Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 16 (26.4.1901)
- Date
- 1901-04-26
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 16. gebung beruhen und als heilige religiöse Gebote Gehorsam heischen. ,7. - ' Und in der That ist der Geist dieser gewissenhaftesten Rechtschaffenheit in dem Verkehrs- und Geschäftsleben des Juden überall z allen Zeiten zum Ausdruck gelangt. Wenn auch für das strenge Recht der Satz, dass alle Landesgesetze für den geschäftlichen Verkehr unbedingte Geltungskrast haben, ebenfalls in dem jüdischen Rechtscodex eine Stelle gefunden, hat, , so ließ sich der jüdische Kaufmann doch meistens von dem geläuterten Geiste seines Gesetzes in seiner Geschäflspraxis leiten. Freilich gab es und gibt es auch jüdische Sünder und Verbrecher, ebensowohl wie es deren außerhalb der jüdischen Religionsgemeinschaft gegeben hat und gibt. Aber das Vertrauen,' dessen der bürgerlich und sozial verachtete jüdische Kaufmaun'im Großen und Ganzen während der trübsten Zeiten bei seinen andersgläubigen — Mitbürgern kann mau nicht sagen, weil er ja nicht als Bürger angesehen wurde — bei seiner andersgläubigen Kundschaft sich m erfreuen hatte, legt ein glänzendes Zeugnis für seine Redlichkeit, Rechtschaffenheit und Loyalität ab. Vor einigen Jahren wurde eine weit ausgedehnte Enquete über den von Juden aus dem flachen Lande betriebenen Zwischenhandel veranstaltet. Es gelangten eingehende Berichte - aus fast allen Theilen Deutschlands zur Veröffentlichung, von denen manche den ausgeprägten Stempel antisemitischer Gesinnung nicht verleugneten. Aber sie alle bezeugen durchwegs die Redlichkeit unb Zuverlässigkeit des jüdischen Kaufmannes auf dem Lande. Für die constaute Geschäftshandhabung in dem Gewerbe des Handelsmannes ist mir von kundiger Seite das folgende Beispiel als typisch bezeichnet worden: Der Landmann A. hat eine Kuh im Stalle, die er verkaufen möchte; fein Nachbar, der Landmann B., wünscht den Ankauf einer Kuh zu bewerkstelligen und die des Nachbars A. scheint ihm dafür recht geeignet. Beide, der Kauf- und der Verkaufslustige, aber warten die Ankunft des jüdischen Handelsmannes aus dem nächstgelegenen Orte ab, damit dieser die Kuh des A. kauft, um sie dem B. zu verkaufen. A. und B. haben also Beide zu dem jüdischen Handelsmann ein größeres Vertrauen, dass jener nicht beim Verkante und dieser beim Kaufe übervortheilt wird, als sie sich gegenseitig entgegenbringen. Vor Allem aber ist cs die große Institution des Sabbachs,! welche, wie keine andere, als der Erzieher des Inden, vor Allem aber des jüdischen Kaufmannes, seitdem Gott sie als das köstlichste Angebinde seinem Priestervolke beschieden, die Pflege aller Tugenden an ihm vollbringt. Hat doch der Sabbath die ganze Umwandlung des menschlichen Erwerbsstrebens zu einer Gott dienenden Pflichtübung an dem jüdischen Stamme vollzogen und vollzieht sie au jeglichem Sabbath an jedem Juden, der dem Sabbathgebote unverbrüchlichen Gehorsam zollt, von Neuem. Der Sabbath adelt die werktägige Arbeit. Er lehrt den Menschen, sich als Gottesdiener zu begreifen und zu bewähren, der seine die Erdenwelt beherrschende Kraft und Intelligenz nur nach dem Dictate seines Schöpfers und Herrn zu üben berechtigt ist. Er lässt das unerschütterliche Gottverlinnen in seinem Herzen feste Wurzel fassen, er lehrt ihn begreifen, dass für des Menschen Nahrungsstreben allerdings die von ihm geforderte sechstägige rüstige Wochenarbeit erforderlich ijt, aber nicht mehr — den Segen und das Gedeihen habe Gott sich Vorbehalten ihm zu spenden. So schützt der Sabbath vor Habgier und Geiz, vor Unredlichkeit und Uebervortheilüng; so stählt er des Menschen sittliche Kraft und schützt ihn, dass er nicht zum Sclaven des Nahrungsstrebens werde. Sie, meine Herren, die Sie zum Zwecke Ihrer Vereinsthätigkeit bestimmt haben, unsere Berufsgenossen für den Sabbah und den Sabbath unseren Berufsgenossen zu erhalten und ihnen in dem heute für den gewissenhaften Juden sich schwerer denn je gestaltenden Kampfe um die