Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 40 (2.11.1900)
- Date
- 1900-11-02
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3062972-3063013-3063053--01029-3067585- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- hazzan 1× ep/1004827
OCR text
Hesterr.- ungat. Accntoren-Aeitung. Nr. 40. Beilage zur Zeitschrift „Die Wahrheit." 20. Iahrg. Zum filnstludWlMMjährigen Ämtsjubiläum -es Cautors Mas Länger in Serlin.*) Von B. Jacobsohn. Leipzig. Am 21. October d. I. feierte Herr Elias Sänger sein 25jähriges Amtsjubiläum als erster Cantor der Synagoge „an der Potsdamer-Brücke" zu Berlin. Schon bevor er dieses Amt antrat — er fungirte ehedem in gleicher Eigenschaft in den Gemeinden Schad, Sagarn und Suwalki (Russland), zuletzt in Manchester — zählte der verehrte Jubilar zu den weitbekannten Cantoren. Ein Schüler des berühmten Chasan Chaim Lomser, gen. Wasserzug, drang er schon früh in die Tiefen des Synagogengesanges ein, wie er gerade in Russland zum ergreifendsten Ausdruck kam, zumal wenn der Vorsänger eine musikalische Natur war und reiche Phantasie besaß. Nicht alle Jünger der polnischen, russischen, galizischen, böhmischen u. a. Celebritäteu auf cantoralem Gebiete sind den Spuren ihrer Meister gefolgt, aber unser Jubilar, der ein „Sänger" von Gottes Gnaden ist, versteht es, auf dem Boden der Tradition in fortgesetzt selbstschöpferischer Weife das weite Feld des gottesdienstlichen Gesanges, wie er ihn bereits in sehr jugendlichem Alter in sich ausgenommen, zu bearbeiten, zu pflegen und ihm herrliche Frühte zu entlocken. Begabt mit einer klangreichen Baritonstimme von großem Umfange und seltener Weichheit und Geschmeidigkeit, im Besitze einer virtuosen Kehlfertigkeit, um die ihn so mancher Coloratursänger der Bühne beneiden könnte, hält sich der Vortrag unseres Sänger stets in den Grenzen, welche ihm die geweihte Stätte im Gotteshause auweist; er bleibt stets aus das rein Musikalrsche und -Religiöse gestimmt. Wie könnte es auch anders bei einem rechten Cantor sein, der mit seiner Gesangsfähigkeit zugleich gründliche Kenntnisse unserer heiligen Sprache und ein seines Verständnis unserer gottesdienstlichen Dichtungen besitzt. Das sind Qualitäten, wie sie leider immer seltener werden. In den alten Synagogen steht vor dem Omsä die Mahnung: „Da lifne mi attoh omed“, „wisse, vor wem du stehst"; in den neuern Prachttempeln fehlt sic. — Und doch scheint sie uns aus mehr als einem Grunde gerade für die jüngeren Cantorenkünstler nicht überflüssig zu sein. Herr College Sänger ist sich stets dieser Mahnung bewusst. Durch die einfachsten Mittel weiß er zu rühren und zu er-baueu; er verschmäht die Vortragsflitter und jene Aufdringlichkeiten, mit denen unmusikalische 'Naturen zu wirken suchen. So steht der Jubilar, an der Schwelle des Greisenalters, noch heute da, ungebrochen in der Liebe zu seinem Berufe, wie in der Kraft, ihm zu dienen. Mögen ihm noch lange Jahre kraftvoller Wirksamkeit zur Ehre Gottes beschiedeu sein, und möge diese auch in Zukunft von der treuen Anhänglichkeit seiner Gemeinde und der Liebe seiner Familie getragen und gefördert werden I Das ist unser aufrichtiger Wunsch zu seinem Ehrentage. Zur öerufsfragk. Unter dieser Spitzmarke veröffentlicht Herr Philipp Kläger, Qbercautor des Bethaus-Vereines im IX. Bezirk „Olisnra, Letb. hatefilali“ einen marktschreierischen Reklammeartikel für die unter seiner Leitung stehende „Wiener Cantorenbildungs-Anstalt." Ich wartete die letzte Nummer der „Wahrheit" ab, um mich zu überzeugen, ob gegen diesen die Oeffentlichkeit irreführenden Reclameartikel von berufener Seite, Stellung genommen wird. Leider ist es