Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 12 (22.3.1901)
- Date
- 1901-03-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Serie 4. Die Wahrherr. Nr. 12. halten, dass die Erledigung der lausenden Angelegenheiten, die die Mehrzahl bilden, dem Präsidium und dem Bureau überlassen wird. Ein weiterer Vortheil besteht in dem Rechte der endgiltigen Beschlussfassung des Vertreter-Collegiums, wodurch wieder eine Entlastung des Gesammtvorstandes eintritt. Noch eine Bemerkung sei mir gestattet. Im Laufe der Berathungen war das Comits sich dessen bewusst, dass nach vielen anderen Richtungen Aenderungen des Statutes angezeigt wären, insbesondere berechtigte die gegenwärtige Grundlage des Steuer- Regulativs zu starken Anfechtungen, aber das Comite sah sich nicht veranlasst, im gegenwärtigen Moment eine Aenderung vorzuschlagen, weil zunächst die Anschauungen hierüber noch nicht genügend geklärt sind, dann wollte sie sich nur auf die innere Verwaltung beschränken, und schließlich wäre durch Aufrollung dieser und ähnlicher Fragen die Reform der inneren Verwaltung verzögert worden, deren Beschleunigung ihr besonders dringlich erschien. Hiemit glaube ich im Allgemeinen jene Gesichtspunkte gezeichnet zu haben, von welchen sich das Comite bei seinen Berathungen leiten ließ. Vorsitzender Vicepräsident Dr. Ko hu eröffnet hierauf die Generaldebatte über das Elaborat des Comites. Ritter v. Taussig: Anknüpfend an die Ausführungen des Referenten sei es mir gestattet, einige Bemerkungen vorzubringen. Ueber die Detailfragen der künftigen Organisation hat das Comite keine Beschlüsse gefasst, sondern nur die allgemeinen Grundzüge discutirt. Seine Absicht war, einen möglichst weiten Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen durch Schaffung einer Geschäftsordnung, sowie durch einzelne Beschlüsse aä hoc eine jeweilig zweckdienliche Aenderung der inneren Organisation ohne Aenderung der Statuten ermöglicht werden könnte. In merito Ist an dem gegenwärtigen Zustande nichts geändert worden. Als nothwendig erwies sich, besonders die Auftheilung der Arbeiten an die Sectionen und die Bestimmung der unbeschränkten Anzahl derselben zu eliminiren. Eine wesentliche Aenderung besteht darin, dass neben dem Cultusvorstande auch das Vertreter-Collegium und die Commissionen mit dem Beschlussfassungsrechte ausgestattet und diesen Organen Gegenstände zweiter Ordnung übertragen werden. Diese Aenderung ist von jedem Standpunkte aus zu empfehlen. Vorschriften über den ruoäus xroceäonäi gehören nicht in das Statut, sondern in die Geschäftsordnung. Einen Umstand möchte ich noch betonen. So dringlich es auch erscheint, die durch das Statut petrificirte Geschäftsordnung zu ändern, liegt in dieser Aenderung allein nicht die Gewähr für die Besserung des Geschäftsgebahrens. Es sollen nur die Hindernisse hinweggeräumt und die Möglichkeit geschaffen werden, eine zweckmäßige Geschäftsgebahrung herbeizuführen. Von diesem Standpunkte aus bitten wir namens des Comites, die vorgeschlagenen Aenderungen anzunehmen. Die Luft zur Arbeit wird fürwahr abgestumpft, wenn mau sieht, wie der Cultusvorstand vor kleinlichen Dingen nicht zur Berathung großer Fragen gelaugt, und nur die Vereinfachung in der Erledigung der Geschäfte wird hierin einen Wandel zum Besseren schaffen. (Allgemeiner Beifall.) Kaiserlicher Rath Wilhelm Pollak: Schon einmal, und zwar bei der letzten Statuten-Aenderung im Vorjahre, war ich in der unangenehmen Lage, dem von mir hochverehrten Herrn Referenten bei der Frage der Sectionen in die Arme zu fallen. Hatte ich mich in den Sections-Sitzungen seinen Anschauungen angeschlossen, so habe ich durch die Berathungen im Plenum eine andere Ueberzeugung gewonnen und mich veranlasst gefunden, wieder für die Beibehaltung der Sectionen zu plaidiren. Auch diesmal kann ich mich nur dann für die Auflösung der Sectionen aussprechen, wenn etwas Besseres bafür geschaffen wird. Hat man doch?, in den Sectionen Alles reiflich und gründlich überlegen und besprechen können, bevor man ins Plenum gieng, so dass durch die Aufhebung derselben die Gefahr nahe liegt, dass eine gewisse Willkür in der Verwaltung, der Präsidialgewalt schärfer hervortreten wird, was einer