Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 16 (26.4.1901)
- Date
- 1901-04-26
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Die IVahrherl. 'Jtr. 16. Donnerstag, den 18. d. M., die' Spur dieses verlorenen Kindes verschwunden, und einige antisemitische Hetzer, darunter ein Geistlicher aus einem benachbarten Dorse hier, ergriffen die günstige Gelegenheit, ein brühwarmes Ritualmärchen zu erfinden. Ter rauslustige Pöbel glaubte schon, die reichen Juden plündern zu können, und mehrere alte Weiber wollten schon beschwören, das Kind bei dem Juden W., hier zu Belovar, gesehen zu haben, was auch einige Wäscherinnen und sogar die Milchweiber bezeugten. Dies hatte zur Folge, dass die Polizei es wagte, ohne jede competente behördliche Anordnung eine Hausdurchsuchung im Hause des Beschuldigten vorzunehmen. Glücklicher Weise tras die Kunde von dem Ausenthalte des Kindes in jenem Gasthause rechtzeitig ein, und gegen die Hetzer wurde bei der hiesigen Staatsanwaltschaft die Anzeige erstattet. Lank der loyalen Gesinnung der Spitzen unserer Behörden wurde angeordnet, in den Kirchen, sowie in sämmtlichen Schulen der Umgebung Belovars dieses Märchen mit allem Nachdruck zu dementiren; auch in militärischen Kreise wurde den Soldaten jede derartige böswillige Aeußerung in- oder außerhalb der Kasernen bei viertägiger Arreststrase strengstens verboten. F. Ltrsan Lsthmy's Drrret gegen die Ritualmordlüge. Die Entscheidung des obersten Gerichtshofes im Hilsner- Proceffe gibt der antisemitischen Presse willkommenen Anlass, die niederträchtige Lüge vom Ritualmord neuerlich aufzutischen und in die Berurtheilung Hilsners auch eine gerichtliche Bestätigung des Ritualmordes hinein zu deuteln, trotzdem der oberste Gerichtshof ausdrücklich erklärte, dass von religiösen Motiven bei der Ermordung der beiden Mädchen keine Rede sein könne. Angesichts dieses Verhaltens der antisemitischen Presse erscheint es angezeigt, die schon ziemlich stark angewachsene Litteratur gegen die Ritualmordlüge durch ein weiteres Document zu ergänzen, und wir geben darum im Nachfolgenden das Decret des ungarischen Königs Stefan Bäthory wieder: „Wir Stefan, von Gottes Gnaden König von Polen rc thun mit diesem unserem Briefe im allgemeinen und Jedem, der es zu wissen hat, kund: Da zu uns und zu unseren Ohren schon früher dem Anscheine nach nuzweiselhaste und doch im hohen Grade seltsame Erzählungen über Christenkinder gedrungen sind, als wären sie von Juden getödtet worden, insbesondere von einer Ermordung eines Sohnes des Edelmannes Studzienski in der Gostinski-Gau, welcher Missethat die Juden nicht nur beargwöhnt, sondern geradezu beschuldigt waren, erschien diese Sache selbst uns sehr wichtig. Wir haben also der Berechtigung dieser Anklage fleißig nachgeforscht und in Untersuchung gezogen, und das umsomehr, als jene Anklage, sowohl des Diebstahls, und der Ermordung von Christenkindern durch Juden, wie auch des Ankaufes des allerhöchsten Sakramentes, weder neu, noch erst von heute datirt, sondern schon lange unter dem Volke schwirrt, woraus oft Tragödien eutstehen, und deshalb wir sie auf Grund vielseitiger Nachforschungen in Erwägung gezogen. Und so auch der Adel sich vor uns darob über die Juden unter dem Hinweise auf Kinder zu beschweren pflegte, war es unser Wunsch, dass in dieser Sache die strengste Untersuchung eingeleitet werde. Diese wurde also von unseren Beamten mit der größten Gewissenhaftigkeit durchgeführt; auch die Juden -haben ihre Beweise vorgebracht und diese Angelegenheit wurde, rtach Erwägung der Argumente und Documente beider Parteien, aufgeklärt, woraus hervorging, dass auf den Juden in dieser Beziehung nicht nur gar keine Schuld lasset, sondern dass sie nicht einmal einem Verdachte unterliegen können, lvas noch mehr der Adel selbst, als er bemerkte, dass aus den Juden gar kein derartiges Verbrechen laste, einsah, trat er, noch ehe unser Urtheil in dieser Sache erfloss, von der