nicht geschehen. In erster Linie wäre der verehrte *) Unliebsam verspätet. Präsident des Cantoren-Vereines, Herr Obercantor Singer, als anerkannter Fachmann, der auf dem Gebiete des traditionellen Synagogengesanges wahrhaft grundlegende Arbeiten veröffentlicht hat, verpflichtet, die Außenwelt darüber aufzuklären, dass die „Wiener Cantoren-Bildungs-Anstalt" keine mit den officiellen Kreisen der Wiener Cultusgemeinde in irgend welchem Zusammenhang stehende Anstalt ist, sondern lediglich ein privates Unternehmen des Herrn Kläger. Weiters wäre unser einziges Fachblatt verpflichtet, darüber aufzuklären, dass es mit den 1200 fl.- bis 15000 fl.-Stellungen sehr arg bestellt ist, denn das Gros der Cantoren erhält wahre.Hungerlöhne, die in den Provinzgemeinden von 300 fl. bis höchstens 1000 fl. sich belaufen und in den Großstädten bis zu einem Gesammteinkommen von 3000 fl. reichen. Die höher dotirten Stellungen sind an den Fingern zu zählen, haben aber nie und nirgends die fabelhafte Summe von 15,000 fl. erreicht. Mich wundert nur, dass sich Herr Obercantor Kläger in seiner Reclamesucht die gute Gelegenheit der Kronenwährung entgehen ließ, denn wie großartig würde es sich lesen, wenn Einkommen von 2400 Kronen bis 30,000 Kronen, oder noch schöner, von 240,000 Heller bis 3,000,000 Heller vorgespiegelt würden. Ebenso wie mit der glänzenden materiellen Stellung, sieht es auch mit der gepriesenen angenehmen Position aus. Wie viele Cantoren gibt es denn, die in ihrer Gemeinde ausschließlich die Function eines Cautors ausüben? Ein ganz geringer Bruchtheil. Die meisten sind entweder Lehrer oder Schochtim, in vielen Fällen beides zusammen, oder auch Rabbiner und Secretare, und fast alle führen ein wahres Marterleben bet oberwähuten geringen Bezügen. Nun kommt der Retter in der Person des Herrn Kläger und fordert auf, sich diesem angenehmeu und großartig dotirten Fache zu widmen; denn bis jetzt war es Niemandem gegönnt zu lernen, es waren ja keine Schulen da, es hat ja bis aus Kläger keine Meister gegeben. Wäre die Sache nicht so ernst,, man müsste darüber lachen. Ja, wir hatten Schulen, denn wir hatten Meister! Sulzer, Goldstein, Friedmann, Deutsch und viele Andere, die Meister unseres Faches, haben bedeutende Schüler herangebildet, die heute in großen Stellungen sind und ebenfalls eine Meisterschaft erreicht haben. Nie haben aber diese wirklich anerkannten und nicht eingebildeten Größen zu solch zu verwerflichen Mitteln der Reclame gegriffen, um ein Geschäft zu machen. Man muss die Dache beim rechten Namen nennen: es nichts anderes ^als ein Geschäft, das Herr Obercantor Kläger machen will. Ein Geschäft auf Kosten armer Cantorenjünger und Sänger, die sich von den glänzenden Aussichten locken lassen, aber nach kurzer, theüer bezahlter Lehrzeit zu der Ueberzeugung gelangen, dass man auf diesem Wege niemals dazu gelangen wird, diesem schweren Amte vorzustehen. Eine Cantorenschnle ist eine Nothwendigkeit, das muß ich anerkennen und wird auch Jedermann zugeben, der mit den Verhältnissen nur einigermaßen vertraut ist, aber eine Schule in unberufenen Händen ist eine Schädigung des Standes. Der löbl. Vorstand der isr. Cultusgemeinde in Wien wäre berufen und verpflichtet, eine Anstalt zur Heranbildung von Cantoren in Verbindung mit den bestehenden Rabbinerseminar zu errichten, wie eine solche in Budapest, Berlin und Breslau bereits besteht. Die Erfahrungen, die der löbl. Vorstand anlässlich der vielen Probevorträge gemacht hat, drängen ebenfalls zur Lösung dieser Frage. *) *) Dies scheint uns mehr eine Aufgabe des Gemeindebundes alsdes Vorstandes der Wiener Cultusgemeinde zu sein. (Die Red.)