Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 24 (6.7.1900)
- Date
- 1900-07-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Die Watirtfett. Nr. 24. wir bekennen, dass es schade um die vielen Stunden war, die der Vorstand auf die Berathung desselben verwendete. Die Zeit hatte mit viel wichtigeren Dingen ausgefüllt werden können. Unter anderem wurde dadurch auch die Berathung über die Anstellung eines Stellvertreters für den Oberrabbiner Dr. Güdemann, vielleicht auch für den Rabbiner Dr. Schmiedl, voir der Tagesordnung abgesetzt. Wie wir vernehmen, soll die in Aussicht genommene Persönlichkeit auf dem Umwege durchs Raöbinat auf vie Kanzel gelangen. Bei der Anstellung eines Rabbiuatsassessors kann der Vorstand nach eigener Wahl Vorgehen, bei der Anstellung eines Predigers müsste er Vertrauensmänner aus der Mitte der Gemeinde zu Rathe ziehen^; um also weniger Umständlichkeiten zu haben, soll der Candidat als Rabbinats-Beisitzer ausgenommen und dann auch als Prediger verwendet werden. Wir halten diesen Vorgang nicht für richtig und sehen uns darum veranlasst, die öffentliche Aufmerkfanikeit auf diese Angelegenheit zu lenken. Auch die Frage der Besetzung des Obercantorpostens an der Leopoldstädter Synagoge scheint noch nicht definitiv erledigt zu sein. In der Sitzung vom 2. Juli machte der Präsident diesbezüglich eine ziemlich unbestimmt gehaltene Erklärung über den Amtsantritt des kürzlich engagirten Obercantor Gultmann, deren Sinn aber noch dunkler wurde durch eine vor einigen Tagen in sämuitlichen Budapester Blättern enthaltene Notiz, dass Cantor Guttmanu die Annahme des Wiener Engagements obgelehnt hat und in Budapest verbleibt. Jedenfalls war es seitens des Wiener Cultusvorstandes etwas unvorsichtig, nicht schon vor Abschluss der Verhandlungen mit Herrn Cantor Guttmann sich die vollste Gewissheit verschafft zu haben, ob sein Amtsantritt zur bedingten Zeit erfolgen kann oder nicht. Die Sache bedarf einer Aufklärung, die der Vorstand hoffentlich bald geben wird. Im Nachfolgenden der Bericht über die Vorstandssitzuug am 2. Juli: Zur Vacanz iw Leopoldstädter Tempel. Im Anschlüsse au seine in der letzten Plenarsitzung gegebenen Mittheilungen eröffnet der Vorsitzende, kais. Rath H. Kling er, dass er in Folge des ihm übertragenen Mandates die Verhandlungen mit dem von der Jury in überaus beifälliger Weise bcurtheilten Herrn Dan. Fuchs zum Abschluss gebracht hat, sohin derselbe ab 1. Juli d. I. provisorisch als I. Cantor der Wiener Cnltusgemeinde bestellt wurde. Hierauf gelangt eine Zuschrift des Vorstandes der Pester israelitischen Religionsgemeinde zur Verlesung mit der Mitteilung, dass der von der Wiener Cultusgemeinde als provisorischer Obercantor berufene Herr Bola Guttmanu, dzt. Cantor in Budapest, daselbst um seine Entlassung ab 1. August d. I. angesucht habe, dass diese jedoch für den geuannteu Zeitpunkt nicht bewilligt werden könne, da derselbe noch verpstichtet sei, bis zum Schluffe des Laubhüttensestes, d. i. bis zur zweiten Hälfte des Monates Oktober d.-I., der Budapester Gemeinde zur Verfügung zu stehen. Der Vorsitzende bemerkte hiezu, dass die Anstellung des Herrn Bela Guttmanu, wie bekannt, in Folge seiner eigenen Bewerbung erfolgt ist und sich derselbe wohl verpflichtet habe, am 1. August seinen neuen Posten anzutreten; der Präsident glaube aber, dass der Vorstand diese Angelegenheit nicht erst zu einer Rechtsfrage gestalten werde, da es ja der Wiener Cultusgemeinde ferne liege, der' Budapester Schwestergemeinde irgend eine Schwierigkeit zu bereiten. Für den Gottesdienst im Leopoldstädter Tempel zu den bevorstehenden Feieragen werde der Vorstand geeignete Vorsorge treffen, wobei der Präsident auf seine zu Beginn der Sitzung gemachten Mittheilungen hiuweist. (Allgemeine Zustimmung.) Im Einlaufe befindet sich weiters eine Zuschrift eines Gemeindemitgliedes, welches seine Cultussteuer freiwillig erhöhte. Das rumänische Elend. Im Präsidialberichte lenkt der Vorsitzende die Aufmerksamkeit der Versammlung auf das tief ergreifende Unglück der armen Juden in Rumänien