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Die Wahrheit · 1901-05-31 · Heft 21 (31.5.1901) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1901
Issue
Heft 21 (31.5.1901)
Date
1901-05-31
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Serie 4. Die Wahrheu. Nr. 21 entlehnen Jaitn, selbst wenn der traditionelle Anknüpfungspunkt nicht gefunden wird. Andere Zeiten verlangen andere Formen, nur wüsten dieselben unseren jüdischen Einrichtungen angepasst werden. Wir begreifen und billigen es, dass man auch bie dem Mädchen dem Tage, au welchem dasselbe das zwölfte Lebensjahr vollendet und von welchem angefangen es an die Erfüllung der religiösen Pflichten, soweit sie vom Weibe verlangt werden, gebunden ist, eine besondere Bedeutung beilegt und ihn mit einer weihevollen Ceremonie umgibt. Das beabsichtigt und bezweckt die Confirmation, die eigentlich eine Prüfung aus der Glaubenslehre darstellen soll. Sie sollte wohl für jedes Mädchen am Tage der Vollendung des zwölften Lebensjahres stattfinden, aber da dies gewiss schwer durchführbar wäre, so lässt sich gar nichts dagegen einwenden, dass an einem bestimmten Tage des Jahres alle Mädchen ugeiib eines Synagogenbezirkes an der Confirmation theilnehmen. Nur möchten wir Vorschlägen, diesen Tag nicht zur Zeit der christlichen Firmungen anzusetzen, da dies sowohl auf jüdischer wie auf christlicher: Seite unnöthigen Anstoß erregt. Wenn weiters die Confirmation, trotzdem sie nicht den geringsten gottesdienstlichen Charakter hat, zur Erhöhung der Weihe des Actes in das Gotteshaus verlegt wird, wird Niemand etwas Bedenkliches darin finden, ebensowenig als die Vornahme der Trauungen im Tempel bei nicht hyperorthodox gesinnten Juden Widerspruch erregt. Mit gutem Vorbedacht hat auch der Vorstand der Wiener Cultusgemeinde Heuer wie alljährlich die Abhaltung der Confirmationen in den Gemeindetempeln für mehrere Sonntage bestimmt, damit die Kinder und Angehörigen der Kinder an der Feier theilnehmen können und durch die Anwesenheit derselben die festliche stimmung gehoben wird. Aber wogegeu wir uns mit aller Entschiedenheit wenden müssen, das ist die vom Tempelvorstaude im IX. Bezirke eingesührte „Neuerung", die Confirination mit dem Gottesdienste am Schabuoth- Festtage zu vereinigen, eine Einführung, die nur der crastesten Unkenntnis unserer religiösen und gottesdienstlichen Gebräuche und einer ganz unbegreiflichen Reformsucht entspringen kann. Man wird gewiss darauf Hinweisen wollen, dass auch die Batmizwahseier während des Gottesdienstes stattfindet, aber jeder halbwegs Verständige kennt den himmelweiten Unterschied zwischen Barmizwah und ILonsirmation und wir glauben auch darum der Erörterung dieses Einwandes enthoben zu sein. Die Confirmation hat mit dem Gottesdienste absolut nichts zu thvn, und es kann kein ärgerer Misbranch gedacht werden als diese Vereinigung der Mädchenconfirmation mit dem Hauptgottesdiensle am Festtage. Wer der Consirmation im IX. Bezirke am 1. Schabuothlage beiwohnte, die zwischen dem „Einheben" und dem Mussasgebete eingeschoben wurde, der musste, wenn er sich nur etwas jüdischen Sinn bewahrt hat, zur Ueberzeugung gelangen, dass dieser Act mit seinem theatralischen Ceremornell die Würde des Gottesdienstes und die Weihe des Tages der Gesetzgebung keineswegs gehoben hat. Eür derartiges Umspringen mit gottesdienstlichen Einrichtungen fordert zu entschiedener Zurückweisung heraus, und man weiß wirklich nicht, tras sckärseren Tadel verdient, ob das Wagnis des Vorstandes, eine solche Einrichtung zu trestcn, oder die Willfährigkeit des Predigers, derselben zuzustimmen." Diesen unseren Standpunkt haben wir auch heute noch nicht geändert, trotzdem wir, oder gerade weil wir mittlerweile einer ganzen Reihe von Confirmations-Feiern beiwohnten, und wir müssen nur noch unserem Bedauern Ausdruck leihen, dass das böse Beispiel des IX. Bezirkes Heuer auch im X. Bezirke gedankenlose Nachahmung gefunden hat. Es sei jedoch abermals betont, dass wir nicht die Mädchenconfirmation selbst, sondern vielmehr die Art und Weise, wie sie vorbereitet und durchgesührt wird, bekämpfen wollen. Es kann ja nicht