Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1901
- Issue
- Heft 1 (4.1.1901)
- Date
- 1901-01-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1. Die Wahrheit. Seite 5 Darlehen in der Höhe von 200 K. pünktlich znrückgezahlt habe. (Der Antrag des Referenten wird angenommen.) Dr. Maximilian Steiner referirt namens der ersten Section über die Aufgebote von Trauungen, die in den Vereinsbethäusern vollzogen werden. Im April des heurigen Jahres hat der Cultusvorstand den Beschluss gefasst, dass, abweichend von dem bisherigen Usus, Trauungen auch in jenen Vereinsbethäusern vorgeuommen werden dürfen, deren Rabbiner Gemeinderabbiner sind. Mit diesem Rechte ist für die betreffenden Rabbiner auch die Pflicht verbunden,- eine Trauungsmatrike zu führen. Eine nothwendige Voraussetzung für die Giltigkeit der vollzogenen Trauung sei nach den diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen das Aufgebot, das bisher nur in den beiden Gemeindesynagogen im I. und II. Bezirke erfolgte. Nunmehr sollen die Aufgebote auch in den VereinsbethäUsern gestattet sein, und zwar dort, t^o die Trauung vollzogen wird. In Wien ist für das Aufgebot eine Taxe bestimmt, und es entsteht nun die Frage, wem die Aufgebot-Taxe gehöre. Die I. Section entschied diese Frage dahin, dass die Taxe jenem Bethause gehöre, wo das Aufgebot erfolgt ist. Die Bestimmung der Taxe wurde dem Belieben der Bethausvereine überlassen, jedoch eine Maximalhöhe von 10 Kronen festgesetzt. Ein Mitglied der I. Section (Vicepi asident Dr. Kohn) hat während der Berathung den Wunsch ausgesprochen, dass den Vorständen der Bethausvereine in den betreffenden Zuschriften die Andeutung gegeben werde, das Einkommen aus den Ausgebottaxen zur Ausbesserung der Gehälter der Rabbiner, Cantoren und des Seeretärs zu verwenden. Die Majorität der Section entschied sich für die bedingungslose Ueberlassung, die auch der Referent dem Plenum zur Annahme empfiehlt. Vicepräsioent Dr. Kahn bittet neuerdings, seinen in der Section ausgesprochenen Wunsch in den Zuschriften an die Bethausvereine aufzunehmen. Vicepräsident Dr. Stern vertritt die Anschauung, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes Aufgebote nur in den Gemeindetempeln erfolgen dürfen, und nur unter dieser Voraussetzung sei die Giltigkeit der geschlossenen Ehen gewahrt. Kais. Rath P o l l a k theilt auch die Anschauungen des Vorredners. Wo es sich um so außerordentlich wichtige, eheliche und rechtliche Verhältniße handelt, müsse man sehr vorsichtig sein. Der Beschluss ist aber bereits gefasst und es erübrigt nur, die richtige Ausführung desselben genau zu überwachen. Da es dem Redner nun fraglich erscheint, ob den Organen der Bethausvereinen, wenigstens für die erste Zeit, das nöthige Maß von Erfahrungen auf diesem Gebiete zur Verfügung steht, stellt er den Antrag. 50 Percent der Aufgebottaxen den Bethausvereinen zu überlassen und den Rest zur Besoldung, resp. Remuneration für einen Beamten der Cultusgemeinde zu verwenden, dem die Ausgabe zufiele, die Thätigkeit der Bethausvereine nach dieser Richtung zu controliren. Edler v. Mises glaubt, dass die Debatte über das vorliegende Referat in ein falsches Fahrwasser gerathen sei. Die Vornahme von Aufgeboten in den Vereinsbethäusern sei bereits beschlossen, und dieser Beschluss des Cultusvorstandes hat auch die Genehmigung der Statthalterei gesunden. Heute handle es sich nur darum, über die Verwendung der Ausgebottaxen zu beschließen. Die I. Section hat entschieden, die Taxen den Vereinen zu überlassen, und Redner hält dafür, dass es Sache der Vereine sei, was sie mit diesen Eingängen machen. Man scheint sich auch über die financielle Bedeutung der Ausgebottaxen zu täuschen, da das Einkommen aus denselben höchstens auf 150—200 fl. pro anno in je einem Vereine sich beläuft. Bezüglich der vom kais. Rarh Pollak vorgebrachten Bedenken müsse er schließlich bemerken, dass die Führung der Trauungsmatriten seitens der Bethausvereine ohnehin von einem Beamten der Cultusgemeinde controlirt werde. Nach diesen Ausführungen zieht kais. Rath Pollak seinen Antrag zurück und es wird hieraus.der Antrag des Referenten auf bedingungslose