Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 45 (7.12.1900)
- Date
- 1900-12-07
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6. Die Wahrheit. Nr. 4L. Der Kampf um» Recht. ii. Die Pester israel. Religionsgemeinde ist vermöge ihrer bedeutenden Seelenzahl eine Großgemeinde in des Wortes vollster Bedeutung. Sie zählt zu den hervorragendsten Jsraelitengemeinden der Welt und percentualiter, d. h. wenn wir uns ihre numerische Zahl inmitten der nichtjüdischen Einwohner der ungarischen Haupt- und Residenzstadt vor Augen halten, dürste sie sogar die allererste auf der Erdenrunde sein. Was verleiht ihr aber den Stempel und das Ansehen einer Großgemeinde? Blos zwei äußerliche Dinge: ihre überaus prächtigen Gotteshäuser und ihre mit ungewöhnlichem Luxus ausgestatteten Humanitäts-Anstalten, deren sie eine überraschend große Menge besitzt. All' das ist gut, löblich, herrlich, lobenswerth und dient ihr zur höchsten Ehre, zu ganz besonderem Ruhme. Wie sieht's aber in xuuoto der religiösen Vorschriften und Satzungen aus? Welch religiöses Empfinden empfangen die Gläubigen in den überaus prächtigen, dem Einig-Einzigen geweihten Andachtsstätten, deren Erhaltung der Gemeinde ein riesiges Geldopfer kostet? Wie sieht's in den confessionellen Schulen aus und was gewahren wir beim Religionsunterrichte? Wie lax geht es bei allen rituell vorgeschriebenen Koschereinrichtungen zu, wo beinahe Alles zumeist nur Schein ist! So könnte man weiter und weiter tragen, und wir gedenken uns darüber in den folgenden Artikeln an der Hand untrüglicher Daten des Näheren auszusprechen. Für heute wollen wir _ gleichsam als Einleitung — an den Vorstand der Pester israel. Religionsgemeinde die Worte des Profeten richten: „Höret doch' Häupter Jacobs und Führer des Hauses Israels l ^ft es nicht an Euch, das Recht zu kennen? Doch Ihr verschmähet das Recht und verkrümmet alles Gerade." Hierüber wollen wir den ebenso betrübenden, als beschämenden Wahrheitsbeweis, antreten. Leider sind wir bemüsstgt, den Anfang damit zu machen, Lass wir vorerst xro domo sprechen, und wir sind zugleich überzeugt, dass die hier vorzubringenden Thatsachen dem Judenthume, welches der Pester Vorstand repräsentirt, nicht sonderlich zur Zierde gereicht. Am liebsten hätten wir darüber ganz geschwiegen, Loch der Pester Vorstand, oder richtiger gesagt, dessen Vicepräsident, blieb allen vernünftigen Vorstellungen gegenüber vollkommen unzugänglich und beharrte mit einer dem kindiscken Trotze gleichkommenden Hartnäckigkeit auf seinem durch nichts gerechtfertigten „Non xossuinuo"-Standpunkte! Das seit Jahren andauernde, ungualificirbare Vorgehen des Chorführers am großen Tempel in der Tabakgasse während des Gottesdienstes, das nicht nur unanständig, sondern auch unjüdisch ist und geradezu gegen das jüdische Rituale verstößt, veranlasste uns gar oft und lange Zeit hindurch dem Obercantor, dem Tempelvorftand, ja fogar dem Cultuschef unsere diesbezüglichen gerechten Klagen vorzubringen und um Abstellung dieser schreienden und haltlosen Uebelstände zu bitten. Vergebens'! Es hat den Anschein, als ob der „unersetzliche" Chorführer der Her-r der Pester Großgemeinde sei, denn selbst der Generalgewaltige, der bisher der ganzen Gemeinde einzig und allein nur seinen Willen aufdrängte, konnte ihm nicht gebieten, dass er die Heiligkeit des Tempels respectire und nicht protanire. Nachdem nun die berufenen Factoren hierin keinerlei Wandel schaffen wollten oder konnten, nahmen wir die Sache in die Hand und übten gerechte Kritik tu einer Wochenschrift. Was half's? Der Chorführer beutete die stille Patronanz seiner Vorgesetzten^ dahin aus, dass er immer agrefsiver wurde, uns sogar seine Zeugen sandte, und als wir.diese Forderung mit gebührender Entrüstung zurückwiesen, uns in einem Tagblatte der Feigheit zieh. Tags daraus führte uns Beide der Zufall im Gemeindeamte zusammen, wobei wir von dem Chorführer meuchlings überfallen und thätlich insultirt wurden! Als alles und — fügen wir hinzu — als verdienstvolles Gemeindemitglied, wie auch als langjähriges Mitglied der Repräsentanz, konnten und durften wir uns, schon im Interesse der ganzen Gemeinde, ein. solch unwürdiges und rohes Vorgehen von einem Gemeindeangestellten