geleugnet werden, dass heutzutage, wo die religiöse Uebung in den jüdischen Familien fast ganz aus dem Hause verbannt ist und die Erweckung' und Erhaltung des religiösen Bewusstseins zum großen Theile dem Religio"sunterricht n der Schule überlasten .bleibt, den jüdischen Mädchen mehr denn je eine Stärkung iut Glauben Noth thut. Als wirksames Mittel hiesür wollen wir gerne die Mädchenconfirmation willkommen heißen, trotzdem sie einem anderem Cultus entlehnt ist und wir würden sogar dafür plaidireu, dass sie für alle jüdischen Mädchen, die im 12. Lebensjahre stehen, obligatorisch, gemacht wird. Aber die Nachahmung dürfte sich nicht nur auf die leere Form beschränken, die ohne die Vorbedingungen der protestantischen Mädchenconfirmation zu erfüllen, immer nur eine Komödie bleibt, die selbst von dem freiesten religiösen Standpunkt aus nicht gebilligt werden kann. Bei den Protestanten geht der Confirmation ein längerer Confirmations-Unterricht voraus, nach dessen Beendigung sich sämmtliche Mädchen einer Prüfung vor dem Prediger des betreffenden Sprengels unterziehen müssen, und nur jene Mädchen werden confirmirt, die die Prüfung bestanden haben. Das Hauptgewicht wird also hier auf den Unterricht und die Prüfung gelegt, die die genaue Kenntnis des alten und neuen Testamentes, des Katechismus und der Erläuterungen desselben Nachweisen soll. Dem analog müsste der jüdische Confirmations-Unterricht die genaue Kenntnis der Bibel, theils im Urtext, theils in der Uebersetzung, zum Lehrziele haben, wodurch wenigstens die beschämende Thatsache behvben würde, dass die Protestanten zumeist viel bibelfester sind, als wir Juden, und außerdem müssten die Liturgie, mit besonderer Berücksichtigung der von den jüdischen Frauen und Mädchen im Hause zu beobachtenden Vorschriften, und die gesammte Glaubens- und Pflichtenlehre gelehrt und deren Kenntnis bei der Prüfung erwiesen werden. So vorbereitet kann >>znan die Mädchen ruhig an der Confirmationsfeier theilnehmen lassen, und Jedermann, der derselben beiwohnt, wird die Ueberzeugung haben, dass sie reif und würdig sind, das Glaubensbekenntnis öffentlich abzulegen, und es wird sich auch Niemand daran stoßen, dass die Feier zur Erhöhung der Weihe im Gotteshause vorgenommen wird. Aber ohne gründliche religiöse Vorbereitung ein nur die Eitelkeit förderndes Schaustück zu arrangiren und einige eingelernte Sprüche von Einzelnen vördeclamiren und im Chore nachsprechen zu lassen, ist einfach eine Thorheit, die endlich einmal beim rechten Namen genannt werden muß. Wogegen wir uns aber ganz entschieden wenden müssen, das ist die Verquickung der Mädchenconfirmation mit dem Gottesdienste. Im jüdischen Gottesdienste hat Mädchenconfirmation absolut keinen Platz und keinen traditionellen Anknüpfungspunkt, am wenigsten aber die Confirmationsfeier, wie sie jetzt geübt wird, die die Würde und Weihe des Gottesdienstes geradezu stört und herabsetzt. Ludwig van' Beethoven und Nahet Löwenstem. Aus dem Codex Nr. 7989 der s. Z. königl. Bibliothek in Paris. Gegenwärtig im Besitze des A l f r ed Pins. Mitgetheilt von Obercantor S i n g e r m a n n, Troppau. Im Jahre 1792, als der große Meister zeitweilig in Wien lebte, machte er durch Zufall die Bekanntschaft der siebzehnjährigen Rahel Löwensteiu, die mit wunderbarer Schönheit und außerordentlicher Geistes- und Herzensbildung ausgestattet war. Beethoven fasste eine ernste und tiefe Zuneigung zu diesem seltenen Mädchen und wollte sie auch, wie aus Nachfolgendem hervorgeht, heiraten, tvenn sie sich taufen ließe. Aber das Lieöeswerben Beethovens scheiterte an der überzeugten Glaubenstreue Rahels, die den jüdische»: Mädchen der gegenwärtigen Zeit als ' Musterbild dienen könnte. Am 8. Mai 1792 schrieb Beethoven an Rahel Löwenstein: „Wie lange sucht vergebens Dich doch mein düsterer Blick? Die Sonne meines Lebens, Kehrt erst mit Dir zurück. Auf allen meinen Pfaden Erlischt des Tages Schein. Ich bin mit Schinerz beladen. Verlassen und allein." Am-11. Mai 1792 schrieb Rahel Löwenstein an Beethoven: „O, eitler Wahn! Schon schwindet^ Das holde Traumgesicht;

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