Ueberlassung der Ausgebottaxen an die Bethausvereine angenommeu. Vicepräsident Dr. Kohn beantragt namens der II. Seetion, das Erträgnis der „Isidor und Cäcilie Kulka-Stistung" im Betrage von 317 K. 60 H. auch heuer der Talmud-Thorr- Schule zur Ausspeisung und Bekleidung armer Schulkinder zu überlassen. Der Bemerkung des Präsidenten, dass der Talmud- Thora-Schule Heuer außerdem 16.000 K. aus der GoldschmidL- Stistung zugewendet wurden, fügt Vicepräsident Dr. Kohn hinzu, dass von diesem Betrage 5000 K. zur Verbesserung der Lehrergehalte, resp. zur Anstellung neuer Lehrkräfte an dieser Anstalt verwendet wurden, und der Rest erliege noch in dev Gemeilldecasse zur seinerzeitigen Verwendung gelegentlich dev Errichtung einer Bürgerschule. Hieraus wird der Antrag der II. Section angenommen. Baurath Ritter v. Goldschmidt referirt über den Beginn der Thätigkeit des Berbaudes zur Unterstützung armer, israelitischer Wöchnerinnen. In Consequen; einer im Jahre 1397' einberufenen Enquete wurde im Jahre 1899 die Centralisation der Wöchnerinnen-Unterstützung eingeleitel und hiemit eigentlich erst eine systematische Hilssaction zu Gullsteit der Wöchnerinnen, ins Leben gerufen. Die Behandlung dieser Art von Unterstützungen lag bisher sehr im Argen. Die Unterstützungen erfolgten nach der Entbindung, inaem die Unterstützungswerberinnen an die einzelnen Vereine Briese aussanvten, denen die Bisitkarten der Hebammen als Empfehlung beigegeben waren. In dem neu creirten Verbände ist nun die Unterstützungsaction systematisch organisirt und centralisirt. Die Unterstützungen werden nicht? nachträglich, sondern schon präventiv geleistet und erfolgen nicht nur in Geld, sondern auch in Nattlralien, wie Kindwäsche, den für die Entbiltdung und das Wochenbett nothwendigen Utensilien rc. Weiters wird eine Hebamme beigestellt und in außerordentlichen Fällen auch ein Arzt. Vielleicht wird eine ähnliche Action theilweise schon anderwärts geübt, wahrscheinlich ist aber die Wiener Cultusgemeinde die erste, wo die Wöchnerinneu-llnterstützung in dieser zielbewussten und vom Standpunkte der Humanität und Hygiene so außerordentlich heilbringenden Organisation ausgeübt wird. An der Hilssaction betheiligen sich 11 Factoren: 9 israel. Frauen-Wohlthätigkeits-Vereine in den einzelnen Wiener Bezirken, die auch als Anmeldestellen sunzken, daun die Cultusgemeinde und der interconsesstonelle Verein „Providentia". Das aus Damen und Herren bestehende Execu-- tiv-Comit« hatte große Mühe, um diese schwierige Ausgabe zr bewältigen, und der emsigen Thätigkeit desselben ist es gelungen, am 2. December 1900 die Action zu beginnen, die, nach der kurzen Zeit der Erfahrungen zu urtheilen, ausgezeichnet wirkt. Bis zum gestrigen Tage wurden 50 Frauen nach dem neuen System behandelt. In der letzten Versammlung des Verbandes war nicht nur das Erecutiv-Comits anwesend, sondern es erschienen viele Damen aus allen Bezirken, denen für ihr reges Interesse an dieser Institution nicht genug zu danken ist. Dem Verbände stehen Heuer Jahresbeiträge von 14.700 K. zur Verfügung und hoffentlich werden sie im nächsten Jahre noch steige». Die Cultusgemeinde hat für das Jahr 1900 eine Subvention von 2000 fl. bewilligt, wovon nur ein geringer Theil zur Verwendung gelangte, und für 1901 die gleiche Summe ins Budget gestellt, wofür der Referent im Namen des Verbandes den Dank ausspricht. An Spenden sind 1910 Kronen eingelaufen. Da die Spesen des Verbandes sehr geringe sind, kann somit der Wirkamkeit desselben ein sehr günstiges Prognosticou gestellt werden. Die Ausführungen des Referenten wurden mit anerkennendem Beifall ausgenommen und der Präsident stattete demselben den Dank des Vorstandes für seine Mühewaltung ab. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass das Budget-Präliminare im Sinne der Statuten durch 14 Tage zur Einsicht der Gemeindemitglieder aufgelegen und die diesbezügliche Verlautbarung am 17. December in der Wiener Zeitung erfolgt sei. Ein Einspruch ist von keiner Seite erhoben worden. Wegen vorgerückter Stunde werden die übrigen Gegenstände der Tagesordnung vertagt und der Präsident schreitet mit folgenden Worten zum Schluffe der Sitzung: