Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 36 (2.10.1900)
- Date
- 1900-10-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Nr. 36. Eta Die Wahrheit. für die hohen Festtage geltend gemacht, und die Cultusgemeinde dachte daran, in eigener Regie einen Filialgottesdienst in diesem reichbevölkerten Bezirke zu veranstalten. Allein die Chewra Kadischa daselbst, die aus einer derartigen Unternehmung durch eine Reihe von Jahren ein reiches Erträgnis hatte, wollte auch Heuer nicht zu kurz komm en und über ihr Ansuchen wurde ihr vom Vorstande der Cultusgemeinde die Concession zur Abhaltung eines Gottesdienstes ertheilt. Zu diesem Behuse miethete sie die Saallocalitäten des Gasthauses und Vergnügungs-Etablissements beim „Stadtgut" und da, wie bemerkt, nach Betsitzkarten eine große Nachfrage war, wurden dieselben vor den Feiertagen zu den entsprechenden Preisen recht zahlreich abgegeben. Erew Rosch-Haschonoh, der Heuer zufällig auf einen Sonntag fiel, kamen nun die andachtsuchenden^ Gläubigen zum Abendgottesdienste in das erwähnte Local, aber wie erstaunten sie, als ihnen aus dem großen Saale, der für den Gottesdienst bestimmt war, fröhliche Tanzmusik entgegentönte, nach welcher Männlein und Weiblein sich flott im Kreise drehten. Die Mehrzahl der Glaubensgenossen gab ihrem berechtigten Unmuth in allerdings für den Vorstand der Chewra-Kadischa nicht besonders schmeichelhaften Worten lauten Ausdruck, und einige Genügsame zogen sich in einen kleinen Saal zurück, um dort ihre „Andacht" (?) zu verrichten. Als in später Abendstunde der Tanz beendigt war, wurde dann in der Nacht von Erew- Rosch-Haschonoh auf den Festtag der große Saal geräumt und für den Rosch-Haschonoh-Gottesdienst hergerichtet. Freilich konnten, trotz scharfer Arbeit die Spuren der vorhergegangenen Fröhlichkeit nicht ganz verwischt werden, denn man fand am Neujahrstage, als man beim Oleuu Gebete sich zu Boden neigte, reichliche Coriandolipapierchen, die zu erbaulichen Betrachtungen keineswegs anregten. Mag vielleicht der Bericht unseres Gewährsmannes etwas stärker aufgetragen sein, obwohl wir für diese Annahme nicht teil geringsten Grund haben, so ist er in der Hauptsache gewiss richtig, und wir finden nicht genug scharfe Worte, um das Gebühren der Chewra Kadischa zu verurtheilcn. Wenn es schon bei privaten Unternehmern höchst bedauerlich ist, dass sie, um ein möglichst reiches Erträgnis zu erzielen, auf die Weihe des Gottesdienstes nicht die gebührende Rücksicht nehmen, so ist dies bei einem Vereine, der berufen ist, den heiligen Institutionen unseres Glaubens zu dienen, geradezu empörend. Ein Verein, unter dessen Flagge eine derartige Verhöhnung des Gottesdienstes stattgefunden hat, verdient nicht den Namen einer Chewra Kadischa und es muss ihm auch die Möglichkeit genommen werden, in Zukunft wieder eine derartige Versündigung an unserem Heiligsten zu begehen. Obwohl nun in erster Linie die Schuld an solchen Vorfällen, die übrigens, wie wir aus eigener Erfahrung wissen, auch schon, anderwärts sich ereignet haben, den betreffenden Verein und dessen Leitung trifft, so müssen wir uns dennoch fragen: Wo blieb denn das Rabbinat und der Vorstand der Wiener Cultusgemeinde mit seiner durch Gesetz und Gemeindestatut gebotenen Oberaufsicht? Es ist aber das alte Lied, die Instructionen stehen auf dem Papier, werden jedoch nicht beobachtet. Der Vorstand hätte sich knapp vor den Festagen durch die ihm zur Verfügung stehenden Organe überzeugen müssen, dass die für die verschiedenen Gottesdienste angemeldeten Localitäten auch für ihre Bestimmung geeignet und disponibel sind. Eine derartige Controlle ist gewiss unterlassen worden, und darum kann auch der Vorstand von einem Theil der Schuld nicht freigefprochen werden. Vielleicht hat jedoch dieser Fall doch etwas Gutes, vielleicht hat er endlich dem Fass der Unzukömmlichkeiten bei der Veranstaltung von Gottesdiensten den Boden durchgeschlagen und führt unsere von jeher vertretene Anschauung zum Siege, dass die Abhaltung von Gottesdiensten nur der Gemeinde und den von ihr coucessionirteu Bethausvereineu zukomme und dass die Gemeinde sich niemals eine ihr vom Gesetze aufgetragene Pflicht von diversen Vereinen oder Privatleuten