Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 36 (2.10.1900)
- Date
- 1900-10-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Redartion u. Administration Wien, n/1, Novaragaffe 27. St. k österr. Postsparcassa Hnakhängige Keilschrift für Msche Lezugrpui»: Ganzjährig . . . St. 12.— Halbjährig ... St. 6.— Check-Conto Nr. 846.251. Interessen. Für Lultus beamte: r a siral t : Ganzjährig ... St. 10.— 20 Heller per Nonpareille-Zeile. Erscheint jeden Freitag. Fiir Ausland: Abonnements- und Jnsertions» Ganzjährig .... 12 Mark beträgr find in Wien zahlbar. Moli«: .Das Siegel Gottes ist Wahrheit!" 6 Rubel oder 16 FrcS. Nr. 36. Wien, 8. Oktober IM. Inhalt» An die Herren Industriellen und Kaufleute jüdischer Consession in Wien! — And ach ts statten an den hohen Festtagen. — Ueber die Angriffe auf das alte Testament! — Tempeleinweihung in der Brigittenau. — Gebetbuch für den Schulgebrauch. — Gemeinde- und Vereinsbote. — Feuilleton: Heimweh. — Eins ist nöthig. — Jaum Kippur. — Verschiedene Nachrichten. Wir ersuchen unsere geehrten Abonnenten um Einsendung «1er Abonneineutsgebübr für das mit 1. Oktober begonnene IV. Quartal. Gleichzeitig richten wir an alle unsere Freunde die Bitte, uns Adressen von Glaubensgenossen mitzutheilen, welche noch nicht Abonnenten unseres Blattes sind, und ihren Kreisen für die Förderung unserer Bestrebungen, die den Interessen des Judenthnmes dienen, einzntreten. Die Administration. Än die Herren Industriellen und Äaustente jüdischer Lonfejsion in Wien! Angesichts der bevorstehenden Reichsrathstvahlen richten wir an die Herren Industriellen und Kaufleute jüdischer Confession die dringende Bitte, rechtzeitig festznsteUen, ob alle Herren ihres Personales, die ans das Wahlrecht Anspruch haben, dasselbe auch thatsächlich besitzen. Unser Rechtsschutzbureau IX., Berggasse 20, stellt allen jenen Herren, denen das Wahlrecht zusteht, die erforderlichen amtlichen «Lchritte zur Erlangung desselben k o st e n f r e i zur Verfügung. Das Bureau ist zu diesem Zwecke an allen Wochentagen zwischen 2 und 7 Uhr Nachmittags geöffnet. Steuerbogen und Heimatsdocument sind mitznbringen, die Dauer des Aufenthaltes in Wien anzugeben. Wien, 20. September 1900. Das Präsidium der O e st e r r. - I s r. U n i o n. Ändachtsstätten an den hohen Festtagen. Wenn man auch, angesichts der nur spärlich besuchten Synagogen an Wochentagen und Sabbathen, vollauf Grund hat, über den Niedergang des religiösen Sinnes in den jüdischen Gemeinden zu klageri, so muss immerhill noch als ein Lichtpunkt in dieser traurigen Erscheinung die Thatsache verzeichnet werden, dass wenigstens an den hohen Festtagen das Bedürfnis nach der Theilnahme -am Gottesdienste allgemeiner wird, und selbst Jene, deren Fuß das ganze Jahr hindurch die Schwelle des Tempels nicht überschreitet, in dieser heilig ernsten Zeit den halbvergessenen Weg ins Gotteshaus wieder finde». Alle Synagogen sind dicht gefüllt, die ständigen Bethäuser reichen nicht aus, um die Zahl der Andachtsuchenden zu fassen, und überall, besonders in den großstädtischen Gemeinden, müssen Gottesdienste au improvisirteu Andachtsstätten abgehalten werden, um das stark auflodernde religiöse Bedürfnis zu befriedigen. So ist es in Wien wie in Berlin, in Budapest wie in Prag, und je größer die jüdische Gemeinde, desto ärger das Misverhältnis zwischen dem Faffungsraume der ständigen Bethänser und der Zahl derjenigen, die am Gottesdienste theilnehmen wollen. In der heutigen Zeit, wo der Abfall vom Judenthum zahlreiche Apostel findet und die religiöse Indolenz immer größere Kreise zieht, ist es unbedingt eine der wichtigsten Aufgaben der jüdischen Cultusgemeinden, jede Regung des religiösen Sinnes zu fördern und alles zu vermeiden, was eine Unterbindung oder Einschränkung desselben verursachen könnte. Darum sollte auch seitens der Führer unserer Gemeinden dieser Bethausnot an den hohen Feiertagen die größte Beachtung geschenkt werden. Die eigenthümliche Gestaltung unseres Gottesdienstes uub die großen materiellen Opfer, die die Erhaltung desselben jedem jüdischen Gemeinwesen auferlegt, beeinträchtigt wohl die Errichtung einer genügend großen Zahl ständiger Bethäuser, aber wenn schon solche zu schaffen nicht möglich ist, dann hat wenigstens der Vorstand der Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass die für die hohen Festtage improvisirteu Andachtsstätten das religiöse Gefühl nicht verletzen und die Weihe und Würde des jüdischen Cultus in unseren eigenen Augen und in beu Augen Andersgläubiger nicht herabsetzen, die ja ohnehin nur zu gerne geneigt sind, Alles was uns heilig ist, in den Koth zu zerren. Jahraus, jahrein muss man bezüglich der improvisirteu Festtags-Gottesdienste die traurigsten Erfahrungelt machen, und dies Alles nur aus dem Grunde, weil die Gemeinden die Errichtung von Andachtsstätten, die ihre ureigenste Sache und ihre vollste Pflicht und Schuldigkeit wäre, der Privatspeculation überlassen. So kommt es dann vor, dass Betlocale oft an sehr unheiligen Orten improvisirt werden, an Stätten, wo das ganze Jahr hindurch, ja fast bis unmittelbar vor dem Gottesdienste die rüdeste Zote und der gemeinste Gasthanswitz ertönte, oder in der unmittelbaren Nähe von Lasterhöhlen, wo das geschminkte Laster Thür au Thür der heiligen Stätte sein schamloses Spiel treibt. Als drastisches Beipiel derartiger bedauerlicher Erscheischeinuugen mag nachfolgender Vorfall dienen, der uns von vertrauenswürdiger Seite gemeldet wird: Im Bezirke Fünfhaus, also im eigensten Gebiete der Wiener Cultusgemeinde, hat sich wie alljährlich auch Heuer in Folge Raummangels im Cultustempel das Bedürfnis nach einem improvisirten Gottesdienste