Existenz helfend beizustehen. Sie vollbringen ein hohes, heiliges Werk. Streicht man den Sabbath aus des jüdischen Kaufmannes Leben, so verfällt er halt- und rettungslos eben jenen finsteren Mächten, die den Kaufmann ‘ so leicht zum gemeinen 'Schacherer degradiren lassen. Freilich vollzieht sich diese Metamorphose nicht im Augenblick. Das Erbe der sabbathfeiernden Ahnen ist ein zu reiches, als dass es so schnell aufgezehrt werden konnte, und wir leben buchstäblich von dem uns hinterkassenen Cäpitale; wenn - wir es nicht erhalten und mehren, so werden unsere Kinder und Enkel bettelarm sein. Möge darum Ihr Vereinswerk gedeihen und' gesegnet sein; möge es Ihnen nicht an Mitarbeitern -und Spendern fehlen, die es fördern und unterstützen! Go steht der wahrhaft jüdische-Kaufmann als.Prediger und Verkünder der höchsten Wahrheit da und vollführt an seinem Theile den. priesterlichen Beruf,' zu welchem Gott den jüdischen Stamm geschaffen, als ein..Glied des großen Gottesheeres, das der.Prophet Obadia in der Verbannung weithin über den ganzen. Erdball -geschaut, als das ,>Haudelsvolk" geschaut hat, das als der Heilbi inger dereinst den Zionsberg wieder emporsteigen wird, nachdem es als Gottesbote das Gottesreich auf Erden verkündet und mit dem Einzug desselben seine weltgeschichtliche Mission vollbracht haben wird. , Gemeinde- und Vereinsbote. Wien. Der Statthalter von Niederösterreich, Graf Kiecmansegg, hat an den Vorstand der israel. Cnltnsgemeinde Wien nachstehende Zuschrift gerichtet: „Unterm 21. April 1501 ist das Decret weiland Seiner Majestät Kaiser Maximilian I. verflossen, mit welchem die „Regierung der n.-ö. Lande" ins Leben gerufen und' organisirt worden ist. Am 21. April 1901 begeht demnach die niederösterreichische Landesstelle die Feier ihres vierhundeltjährigen Bestandes. Ich habe diesen bedeutsamen Tag nicht verstreichen lassen wollen, ohne denselben durch die Schaffung eines bleibenden Gedenkzeichens, zugleich eines Sinnbildes dynastischer Huldigung besonders hervorzuheben, und für die Erinnerung auch späterer Generationen dauernd festznhalten. In diesem Sinne habe ich von Künstlerhand eine Erinnernngs-Plaquette ans Erz aufertigen lassen, von welcher ich ein Eremvlar dem geehrten Vorstande hiemu zu übersenden mich beehre." Der Präsident der Cnltnsgemeinde hat, wie er in der am 23. d. M. stattgefundenen Plenarsitzung des Cultusvorftandes zur Kenntnis brachte, an diesem Tage in Begleitung des ersten Vice-Präsidenten beim Herrn Statthalter vorgesprochen, um dem Chef der Landesstelle, Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter, die Glückwünsche der Cultusgemeiude aus diesem Anlasse, sowie den Dank .für die übersendete Erinnerungs-Plaquette zum Ausdrucke zu bringen. Die von Künstlerhand angefertigte Erinnerungs-Plaquette wird über Vorschlag des Präsidenten laut Vorstandsbeschluss der Bibliothek einverleibt. Waidhofen a. d. Thaya. Dem uns vorliegenden Rechenschaftsberichte des israel. Frauenwohlthätigkeits-Vereines für Waidhofen an der Thaya und Zwettl entnehmen wir Folgendes: Wie im Vorjahre, so hat auch in diesem Jahre die Zahl der Vereinsmitglieder einen Zuwachs erfahren, indem 10 Damen als nette Mitglieder dem Vereine beigetreteu sind. Auch das Ergebnis aus den Sammelkörbchen und Spenden ist ein recht erfreuliches gewesen, so dass der Verein auch diesmal eine verhältnismäßig rege Wirksamkeit durch hilfreichen Beistand für Nothleideude und Kranke, sowie auch durch Anschaffung von Lehrbüchern zum Religionsunterrichte für mittellose israelitische Schüler entfalten und dadurch seine Existenzberechtigung abermals zur Genüge beweisen konnte. Hauptsächlich mit Rücksicht auf die Zukunft war es aber auch geboten, ohne der Mildthätigkeit Abbruch zu thun, Sparsamkeit walten'zu lassen, die es uns denn auch ermöglichte, den in der Jahresversammlung vom 21. Jänner 1900 gefassten Beschluss durchzüführen und einen eiserneu Fond im Betrage von 100 Kronen anzulegen, 1 wodurch der Bestand und die Leistungsfähigkeit des Vereines-