nicht gefallen lassen und strengten, da der Vorstan'. abwesend war, beim Criminalgericht die Klage gegen den Chorführer an. Als der Vorstand wieder beisammen war, überreichten wir demselben am 2. October 1829 eine Eingube, in der wir das Vorgefallene wahrheitsgetreu schilderten und unter Anderem bemerkten: „Ist es denn, überhaupt znläffig, dass ein aus dem Geldsäckel der Gemeinde bezahltes Individuum seine Hand gegen welches Gemeindemitglied immer im Gemeindehause erhebe? Wenn die Mitglieder der Gemeinde selbst im Amtsgebände der Gemeinde vor den Besoldeten derselben nicht mehr sicher sind uitb schutzlos dastehen, dann ist der ganze Gemeindeverband ein solch schwacher und haltloser, dass er jeden Moment auseinanderreißen kann!" Daun heißt es in dieser Eingabe an einer anderen Stelle: „Die Pester israel. Religionsgemeitlde ist ja nicht nur eine administrative Körperschaft, sondern eine Vereinigung, welche vor Allem auch das . Cultuelle zu besorgen und die Religion zu hegen und zu pflegen hat. Nun weiß ich ganz genau, dass Sie für die Religiosität Ihrer zahlreichen Angestellten keine Garantie übernehmen können, aber Sie müssen unbedingt darauf dringen — und ich glaube, Sie thun dies auch — dass dieselben — und das gilt ganz besonders von den Tempelfuuctionären — wenigstens den „äußeren Schein" wahren sollen. Das ist doch sicherlich das Minimalste, was gefordert werden kann, ja gefordert werden muss." Diese Eingabe beschloss der folgende Passus: „Ich hoffe, dass Sie in keinem Falle ein Prä^edenz schaffen werden, welches in seinen Folgen geradezu unberechenbar wäre, denn: heute mir, morgen Dir!" Der Vorstand hüllte sich in „weises" Schweigen. Wir richteten an denselben am 27. October 1899 eine neuerliche Eingabe, aus welcher wir die folgenden markanten Stellen herausheben wollen: „Habe ich etwa gefehlt und womit habe ich mich vergangen? Jahre hindurch habe ich mit den Herren, welche den Cultus zu überwachen berufen sind, über den Unfug, den sich der Chorführer im Tempel erlaubte, gesprochen. Was half's?. Ich übte nun in einem Blatte Kritik darüber und forderte nicht mehr, aber auch nicht weniger, als dass dieser Mann im Gotteshause sich so benehme, wie es sich für den heiligen Ort gezieme. Sollte das etwa ein Fehler, oder gar ein Vergehen gewesen sein? 'Das dürfte wohl kein Unbefangener behaupten. Und doch bekenne ich selbst, einen großen Fehler begangen zu haben. Nicht der Chorführer allein wäre zu beschuldigen gewesen, sondern vielmehr diejenigen Herren, welche durch ihre stille Patronanz*) nicht nur dessen unqualifizirbares Benehmen im Gotteshaufe so lange geduldet, sondern ihn vielmehr in seinem tadelnswerthen Thun nur noch bestärkt haben. Szegfi ging in Folge deffen sogar so weit, dass er jüngst vor dem Untersuchungsrichter erklärte, von Ihnen ein Zeugnis zu bringen, womit er beweisen werde, dass er sich im Hause Gottes genau „Ihrer Vorschrift gemäß" benehme. Neugierde ist mir gänzlich fremd, aber auf ein solches Zeugnis wäre ich doch neugierig!" Wir schloffen diese Eingabe wie folgt: „Glauben Sie ja nicht, dass dies eine Privatangelegenheit sei, die Sie gar nichts angeht. Diese Affaire besitzt einen hochernsten Charakter, denn ich gestehe es offen: in meiner Person wurde die ganze Gemeinde beleidigt! Eß wäre sogar die Pflicht eines jeden einzelnen Gemeindemitaliedes, sich meiner Sache anzunehmen, wozu sie es jedoch hoffentlich nicht kommen lassen ^verden. denn so wie von der Sonne nicht Frost kommen kann, so könnte doch von Ihnen keine Ungerechtigkeit kommen. Darum verlange und erwarte ich von Ihnen nichts Anderes als Gerechtigkeit!" Wir waren damals noch naiv genug, vom Vorstände eine bessere Meinung zu habeu, als dieser überhaupt verdient. Doch sehen wir weiter, was seitens dieses Vorstandes endlich geschehen ist. Wir erhielten — o Wunder aller Wunder! — eine veritable Erwiderung. Der Vorstand erklärte, er habe „vernommen", dass wir gegen Szegfi beim Criminalgerichte klagbar wurden und so lange, als der richterliche Spruch nicht erfolgt, kann er seinerseits nichts veranlassen!? . . . Wir bemerkten hierauf, dass die körperliche Verletzung^, die uns Szegfi bei- *) Mittlerweile ist dieselbe bereits eine offenkundige geworden.