Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 22 (22.6.1900)
- Date
- 1900-06-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Die Mayryeil. Nr. 22. Blutlehre hat, wenn auch viele Christen — was die Antisemiten immer so sehr erklärlich finden — Juden gemordet;u haben. Nun soll gerade Lie rituelle Verwendung des Blutes ermordeter Christen durch richterliches Erkenntnis und eigenes Geständnis der Angeklagten seststehen. Aber es gibt kein einziges nicht durch die Folter erpresstes Geständnis dieser Art. Ich zweifle nicht, dass aus demselben Wege noch heute Geständnisse zu gewinnen wären. Steht es denn fest, dass jene Frauen des Mittelalters wirklich in dem Verkehr mit dem Teufel standen, von welchem die Juristen jener Zeit auf Grund von thatsächlichen Geständnissen ein ganzes System entwickelten? Sind sie wirklich mit dem Satan durch die Lust nach dem Blocksberge geflogen? Haben Hostien, die man durchstach, wirklich Blutstrahlen ausgespritzt? Wer die richterlichen Erkenntnisse in Bezug aus das eine für zuverlässig hält, muss auch das andere glauben. Sollte jemals der Nachweis geführt werden, dass ein Jude einen Christen gemordet hat, um das Blut in abergläubischer Weise zu verwenden, so hätte doch bas mit dem Judenthume nichts zu thun, sondern es wäre das psychologisch Wahrscheinlichste, dass die Blutlüge antisemitischer Christen den entsetzlichen Gedanken in das Gehirn eines Wahnsinnigen gesenkt hätte. Ein Räthsel scheint es, dass bei solchem Sachverhalt die Existenz der nicht existirenden Blutlehre doch noch von so vielen geglaubt wird, dass so Wenige entschieden gegen sie austreten. Zum Theil kommt dies von der allgemeinen Unwissenheit betreffs jüdischer Dinge, zum Theil aber daher, dass derjenige, welcher heutzutage die Juden gegen eine falsche Anklage vertheidigt, selbst von Freunden schief angesehen, von den Antisemiten aber mit dem Schmutz einer fanatischen Polemik ohne sachliche Gegen - gründe beworfen wird, dass man zufrieden sein muss, wenn die antisemitischen Publicisten, frühere Techniker u. s. w. ihre Unwiffenheit mit der Behauptung zudecke», sie seien über das Judenthum besser unterrichtet als einer, der sich jahrelang mit dessen Erforschung beschäftigt hat. Mochte endlich der Taa kommen, an welchem Wahrheit und Recht in diesem Kampfe den Sieg gewinnen, an welchem alle echten Christen einsehe», dass es nicht angeht, denen die Hand zum Bunde zu reichen, welche mit unedlen Waffen streiten und außerdem in der Schmähung der christlichen Religion das weit übertroffen haben, was Stöcker und seine Freunde ihren Gegnern vorwerfeu, während sie zu den antichristlichen Lästerungen ihrer Parteigenossen mit unbegreiflicher Beharrlichkeit schweigen. Wenn dieser Tag einst gekommen sein wird, dann wird es erst möglich sein über die zahlreichen sittlichen, socialen und wirtschaftlichen Mißstände unserer Zeit eine sachliche Verhandlung zu führen." Wahrlich diese herrlichen Worte eines frommen, hochgelehrten christlichen Theologen, eines von der Wichtigkeit und hohen Bedeutung seines Berufes durchdrungenen Lehrers verdienen allen unbefangenen, rechtlich denkenden Menschen zur besonder» Beherzigung wärmstcns empfohlen zu werden. So muss ein Mann denken und sprechen, der den Berns hat, die Wahrheit zu verkünden, für die Wahrheit einzustehen und zu kämpfen und die Verlogenheit, durch die die Geister umnachtet und verwildert, die Herzen verroht und verthiert werden, schonungslos zu geißeln, selbst wenn diese große Wahrheitsliebe ihm tausend Leiden, Qualen und Widerwärtigkeiten bereitet. P i s e k, 18. Juni 1900. Dr. F r i e d l ä n d e r. Deutsche Kaiser über den Nitualmord. Bon Landesrabbiner Dr. Tänzer in Hohenems. Die Geschichte der Juden im Mittelalter, dieses so thränenreiche und noch bei Weitem nicht getilgte Schuldenregister der Menschheit, ist trotz der so ergibigen historischen Forschungen des 19. Jahrhunderts noch lange nicht zur Genüge klargelegt. Diese Uebeizeugung drängt sich umsomehr demjenigen auf, den die Bearbeitung irgendeines Specialzweiges der jüdischen Geschichte zu gründlicher