Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 7 (15.2.1901)
- Date
- 1901-02-15
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3062972-3063062-3063069--01203-3067773- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
fehlte 8. Die Wahrheit. Nr. 7 LWische mtb christliche Rumänen. ] Bon Dr. Georg Brandes in Kopenhagen. j (Fortsetzung.) Ein neues Gesetz verbot den Juden den Aufenthalt in den Dörfern und Flecken und erlaubte nur einigen Wenigen das Wohnen in den Landgemeinden. Zahlreiche jüdische Familien wurden von Haus und Hof vertrieben und mussten in die Städte ziehen, wo das Elend unter dem Juden folglich mit reißender Geschwindigkeit anwuchs. Die auf dem Lande Zurückgebliebenen halten unter der Willkür der Behörden Alles zu erdulden. Jeden Augenblick wurde die jüdische Familie von einem Auswcifungsdecret bedroht; zuweilen fch eppte man arme alte Menschen aus ibren Hütteu, ja, mau warf Wöchnerinnen mit ihrem zarten Kinde in Schnee und .Unwetter auf die Landstraße. AUmälig wurde nun ein ganze Reihe von Gesetzen Und Verfügungen erlasse», die den Juden ihre Existenz erschwerten. In feiner Gier nach Einnahmen mouopolisirte der Staat jede sichere Industrie, z. B. die Tabak-, Streichholz- und Cigarettenpapier-Fabrikatiou. Als das Tabakmonopol und die Steuer auf den Ausschank spirituoser Getränke eii.geführt wurden, schloss man die Juden vom Tabakverkauf sowie vom Wirthsgewerbe aus dem Lande aus. Nicht einmal Gehilfeit durften sie sein. Da nur Staatsbürger zu S/aats-, Distrikts- oder Communal- Beamten ernannt werden konnten, aber fast nur Juden medicinische Kenntnisse besaßen, so griff man zu dem Ausweg, zwar Juden als Aerzte anzustellen, doch so, dass sie gleichwohl nicht als Beamte galten, und nur auf unbestimmte Zeit, bis man einen Christen fand, der die Stelle gewünscht. Es wurde den Juden verboten, Apotheken zu besitzen oder zu leiten, ja sogar, nur Apotheker-Gehilfen zu fein. Es wurde ihnen verboten, Materialwarenhandel zu treiben, und diejenigen, welche schon einen solchen hatten, beraubte man durch allerhand Rechtsverdrehungen ihres Gewerbes. Sie durften weder Getreidenoch Wechsel-Makler. sein, auch nicht Gehilfen' eines Maklers. Sie durften keine Vollmacht für die Zollbeamten, auch kein Speditionsgeschäft besitzen. Bei den Wahlen zu den Handelskammern konnten sie weder Wähler, noch Gewählte sein. Sie durften weder Directoren, noch Angestellte bei der Nationakbank sein, auch nicht, wenn sie dazu gewählt wurden. Dasselbe galt von den beiden großen. Creditanftalten des Landes, Credit Rural und Credit Urbain. In keinem Lande ist auf Grund der schlechten Beschaffenheit der Straßen und Wege der Hausierhandel so nothweudig und so weit verbreitet, und eine Menge rnmänifcher Juden verdiente gleich den Slowaken, Griechen und Macedoniern ihr Brot damit, dass sie allerhand Waren in beit uugepflasterten Vorstädten ausboten. Aber selbst dieses elenden Erwerbes wurden sie beraubt, indem man ein Gesetz gegen die umherziehenden Händler erließ, das — der Ordre gemäß — nur gegen Juden in Anwendung gebracht wurde. Jeder jüdische Schuhmacher, der umherging, um ein Paar- Schuhe zu verkaufen, wurde eingesperrt, damit er sich dann loskaufle und so die Taschen der Polizisten füllte. Ja, selbst den jüdischen Taglöhnern raubte man ihr Brot. In den Donau- Häfen waren viele arme Juden als Lastträger beschäftigt. Die Behörde ließ sie fortjagen und durch Leute jenseits der Donau ersetzen. Während man mit großer Consequenz die Juden jedes Bürgerrechts beraubte, vergaß man nicht, ihnen alle Bürgerpflichten aufzuerlegen. Sie waren wehrpflichtig, wie alle anderen Rumänen. Sie machten überdies so wenig Anstrengungen, sich dem Militärdienst zu entziehen, dass -die jüdische Bevölkerung im Vergleich mit der christlichen im Heere durch die Verhältniszahl 11 gegen 49/l0 reprasenlirt wird, und das, trotzdem man die Juden jeder Aussicht auf Avancement beraubt hat. Sie können nicht allein keine Officiere, sondern nicht einmal Unterofficiere werden. Nichtsdestoweniger weist-die officielle Statistik nach, dass, während