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Die Wahrheit · 1900-07-13 · Heft 25 (13.7.1900) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1900
Issue
Heft 25 (13.7.1900)
Date
1900-07-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 25. Die Wahrheit. Seite 5. ivollen, weil sie es nicht der Mühe Werth finden, und die von Iremden Culturen nur so viel wissen, als es ihnen nothwendig erscheint, um mit modernen Menschen zu verkehren und in gebildeten Kreisen empfangen zu werden. Es ist dies jüdische Maare, in der französisch-amerikanischen Moralfabrik angefertigt; Juden, die sich zwar ihrer Abstammung nicht schämen, die aber ans ihr Judenthum nicht stolz sind; Menschenkinder, die vom besten Willen beseelt sind, ehrliche Bürger ihres Landes zu bleiben und nichts zu thnn, als was ihnen ihr Rechtssreund als „gesetzlich zulässig" bezeichnet, die aber damit ihre Pflicht als erschöpft betrachten; vorsichtige, harmlose, ans ihr Wohl bedachte und sich sonst um nichts kümmernde Geschöpfe, die gerne leben wollen, und die nichts dagegen haben, dass auch andere leben, und die daher mit frommer Entrüstung das wilde Getriebe der Nationalitäten- und Parteikämpfe verfolgen, die ihres Erachtens nicht materialistisch und daher zwecklos sind. Ehrliche, pünktliche und correcte Menschen, gute, treue Ehemänner, zärtliche Familienväter, bisweilen Mitglieder veifchiedener humanitärer Institute, — glauben sie ihre Pflichten als Menschen vollkommen erfüllt zu haben; für alles Andere, wie Ideale, Traditionen, soziale Erscheinungen und drgl. haben sie weder Zeit noch Neigung und verwerfen solche als muffige Znkunftsträume, für Studenten geeignet, aber für reise Männer unpassend. Die Vergangenheit nst nicht von uns geschaffen, wir sind ebensowenig verantwortlich ifür die verbrecherischen Thaten der Despoten des Altertums und des Mittelalters als für die lobenswerten Heldenthaten unserer .Ahnen. Weder das Eine noch das Andere geschah mit unserem Wissen und Zuthun. Die Zukunft liegt nicht in unserer Macht. Es bleibt uns also nichts übrig als die Gegenwart, die wir nun recht brüderlich genießen wollen in Frieden und Eintracht. So philosophieren die Harmlosen, wenn sie aufs Aeußerste getrieben werden und zur Discussion greifen müssen. Sonst meiden sie geflissentlich diesen Weg, der ihnen zu trocken, ermüdend und unpraktisch erscheint. Wozu die leeren Worte! Das hat mit dem praktischen ße&eu nichts zu thun! Auf die Ehre eines „Geistesprotzen" verzichten sie gerne. „Ein tüchtiger -Geschäftsmann", „ein braver Kerl", das sind die akademischen Grade, welche sie erstreben und zumeist auch erlangen. (Schluss folgt.') Das Verhältnis der rituellen;»r thierärMichen Fleisch-Untersuchung. In dem von weil. Rabbinatsassessor R. Jacob Beck in Leipnik verfassten und in jüngster Zeit vom Landrabbiner Dr. G r o n e m a n n in Hannover neu herausgegebenen, durch Lusätze vermehrten und mit einer deutschen Bearbeitung versehenen .„Siwche Schlomim,“ die Vorschriften über das Schächten und iie Untersuchung der Lunge enthaltend (Frankfurt a. M., Verlag von A. I. Hosmann 1899), befindet sich in einem besonderen Abschnitte eine äußerst interessante Darstellung über „das Verhältnis der rituellen zur thierärztlichen Fleisch-Untersuchung." Den Lesern der „Wahrheit" ist durch die vor einigen Monaten in Miseren Spalten veröffentlichte Kritik der seitens des Wiener Thierschutzvereines herausgegebenen Brochüre gegen das Schächten Her Nachweis geliefert worden — wenn es dessen überhaupt noch bedurfte — mit welcher Leichtfertigkeit über unsere tauiendfährigen Institutionen der Stab gebrochen wird. Nicht anders -ergeht es der Untersuchung über die Lunge, der Bedika. Und leider find es ja hier meistens die jüdischen Metzger, welche die Gewissenhaftigkeit des Schächters oft auf eine harte Probe stellen. Es ist das ein ganz eigenes Capitel. Heute seien uns einige Bemerkungen gestattet über die von nichtjüdischer Seite kommenden Einwände. Dr. G r o n e m a n n bemerkt in einem Anhänge;u seinem Werke u. A.: „Man meint, dass nach Einführung der auf lvissenschastlicher Grundlage beruhenden Fleischbeschau die alte, durch das jüdische Religionsgesetz, die Halacha, geregelte Untersuchung. Bedika, keinen Sinn mehr habe, überflüssig und werth- Los