Durchsicht alter, meist ungeordneter und fast verschollener Archive veranlasst. Solche werden oft zu wahren Fundgruben und lohnen oft reichlich die Mühe, die ihre Durchsicht erfordert. Die Bearbeitung meiner „Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg" hat mich auch in die Archive der verschiedenen, den Bodensee umgrenzenden Staaten geführt, und zuweilen war es stannenswerth, welch' seltene Urkunden in Originalen oder legalisirten Copien sich in den zumeist unbekannten und oft schwer zugänglichen Archiven ausgestorbener Grafengeschlechter oder heute unbedeutender Städte, in denen ehemals größere jüdische Gemeinden waren, sich befinden. Um Schutz und Aufnahme bei den ehemaligen Reichsgrasen zu finden, brachten die Inden gewöhnlich, um das Nutzbringende ihrer Niederlassung zu erweisen, alle möglichen Bullen und Privilegien. herbest die denn auch von klingenden Beweisgründen unterstützt, zumeist von Erfolg begleitet waren. Es gibt noch eine stattliche Anzahl von Urkunden aus früheren Jahrhunderten, nur zuweilen solche von historisch hervorragender Wichtigkeit, die zumeist nur auszugsweise, und auch dies oft erst aus zweiter oder gar dritter Quelle von einem Geschichtswerk ins andere übergehen, ohne dass die Kenntnis des ganzen Inhaltes der späteren Geschichtsforschung zur Grundlage übermittelt worden wäre. Es ist dies einer der leider noch zahlreich vorhandenen, bedauerlichen Umstände, die hemmend auf die Geschichtsforschung wirken. Regesten mit ihren oft willkürlichen Auszügen und lückenhaften Inhaltsangaben helfen da nur sehr unvollkommen ab. Kann doch in vielen Fällen der ganze Inhalt in Urkunden, wie kaiserl. Privilegien, Judenordnungen, Schutzbriese, Bullen rc. auf ungeschwächtes allgemeines Interesse Anspruch erheben, stveil ja immer wenigstens ein Punkt derselben durch das fast unausrottbare Widerkäuen mittelalterlicher Anklagen gegen die Juden actuell erscheint. Letzterer Umstand bestimmte mich, in Folgendem einen Auszug aus einem von Kaiser Karl Y. den Juden seiner deutschen Lande zu Speyer am 3. April 1544 ertheilten Schutz- und Schirmbrief zu veröffentlichen, trotzdem ich die in meinem Besitze 06jTUÜYtC9Ctt~ —sr*ru;rrtv— (CTfgcvvifCt-lYfT“ unuHWt U später als Sammelwerk herauszugeben gedenke. Es wird gewiss interessant sein zu erfahren, wie drei deutsche Kaiser, Friedrich II., Karl Y. und Ferdinand III. über den Ritualmord — dieses wieder modern gewordene clericale Agitationsmittel — dachten und noch mehr, wie sie die leitenden Motive bei solchen Anklagen würdigten. Eine legalisirte copia copiae des kaiserl. Schirmbriefes befindet sich im Landesarchive in Bregenz, eine weitere in meinem eigenen Besitze. Grätz gedenkt des Schirmbrieses nur andeutungsweise. *) Die den Ritualmord behandelnde Stelle lautet wörtlich: „Und nachdeme Uns Gemaine Jüdischheit ferner zu erkennen geben, Wie dass Sie von Ihren Widerwärtigen oftmals beschuldiget werden, dass sie zu Ihren Notturften Christenblueth haben müeßen, und dardurch umb geschichten und Handlung willen, so sie derhalben an Christenmenschen begehen sollten, nicht aus offenbahren und wissentlichen Tharen oder auf genuegsame Beweisung und anzaig, sondern aus Ursachen, Verdenkens und Argwohns oder auf blos Aubriugeu Ihrer Missgönner, unangesehen, dass Unsere heil. Vätter die Päbste hierüber Erklärung gethan und dass zugleich verbotten, auch Weilandt Unser lieber Herr und Ahnherr Kayser Friedrich **) löbl. Gedächtnisses auf solche päbstliche Declaration Insonderheit Ernstliche Befehl und Gebottsbrief an alle Ständt des Reichs und Etlichen derselben insonderheit ausgehen, und ihnen von solchen fürnemmen abzustehen, auch daran zu sein und solches nit zu gestatten, Sondern wo solch' sachen jetzt vorhanden dasselbe an *) Gejch. d. Juden. Bd. IX, S. 321. Siehe Anm. das. **) Vermutlich Kaiser Friedrich II. aus Anlass der Märtyrer von Fulda, 1236, wozu Grätz, Bd. Yll und Wieners Regesten, Theil I, Hannover 1862, S. 6 zu vergleichen wären. Doch möglicherweise auch Kaiser Friedrich III. aus Anlass der Regensburger Blutanklage. Siehe Grätz im Tin. und IX. Bande.