die Anzahl der christlichen Deserteure in unseren Tagen 18 Percent erreichte, nur e i n Procent der Juden sich-der Wehrpflicht durch die Flucht entzogen hat, ei^e Thatsache, die um so mehr aussällt, als das Kasernenleben der jüdische» Soldaten eine einzige Kette von Demüthigungeu und Misshandlungen bildet. Auch in Rumänien schützt man die nationale Arbeit. Um sie zu fördern, erging ein Gesetz, das jedem Fabrik- oder industriellen Unternehmer die Verpflichtung auserlegte, dass nach Verlauf von drei Jahren die von ihm beschäftigten Arbeiter mindestens zur Halste ans eingeborenen Rumänen bestehen mussten. Das Gesetz forderte Glicht, dass diese Rumänen Staatsbürger sein sollten; aber es wurde so ausgelegt, dass die Juden ausgeschlossen waren. ' In den rumänischen Hospitälern werden die eingeborenen Kranken kostenlos gepflegt. ^Dagegen müssen arme kranke Juden als „Fremde" eine von dev Hospital-Verwaltung für jeden einzelnen Fall willkürlich iestgesetze Summe erlegen, und von den Patienten dürfen selbst unter diesen Umständen nur zehn Procent Inden sein. Von dieser Regel kann jedoch insofern abgewichen werden, als sie bei gewissen schweren und seltenen Erkrankungen ohne Bezahlung ausgenommen werden können, da man sich die Juden als Versuchsobjecte in wissenschaftlich merkwürdigen Fallen sichern wollte. Der rumänischen Verfassung gemäß soll der Elementarunterricht in den öffentlichen Schulen allen Eingeborenen gratis ertheilt werden. Um womöglich die-Juden von der Erlangung allgemeiner Bildung auszüschließen und im Vollbewusstsein dessen, dass man diese so wissbegierige Bevölkerung am Härtesten treffe, wenn man ihnen den Zugang zum Wissen, dieser entscheidenden Waffe im Kampfe um's Dasein, verwehrte, wurde das Schulgesetz von 1839 um die verfassungswidrige Bestimmung vermehrt, dass jüdische Kinder in öffentlichn Schulen mir gegen Bezahlung einer sogenannten „Fremdensteuer", die willkürlich festgesetzt werden konnte (in der Regel 30 Francs), und nur wenn Plätze übrig waren, ausgenommen wurden. Mid anderen Worten: es hing jetzt von den Schulleitern ab, ob das jüdische Kind einen Platz fand, urid^hierdurch war thatsächlich seine Aussperrung gesichert. Gleichzeitig machte man den bestehenden jüdischen Gemeindeschulen in jeder Weise das Leben sauer. In den gelehrten Schulen war die „Fremdensteuer" bedeutender: sie begann mit 60 und stieg bis 90 Francs. In die Forstschulen konnten Juden nur mit besonderer Erlaubnis des Ministers ausgenommen werden. Kunst- und Handwerkerschulen sind ihnen ganz verschlossen. Da sie als letzte Zuflucht die Handelsschnleit aussuchteii> wurde bestimmt, dass sie dort eine „Frembeusteuer" von 90 Francs für den Elementar-, von 150 Francs für den höheren Unterricht zu zahlen hätten, und dass nur ein Zehntel der Eleven aus Juden bestehen durfte. Für Unterstützungen und Stipendien durften sie nie in Betracht kommen, auch nicht für die von Inden gestifteten, und das, trotzdem es das Geld der Steuerzahler ist, aus dem die Staatsunterstützungen - ertheilt, sowie die Schulen erhalten werden, und trotzdem es oft die Juden sind, welche die meisten Steuern zu entrichten haben. Im vorigen Jahre wurde das Universitätswesen sin demselben Geiste „resormirt". Bisher hatten sich die Juden nur zur medicinischen Facultät gedrängt, da die einzige freie Thätigkeit, welche' sie ausüben dursten, die ärztliche Praxis war. Nun wurde jedem Einzelnen eine „Fremdensteuer" von 300 Francs auferlegt, wodurch sie factisch von der Universität verbannt wurden. In den anderen Facultäten, der juristischen, theologischen rc, welche für keinen Juden in Betracht kommen,, ist, um den Schein der Gerechtigkeit zu wahren, dem jüdischen Studenten eine weit geringere Abgabe von 49—60 Francs auferlegt worden. * Das hier Aufgeführte umfasst nur die Hauptpunkte. Wollte ncan aus die Erfindungsgabe, welche die Machthaber in ihrem Bestreben, der jüdischen Bevölkerung den Aufenthalt im Lande unerträglich zu machen, entwickeln, näher entgehen, so gehörte dazu ein ganzes Buch. Nachdem man mit Hilfe von Gesetzen und Reglements