Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 6 (8.2.1901)
- Date
- 1901-02-08
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 6. päischer Bildung um das Zahr 1848 im Erlöschen glaubten. Zugleich hat die Verachtung, welche die Bekenner verschiedener Religionen für einander empfinden, ein neues, zuweilen entsetzUchcs Auflodern gezeigt, und in manchen Fällen gesellt sich hierzu noch all' der Hass, den der Classenkampf erzeugt. Von alledem ist etwas in dem Unwillen enthalten, der sich ungefähr vom Jahre 1670 ab immer stärker gegen die Juden in Eur-opa wendete. Es schien eine Zeit lang, als ließe sich die Stärke des Judenhasies in jedem Laude nach dem Procentsotz berechnen, den die Juden innerhalb der Bevölkerung ausmachten, und in der Regel kann man sie in der That danach abmessen. Jedoch die au das Mittelalter gemahnende Hähe, welche die Unverträglichkrit gegen die Juden in Frankreich, wo ihre Anzahl doch so gering ist, erreichte, hat bewiesen, dass diese Regel keii e unbedingte Giltigkeit hat, sondern dass auch die Mcchtfrage in Betracht kommt. I. Die europäischen Länder, m denen die Existenzbedingungen des so lange verfolgten und unterdrückten jüdischen Stamrnes am schlechtesten sind, sind erstens Russland, dessen Massen-Austreibungen der Juden schon vor zwanzig Jahren die allgemeine Aufmerksamkeit erregten, und wo die Zurückgebliebenen noch heutigen Tages auf jede nur mögliche Ar! misshandelt werden, sodann Rumänien, welches in den letzten Jahren alle anderen Staatcn durch die Rohheit, mit der Machthaber und Bevölkerung dorr eine Verfolgung der jüdischen Rumänen in Scene setzten, Äberti offen, während es gleichzeitig diese Rohheit mit »licht geringer Frechheit und Klugheit abzuleuguen und fortzuheucheln sucht. In diesem kleinen, halbcivilisirten Staate rief König Earol's (Karl's von Hohenzollcrn) erster leitender Minister Dratianu schon in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre Juden- Verfolgmtgen hervor, um die unteren Classeu für sich zu gewinnen. Damals hatte Rumänien, das nun sechs Millionen zählt, wohl viereinhalb Millionen Einwohner, bon denen 170.000 Juden waren,' welche neben der productiven Baüern-Bevölkerung die ökonomische Triebkraft des Landes repräseutirLt». Mau hielt die jüdische Bevölkerung unter dem Druck der Rechtlosigkeit nieder. Den Vorwand dazu lieferte damals, wie späterhin, in Rumänien wie in anderen Ländern, die Behauptung, dass die Juden durch Wucher den Bauernstand in seiner Entwickelung hindern, eine Behauptung, deren Unwahrheit sich erweisen lässt; denn die Bauernaufstände, die in den Jahren' 1866, 1888 und 1899 in Rumänien ausbracheil, haben in Gegenden stattgefunden, wo es entweder gar keine Juden gibt, oder wo sie sich i nur in verschwindend kleiner Anzahl finden, und die Gerichtsverhandlungen, zu denen die Aufstände Anlass gaben, haben gezeigt, dass die Klagen der Bauern christlichen Gutsbesitzern gaUen. Die Verfassung, welche Fürst Carol im Jahre 1866 nach feiner Thronbesteigung Rumänien gab, enthielt in ihrem Artikel Tn die Bestimmung, dass Nichtchristeu, also Juden, von der Erlangung des Staatsbürgerrechtes ausgeschlossen sind. Aber damals, unter dem Einfluss der Grundgedanken des zweiten, französischen Kaiserthuu' huldigte mau gleichwohl noch den j Prineipien der Gewissius- und Religionsfreiheit. Alle Eingeborenen waren ohne Rücksicht auf das verschiedene Bekenntnis vor dem Gesetz gleich, und aus Fürst Cuzä's bürgerlichem Gesetzbuch ging die Bestimmung in die neue Verfassung über, dass die Ausübung der allgemeinen Bürgerrechte nicht von dem Staatsbürgerrecht abhänge. AVer schon im Jahre. 