Herrschaft des Bureaus gleichkäme, die am meisten zu beklagen wäre. Die neu eingetretenen Herren Vorstands-Mitglieder mögen mir verzeihen, wenn ich mich diesmal mit ihnen nicht auf dem gleichen Boden befinde, da sie ja zu kurze Zeit der Verwaltung der Gemeinde angehören, um schon jetzt zu wissen, woher die Gefahr droht. Die Verwaltung einer jüdischen Gemeinde ist eine viel schwierigere als die einer politischen oder Communal-Verwaltung. Es müssen da die verschiedensten Verhältnisse in Berücksichtigung gezogen werden, und ich wünschte nicht, dass der Cultus-Vorstand einfach depossedirt und viellc.cht Vorsteher erster und zweiter Güte, vom Bureau gefahren, geschaffen werden. Jedem Mitgliede des Cultus-Vorstandes muss die Möglichkeit geboten sein, die Arbeiten der verschiedenen Comites, die nun autonom zu wirtschaften berufen sein werden, und die Arbeiten des Vertreter-Collegiums eontroliren zu können, bevor dieselben die Oeffentlichkeit erreicht haben. Wie notwendig dies ist, haben mich gerade die Erfahrungen der letzte» Zeit gelehrt. Ich stelle daher folgenden Antrag, den ich mir erlaube, dem Herrn Präsidenten schriftlich zu überreichen: „Für den Fall, dass die Sectionen eliminirt werden sollten, erlaube ich mir, nachstehenden Antrag zu stellen: Es sei jedem einzelnen Vorstand stets Tag und Stunde der Abhaltung der Vertreter-Collegien-Sitzungen einmal wöchentlich, für die ganze Woche giltig, mitzuteilen, an welchen theilzunehmen dem Vorstand als Zuhörer — ohne Debatten- und Stimmrecht — gestattet sei. — Sollte es dem Präsidium notwendig erscheinen, dass der von einem Cultus-Vorstand eingebrachte Antrag von ihm selbst im Vertreter-Collegium motivirend vertreten werde, so soll er hiezu berechtigt sein, ohne dadurch das Stimmrecht zu erlangen." Zur Begründung dieses Antrages, meine sehr verehrten Herren, muss ich nur bemerken, dass ich öfter Gelegenheit gehabt habe, den Berathungen des bisherigen Vertreter-Collegiums anzuwohnen, und dass ich einigemal sah, wie das Gegenteil von dem, was beschlossen war, herausgegeben wurde. Wenn ich in meinem Anträge bescheidener Weise nur das Recht der Anwesenheit, ohne Debatte- und Stimmmrecht, für die Cnltus-Vorstände verlange, so geschieht dies aus dem Grunde, damit die schon ängstlichen Mitglieder des Vertreter-Collegiums dadurch nicht beunruhigt werden und meinem Antrag beistimmen können. Der Cultus-Vorstand muss in der Lage sein, die Beschlüsse zu eontroliren. Wir können nur glücklich sein, in den neuen Herren Vorstands-Mitgliedern so emsige Mitarbeiter gefunden zu haben, dass es ein Vergnügen ist, diese Arbeitsfreudigkeit zu sehen, — aber, meine Herren, Sie sehen Alles noch im rosigsten Lichte, weil Ihnen jene Erfahrungen abgehen, welche den alten Vorständen zu Gebote stehen. Aber, glauben Sie es, auch diese hatten den lebhaften Willen gehabt, etwas zu leisten, konnten aber nicht weiterkommen, weil ein bleiernes Gewicht, das alte Statut, ihnen in jeder Weise hinderlich war. Ich habe das Statut seit meinem Eintritt in den Vorstand, also schon mehr als 10 Jahre, bekämpft, allein die damals eingeführte Centralitatiou, der schleppende Gang der Amtshandlungen, die laxe Behandlung der einzelnen Fälle seitens der Spitzen der Administration, — (lebhafte ,,Oho"-Rufe), machten alle Anstrengnngen vergeblich. Hat sich in den 10 Jahren unseres Wirkens, seit der Einbeziehung der Vororte Wiens, wo so vieles Gute angeregt würde, nur etwas gebessert? Ist es nicht beschämend für jeden einzelnen Cultus-Vorstand, eingestehen zu müssen, dass Alles so ziemlich beim Alten geblieben ist? Alle diese und insbesondere die Vorgänge der letzten 14 Tage will ich Ihnen in der vertraulichen Sitzung näher beleuchten, wo Sie sich vielleicht bestimmt finden werden, Ihre „Oho"-Rufe durch -andere Ausrufe zu ersetzen. Vorsitzender Vicepräsident Dr. Kohn unterbricht den Redner, dass es nicht angehe, in öffentlicher Sitzung Anklagen zu erheben, deren Begründung in vertraulicher Sitzung gegeben werden soll. Kais. Rath Wilhelm Pollak: Wenn Sie es wünschen, sehr verehrter Herr Präsident, werde ich diese Angelegenheit gleich in der öffentlichen Sitzung Vorbringen. Vorsitzender Vicepräsident Dr. Kohn erklärt, die Ange-