Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 16 (26.4.1901)
- Date
- 1901-04-26
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Hesterr.--ungar. Hantoren-Heitung. Nr. 16. Beilage zur Zeitschrift „Die Wahrheit." 21. Iahrg. Zur Organisalionssrage. Der traurige Fall von Karlsbad, wo dem durch viele Jahre zur allgemeiueu Zufriedenheit wilkendeu Obercantor noch vor Ablauf feines Vertrages der Stuhl vor die Thüre gefetzt wurde und wobei die Collegenkreise eine noch traurigere Rolle fpielten, indem sie sich trotz eindringlicher Mahnungen in diesem Blatte von den Bewerbungen um den widerrechtlich ausgeschriebenen Concurs nicht abhalten ließen, veranlasst mich neuerdings, an die jüdischen Cantoren und Cultusbeamten zu appeliren. Ich halte dies auch schon deswegen für besonders zeitgemäß, weil wir aus dem jüngsten Berichte des „Oesterr.-unaar.Cantoreu-Vereines" erfahren haben, dass im heurigeil Sonuner ein Cautoreutag nach Wien einberufen werden soll, und bei der großen Indolenz in unseren Kreisen die große Gefahr besteht, dass auch dieser Versuch des Vereines, die Berufsgenossen in seine Organisativlien einznfügen, yrfolglos bleiben wird. „Einigkeit macht stark", lehrt eine alte Erfahrung, die in keinem Zeitalter so vielfach praktisch «verwerthet worden ist, wie in unseren Tagen. Wir leben gewissermaßen im Zeitalter der Berufs- und Fachvereine, der Ringe, Verbände, Gewerkschaften rc. Es gibt heute thatsachlich fast keine irgendwelche Anzahl von Personen, die eine irgendwelche Interessengemeinschaft haben, die sich nicht zur nachdrücklichen Wahrnehmung und Vertretung dieser ihrer Interessen vereinigte, organisirte. Alle derartigen Organisationen haben mehr oder weniger den Zweck, der betreffenden Interessensphäre die moralisch und materiell möglichst besten Existenzbedingungen zu schaffen und zu erhalten, im Innern die Kraft zu heben und Benachtheiligung von außen abzuwehren. So handeln heute die Angehörigeit jedes Standes, jedes .Berufes, jedes Gewerbes, vom Schlotbaron bis zum Taglöhner, vom Geheimen Commercienralh bis zum Kellner; und der ungeheure Erfolg, der durch diese Berufsvereine und Interessenvertretungen erzielt tvird, zeugt von ihrem hohen Werth und ihrem großen Segen. Nur eine Berusskalegorie gibt es, die von diesem Segen nichts weiß und sich mit den Brosamen begnügt, die ihr voit den Tischen anderer Organisationen zufalleu. Der ehreniverthe Stand der jüdischen Cultusbeamten in den kleinen Gemeinden ist es, der diese bedauerliche Ausnahme macht. Ohne Energie, ohne Standesbewusstscin leben wir, zersplittert und vereinzelt, dumpf und stumpf dahin: Der eine seufzt beim Unterricht, der andere macht Wurst, der schilt den Vorstand aus (d. h. wenn's niemand hört) und der beklagt sein Los. Aber zu lebendiger, ihatkrästiger, gemeiusamer Arbeit raffen wir uns nicht auf. Ja, im Gegentheil. So oft, sei es von Einzelnen, sei es von Corporationen, der Versuch gemacht wurde, die Gesammtheit zu o^anisiren, scheiterte derselbe an der Indolenz und dem Unverständnis jener, denen die Organisation in erster Reihe Helsen sollte. Und doch kann es so nicht weiter gehen, und wir dürfen nicht ruhig zusehen, dass der jüdische Cultusbeamte, ein getreues Ebenbild des jüdischen Volkes, immer unstät und stüchtig von Ort zu Ort wandern gezwungen wird und in seinen allen Tagen, nach jahrelanger mühsamer Arbeit im Dienste geheiligter Institutionen der Notb und dem Elend preisgegeben ist. In geschlossenen Reihen müssen wir un^, an die Gemeinden wenden und daun wird unsere Stimme auch nicht ungehört verhallen. Wie bezüglich der Erhaltung des Judeuthums den Gemeiitden eine gewisse gemeinschaftliche Verpstichlung obliegt, so auch denen