1867 nahm das unter Bratianu's Ministerium gewählte Parlament ein 'Polizeigesetz an, demzufolge es jedwedem Fremden verboten war, flch ohne besondere Erlaubnis der Communal-Behörde in einer Landgemeinde niederzulassen. Kraft dieses Gesetzes begann schon Hamals die Austreibung der Juden aus Dörfern uub Flecken, und zwar mit solcher Rohheit, dass man einige von ihnen, die man von Ort zu Ort gehetzt hatte, um sie los zu werden, bei Galatz in der Donau ertränkte. Diese Zustände blieben in Europa nicht unbekannt, itnd 6UT( dem Berliner Congrefs von 1878 wurde Rumänien nur unter der Bedingung von den Großmächten als selbständiger Staat anerkannt, dass in Zukunft der Unterschied der Religion keine politische Bedeutung, habe. Artikel 44 des Bertiner . Vertrages erklärt, das „in Rumänien der Unterschied des religiösen Glaubens oder Bekenntnisses gegen Niemanden als Grund der Ausschließung oder der Unfähigkeit geltend gemacht werden könne, die bürgerlichen und politischen Rechte zu genießen." Um diese Zeit betrug die Anzahl der rumänischen Juden,, wie jetzt, ungefähr 250.000. Rumänien ging auf jede Forderung ein, die man ihm stellte, und wurde auf Grund der-gestellten Bedingungen als \ selbstständiges Königreich anerkannt. Doch kaum war das Gewünschte erreicht, als man einen Ausweg fand, sich seinen Verpflichtungen zu entziehen: eine Welldung. . . ^unp, ein Betrug so frech, dass die politische Geschichte des Jahrhunderts kaum viele Seitenstücke dazu bietet. Ganz gewiss, so erklärte man, sollen religiöse Unterschiede in Zukunft nichts zu bedeuten. Aber, dies gilt nur für die eingeborene Bevölkerung des Landes. Da die Juden Fremde sind, so hat bie" Bestimmung für sie keine Giltigkeit. Auf diese Weise wurde die unglückliche israel. Bevölkerung, die seit undenklichen Zeiten im Lande ansässig und gewisslich nicht weniger eingeboren war wie das herrschende Mischvolk, auch keinem anderen Staate unterthan war, als Vaterlands- und deshalb rechtlos gestempelt. Das europäische Völkerrecht erklär: indessen, dass Niemand ohne Vaterland sein kann. Während die Großmächte im Jahre 1878 beabsichtigt hatten, den Juden durch eine einfache administrative Maßregel die Bürgerrechte zu verschaffen, wurde durch das Gesetz von 1879 bestimmt, dass die im, Lande eingeborenen Juden nur einzeln um das Heimatsrecht nachsuchen können, das in jedem einzelnen Falle einzig und allein durch ein von Kammer und Senat angenommenes Gesetz ertheilt werden konnte, und factisch^ sind von dieser Zeit an bis heute im Ganzen kaum 200 Juden, überdies gegen Erlegung schwerer Geldsummen, rumänische Bürger geworden. Dieses Gesetz von 1879 verbot ihnen zugleich jeden Erwerb von Grundbesitz, der nur den Inhabern politischer Rechte gestattet wurde. Allerdings war man großmüthig genug, unmittelbar nach dem Unabhängigkeitskriege 900 Juden, welche in den ersten Reihen gekämpft hatten, das Bürgerrecht zu verleihen. Aber die meisten von. ihnen lagen in den bulgarischen Gräbern; die Bürger-Diplome der anderen wurden in der Mappe . eines patriotischen Obersts „vergessen", wo man sie später entdeckte und vor sieben Jahren durch einen Ministerialbeschluss vernichtete. (Fortsetzung folgt.) . Gemeinde- und Vereinsbote. Wie«. (A u s der Plenarsitzung des V o rstandes vom 3. Februar 1901 unter Vorsitz des Präsidenten C o m m e r c i a l r a t h e s K l i n g e rs) Ans dem Einlause wird bekannt gegeben an Spenden: Von den Kindern des seligen Herrn Max Kann, anlässlich des Ablebens desselben für verschiedene Wohlthätigkeitsanstalten K. 10.700.—, von Frau Henriette Dawidsohn und Schwestern zum Andenken an Herrn Moriz Dawidsohn, und zwar für Spitalszwecke K. 3.600.— und sür Mädchen Unterstützuugsverein K. 450.—, von Frau Friederike Strisower als Legat ihres Gatten, des Herrn Bernhard Strisowdr, für das Siecheuhans K. 2.000.—, sür den Verein für unentgeltlichen Arbeitsnachweis K. 500.— und sür die Brigittenaner Schulküche K. 500.—, von „Zionist Kaiserdorf" sür zwei arme religiös gesinnte Gewerbetreibende K. 200.—, von Frau Amalie Nirenstein, .geb. v. Kallir für das Siecheuhans K. 100.—. von der Firma Kohn unh Bondy für Arme anlässlich eines günstig entschiedenen Rechtsstreites K. 80.—, von Herrn F, Gomvrich K. 50.— und zwar für das Altersversorgungshans K. 20.—, sür das Siechenhaas K. 20.—, sür das Tauvstummen-Jnstitut K. ,10. —, von Herrn Heinrich Husserl für arme Wöchnerinnen K. IO.—, von Frau Marie Stern, anlässlich des Todestages