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Die Wahrheit · 1900-12-14 · Heft 46 (14.12.1900) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1900
Issue
Heft 46 (14.12.1900)
Date
1900-12-14
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Hesterr.-ungccr. Kccntoren-Deitung. Nr. 46. /IMeilage zur Zeitschrift „Die Wahrheit." 20. Iahrg. Äus den böhmische» Cultusgemeinden. Die Lage der jüdischen Cultusbeamten ist schon im Allgemeinen keine beneidenswerthe, aber besonders trist, ist die des böhmischen Cultusbeamten. Die Ursache liegt unter anderem in den trostlosen Zuständen, die in den Cultusgemeinden Böhmens herrschen, und welche wir schon oft an dieser Stelle erörtert haben. Eine recht treffende Schilderung derselben lasen wir jüngst auch in einem ungarischen Blatte, die wir nachstehend wiedergeben : ' Die religiösen Verhältnisse der Juden in Böhmen liegen heute sehr im Argen, so dass dieselben weit Hinte, denen anderer Länder Zurückbleiben. Während nocv in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts in den meisten Gemeinden des Landes große Gelehrsamkeit aus jüdisch-religiösem Gebiete vorherrschte und das religiöse Leben allenthalben gehegt und gepflegt wurde, ist heute kraffe Unwissenheit überall zuhause. Sabbathe und Festtage werden den Werktagen gleichgehalten. Aeußerst selten kommt es vor, dass ein Kaufmann sein Geschäftslocal an einem Sabbath geschlossen hält. Die Synagoge wird an den drei Tagen von Rosch haschonoh und Jom kippur besucht; die übrige Zeit des Jahres bleibt sie leer, an ckoresok we’en mewakesch. In den Häusern der Israeliten wird an Religion nicht gedacht. Von Speisegesetzen weiß man nichts, Gebete kennt man nicht. Tie Erziehung der Jugend hat gar keine religiöse Grundlage. Der gesetzlich vorgeschriebene Religionsunterricht ist im günstigsten Falle auf zwei Stunden wöchentlich normirt, welche der betreffende Rcligionslehrer nach seinem Belieben ausnützen oder vergeuden kann. Seit dem Jnslebentreten des für Cisleithanien durch den österreichischen Reichsrath ausgearbeiteten Cultusgesetzes vom Jahre 1890 ist die Stellung der israel. Gemeinden eine etwas consolidirtere geworden; im Wesentlichen ist aber Alles beim Alten geblieben. Drei Punkte hauptsächlich sind es, tvelche diesem Gesetze vom 21. März 1890, betreffend Regelung der äußere» , Rechtsverhältnisse der israel Religionsgenossenschast das Gepräge! der Neuheit verleihen. Zunächst die Bestimmung des § 2, dass f jeder Israelit der Cultusgemeinde angehört, in deren Sprengel j er seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Diesem reiht sich der § 22 \ an, welcher bestimmt, dass zur Einbringung der statutenmäßig auferlegten Leistungen die politische Execution gewählt wird. Die wichtigste Bestimmung enthält § 11, wornach für jede Cultusgemeinde wenigstens ein Rabbiner zu bestellen ist, welcher siinen Wohnsitz innerhalb des Gemeindegebietes haben muss. Eine Verordnung des Ministers für Cultus- und Unterricht setzt fest, dass die Candidaten für das Amt eines Rabbiners in Böhmen in Beziehung auf ihre allgemeine Bildung nachzuweisen haben, dass sie zum mindesten das Obergymnasium vollständig mit gutem Erfolge zurückgelegt haben. Da jedoch von den 200 Cultusgemeinden des Landes kaum 40 derselben in der Lage sind, einen derartigen Rabbiner anzustellen, indem ihre Mittel nicht ausreichen, um die materiellen Ansprüche eines solchen Rabbiners zu befriedigen, wurde der Statthalter von Böhmen bis auf Weiteres ermächtigt, den Rabbinatscandidaten in Böhmen, behufs ihrer Anstellung als Rabbiner daselbst in vorkommenden, rücksichtswürdigen Fällen die Nachweisung über die erlangte allgemeine Bildung im Namen des Cultusministers zu erlassen. Die Folge davon ist, dass es seit Erlassung dieser Verordnung zweierlei Rabbiner im Lande gibt, nämlich: akademisch gebildete mit einem importirten Doctordiplom von irgend einer Universität: Rostok, Halle, Bonn, Gießen, Bern rc. rc. und Dispens-Rabbiner, das sind solche, welche von dem Nachweise einer derartigen höhern Doctorweihe