Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 22 (22.6.1900)
- Date
- 1900-06-22
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 22. Meilage zur Zeitschrift „Zie Wahrheit." 20. Iahrg Wir ersuchen die Gönner und Freunde nuferes Blattes, in allen öffentlichen Loealen hier und in der Provinz „Die Wahrheit" zu verlangen. Are Wedaction. Me Lage -er jüdischen Cultusbeamten. Es ist ein ebenso altes als trauriges Lied, das in den mannigsachsten Variationen in der jüdischen Pnblicistik und besonders in diesem Blatte wiederholt angestimmt wurde, aber trotzdem hat sich die Lage der jüdischen C'.'ltusbeamten in den letzten Jahrzehnten nur wenig verbessert, ja Manche behaupten sogar, sie habe sich eher verschlechtert. In Deutschland wie in Oesterreich-Ungarn liegen die Verhältnisse so ziemlich gleich und darum müsste hier wie dort mit gleichen Mitteln eine Besserung angestrebt werden, und da sowohl bei uns als auch draußen im deutschen Reiche die Gemeinden etwas schwerhörig sind, dürfen die Cultusbeamten selbst niemals müde werden, ihre gerechten Beschwerden der Öffentlichkeit zu unterbreiten. Eine wahrheitsgetreue und höchst beachtenswerthe Schilderung der Cultusbeamten- Misere bietet ein „deutscher Cultusbeamter" in der letzten Nummer der „Bresl. Jüd. Volksztg.," der sich folgendermaßen äußert: So oft man von Vereinssitzungen der jüdischen Lehrer liest, immer wurde die Frage: „Wie ist dem Mangel an Cantoren und Religionslehrern und Schächtern abzuhelfen?" aufgeworfen. Immer wurde das Seminar als der schuldige Theil dargestellt, Cantoren und Schächter auszubilden. Zweitens ist ein Lehrerseminar keine Einrichtung für Cantoren und Schächter. Der ganze Charakter der Anstalt spricht dagegen. Hierzu bedarf es einer besonderen Cantoren- und Schächterschule mit vorzüglichen Lehrkräften für diese Fächer. Endlich. Wenn eine solche Schule mit den besten Lehrkräften bestünde, so würden sich nur wenige junge Leute diesem Berufe widmen. Der wunde Punkt liegt eben auf ganz anderem Gebiete. Die Ursache, dass sich nur sehr wenige junge Leute in Deutschland dem Cultusbeamten stände widmen, ist die miserable sociale Stellung der Cantoren, Religionslehrer und Schächter in unseren Gemeinden. Die Lage der Cantoren und Religionslehrer resp. Schächter ist heute noch dieselbe wie vor 100 Zähren, d. h., der Beamte ist heute noch wie damals ein Sclave des Vorstandes, ein Diener der Gemeindemitglieder. Hat der deutsche junge Mann sich fünf Jahre lang gequält, 2 Jahre in der Präparandenanstalt und 3 Jahre im Seminar, damr wird er zum Examen zugelassen. Hat er die üblichen Examina bestanden und sich während der Seminarzeit auch für das Cantorat ausgebildet, dann ist er also Cantor und jüdischer Lehrer, den jedes jüdische Gemeindemitglied mit einem Ausdruck des Mitleids ansieht; denn er ist ja abhängig von seinen Glaubensgenossen. Was dieses Abhängigkeitsgefühl bedeutet, das weiß nur ein jüdischer Beamter. Nachdem der junge Lehrer und Cantor endlich eine Stelle als Cantor, Religionslehrer, Baal Kore und Mohel, resp. Schächter mit einem Einkommen von 1200 M. oder 1500 M. erlangt hat, wird er, in den meisten Gemeinden ist es so Brauch, auf ein Probejahr angestellt. Während dieses Probejahres muss er dem Vorsteher, bei jedesmaligem Zusammenkommen mit demselben, sämmtliche Complimente, die überhaupt existiren, während Ler geistreichen Unterhaltung ait den Kopf werfen und allen Frauen der Herren Vorsteher und Repräsentanten, deren Töchtern und Söhnen und Verwandten aufs Höflichste begegnen, sonst wird er nach Ablauf des P.obejahres nicht wiedergewählt. Ist es doch in letzter Zeit vorgekommen, dass einer der Herren Vorsteher den Cantor durchaus nicht wiederwählen wollte, weil derselbe in der jüdischen Religionsstunde sein Kind wegen permanenter Faulheit einmal bestraft hatte. Der betreffende Religionstehrer hat wirklich viel gewagt. Man denke sich: das Kind eines Vorstehers soll von einem jüdischen Lehrer bestraft werden. Das ist unerhört. Dieses Recht hat nur ein christlicher Lehrer. Ja, Ja, der christliche Lehrer darf sogar den jüdischen Schüler seiner Religion wegen verhöhnen, ihm Zunamen wie „Moische" beilegen und ihn nach Herzenslust prügeln. Da wagd der allmächtige jüdische Vorsteher nicht ein Wort darüber zu. sprechen, da ist seine Allmacht zu Ende. Denn er ist ja eiu christlicher Lehrer. Ja, selbst der Herr Rabbiner, der so schneidig dem jüdischeu Lehrer oder Cantor gegenüber auftritt, besonders, wenn der Vorstand hinter ihm steht, der ehrwürdige Herr schweigt sich in. allen Tonarten aus, wenn es sich um die Sabbathruhe der Gymnasiasten handelt, denn er könnte vielleicht eine Missstimmung des antisemitisch gesinnten Herrn Directors riskiren. Und wie friedliebend der Herr Rabbiner ist! Jede seiner Kanzelreden, die natürlich alle meisterhaft sind, träufelt förmlich von Friedensliebe und (Gerechtigkeit) Eintracht. In Wirklichkeit lebt der Herr Rabbiner mit dem Cantor, dem jüdischen Lehrer, dem- Schächter fortwährend auf dem Kriegsfüße, anstatt auf freundschaftlichem Wege mit denselben zusammen zu leben, sich gegenseitig zu helfen und zu schützen, wie es in der christlichen Kirche: Der jüdische Cultusbeamte hat eben das seltene Glück,, dass drei Behörden über ihn zu verfügen haben. Erstens der Vorstand, der ihn je nach Willkür zu jeder Zeit entlassen kann.. Das geschieht besonders, wenn der Beamte eine kleine Gehaltszulage verlangt oder wenn er, was doch unerhört ist, das 50- Lebensjahr überschreitet. In diesem Falle wird er unter irgend einem Vorwände entlassen, „damit er ja nicht als Pensionär der Gemeinde später zur Last fällt", wie die Herrn Vorsteher stets sagen. Zweitens, die Repräsentanten, die den Cultusbeamten, wenn er nicht jedem von ihnen genehm ist, einfach nicht wiederwählen. Drittens, der Herr Rabbiner, der gleich einem Criminaleommissär die Cultusbeamten beobachtet und als geborener Chasan und Pädagoge über die Fähigkeiten des- Cantors oder Lehrers das „maßgebende" Urtheil fällt. Denn jeder Rabbiner ist ein geborener Musiker und Cantor, jeder Rabbiner ist ein geborener Schulinspector, obgleich mancher dieser Herreu gar kein musikalisches Gehör besitzt und keine Ahnung, vom Unterrichten hat. Nun, lieber Leser, merkst du jetzt, warum der deutsche junge Mann dem Cultusbeamtenstande sich nicht widmet? Können.! wir mit gutem Gewissen von einem stimmbegabten talentvollen. Manne verlangen, dass er 5 oder 6 Jahre seines Lebens opferir \ soll, um dann ein solches Sclavenleben zu führen? Das Wort j „Cultusbeamter" ist ein Ausdruck, bei dem man unwillkürlich! an das Wort „nebbich" denken muss, wie mir jüngst ein. befreundeter Herr sagte. Und wie sieht es mit der gesellschaftlichen Stellung des Cantors oder jüdischen Lehrers aus? Was der Cultusbeamte auf diesem Gebiete für Erfahrungen macht, das niederzuschreiben,, sträubt sich die Feder. Man sieht eben in dem heutigen Cantov und dem jüdischen Lehrer noch den polnischen oder galizischen. „Chasan" und „Melamed" des 18. Jahrhunderts.