Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 11 (15.3.1901)
- Date
- 1901-03-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Rr. 11. Die Wahrheit. Grge« dir Verbreiter der ölutmärchen«. Die Proceffe in Könitz und Polna haben gezeigt, zu welch ««lauteren Mitteln antisemitische Niedertracht und Bosheit griffen, iun Ritualmorde zu fabriciren und in den großen Massen des Volkes, wie auch an höheren Stellen den Glauben zu erwecken, Lass der Ritualmord in den Satzungen der jüdischen Religion begründet sei. Dieses schändliche Treiben hat nun in jüngster Leit von Seiten eines katholischen Bischofs eine überaus scharfe Verurteilung gefunden. Der Bischof Dr. Brynych in Königgrätz hat beim Schöffen- ^ericht in Mainz gegen die verantwortlichen Redacteure der Frankfurter »Kleinen Presse" und der Wiesbadner Zeitung »Der Frei- Lenker" eine Verleumdungsklage eingebracht, die folgende, mit Dem Hilsnerprocesse zusammenhängende Vorgeschichte hat: In «einigen reichsdeutschen Zeitungen, darunter in den genannten Blättern, erschienen vor kurzer Zeit Artikel, die den Polnaer Mord behandelten. Unter Anderem wurde in den Artikeln ausigeführt, dass der Bischof von Königgrätz, Dr. Brynych, von Der Kanzel herab gepredigt habe, es liege im Falle Polna ein erwiesener Ritualmord vor. Dr. Brynych beauftragte den Cen- Erumsabgeordneten Dr. Schmitz in Mainz, gegen die erwähnten zwei Blätter einen Strafantrag zu .stellen. Die Klage, welche «ergangenen Samstag beim Schöffengericht in Mainz einge- Bracht wurde, enthält wörtlich folgende Stellen: »Der Privat- Tläger ist seit dem Jahre 1894 in der Kirche von Polna über- Haupt nicht gewesen, und hat weder in Polna, noch in Königgrätz «über den Ritualmord gepredigt. Die Beschuldigung gegen das Ludenthum, als ob in seinem Ritus irgendwelche Vorschriften bestünden, welche den Gebrauch von Christenblut verlangen, ist N'cit jeher von den Juden bestritten worden, ist von hohen Autoritäten der Wiffenschaft und den höchsten Würdenträgern der katholischen Kirche als unwahr bezeichnet worden. Sicherlich hat «och Niemand eine Vorschrift des jüdischen Ritus Nachweisen Eönnen, in der auch nur die geringste Andeutung für das Vorhandensein eines solchen barbarischen Gebrauches gesunden werden Wnnte. Die Klage führt dann weiter aus, dass die Beleidigung, Lie in der Insinuation liegt, ein katholischer Bischof könne eine derartige Aeußerung gethan haben, eine schwere ist, da er damit 4ie ihm anvertrauten Gläubigen in bewusster Weise täuschen «nd Bürger gegen Bürger ausreizen würde, was eine abscheu- Tiche Handlung wäre. Das Märchen der Blutbeschuldigung gab auch kürzlich in Ungarn Anlasszu einem Preßproceffe.DerRedacteur des „Alkotmany" Franz Bonitz, klagte die Redaction des Wochenblattes „Der Ang. Israelit" beim Strafgerichte wegen Preßvergehens der Verleumdung und der Ehrenbeleidigung. In dem genannten Wochen- Llatte hieß es nämlich in der am 5. November 1899 erschienenen Nummer in einem „Antisemitische Infamie" überschriebenen Artikel: „Diejenigen, die das Märchen der Blutbeschuldigung Verkünden und verbreiten, seien „lügnerische Schurken" und «feige Ehrabschneider"; „auch die Nameßtoer Affaire werde im Lichte des Ritualmordes von den Bonitz, Rojko, Lepsenyi und Lelenyak dargestellt." Im Laufe der preßgerichtlichen Untersuchung nannte sich als Verfasser des incriminirten Artikels Rosa Back, Hauptmitarbeiterin des Blattes, und so stand denn Fraulein Rosa Back als Angeklagte vor dem Strafgerichtshofe in Budapest, welchem Leo Zsitvay präsidirte. Privatkläger Franz Bonitz erschien mit seinem Anwalt Dr. Georg P l a t h y; Lie Angeklagte vertheidigte Dr. Jlles P o l l a k. Nach Verlesung des dispositiven Theiles der Anklageschrift folgte die Vernehmung der Angeklagten. Präs.: Bekennen Sie sich schuldig? — Augekl.: Durchaus nicht. Präs.: Was veranlasste Sie, den incriminirten Artikel zu schreibe»»? — Angekl.: Als bescheidene Arbeiterin der «confessionellen Presse sah ich mich dazu bemüssigt. So