Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 30 (17.8.1900)
- Date
- 1900-08-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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WWW Seite 4. Die Mayryeu. Nr. 80. Beobachtung des Sabbalhs und Enthaltung von allen Werk- Verrichtungen strengstens eingeschärft. Jeremia verlangt nach der Richtung hin die peinlichste Strenge (VII, 19 ff.). In der Entheiligung des Sabbarhes erkennt er gleich Jecheskel (XX, 12. 13) die Schuld, in deren Folge Inda das Exil verwirkt hat. Mau wird weiter zeigen müssen, wie Nehemia (XIII, 16 ff.) seine ganze Autorität eingesetzt, um in der jungen Gemeinde in Jerusalem Handel und Wandel am Sabbath zu unterdrücken. Auch das darf schließlich nicht verschwiegen werden, dass die Anhänger der Makkabäer sich lieber niedermetzeln ließen, als sich entschließen, den Sabbath zu entweihen. Erst später wurde der Beschluss gefasst, zum Zwecke der Nothwehr am Sabbath die Waffen zu führen (I. B. der Makkab., II, 31—41). Treten wir in die Phase des zerstreuten Jnventhums ein, so wird sich zeigen, dass mit Konstantin d. Gr. der Sonntag zum officiellen Feiertag des römischen Reiches erhoben und jede Arbeit an demselben verboten ward. Die Juden aber haben nichts destoweniger sortgesahren, ihren Sabbath zu beobachten. Ja, bis an die Schwelle der modernen Zeit waren ihnen für den Gebrauch der einzelnen sabbathlichen Heiligungsmittel, wie Lichter,, der Sabbathbrote n. s. f., besondere Tribute in einzelnen Ländern auferlegt. Ihren Gebrauch haben sie dadurch mit Nichten aufgegeben. So würden sich die Dinge in religionsgeschichtlicher Beleuchtung stellen. Ob sich daraus die von der Reform gezogenen Consequenzen ergeben, soll hier lieber nicht weiter untersucht werden. Wenn die Erfahrung eine Thatsache erhärtet hat, so ist es die, dass die von der Reform durch die Preisgebung des Judenthums erhofften äußeren Erfolge vollständig fehlgeschlagen sind. Gerade das Gegentheil ist eingetreten. Das Judenthum wurde nach innen zerrüttet und nach außen bloßgestellt. Es konnte auch nicht anders kommen. Eine Bewegung, die eben so sehr von moralisch verwerflichen Beweggründen getragen, wie sie in unzulänglicher Erkenntnis ihre Wurzeln hat, von der kann das Heil des Judenthums nimmer erwartet werden. Man löst bei einem Volke nicht ungestraft den Zusammenhang der Geschichte. Handelt es sich um eine solche gar, die nach mehreren Jahrtausenden zählt, so ist das ein Vorgehen, welches bis lang ohne Gegenstück in der Welt dasteht. Die Geschichte eines Volkes ist im gewissen Sinne auch dessen Naturgeschichte, d. h. eilte Kette von Ergebnissen, die durch dessen Natur wesentlich mitbestimmt worden. Ein Volk aus diesem Zusammenharlge loslösen, heißt eigentlich soviel, als es zur Auflehnung gegen seine Natur herausfordern. Wer das bedenkt, wird den gegenwärtigen Stand der Dinge im Judenthume recht wohl begreifen. Dürften wir von der heutigen Generation einen gewissen Muth der Consequen; voraussetzen, so müssten wir nicht die Forderung auf Sprengung der einheitlichen, sondern umgekehrt, die auf Einigung der durch grobe Verkennung der gesammten Sachlage gesprengten Gemeinden erheben. Der Faden des geschichtlichen Judenthums sollte dort, lvo er fallen gelassen worden, wieder ausgenommen werden. Dieser Entschluss müsste uns um so leichter fallen, als ja heute kein Mensch mehr von der Assimilation irgend welche Vortheile äußerer Art erhofft, wie das dazumal naive Gemüther erwartet hatten. Die Trennung hat uns überdies, hüben wie drüben, gegenseitige Duldsamkeit gelehrt. Von Gewissellszwang wird man wohl auf keiner Seite gegenwärtig im Judenthume irgend welchen Gebrauch machen wollen. Einrichtungen des Gottesdienstes allein bieten nimmer einen zureichenden Grund, der berechtigte, den Zusammenhang, den eiue viertausendjährige Geschichte geschweißt, zu lösen. Darum muß unsere Losung.für die Zukunft sein: Einigung der versprengten Glieder des Hauses Israel auf dem Bodeu der Geschichte! Wrnu wir echte Juden, keine Äunstjuden wären. Y. Die betreffende Resolution des Gemeindetages hatte in deutscher