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Die Wahrheit · 1901-05-24 · Heft 20 (24.5.1901) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1901
Issue
Heft 20 (24.5.1901)
Date
1901-05-24
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 20. Äus der Wiener LuUusgemeinde. Unter dem Vorsitz des Präsidenten, kaiserl. Rath Kling er, fand Dienstag den 21. d. 6 Uhr Abends eine öffentliche Plenarsitzung des Cultusvorstaudes statt, die sich mit der. Fortsetzung der in der letzten Sitzung unerledigter! Tagesordnung beschäftigte. Im Nachstehenden der Bericht: Hinlauf. An Spenden sind eingegangen: Von Herrn Albert S. Freiherr» von Rotschild, anlässlich der Bar-Mizwah.Feier seines Sohnes, für verschiedene Wohlihätigkeitsanstalten K 4000'—, von Herrn Dr. Alfred Stern, für Arme K 100.—, von C., anlässlich des Sterbetages der Mutter für zwei würdige Familien K 100'—, von Herrn Heinrich Feigl, für Arme K 50'—, von Herrn Moriz Brüll, anlässlich der Vermählung seiner Tochter, für verschiedene Wohlihätigkeitsanstalten K 50.—, von Frau Clara Landau, für den Verband zur Unterstützung armer israel. Wöchnerinnen K 40'—, von Herrn Eduard Gretsch, für die Armen-Anstalt K 8'—, von Herrn Friedrich Euch seu., für das Altersversorgungshaus 60 Flaschen Mineralwasser. Die Chewra-Kadischa gibt bekannt, dass die Mandatsdauer der beiden vom Cultusvorstande gewählten Chewravorsteher, S. Heit und A. Rosen bäum, abgelausen sei und s chlügt die Genannten zur Wiederwahl vor. Die Wiederwahl erfolgt einstimmig und gratulirt der Vorsitzende der Chewra zur abermaligen Acqnisition der beiden verdienstvollen Männer. Kofcher-Jleisch-Jrage. Dr. Berger reserirt über die Koscher-Fleisch-Frage, welche schon jahrelang vom Vorstande berathen werde und deren endgiltige Regelung nunmehr bevorstehe. Die Koscher- Fleisch-Frage zerfalle in zwei Theile 1. Die Schüchtsrage, die bereits dyhin geregelt sei, dass die Schächter, welche bisher im Dienste der Fleischhauer standen, nunmehr von der Gemeinde besoldet werden und mit all ihrem Thun und Lassen der Zngerenz und Aussicht des Rabbinates unterworfen sind. Die Fleischhauer zahlen für jedes koscher geschlachtete Thier eine gewisse Gebühr und durch das Erträgnis derselben sind die Kosten der Schächter vollkommen gedeckt. Der 2. Theil, der Verkauf des Koscherfleisches, ist etwas schwieriger zu regeln, da sich gewisse Uebelstände und Misbiäuche einzenistet haben, die ebenso wie Gesetz und Recht Anspruch aus Fortbestand erheben, und zu derenBeseitigung viel Geduld, Ausdauer und auch etwas Geld gehört. Zur Regelung dieser Frage, die durch Verhandlungen mir den Fleischhauern auch schon zum Theil gelöst ist, beantragt der Referent 10.000 Kronen der I. Section zur Disposition zustellen. Kleinere Gemeinden haben aus dem Koscherfleisch zumeist eine Einnahme, größere Gemeinden leisten jedoch Zuschüsse, da eine Erhöhung der Preise des Koscherfleisches gerade die Minderbemittelten treffen würde. Der vom Vorstande zu bewilligende Betrag soll zur Ergänzung der Gehälter der Maschgichim dienen, da von den Fleischhauern für dieselben der Höchstbetrag von 500 fl. gezahlt wird. Ueber die Verwendung im Detail kann Referent heute noch nicht berichten, da die diesbezüglichen Verhandlungen, die nach der materiellen Seite hin vom Vorstande, resp. dem Sekretariate geführt werden sollen, noch im Zuge sind. Referent bittet schließlich um Annahme seines Antrages. Oberingenieur v. Mi se s verweist auf die große Wichtigkeit dieser Frage, die vielleicht von mancher Seite unterschätzt wird. Dieselbe wurde vom Vorstande und rem Koscher-Fleisch- Comitv, besonders nach den Einrichtungen in großen Gemeinden Deutschlands, eingehend stürmt und mit der Regelung derselben hat das Rabbinat eine verdienstliche Thätigkeit entwickelt. Wenn wie bei allen Neuorganisir ungen manche Unzukömmlichkeiten mit unterlaufen sind, so war man immer bestrebt, dieselben sobald sie nur bekannt