Anklage zurück. Die Juden, obwohl sie ihrerseits über ihre Kräfte ihre Unschuld nachgewiesen, haben bei uns schwere Klagen vorgebracht. Dass sie unter diesem Vorwände verunglimpft und beschuldigt werden, Christenblut zu gebrauchen, Christenkinder zu stehlen und zu morden, dass sie unter unsäglicher Mühe sich das allerheiligste Sacrament verschaffen, es von Christen, um Menschenblut zu gewinnen, kaufen; und aus diesen Anlässen schweben viele von ihnen in Lebensgefahr, ertragen Foltern und Qualen und viele verfielen einem entehrenden Tode. Und obwohl sie sich schon aus die Decrete und Privilegien unserer Vorfahren berufen haben, baten sie uns demüthig und nachdrücklich durch Vermittlung mancher unserer Kronräthe, dass wir irgend einen Modus und Rath ausfindig machen, um dessen Verunglimpfungen, Unterdrückungen und Unrechte ein Ende zu machen. Von diesen Bittgesuchen geführt und vom Wunsche beseelt, den Weg der Verläumdung abzusperren und die Veranlassungen der massenhaften Ueberfälle und. der Torturen, denen die Juden so oft ungerecht unterworfen waren, aus der Welt zu schaffen, — bestimmen wir, gestützt auf unsere gründliche Kenntniss und auf den Rath unserer Senatoren — dass von jetzt an kein Jude im Königreiche und auf unseren Besitzungen ungerecht des Diebstahls und der Tödtung von Christenkindern, sowie des Ankaufes des allerheiligsten Sacrameutes geziehen und beschuldigt werde, da die Inden nachgewiesen haben, dass sie von diesen beiden Dingen entfernt sind, und es wage niemand, sie dessen vor Richtern oder Behörden anznklagen oder solche Vermnthungen vorzubringen, denn sie haben nachgewiesen, dass all dies erdichtet iei und dass überdies all' die Sachen mit der Wahrheit im Widerspruche stehen. Denn weder haben sie Blut gebraucht, noch nach dem heiligen Sacramente Verlangen getragen. Aus diesem Grunde, wer wess Standes immer es wagen sollte, diese Beschuldigung, wegen welcher schon so viel Tumulte und Unruhen entstanden sind, soll streng bestraft werden, u. z.: Wer über die Juden derartige Gerüchte verbreiten wird, soll als Verlänmder bestraft werden, wer aber die Inden vor Gericht anklagt, sie dieserhalb zur Verantwortung ziehend, soll mit dem Kopfe mit gleicher Strafe (tallmiL) d. i. mit dem Tode bestraft werden. Wir wünschen, dass dieses Decret zu Aller Kenntniss gelange, insbesondere zur Kenntniss der Hofleure, Kastellane, Militärchefs und ihrer Vertreter, wie auch aller Beamten, Prokonsuln und Konsuln, befehlend, dass sie sich darnach richten und dieses Decret anfheben, und alle andern davon benachrichten und anders in unserm Namen nicht Vorgehen Urkunde dessen unsere eigenhändige Unterschrift. Gegeben in Warschau am fünften Juli im Jahre tauseudfünfhundersiebzig sechs, und im ersten Jahre unserer Regierung. ' König Stefan." Die Gebrauchsanweisung dieser Verorduug für die heutige Zeit ist leicht gegeben. Der jüdische Kaufmann?) So sehr unter der Herrschaft und dem Drucke des Mittelalters denJuden die freie Entfaltung ihrer Geistes-und Characteranlagen verkümmert worden ist und — warum sollte es unausgesprochen bleiben? — auch in der Gegenwart sie in der vollen Bethätigung vielfach, in dem einen Lande mehr, in dem anderen minder, gehemmt sind, so haben sie doch nicht allein durch ihreHandelsthätigkeit den materiellen Wohlstand der Staaten gemehrt, sondern auf den mannigfaltigsten Gebieten in beachtenswerthem Maße zur Mehrung des geistigen und moralischen Gesammtheils ihr Schärflein beigetragen, nicht zu gedenken des unendlichen Segens, den sie der Menschheit durch den von ihnen gehüteten heiligen Schatz gebracht, so dass, wenn man von der christlichen Grundlage der menschengesellschaftlichen Verhältniße reden will, diese christliche Basis mit noch größerem Rechte eine jüdische genannt werden kann. An dem großen Welthandel haben die Juden des Alter- *) Vortrag, gehalten im jüdischen kaufmännischen Verein Lu Hams bürg von Jsaac Hirsch Vr in Hannover.