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Die Wahrheit · 1901-02-15 · Heft 7 (15.2.1901) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1901
Issue
Heft 7 (15.2.1901)
Date
1901-02-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 7. Oie Wahrheit. Seite 5. Trotz der Angriffe würden die Juden die Situation geduldig ertragen, denn sie seien überzeugt, dass es diesen Angriffen nicht gelingen werde, die Entwickelung der Zukunft ständig zu verkümmern. (Lebhafter Beifall.) Er erinnerte daran, dass die vaterländischen Verdienste von Männern wie Simson, Lasker, Bamberger und Anderen in der Geschichte noch länger fortleben dürften als die Verdienste manches Ministers auf dem Gebiete des Rechtslebens. (Lebhafter Beifall.) Die Juden verlangen nichts weiter als ihr Recht, welches ihnen zustehe, weil sie Theil haben an der deutschen Erde, weil sie diese mit vertheidigt haben, weil sie an dem Ausbau des Reiches mit derselben vaterländischen Gesinnung gearbeitet haben wie Andere. Deshalb wollen sie sich nicht durch Hetzereien aus ihrem Vaterlande verdrängen lassen, deshalb verlangen sie, dass die Verfassung refpectirt werde. (Beifall.) Dem Judenthum werden diese Angriffe keinen Nachtheil bringen. Angesichts der Konitzer Vorgänge müsse es klar werden, dass es die Beftimmuug der Juden fei, für Glaubensfreiheit nicht blos einzutreten, sondern auch zu leiden, das müsse die Anhänglichkeit der Glaubensgenossen unter einander stärken und festigen. Wie das Judenthum noch ganz andere Verfolgungen überstaudeu habe, so werden auch diese Kränkungen der Rechtsgleichheit dazu beitragen, das Judenthum kräftig zu erhalten, bis endlich die Zeit kommt, wo die Vorurtheile schwinden und die schöne Devise „Suum cuique“ voll zur Wahrheit werde. (Lebhafter Beifall.) Als dritter Redner führte Rechtsanwalt Eugen Fuchs den juristischen Inhalt der Sätze der Verfassung vor, um die es sich hier handelt. Dr. Nathan erinnerte zum Schluss noch an ein Wort, welches Peter Reichensperger bei einer früheren Judendebatte im Abgeordnetenhause gesprochen. Es lautete: „Ich hätte gewünscht, dass die Staatsregierung noch hinzugefügt hätte, dass sie auch auf dem Verwaltungswege nicht gedenke, eine andere Behandlung gegenüber unseren jüdischen Mitbürgern eintreten zu lassen, vielmehr das Princip der Gleichheit auch auf diesem Boden gewahrt bleiben werde." Zur einstimmigen Annahme gelangte folgende Resolution: „Die versammelten jüdischen Bürger Berlins legen nachdrücklich Verwahrung ein gegen die aus den Reden des preußischenfJustizministers vom 31. Jänner und 8./9. Februar l. I. ersichtlichen Verwaltungsgrundfätze, welche mit aller Deutlichkeit ergeben, dass unsere Glaubensgenossen wegen ihrer Zugehörigkeit zur jüdischen Religion die Gleichberechtigung im preußischen Staatsdienst nicht genießen." Einiges über jüdische Realschulen. Von Dr. A. F. (Schluss.) In demselben Geiste wie die Realschule der israelitischen Religionsgemeinde zu Frankfurt a. M. wurde 1862 zu Fürth in Bayern von einer kleinen Schaar gesetzestreuer Männer eine „Israelitische Religionsschule" (jetzt „Israelitische Realschule") ins Leben gerufen uub zuerst von den Stiftern allein, später von einem zu diesem Zwecke gegründeten Verein unterhalten. Die Schule versolgt den Zweck, „die ihr anüertrante Jugend sowohl mit den für den höheren bürgerliche» und kaufmännischen Beruf nothweudigen Kenntnissen, als auch insbesondere mit den Kenntnissen der jüdischen Schriften, die die Grundlage des gesetzestreuen Judenthnms bilden, auszustatten." Das Bedürfnis zur Errichtung der Schule wurde hauptsächlich darin erkannt, dass es anderweitig in Fürth an einem genügenden Religionsunterricht mangelte. Denn, wenn auch die bayerischen Staatsschulen schon viel früher als die norddeutsche» den israelitischen Religionsunterricht in ihren Lehrplan ausgenommen haben, so konnten naturgemäß doch die 3 wöchentlichen Stunden, die (wie überall an staatlichen Schulen) diesem Fache zngewiesen sind, für die Kreise, die eine wirklich religiöse Ausbildung und Erziehung ihrer Kinder anstreben, nicht von Bedeutung sein. Daher wurde von Anfang an auf einen reichhaltigen und eingehenden hebräischen Unterricht entscheidendes Gewicht gelegt, »nd die Schule war so glücklich, in den Herren Dr. S..Auerbach (bis 1874, jetzt Rabbiner in Halberstadt) und Dr. S. * Dessau (bis 1899) Leiter zu finden, die das Hculptziel der Anstalt energisch uub sicher im Auge behielten, ohne darum die Erfolge in den profane» Fächern irgendwie hinter den Resultaten aiibern* gleichartiger Schulen Zurückbleiben zu lassen. Abgesehen von de» religiöse» Fächern entspricht der Lehrplan der Schule, die eine vierclassige Vorschule als Unterbau hat, ziemlich genau dem Plan einer sechsclassigen bayerischen Realschule, jedoch in der Weise, dass die beiden oberen Curse nach der Norm der HandelsabtheilnnK der königl. Realschulen eingerichtet sind. Demgemäß wird in de» beiden Classen statt des Zeichenunterrichts, der nicht weiter fortgeführt wird, ein Unterricht in den Elementen der Handelskunde ertheilt und dadurch den Schülern Gelegenheit geboten, sich in ganz specieller Weise auf den kaufmännischen Beruf vorzubereiten. Die Anstalt besitzt seit dem Jahre 1382 die Berechtigung, Zeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustelle» und weiß ihrem doppelten Ziele trotz mancher Verkürzungen, die der hebräische Unterricht im Laufe der Zeit auf Verlange» der Behörde!: erfahren har, auch jetzt noch gerecht zu werden.' Einen wesentlich anderen Entwicklungsgang als die beide» letztgenannten Realschulen hat die auf gleichem religiösem Standpunkt mit ihnen stehende „Talmud-Thora-Realschule" in Hamburg genommen. Dieselbe ist bereits 1804 als hebräische Freischule ausschließlich zum Zwecke des hebräischen Unterrichts begründet und durch den berührnten Chacham Bernays, der 1822 mit der geistlichen Leitung der Hamburger Geineinde auch die Leitung der Schule übernahm, zunächst in eine jüdische Elementarschule umgewandelt worden. Während Bernays' Amtsführung wurde noch immer die Hälfte der Zeit dem hebräischen Unterricht gewidmet. Mehr und mehr machte sich aber das Bestrebe» geltend, anch solche Kreise heranzuziehen, die ihren Kinder» neben eingehenden hebräischen Kenntnissen anch in profanen Fächern eine höhere Bildung zu Theil werden lasse»! wollten. So vollzog sich denn nach Bernays Tode (1849) dnrch Einführung mathematischen, naturwissenschaftlichen und fremdsprachtichen Unterrichts allmählich eiire Umwandlung der Schule in eine „Höhere Bürgerschule," die auch ihren ursprünglichen Charakter als Ärmenschule immer mehr verlor. 1851—1888 wurde die Schule von dem Hamburger Oberrabbiner A. Stern als „Ephorus" geleitet und erlangte nach Heranziehung der erforderlichen akademisch gebildeten Lehrkräfte 1868 die Berechtigung Zeugnisse für den einjährig Dienst auszllstellen. Seit 1889 wird die Schule von Dr. I. Goldschmidt geleitet und hat mit behördlicher Genehmigung den Titel „Realschule" allgenommen. Sie wird von circa 500 Knaben besucht, die von 10 akademisch, und 10 seminaristisch gebildeten Lehrern unterrichtet werden. Die Schule, deren Schülerstanv sich aus den verschiedenstell Schichten der Hamburger Gemeinde recrntirt, übt schon durch diese Ausgleichung der Slandesunterschiede eitlen bedeutenden erziehlichen Einfluss und erfreut sich auch wegen ihrer Leistungen großen Ansehens. Die 3 Schulen gesetzestreuer Richtung in Frankfurt a. M.» Fürth und Hamburg tragen viel dazu bei, in ihren Gemeinden jüdisches Wissen und jüdisches Leben rege zu erhalten und zu. fördern. Die anderen vorher erwähnten Realschulen, das Philantropin (1868—1899 unter der Leitung von Dr, Bärwald, jetzt unter Dr. Adler) und die Schulen Seesen (jetzt unter Dr. Philippsohn) und Wolfenbüttel (jetzt unter Dr. Tachau), habeil i» neuerer Zeit ihre frühere reformistische Tendenz aufgegeben, oder doch stark gemildert und sind bestrebt, neben der allgemeinen Bildung auch jüdischen Geist und jüdisches Wissen zu verbreiten und deren Würdigung zu lehren. Zwei Vorzüge haben jedenfalls alle die Schulen gemeinsam, die für eine jüdische Erziehung von hoher Bedeutung sind. Einmal ermöglichen sie ihren Zöglingen durch Freilaffung des Sabbaths und der jüdischen Festtage vom Unterricht die Beobachtung dieser heiligen Ruhetage, mindestens, soweit, als die Schüler in ihren Elternhäuser». dazu angehatte» werden. Beim Besuch der öffentlichen höheren Lehranstalten macht erfahrungsgemäß, wo nicht gerade die Prineipien religiöser

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