abnehmen lassen dürfe. Dan kann gcwiss auch nicht sagen, dass das an den hohen Festtagen auftretende religiöse Bedürfnis nur ein vorübergehendes sei, denn es kehrt alljährlich zu derselben Zeit und an denselben Orten wieder und trägt dadurch den Charakter eines wirklichen, dauernden Bedürfnisses, zn dessen Befriedigung der Vorstand der Cultusgemeinde verpflichtet ist. Warum der Vorstand sich dagegen sträubt und trotz aller bösen Erfahrungen Concessionen an Vereine und Private ertheilt, können tvir um so weniger begreifen, als das finanzielle Facit der gottesdienstlichen Veranstaltungen bekanntlich kein ungünstiges ist. Der kleinste Theil der Vereine und nicht eine einzige! Privatperson veranstaltet den Gottesdienst ad majorem dei gloriam, sondern um einen Gewinn zu erzielen, der ihnen auch j nicht ausbleibt. Aber selbst angenommen, das Budget der ( Gemeinde erhielte dadurch eine kleine Belastung, so würde die- I selbe reichlich entschuldigt durch die Rücksichtnahme auf die Weihe > und Würde des jüdischen Gottesdienstes, der unter den gegenj wärtigen Zuständen geradezu profanirt wird. Arber die Angriffe auf das alte Testament! Unter diesem Titel veröffentlichte der berühmte Gelehrte, Professor Dr. Adolf K a m p h a u s e n, in den August- und Septemberheften der „Deutschen Revue" eine hochinteressante Arbeit, wobei er Gelegenheit nimmt, über verschiedene leider modern gewordene Fragen einige treffende Bemerkungen zu machen, die wohl nicht ganz neu, aber aus dem Munde'eines so hervorragenden Gelehrten immerhin bedeutsam sind. Auch das Thema des „Ritualmordes" rvird von ihm mit folgenden Worten berührt: „Ehe ich jedoch einige nur scheinbare Angriffe zur Sprache bringe, mag der alte, bald verschollene grobe Angriff des ebengenannten Marcion und noch ein andrer Wahn, der zur Schande des christlichen Namens von der Unwissenheit oder Bosheit geringen und vornehmen Pöbels immer wieder aufgefrischt wird, eine kurze Erwähnung finden. Obgleich nämlich dieser vom Judenhass eingegebene, erst seit dem dreizehnten Jahrhundert nachweisbare Aberglaube, der die Juden des Christenbluts bedürfen lässt, sich nicht unmittelbar gegen das Alte Testament richtete, war es doch unvermeidlich, dass die Bibel der Juden darunter mit zu leiden hatte. Der um das Jahr 140 nach Rom gekommene Stifter der gnostischeu Sekte der Marciouiten trieb die einseitige Verehrung des Paulus soweit, dass er von den Jndenaposteln und dem Alten Testament nichts wissen wollte. Im Christenthum allein fand er göttliche Offenbarung und leitete das Judenthum nicht von dem höchsten Gott ab, dem Urheber des Christenthums, sondern von einem niedrigeren Wesen, dem Schöpfer der sinnlichen Welt. Um die christliche Lehre, wie sie in der Kirche in Umlauf war, von den fremdartigen jüdischen Bestandtheilen zu reinigen, begann er mit der Bildung eines Schriftkanons und machte sich aus zehn Paulinischen Briefen und dem Lukasevangelium ein eigenes Neues Testament in der Weise zurecht, dass er namentlich alles, was ihm nicht passte, einfach wegschnitt. Do ließ er zum Beispiel die beiden ersten Capitel des Lukas und die beiden letzten Capitel des Römerbriefes weg, da ihm die Kindheitsgeschichte Jesu ebenso unpassend erschien als (vergl. Röm. 15, 8) die Bezeichnung desselben als Diener der Beschneidung. Was aber den „Blutaberglauben" betrifft, so seien mir aus dem ihn gründlich bekämpfenden Buche von D. Strack, Professor der Theologie zu Berlin (5. Auflage, 1900), noch einige Mittheilungen gestattet. Eine ernste Warnung vor der verleumderischen Beschuldigung, dass für einen Ritus der jüdischen Religion Christenblut benutzt werde, sieht Strack mit vollem Recht in ähnlichen schrecklichen Anklagen, die von heidnischer Seite gegen die Christen des zweiten und dritten Jahrhunderts erhoben wurden. Schon der jüngere Plinius musste eine^ Untersuchung darüber anstellen und schrieb dem Kaiser Trajan, die verhörten Christen beteuerten, dass sie bei ihren Zusammenkünften unschuldige Speise genössen. Der durch seinen Streit mit Renchlin bekannt gewordene Judenfeind Pfefferkorn zu Cöln schrieb im Jahre 1507, es sei allerdings möglich, dass Juden heimlich Christeukinder töteten, jedoch nicht, weil sie ihr