen Sprache aus der Schule beruhigte man sich durch Errichtung von Bibelschulen, aus welche man große Hoffnungen setzte, die aber niemals erfüllt worden sind. Es muß wohl ein harter Kampf gewesen sein, als mit dem Jahre 1883 wieder aus den Urtext zurückgegriffen uni» jene Verirrung gut gemacht wurde. Der jetzt geltende Lehrplan stammt aus dem Jahre 1863 und behandelt Bibel im Urtext, Geschichte, Glaubens- und Pflichtenlehre. Zu demselbeu wurden auch sehr gut gemeinte Instructionen versajSt, aber weder Lehrplan noch Instructionen sind jemals von der Schulbehörde approbirt worden.