wurden, sofort abzustellen. Gegenwärtig feien Verhandlungen mit den Fleischhauern in Schwebe, und nachher werden solche mit den Fleischselchern gepflogen werden müssen. Wenn der Vorstand die bisherige Action des Koscher-Fleisch- Comits billigt, möge er dies durch Ailnahme des Antrages Dr. Berger's bekuudeu. Eine Anfrage des Oberfinanzrath Dr. Rappaport, wie hoch sich der Zuschlag für je einen Ma'chgtach beläuft, wird vom Referenten dahin beantwortet, dass die Zulage mit 400 bis 600 Kronen berechnet wird. Dr. Spitzer hält eine zweifache Lösung für möglich. Entweder es müssten alle Fleischbänke, die eine Koschertafel führen, den strengsten rituellen Anforderungen Nachkommen, was unter den gegenwärtigen Verhältnissen in Wien schwer durchführbar sei; oder es werden nur so viel streng koschere Fleischbänke eingerichtet, dass den conservativen Gemeindemitgliedern die Möglichkeit geboten wird, ihren Fleischbedarf in denselben zu decken. Ueber die principielle Sette der Frage ist aber im Vorstande bisher keine officielle Aufklärung gegeben worden und wir stehen eigentlich vor etwas Unbekanntem. Redner hofft schließlich, dass die Regelung ohne Verletzung von Privatinteressen erfolgen und man' endlich vom Provisorium in ein Definitivum gelangen werde. An der weiteren Debatte nehmen kais. Rath M. Hirsch, Edler v. Mises und Dr. Steiner theil. Der Referent erklärt auf eine Anfrage des Ritter v. Taussig, dass die Schochtim und Maschgichim nicht in den Beamtenstatus der Cultusgemeinde ausgenommen werden und betont auch in seinem Schlussworte, dass gerade aus Schonung der Privatinteressen die Gemeinde ein Opfer bringt und vom Vorstände die Bewilligung der 10.000 Kronen gefordert wird. Hierauf ivird der Antrag Dr. Berger's mit großer Majorität angenommen. Subventionen an Aethausvereine. Dr. Steiner referirt namens der I. Section über die Grundsätze für die Verleihung von Subventionen an die Bethausvereine (der diesbezügliche Entwurf ist bereits m voriger Nummer unseres Blattes veröffentlicht worden). Punkt I. wird mit einem Amendement, dass die Subvention nur für bestimmte Zeit und in der Regel nur für ein Jahr zu bewilligen sei, angenommen. Punkt II. lvird unverändert angenornmen. Bei Punkt III., den Ritter v. Taussig als xunotuna saliens des Entwurfes erklärt, wird hinzugefügt, dass die Subvention bei Feststellung,des Viertels nicht zu den Bethaus-Einnahmen gerechnet wird. Pi'nkt IV. wird unverändert angenommen. Zur Ergänzung des Punkt V. beantragt kais. Rath Wilh. Pollak, den subvenionirten Bethausvereinen die Anzcigepflicht bei eventuellen Neu-Anstellungen von Rabbinern und Cantoreu aufzutragen. Er thue dies nicht, um die Freiheit der Bethaus - vereine zu beschränken, sondern damit eine gewisse Gewähr geboten sei, dass würdige Functionäre, zur Wahrung der Würde der Functionen nach außen hin, angestellt werden. Die Bestrebungen der einzelnen Bethaus-Vereine, immer mehr sowol Hochzeiten, als Leichenbegängnisse selbstständig durch ihre Functiouäre verrichten zu lassen, legen es dem Cultusvorstand nahe, sich doch irgend welchen Einfluss auf die Qualität dieser Fnnctionäre vorzubehalten. Dadurch wäre vielleicht auch die anzustrebende Gleichmäßigkeit in der Gebet-Ordnung mit der Muttergemeiude — selbstredend ohne irgend welche Beschränkung oder Einflussnahme auf die Freiheiten der Orthodoxen — herbeigeführt. (Der Antrag wird abgelehnt.) Pur kt VI. wird unverändert angenommen. Punkt VII. wird mit einer von Dr. Spitzer beantragten stylistischen Aenderung angenommen. Punk VIII. wird über Antrag Dr. Rappaport mit folgendem Wortlaut angenommen: die Bestimmungen der Punkte 1, 2, 3, 4 finden auf Bethaus-Vereine, die bereits im Genüsse von Subventionen sich befinden, keine Anwendung." Tiempelöau-ßomilö., In das Comll« zur Beharidluug des Antrages des Vi'cepräsidenteu Dr. Stern wegen Bau eines ueueu Tempels werden

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