und glaubt versichert sein zu können, dass die Nothlage, in welcher sich diese Glaubensgenossen befinden, welche ja durch das Elend der durchzieheitden Auswanderer in rührender Weise zum Ausdrucke gelaugt, den Wohlthäugkeitsfinn auch der Wiener Juden wachrufen werde. Es thue gewiss jeder Einzelne nach seinen Kräften dies betreffend das irgend Mögliche zur Linderung des Elends, wenngleich leider von einer "gänzlichen Behebung desselben nicht gesprochen werden könne. Der Vorstand als solcher muss es als unmöglich bezeichnen, selbst activ in die Action einzugreifen. Es haben aber die Vertreter in einer zu Ende der vorigen Woche aus diesem Anlässe vom Vorsitzenden berufenen Versammlung beschlossen, die Hilfsaction der „Jsraelitichsen Allianz" und eventuell auch die gleichartigen Bemühungen des Vereines „Osten" nach Möglichkeit zu fördern und auch materiell zu unterstützen. Die Anträge des Vertreter-Collegiums wegen Zuwendung eines namhaften Betrages aus den Mitteln der Cultusgemeinde für den genannten Zweck an den Vorstand der „Israel. Allianz" eventuell unter Umständen auch einer materiellen Unterstützung des Vereines „Osten" werden einstimmig zum Beschlüsse e>hoben. In Angelegenheit der M. H. Biedermauu'schen Waisenstiftung wird auf Grund eines Referates des Herrn I. Secretärs, Dr. Liebelt, eine Modificiruug der jüngst gefassten Beschlüsse betreffs die angestrebte Aendernug des Stistbriefentwurfes angenommen. Lehrplan für den Religionsunterricht. In Fortsetzung der zum Schluffe der letzten Plenarsitzung begonnenen Berathung über Anträge der II. Section betreffs mehrerer AeuderungeMdes Lehrplanes für den Religionsunterricht an Volks- und Bürgerschulen erstattet der Referent, Herr Bürgerschul-Director Simon, das nachstehende Referat: Die Schul-Section hat sich der Thatsache nicht verschließen können, dass die sämmtlichen Lehrpläne für den Religionsunterricht einer Revision zu unterziehen seien und hat den Anfang mit dem Lehrplane für Volks- und Bürgerschulen gemacht. Bekanntlich wurde der im Jahre 1878 eingeführte Lehrplan welcher eine „Deutsche Bibellectüre" als Mittelpunkt des gesammten Religionsunterrichtes hinstellte und die Pflege der heiligen Sprache gänzlich den Bibelschulen zuwies im Jahre 1892 durch einen anderen Lehrplan ersetzt; in diesem wurde die Kenntnis der wichtigsten Stellen des Pentateuch neben der biblischen Geschichte und „Religiouslehre" als Lehrstoff festj gestellt. Obwohl nur etwas mehr als 8 Percent aller Verse j des Pentateuch für sämmtliche Classen der Volks- und Bürgerj schulen vorgeschriebe» waren, zeigte sich diese Aufgabe als nicht! ausführbar, das Lehrziel wurde nach dem Zeugnis der Lehrer i g a r u i e m a l s erreicht. j Gegenüber dieser gewiss unangenehmen Thatsache stand die laute Unzufriedenheit der Eltern, welche einerseits über zu große Anforderungen, anderseits über die Unfähigkeit der Kinder, dem Gottesdienste zu folgen, klagten. Der Fachmann aber, musste sich sagen, dass jener Plan nicht in alten Theilen auf dem neuesten Standpunkte der Pädagogik stand, nicht überall die Errungenschaften der neuen Methodik für seine Zwecke verwendet. Durch die Bestimmung, dass in der fünften Volksschulclasse die Geschichte bis zum Tode David's oder später bis zum zweiten Tempel genommen und dann in der Bürgerschule wieder vom Anfang begonnen wurde, trat eine Art Zweistufigkeit ein, welche die gründliche Verarbeitung des Stoffes ganz unmöglich machte. Durch die geschichtliche Behandlung fast jeder in der heiligen Schrift genannten Person wurde das Gedächtnis in ganz überflüssiger Weise belastet. Durch die Behandlung einer sogenannten „Pflichtenlehre" Glaubens- und Sittenlehre in der fünften Classe der Volks- und in der dritten Classe der Bürgerschule trat eine Anspannung der jugendlichen Kräfte ein, die man umso mehr bedauern musste, als die jüd. Lehre in ihrer Klarheit und schönen Einfachheit geradezu mustergiltig in pädagogischer Beziehung genannt werden kann, daher keine systematische Darstellung braucht, sondern dadurch nur unnütz erschwert und verdunkelt wird.