lange -Herr Bonitz und dessen Gesinnungsgenoffen auf gesellschaftlichen Gebiete gegen uns wühlten, kümmerten wir unS um die Sache nicht, doch als er den confessionellen Frieden zu untergraben suchte, da mussten wir diese gefährlichen Bestrebungen mit aller uns zu Gebote stehenden Macht abwehren. Präs.: Auf wen beziehen sich die incriminirten Stellen »lügnerische Schurken" und „feige Ehrabschneider"? — Angekl.: Im Allgemeinen auf alle Jene, die die gemeingefährliche Verleumdung der Blutbeschuldiguug verbreiten. Denn derlei antisemitische Agitationen sind ebelffo verabscheuungswürdig als gefährlich. Sie bezwecken, den patriotischen Juden das Brandmal eines Mordes auf die Stirne zu drücken. „Alkotmany" schloss eine seiner Besprechungen des Nameßtoer Falles mit den Worten: „Oder wissen die Juden vielleicht doch, wer der Mörder ist?" Damit will „Alkotmany" mich und jeden Juden vor der Welt brandmarken. Präs.: Was veranlasste Sie, einen so starken Ton in Ihrem Artikel anzuschlagen? — A n g e kl.: Die Tendenz, die ln den Artikeln des „Alkotmany" deutlich ausgedrückt ist. Präs.: Welche Tendenz ist das eigentlich? — Angekl.: Die Entfachung des confessionellen Hasses. Ich habe und hatte dabei nicht die Person des Herrn Bonitz im Auge. Präs.: Weshalb erklärten Sie denn nicht in Ihrem Blatte, dass Sie Herrn Bonitz .nicht beleidigen wollten? — Angekl.: Ich habe dies ja gleich bei »neinem ersten Verhör bei Gericht erklärt, dass ich in meinem Artikel nur eine allgemeine große Wahrheit ausdrücken wollte. Ich wollte Niemanden in seiner Privatehre verletzen. Präs.: Das Gericht kann einen Menschen nicht in Stücke theilei», um. zwischen seiner privaten und seiner anderweitigen Ehre zu unterscheiden. Privatkläger Franz Bonitz, sagen Sie, welche Tendenz verfolgt das Blatt »Alkotmany"? ^— Privatkläger Bonitz: »Alkotmany" ist das Organ der Volkspartei und verfolgt christlich-ungarische Tendenzen. Schließlich zog der Privatkläger in Folge der Erklärung der Angeklagten, dass sie Herrn Bonitz in dessen Privatehre nicht beleidigen wollte und dass sie es unter voller Aufrechthaltung ihrer Grundsätze bedanere, wenn Bonitz ihre Auslassungen auf sich beziehe, die Klage zurück, worauf der Gerichtshof das weitere Verfahren in dieser Angelegenheit einstellte. Ist M einem modernen, würdigen Gottesdienste eine 'Orgel erforderlich? Von A. L. L., Hannover. Der Schwerpunkt unseres religiösen Lebens liegt im Hause; aber auch die Synagoge nimmt für dasselbe eine Stellung ein, die man nicht leichtfertig unterschätzen sollte. Wie die Art der religiösen Ueberzeugung in irgend einer Gemeinde ist, so ist auch der Gottesdienst; wie jedoch der Gottesdienst vor sich geht, so wird die Heranwachsende Jugend für die Satzungen und Bräuche unserer heiligen Lehre erzogen. Man vernimmt so oft die Klage, dass der Synagogenbesuch immer mehr abnehme. An gewöhnlichen Tagen hört er nach und nach ganz aus, an Sabbath und Festtagen wird er immer geringer. Woher »nag das koinmen, fragt man sich. Viele Mittel wurden angewendet, um dem Uebelftande abzuhelfen. Hier verkürzte man die Gebete oder verringerte die Zahl derselben, dort fügte man deutsche Gebete ein, oder sorgte für gute Kanzelredner und schließlich glaubte man in der Orgel die Rettung gefunden zu haben. Denjenigen, die die Orgel in der Synagoge für unjüdisch erklärten, hielt man die Musik der Leviten im alten Tempel in Jerusalem ungerechtfertigter Weise entgegen. Abgesehen davon, ob die Orgel gestattet oder nicht gestattet sei, muss - man die Frage stellen, hat sie sich wirklich als der Rettungsanker erwiesen? Keineswegs, denn merkwürdigerweise sind die Synagogen mit Orgel noch weniger besucht als andere. Der Verfasser dieser Zeilen hat diese Erfahrung in den meisten Großstädten Deutschlands, in Schweden und Italien gemacht. Wenn die Orgel das aber nicht bewirkte, was man immer von ihrer Einführung erhoffte, ja sogar oft das Gegentheil erzeugte, dann hat sie in der Synagoge gar keine Existenzberechtigung.