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Die Wahrheit · 1901-03-22 · Heft 12 (22.3.1901) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1901
Issue
Heft 12 (22.3.1901)
Date
1901-03-22
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Ais Wahrheit Redaction u. Administration Wien. II/l, Novaragaffe 27. ft. k Ssterr. Poslsparcaffa Theck-Conto Nr. 846.231. Anabhäirgige Keilschrift für jüöische Interessen. ' ■■■“ ' .. ' ■ ■ (f fiqftgspnt* Ganzjährig . . ft. 12.— Halbjährig ... ft. 6_ _ Für Lultusbeamte: I nf,ratl »anUährig ... ft. 10.— 20 Hellcr per Nonpareille-Zeile. Erscheint jeden Freitag. Für Ausland: Abonnements- und Jnsertions» Ganzjährig .... 12 Warf betrage sind in Wien zahlbar. A«(U : „Das Siegel Gottes ist Wahrheit*" 6 Rubel oder 10 Frcb. i Nr. 13. Wien, 88. März Ml. Inhalt r Veiwaltungsreform in der Wiener Cultusgemeinde. — Die Schule, die ich meine. — Gemeinde- und Bereinsbote. — Offener Brief und dringende Bitte an den Vorstand des Oesterr.-ung. Cantoren-Vereines. — Verschiedene Nachrichten. Verwaltungsreform in der Wiener Ciütusgemeinde. . Die limjnjfi’iibeu Aenderungen des Statutes der Wiener Cultusgemeinde, die im Vorjahre mit der Wahlreform inaugurirt j wurden, haben nunmehr mit der Verrwaltungsreform ihren! vorläufigen Abschluss gefunden. Die geänderten Verhältnisse I bedingten eine Aenderung in der Geschäftsführung der Cultusj gemeinde. Mit der Vergrößerung des Gemeindegebietes und durch den Ausbau einzelner Institutionen haben die Agenden des Cultnsvorstandes eine große Vermehrung erfahren, und trotz der bis zur äußersten Grenze der physischen Arbeitsleistung getriebenen Anspannung der Kräfte des Präsidiums, einzelner Vorstandsmitglieder und besonders des Bureaus war in und außerhalb des Vorstandes eine allgemeine Klage darüber zu höreri, dass die Erledigungen wichtiger und unwichtiger Angelegenheiten nicht recht von Statten gehen. Zur Behebung dieser Uebelstände murre eine zeit- und zweckgemäße Verwaltungsreform als dringlich anerkannt, die im Vorjahre begonnen und Heuer, nach Eintritt der neuen Vorstandsmitglieder, durch ein zu diesem Behufs gebildetes Comitä zu Ende geführt wurde. Eine hervorragende Thätigkeit in demselben entwickelten der Obmann Ritter v. Tanssig und der Referent Dr. Nappaport, und ihre mühevolle Arbeit wurde durch die einstimmige Annahme des Elaborates ausgezeichnet, die in der öffentlichen Plenarversammlung am 17. d. erfolgte. Die Debatte wurde allgemein auf ein höheres Niveau gestellt. Besondere Aufmerksamkeit fanden und verdienten die Ausführungen des Herrn Dircctor Ritter v. Tanssig, der durch die ebenso kritische und sachliche, wie auch vornehme und vollkommen leidenschaftslose Art der Behandlung der einzelnen Fragen geradezu zu hervorragender Theilnahme an der Leitung der Wiener Cultusgemeinde . prädestinirt erscheint. Es hat sich auch bei diesem Anlasse wieder die erfreuliche Thatsache ergeben, dass mit der so vielfach angegriffenen Wahlreform ein neuer, frischer Geist in die Gmeindestube eingezogen ist und der Vorstand Männer acquirirt hat, die nicht nur jedem Gemeinwesen zur Zierde gereichen, sondern auch den aufrichtigen Willen haben, ihre ausgezeichneten Fähigkeiten in den Dienst der Gemeinde zu stellen. Im Nachfolgenden der ausführliche Sitzungsbericht: Vicepräsident Dr. Kohn: Um eine Vereinfachung der Verwaltung herbeizuführen, wurde vom Vorstande zur Berathung der diesbezüglichen Statutenänderung ein Coinit« eingesetzt, das Herrn Ritter v. Tanssig zum Obmann, und Herrn Oberfinanzrath Dr. Rappaport zum Referenten bestellte. In der heutigen Sitzung liegt nun das Elaborat des Comitös zur Beschlussfassung vor, und ich ertheile dem Herrn Referenten das Wort. Dr. Rappaport: Schon im Vorjahre hat der Vorstand eine Statutenänderung vorgenommen, die viel dnrchgreifender war als heute. Es wurde die Vermehrung des Cultusvorftandes, die Errichtung von Bezirkscommissionen und die Erweiterung des Wahlrechtes beschlossen. Die Reform der inneren Organisation wurde zurückgesetzt, aber ohne dieselbe ist das Statut ein Torso geblieben. Dass die innere Organisation geändert werden muss, war getvissermaßen oommunw opinio. Die jetzige Administration, aufgebant aus dem Principe der collegialen Berathung und eines langwierigen Jnstanzenznges, ist unhaltbar geworden. Alle Angelegenheiten, auch die unwesentlichsten, mussten den Sectiouen vorgelegt werden, die jedoch nicht selbstständig Beschluss fassten, sondern nur die Borberathung zu pflegen hatten. Manche Angelegenheiten mussten sogar durch mehrere Sectiouen gehen, wodurch wieder das Tempo der Erledigung verlangsamt wurde. Auch der schwache Besuch der Sectiouen war oft der Erledigung hinderlich. Die Bestrebungen des Comiteä gingen zunächst dahin, den Cultusvorstand zu entlasten. Die laufenden, minder wesentlichen Angelegenheiten sollen durch das Präsidium und das Bureau erledigt werden, und ein Theil der Agenden aus der Beschlussfassung des Cultnsvorstandes ausgeschaltet und anderen Organen, dem Vertreter-Collegium und den Commissionen, übertragen werden. Worin liegt nun der Vortheil der vom Comitv vorgeschlagenen Aenderung? Erstens wird den Commissionen das Recht der endgiltigen Beschlussfassung über die ihnen übertragenen Agenden eingeräumt; zweitens werden die Commissionen durch Berufung seitens des Vorstandes gebildet, während bei den Sectionen das Princip der Selbsteinschreibung bestand; drittens ist die Zahl der Mitglieder der Commissionen eine geringere, wie die der Sectiouen; und viertens bestand bei den Sectionen keine Remeour gegenein langsames Arbeiten derselben, während sülche Commissionen, welche nicht rasch genug die Geschäfte erledigen, jederzeit vom Vorstände aufgelöst werden können. Die Sectionen hatten gewiss manches Gute an sich, aber sie führten jit einer Retardirung, oft sogar zu einem Stillstand in der Administration, dem durch die geplante Neuerung begegnet werden soll. Es wird vielleicht der Einwand erhoben werden, dass die Vermehrung der Mitglieder des Vertreter-Collegiums ebenfalls eine Verlangsamung der Arbeiten mit sich bringe, aber man muss dem entgegen-

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