gegenüber, deren Arbeit ausschließlich der Erhaltung des JudenthumS gehört. Zunächst kommt allerdings jene Gemeinde. n Betracht, die die Kraft des Beamten absorbirt hat. Sie hat schlechthin die Pflicht, den arbeitsunfähigen Manu zu versorgen. So verfährt der Staat, so die Commune, so. jeder ordentliche Mensch seinen Angestellten gegenüber. Der arbeitsunfähige Beamte wird pensionirt. Das ist nicht nur ein Gebot der Sittlichkeit, sondern auch ein Act der Klugheit. Nur durch solch* humanes Verfahren ist es möglich, tüchtige Beamte zu gewinnen und zu erhalten. Das Gleiche gilt auch von der jüdischen Gemeinde. Jede jüdische Gemeinde ist moralisch verpflichtet, ihren Cultusbeamten bei eingetretener Arbeitsunfähigkeit zu versorgen. Will sie das nicht, so stellt sie sich außerhalb der Sittlichkeit und damit außerhalb des Judenthums. Kann es die einzelne kleine Gemeinde nicht, so müssen die bessersituirten Gemeinden Helsen. Was, die Gemeinde nicht kann, müssen die Gemeinden können. In dieser Beziehung sind sie solidarisch. Sie sind nur des Judenthums wegen da, sie müssen daher die Personen,'die dem Judenthum ihre Kraft geopfert, ehren und erhalten. Thun sie es nicht, so verläugnen sie sich selbst und haben noch außerdem den materiellen Schaden, dass kein halbwegs verständiger Mensch sich für die Zukunft dem Cultusbeamtensach widmet. Und zudem haben wir ja in Oesterreich einen jüdischen Gemeindebund. Da würde sich für ihn ein weites Feld ersprießlicher Thätigkeit eröffnen und er könnte nach dieser Richtung ebenso segensreich wirken, wie der Gemeindebund in Deutschland, dem es zu verdanken ift7 dass die Frage der Versorgung der jüdischen Cultusbeamten durch die Gemeinden überhaupt in's Rollen gekommen ist. Vor Allem ist es aber nothwendig, dass wir selbst einig sind und dass wir selbst den ehrlichen Willen bezeugen, für unsere Rechte einzutreten und jenen Männern Unterstützung zu leihen, die bisher unsere Interessen selbst gegen unseren eigenen Willen vertreten haben. Und darum möchte ich an die weitesten Collegenkreise den dringenden Appell richten, sich bei dem Vorstande des „Oesterr.-nngar. Cantoren-Vereines" oder bei der Redaction dieses Blattes recht zahlreich zur Theilnahme an dem für den heurigen Sommer projectirten Cantorentag zu melden, damit aus demselben eine imposante und dadurch beachtenswerthe Kundgebung der Gesammtheit der jüdischen Cantoren und Cultusbeamten zu Stande komme. Verschiedene Nachrichten. Wien. Der Verein „Mazmiach Jeschua“ veröffentlicht seinen Jahresbericht, dem wir Folgendes entnehmen: Das Bilanz-Conto per 81. December 1900 weist zuzüglich der angeschafftcn 500 fl. Mai-Rente und nach Abschreibung der Cours-Differenzen bei den dem Vereine gehörigen Werthpapieren im Betrage von K. 54*48 ein Vereinsvermögen von K. 27.864*40 aus und hat sich im Vergleiche zu dem Jahre 1899 per K. 27.084*82 um K. 779*58 vergrößert. Naturgemäß ist diese Kräftigung des Vereinsvermögens in der Gebahrung der Cassa zu suchen. Wir hatten eine ordentliche Einnahme von K. 4976 78, eine außerordentliche von K. 1147, zusammen K. 6124'78. Hingegen betragen die ordentlichen Ausgaben K. 3183 64, die außerordentlichen K. 2215*04, zusammen K. 5498 68, wir erzielten also eine Mehreiunahme von K. 725'10. Dem Cassastande, welcher 1899 K. 1156.72 betrug, im abgelaufenen Jahre blos K. 893'50 ausweist, haben wir K. 263'22 entnommen, für den Betrag von K. 988*32 500 fl. Mai-Rente sammt laufenden Zinsen angeschafft und dem Vereinsvermögen einverleibt. Wenn wir nun die der Cassa entnommenen K. 263'22 Minus oberwähnter Coursdifferenz per K. 54*48 zusammen K. 208*74 abzieheu, so erscheint obiger Vermögenszuwachs von K. 779-58 als vollkommen mit dem