dispensirt sind. Dem Gesetze gegenüber sind alle einander gleichgestellt. Was nun das religiöse Wissen eines Rabbiners anbelangt, gibt es aus beiden Seiten solche, welche etwas gelernt haben, aber auch solche, welche total unwissend sind. So hörte ich einem akademisch gebildeten Rabbiner zu, als er am Sabbath vor dem Pessachfeste, Vnan rotP, seinen Schülern eine Exhorte hielt, welche er mit folgenden Worten einleitete: „Meine lieben Schüler! Der heutige Sabbath ist einer der vier ausgezeichneten Sabbathe des Jahres." Das genügt wohl vollkommen, um zu beweisen, dass dieser akademisch gebildete Manu ein p*iNn Djr iOT'-ittn ist. Aber in der ganzen Gemeinde, welche circa 600 Seelen hat, weiß kein Mensch, dass der Rabbiner so schrecklich unwissend ist. Nichtsdestoweniger poltern die Doctoren gegen die Dispens-Rabbiner in einer Weise, dass man glauben sollte, sie selbst seien von der Heiligkeit ihres Berufes begeistert und sie streiten für Gott und sein heiliges Gebot. Dem ist aber leider nicht so. Von dem Rabbiner einer bedeutenden Gemeinde erzählen die Gymnasialschüler, dass er ihnen während des Religionsunterrichtes gesagt hat: Am Sabbath ein Zündhölzchen anzünden, ist durchaus keine Sünde. Am Sabbath Feuer anzünden, war nur zu jener Zeit verboten, als man nöthig hatte, zwei Hölzer so lange an einander zu reiben, bis daraus die Funken sprühten und Feuer hervorkam. Die Speisegesetze sind antiqnirt und für unsere Zeit nicht mehr anwendbar. Also lautet die Unterweisung'eines seminaristisch gebildeten Rabbi. Noch eine Stufe höher versteigt sich ein anderer Fachmann dieser Sorte. Er producirt sich von der Kanzel herab mit folgender These: Die Offenbarung am Sinai ist eine Fabel! Einer der Zuhörer ruft zur Kanzel: Herr Rabbiner das ist eine Lüge! Solche Leute nun, auf die das Wort des Propheten sich bezieht: ijop -jaa •pnnai ■poina werfen sich in die Brust und fallen über die Dispens-Collegen her, wie diese es wagen können, ohne die ^nölhige akademische Bildung sich als Rabbiner zu geriren; denn ihrer Ansicht nach ist vor Allem nöthig, dass der Rabbiner einen Doctorhut aufgesetzt habe, so dass selbst Koryphäen auf talmud-wissenschaftlichem Gebiete vor der Autorität eines derartigen .mnfi bsh "iaia nicht in Betracht kommen können. So stehen die Dinge hier zu Lande. Verschiedene Nachrichten. Wien. Die Malerin Frl. Manzi Bauer, Tochter des Herausgebers unseres Blattes, Obercantor Jacob Bauer, hat sich mit dem Architekten Herrn Heinrich K e st e l verlobt. Wien. Zu Ehren des verewigten Rabbiner Fleißig und anlässlich des Abschlusses der obligaten Trauerzeit versammelten sich am Sonntag den 9. d., Abend, dessen Freunde und Verehrer im gedrängten Betlocale in der Unteren Viaductgasse, um das Andenken dieses großen Mannes nochmals festzuhalten, ehe die flüchtige Zeit und Arbeit des Alltagswerkes eintritt. Es erschienen die beiden Söhne und? andere Familienmitglieder, ferner der Präsident der Wiener isr. Cultusgemeinde, Herr k. Rath Heinrich Klinger, Vicepräsident Dr. Gustav Kohn, die Cultusvorsteher Dr. Marcus Spitzer, Dr. Alfred Berger und Hermann Eltbogen, Rabbiner Schor und Löwy, Rabbinatsassessors Mayersohn, Obercantor! Singer, Rector Dr. Schwarz, Lector Friedmann, Prof. Büchler, Jnspector! Kanitz, der Obmann des Bethauses Beth-Jsrael, Herr Meisels, Herr I Sigmund Kauders von Simmering, die Herren Emil und Emanuel - Robitschek. Sämmtliche Gäste wurden vom Vereinsvorstande, mit Herrn Dr. Ludwig Straßer an der Spitze, begrüßt, doch mussten sie sich zumeist mit einem engen Plätzchen bescheiden, da der beschränkte Raum für so große Betheiligung nicht genügte. Nachdem Cantor Schwarz das Abend-Gebet und den Psalm 49 in ergreifender Weise vorgetragen hatte, betrat Bereinsrabbiner Dr. Armin Abeles, dessen Vater, Rabbiner in Privitz (Ungarn), aus diesem Anlasse hieher gekommen war, die schwarz drapirte Kanzel und charakterisirte das^ Lebensbild des Verblichenen Seine consequente Ueberzeugungstreue und sein Eifer für die Tradition

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