Uebersetzuug ungefähr folgenden Wortlaut: In Erwägung dessen, dass die Umgehung jüdischer Bewerber bei B setzung öffentlicher Aemter, sowohl seitens des Staates wie seitens der autonomen Behörden, nicht nur dem Geiste der neuzeitlichen Civilisation und des gesellschaftlichen Fortschrittes, sondern auch den österreichischen Staatsgrundgesetzen widerspricht, welche die Gleichheit Aller vor dem Gesetze garantiren; in Erwägung, dass diese Schmälerung der bürgerlichen Gleichberechtigung den Verdacht erweckt, dass wir Bürger zweiter Categorie sind, denen man ohne weiters die Rechte verkürzen darf, und den rückschrittlichen, culturseindlichen Elementen eine scheinbare Berechtigung zu ihrem verderblichen Treiben gewährt; in weiterer Erwägung, dass diese mittelbare Unterstützung der Abneigung, oes Mistrauens und des Separatismus gegen die jüdische Population die Heranziehung der jüdischen Massen zur Gemeinbürgerlichkeit und die Vereinigung mit den bürgerlichen Elementen unmöglich macht; in fernerer Erwägung, dass diese in Praxis socialer, materieller und in geistiger Beziehung der jüdischen Bevölkerung großen Schaden zufügt; in schließlicher Erwägung, dass in einem Lande mit zwölf Percent jüdischer Population die Zahl derjenigen, welche Aemter bekleiden, diesem Verhältnisse zum allergeringsten Theile entspricht, was nicht nur gegen die Gesetze der Billigkeit, der Gerechtigkeit, sondern auch gegen Grundsatz verstoßt „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten", der wohl die Grundlage jeder gesunden Socialpolitik ist, p r o t e st i r t der zweite israelitische G e meind et a g gegen diese ungerechte, durch nichts begründete, eigenmächtige, sowohl für die Inden wie auch für das ganze Land schädliche, in ihren Folgen verderbenbringende Handlungsweise und beantragt, der Gemeindetag wolle einer Commission desselben den Auftrag ertheilen, dieselbe möge eine Petition an den Reichsrath, Landtag, an den Ministerpräsidenten und an alle andere Ministerien richten, des Inhaltes, dass gegenüber den zum öffentlichen Dienste qualisicirten jüdischen Jünglingen eine strictere Beachtung der Staatsgrundgesetze gehandhabt werde. Ein ähnliches Verlangen solle auch an den Landmarschall von Galizien gerichtet werden, man möge sich ferner an alle jüdischen Reichsraths- und Landtags-Abgeordnete, wie nicht minder an andere wohlwollende Abgeordnete um Unterstützung der Petition wenden, und schließlich seien alle jüdischen Gemeindevertretungen aufzusordern, dass sie dieser Frage der Aufnahme der jüdischen Candidaten in öffentlichen Dienst ihre ganze Sorgfalt zuwenden. Es sei dann eine ständige Commission einzusetzen, die alle Fälle von Nichtzulassung jüdischer Bewerber zu öffentlichen Aemter» sammeln und die nöthigen Schritte ergreifen soll. Eventueller Nichtbeachtung dieser Forderungen wäre durch Abhaltung von Gemeindetagen, sowie durch neue Petitionen und Protestversammlungen entgegenzutretell. Es ist selbstverständlich, dass die Ausführungen des Referenten lebhaft acclamirt und seine..Anträge einstimmig zum Beschlüsse erhoben wurden. Allseits kam auch die Hoffnung zum Ausdrucke, dass auf diese Weise eine der delicatesien und zugleich tiefeinschneidendsten ökonomischen Fragen gelöst und dem Massenelend abgeholfen werden könnte. Die Intelligenz hat noch eilten schwereren Kampf ums Dasein zu besteaen als der Handwerkerstand. Die jüngere galizisch-jüdische Generation ging den Pole» bei ihrer Polonisirungsarbeit auf den Leim. Die jüdische Jugend, die einst vorsichtig genug war, an der deutschen Sprache und Litteratur sestzuhalten und sich dadurch ein großes Weltgebiet zugänglich zu machen, warf sich später der polnischen Assimilation als der alleinseligmachenden in die Arme und behandelte die deutsche Sprache als eine fremde. Ein neues geistiges Getho umschließt gegenwärtig den Jutelligenzjuden, welcher mit vyllem Rechte den Dank der Polonisatoren beanspruchen kann. Statt aber den Dank in der gangbaren Münze der Verleihung von Amt und Würden zu erhalten, werden, die Neupolen — als Polen mosaischer Confession der Aechtung preisgegeben. Recht aus r