geworden sei und überall, wo eine Fleischbeschau bestehe, obgeschafft werden sollte. Man weist darauf hin, dass wiederholt in Thieren. lvelcke vom Schächter für koscher erklärt wurden, Krankheitsstoffe vom Thierarzte entdeckt wo» den wären, um derentwillen sie vom menschlichen Genüsse hätten ausgeschlossen werden müffen, und derartige Fälle werden von fachwissenschastlichen Zeitschriften regristrirt und gegen die Bedika zu Felde geführt. Solche Urtheile beruhen indessen auf einer vollständigen Unkenntnis des eigentlichen W e fe n s der rituellen Untersuchung, deren Tendenz eine ganz andere, wie die Fleischbeschau i st. Die thier ärztliche Untersuchung verfolgt einerseits eine sanitäre, anderseits eine v e t e r i n ä r polizeiliche und nationalökonomische, die rituelle lediglich eine sittlich-religiöse Tendenz. Ein Thier ist träfo, weil es wegen der Krankheit, an der es leidet, nicht leben bleiben kann, es ist unheilbar krank, und die Kran kh eit führt zum Tode. Es kommt nicht darauf au, ob der Mensch durch den Genuss eines solchen Thieres sterben könnte, sondern, ob das Thier au einer solchen Krankheit sterben würde. Nicht um den Körper zu schützen, sondern um die Seele zur sittlichen Reinheit und Heiligung zu erziehen, soll der Israelit sich sowohl von unreinen als von den T o d e s k e i m in sich tragende»: Thieren fernhalten. Nicht Folge, sondern Absicht der göttlichen Gebote sind es, die dem Körper gesundheitlichen Schutz bieten wollen." In H a nn o v e r wurden in» Mär; 1898 von 4186 Stück Großvieh, Kälbern und Schafen, nur 26 gänzlich de»n Consume entzogen, während in derselben Zeit von 109 geschachteten Rindern 12 für träfo erklärt wurden. „Bedika und F l e i s ch b e s ch a u g e h e n e b e n i h r e e i ge n e n W e g e und sind k e i n e R i v a l e n, die sich l» m den Vorrang zu streiten haben. Letztere muss streng wissenschaftlich verfahren, sie muss sich auf alle Thiere und alle Organe derselben erstrecken. Die Halacha hingegen ist Religionsgesetz, sie m u s s ihr Ziel zu erreichen suchen auf einfachem, natürlichem Wege. Sie kann auch aus dem Grunde keinen andern Weg einschlagen, weil die Theorien und Anschauungen in der Wissenschaft wechseln, die Religion aber feste und bleibende Normen aufstellen und sich von solchem Wechsel unabhängig halten muss. Aber die ärztliche Erfahrung hat gezeigt, dass gerade die Erkrankungen der Lunge (Sirchoth und Buoth) sehr oft Symptome von Tuberculose sind und dass sie auch mit dem dabei angewendeten Verfahren, so laienhaft und wenig wissenschaftlich es auch sein mag, doch auf dem richtigen Wege sich befindet. Thatsache aber ist, dass z. B. leicht entsernbare Sirchoth den Beweis einer frischen, meist für das Thier unschädlichen — und auch für die das Fleisch solchen Thieres consumirenden Menschen keineswegs nachtheiligen — Lungen-, Brustfellentzündungen bilden, während derbe Sirchoth als Beweis eines chronischen, durch irgendeine Krankheit veränderten Prozesses gelten müssen, denen das jüdische Religionsgesetz mit Recht Gewicht beilegt. Bezüglich des A uf b las en s der Lunge ist dieses vielerorts beanständet worden, weil diese dadurch verdorben, ja das menschliche Leben durch Uebertragung von Krankheitserregern gefährden kann. Dem gegenüber mag darauf hingewiesen werden, dass das Aufblasen mittelst eines Rohres oder eines Blasebalges geschehen darf, die zweckentsprechend, um in die Luftröhre bineinzupassen, mir Kork oder Gummi zu überziehen wären. Nun nimmt aber schon der Talmud eine Stellung ein, die der unseren, modernen nicht ganz unähnlich ist. Wir lesen in Ehuliu III, 5: „Wenn ein Thier tödtliches Gift eingenommen" — und zwar Gift, das dem Thiere nicht schadet, auf den Menschen aber tödtlich wirkt —„so ist es nicht als träfo (im Sinne des Religionsgesetzes) anzusehen, nichtsdestoweniger aber wegen der damit für den Menschen verbundenen Lebeusgefährlichkeit solchen Fleisches verboten." Hier hat also bereits der Talmud den Begriff „träfo" von dem Begriffe „lebensgefährlich" st r e n g geschieden. Schon zu talmudischen Zeiten hat das Gebiet von „träfo" das Religionsgesetz, das Gebiet von „lebensgefährlich" die Beterinarkunde in Besitz genommen; beide können neben einander bestehen und

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