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Die Wahrheit · 1901-03-22 · Heft 12 (22.3.1901) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1901
Issue
Heft 12 (22.3.1901)
Date
1901-03-22
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 12. Nach den von mir selbst gemachte« Erfahrungen bitte ich jedoch die Herren, nicht in zu vertrauensseliger Weise Machtvollkommenheiten an die Comites und das Vertreter-Collegium hinianzugeben, damit Sie nicht nach 2 Jahren auf dem Standpunkt stehen, den ich jetzt, nach 10 Jahren, enttäuscht von der Vergangenheit, einzunehmen bemüfsigt bin. Mit einem kurzen Schlussworte des Referenten wird die "Generaldebatte beendet, und hierauf über Antrag Dr. Spitzers beschlossen, unter Zugrundelegung der Vorlage in die Secialdebatte einzugehen. Zu § 5, der die Grundzüge der gegenwärtigen Wahlordnung festsetzt, ergriff Cultusvorsteher Ellbogen das Wort: Ich erachte es für nothwendig, dass auch dieser Paragraph, der gegen die Tradition und Religion des Judenthums verstößt, geändert werde. Immer treten wir für Gleichberechtigung und Brüderlichkeit ein, aber dieser Paragraph zeigt gerade das Gegentheil und die Schaffung der neuen Curie ist eine Ungerechtigkeit. Dieselbe wurde damit motivirt, dass den Höherbesteuerteu die Antheilnahme an der Verwaltung der Gemeinde ermöglicht werde. Dazu wäre aber nicht die Aenderung der Wahlordnung uothwendig gewesen, die Sonderrechte geschaffen hat und als Unicum dasteht. Ich beantrage nun die Aenderung des § 5 dahin, bass wieder, wie früher, der Vorstand von sämmtlichen Steuerzahlern gewählt werde. Cultusvorsteher Ge witsch: Bei jeder Statutenänderung Werde ich auch die Aenderung des § 5 urgiren. Ich anerkenne wohl die Berechtigung, dass den Höherbesteuerten ein größerer Antheil an der Verwaltung der Gemeinde eingeräumt werde, uni» darum werde ich keine so radicale Aenderung Vorschlägen. Mein Antrag geht vielmehr dahin, 9 Vorstandsmitglieder seien Don der Gruppe der Höherbesteuerten zu wählen, 24 von der Gesammiheit der Steuerzahler und 3 von allen in Wien domicilirenden, auch nicht steuerzahlenden Juden, die das 24. Lebensjahr überschritten haben. Diese neue Curie sei das Tröpfchen demokratischen Oels, ohne welches wohl jetzt keine Körperschaft besteht. Sollte aber dieser Antrag als Verkürzung des Wahlrechtes der Höherbesteuerten abgelehnt werden, so stelle ich den Eventualantrag: 12 Mitglieder von den Höherbesteuerten, 21 von der Gesammtheit der Steuerzahler und 6 Mitglieder von der neugeschaffenen dritten Curie wählen zu lassen. Ritter v. T a u s s i g : Ich kann mich den beiden Anträgen vicht anschließen. Abgesehen davon, dass die Wahlordnung erst vor kurzer Zeit geändert wurde, bin ich auch in marito gegen dieselben. Ich bin wohl auch nicht für die jetzige Wahlordnung begeistert, mein Antrag ging vor eineinhalb Jahren vielmehr dahin, sämmtliche Steuerzahler in 3 Curien einzutheilen, damit Leine Gruppe in die Lage komme, die anderen zu majorisiren. Gegen die vorliegenden Anträge muss ich aber gerade im Interesse der Gemeinde Stellung nehmen. Schlagworte sind hier nicht am Platze. Die Frage ist einzig und allein die: Welche Zusammensetzung des Cultusvorstandes ist geeignet, die gefährdeten Interessen des Judenthums zu wahren. Die Agenden des Vorstandes sind rein admimiDrative und repräsentative und darum hat die Wahlordnung mit der Religion und der religiösen Tradition nichts zu thun. Zudem besteht ja dieses Wahlsystem in vielen alten Gemeinden. Auch das Wort Brüderlichkeit, so schön es sonst klingt, ist hier nicht zutreffend. Diese Brüderlichkeit ist jetzt wenig unter den Juden und in der jüdischen Gemeinde zu finden. Dies hat besonders die letzte Wahlbewegung gezeigt, die die ^Brüderlichkeit" stark vermissen ließ. Hervorragende und um die Geweinde hochverdiente Männer wurden in der vehementesten Weise -angegriffen. Da kann man doch seriöser und loyaler Weise nicht von ^Brüderlichkeit" sprechen. Diese Brüderlichkeit besteht bei uns nicht mehr, und viel weniger von unten nach oben als umgekehrt. Ich brauche es wohl nicht zu betonen, dass wir nicht zur Erlangung eines Vortheils oder aus Ehrgeiz i« den Vorstand sind eingetrelen, es war nicht ein Wahlrecht, das tvir ausnbten, sondern eine Wahlpflicht, der wir uns nicht zu entziehen zu dürfen glaubten. Wenn die Verwaltung der Gemeinde nur von social unabhängig gestellten Kreisen oder nur von den social und materiell gedrückten geleitet würde, so wäre beides eiu Nebel, da nur durch das Zusammenwirken der Bertrauesmänner der verschiedenen Gruppen am besten die Interessen gewahrt werden. Aber vor die Frage gestellt, welches Nebel das kleinere ist, müsste ich mir sagen, das erstere, denn besonders die Kreise der unteren Erwerbsschichten werden am leichtesten die Beute ehrlicher und unehrlicher Agitatoren und unter dem materiellen Drucke leidet am meiste,! die Unbefangenheit des Urtheils. Nicht Argumente, sondern die Leidenschaften sind daun ausschlaggebend, und wir sehen ja wie diese Schichten Schlagworten, phantastischen Vorspiegelungen, einer täuschenden kata morgana nachlaufen. Wenn wir diesen Weg betreten, so würden schwere, nicht reparirbare Schäden dem gesammten Judeuthum erwachsen. Es ist keineswegs Ueberhebuug, wenn jene Kreise, die in so hervorragendem Maße die Eignung besitzen, an der Administration und Repräsentation der Gemeinde theilzunehmen, ihre Vertrauensmänner selbst delegiren und nicht von anderen Elementen wählen lassen wollen, und es war nicht Indolenz, sondern Selbstachtung, wenn sie sich bis bisher ferngehalten haben. Die Erfahrungen der letzten Monate haben gelehrt, dass diese Kreise nicht gezögert haben, selbst in den Vorstand einzutreten und an der Arbeit zum Wohle der Gemeinde theilzunehmen. Wenn Sie aber die gegenwärtige Wahlordnung beseitigen, so würden sie sich naturgemäß wieder zurückziehen und es würden wieder jene Zustände eintreten, die eine Folge der früheren Verhältnisse waren. Das einzig richtige wäre wohl, dass jede Gruppe ihre Delegirten wählte, in solange dies aber nicht der Fall ist, muss an der gegenwärtigen Wahlordnung festgehalten werden. Ich kann somit die beiden Anträge, wenn ich sie nicht vom doctrinären, sondern vom practischen Standpunkte aus beurtheile, nicht billigen. Es wurde ja übrigens ein Versuch gemacht, für die unteren Schichten das Wahlrecht zu erweitern, indem die facultatiwe 5 st. Steuer eingeführt wurde. Aber von den vielen Tausenden hat sich nur ein Einziger gemeldet. Solche Elemente, denen das Wahlrecht und das Interesse für die Gemeinde nicht einmal 5 fl. werth ist, zu einem Factor in der Verwaltung der Gemeinde zu machen, ist nicht angezeigt. Es würden Leute entsendet werden, die entweder ohne reife Erfahrung sind, oder im Leben Schiffbruch gelitten haben, uns darum nicht geeignet find, die Interessen Anderer zu vertreten. Wir haben es ja auch in der Gemeinde nicht mit einer politischen Körperschaft zu thun, wo die Hauptleistungen durch die Blutsteuer und indirekte Abgaben erfolgen. Wer keine Cultussteuer zahlt, der leistet überhaupt nichts für die Gemeinde, sondern die Gemeinde leistet für ihn. Die Aufgabe des Cultusvorstandes besteht ja nur in der Geldadministration und Repräsentation, und es ist keineswegs im Interesse der Gemeinde gelegen, jene Schichten, welche gar nichts für sie leisten, an der Verwaltung theilnehmen zu lassen. Darum bitte ich die Anträge abzulehnen. Wilhelm Kuffner: Das Comite hat einzig und allein die Reformen der inneren Verwaltung als seine Aufgabe betrachtet und darum alle anderen Wünsche zurückgestellt. Die Argumente gegen die Anträge auf Aenderung der Wahlordnung hat der Vorredner in glänzender und erschöpfender Weise vorgebracht, aber auch ich muss erklären, dass ich gar kein praktisches Bedürfnis für die Notwendigkeit der Aenderung des § 5. erblicke. Commercialrath Weil: Der § 5 der Statuten ist gewiss kein Ideal, früher oder später wird er gewiss eine Aenderung erfahren, aber sicher nicht im Sinne der gestellten Anträge, da dieselben nicht den Bedürfnissen der Cultusgemeinde entsprechen. Ohne Vorbereitung könnte auch nicht über den Antrag Gewitsch Beschluss gefallt werden, und darum bin ich dafür, dass der § 5 unverändert bleibe. Dr. Spitzer: Die Verwaltungsreform steht auf der Tagesordnung uno über die Äahlreform wird gesprochen. Ich war früher selbst ein Gegner der Wahlreform, die endlich durch einen Compromiss zu Stande gekommen ist. Wahlreformen

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