Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1900-06-16 · Heft 21 (16.6.1900) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1900
Issue
Heft 21 (16.6.1900)
Date
1900-06-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3062972-3063013-3063034--00830-3067367
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Nr. 21. 'Seite 4. Dte Mayryen. sehr vielen, unbewusst den Regeln der christlichen Ethik folgenden Juden, mögen sie mit dem Werke des Joseph Karo bekannt fein oder niemals von ihm gehört haben, thalsächlich nicht als verpflichtendes Gesetzbuch anerkannt wird. Außer Nr. 15 verdienen noch die von Srrak herausgegebenen Nummern 2 und 14 des „Berliner jüdischen Instituts" hier eine kurze Erwähnung. Wir besitzen nämlich in Nr. 2 eine „Einleitung in den Tal" und, die zuerst 1887 als Sonderabdruck aus Herzogs Real- Eucyclopädie, Band VIII., erschien und vom Verfasser bezeichnet ist als „der erste Versuch, objectiv und wissenschaftlich über das Ganze des Talmuds zu belehren und in das Studium dieses durch Entstehung, Umfang, Inhalt und zuerkannte Autorität gleich merkwürdigen Litteraturproduktes eiuznführen," so dass null sein Inhalt kein Geheimnis mehr zu sein braucht, vielmehr jeder „auck ohne Kenntnis der Sprachen des Grundtextes jetzt eine im allgemeinen ausreichende Belehrung sich verschaffen kann." Noch wichtiger ist für uns, wenn sich's um Ausschluss über die angeblichen Ritualmorde handelt, die Schrift Nr. 14, deren 5. Auflage 1900 zu München erschien unter dem Titel: „Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit. Mit besonderer Berücksichtigung der Bolksmedicin und des jüdischen Blutritus." Betrachten wir zunächst, ehe ich schließlich noch einige Mittheilnngeu aus der zuletzt erwähnten inhaltreichen Schrift mache, den Hauptgrund für die Unmöglichkeit jüdischer Ritnalmorde, der in vielen Stellen des alren Testaments klar vorliegt; vergleiche im Handwört.rbuche des biblischen Alterthums Riehms Artikel „Blut". Da mit dem Ausströmen des Blutes aus dem Körper das Leben hinschwindet, so lag schon dem Alterthum die Vorstellung nahe, dass das Blut der Träger des Lebens sei. Besonders bei den Hebräern war das Blut von jeher um des von Gott stammenden Lebens willen ein Gegenstand heiliger Scheu, so dass aller Blutgenuss verboten lvar. Die eine Stelle Lev. 17, 10 ff. beweist das schon genügend und zeigt, dass die einzige, von der alttestamentischen Religion gestattete Verwendungsweise der Gebrauch des Blutes beim Opfer für Jahwe war. Von den vielen den Blutgenuss verbietenden Stellen erwähne ich nur Lev. 17, 14, wo Jahwe zu den Kindern Israels spricht: „Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben (wörtl. Fleisches Seele) ist in seinem Blut; wer es isset, der soll ausgerottet werden." Der Blutgenuss war an sich schon dem alten Hebräer ein Greuel, und von dem Gegensatz gegen die Heiden, die bei ihren Opfern mit Wein vermischtes Blut tranken, braucht dabei nicht einmal die Rede zu sein. Das Verbot des Blutgenusses, das sich übrigens auch im Koran findet, war im Volke Israel so fest eingewurzelt, dass es nicht nur während der ganzen alttestamentischen Zeit galt, sondern auch trotz seiner durch Jesus im Grundsatz vollzogenen Aufhebung noch in der christlichen Kirche eine Rolle spielte. Die sogenannten Jakobusclauseln zeigen ja deutlich, dass innerhalb der christlichen Gemeinschaft ein enger Verkehr zwischen Jndenchristen und Heioenchristeu nur dann möglich erschien, wenn die Brüder aus den Heiden den für die geborenen Juden höchst anstößigen Blutgenuss vermeiden wollten, der bekanntlich von allen Juden und in der griechischen Kirche bis auf den heutigen Tag vermieden wird. Aus demselben Grund wurde durch das sogenannte Aposteldecret, wenn wir von anderen Dingen absehen, die dem Juden für die brüderliche Gemeinschaft unerträglich waren, den Heidenchristen noch die Enthaltung vom Genuss des Erstickens auferlegt, weil nur das von Menschenhand geschlachtete oder durch den Jäger frisch getödtete Thier, nicht aber das sonst verendete, auch nicht das von Wild oder Vögeln zerrissene die Gewähr dafür bot, dass alles Blut aus dem Körper ausgeschieden rvar. In der nachbiblischen jüdischen Gesetzgebung wurden die Vorschriften zur gründlichen Vermeidung des Blutgenusfes nur immer strenger. So verordnet zum Beispiel der ßehulchan aruch : „Findet sich ein Bluttropsen in einem Ei. so entferne man das Blut, und esse das übrige; aber nur, tvenn das Blut im Weißen war. Fand es sich aber im Dotter, so ist das ganze Ei verboten." Ein ausdrückliches Verbot des menschlichen Blutes fehlt im alten Testament einfach daruin, weil der Geda: ke an die bloße Möglichkeit eines solchen Genusses völlig außerhalb des Vorstellungskreises der israelischen Religion lag' die bekanntlich das Menschenopfer streng verboten hat. Aus dem bisherigen ergibt sich schon, wie falsch und thöricht die Meinung war, die Anwendung des Blutes eines Nichtjudeu oder Christen sei für irgend einen Ritus der jüdischen Religion erforderlich oder gestattet, etwa für die Bereitung der ungesäuerten Osterbrote oder für den Osterwein. Und doch ist dieser Wahn schon spätestens im Beginne des 13. Jahrhunderts vorhanden. Denn im Jahre 1236 hat Kaiser Friedrich II. nach dem Recht der allgemein verbreiteten Annahme gefragt, dass die Juden am Charfreitag Christenblut nöthig hätten, worauf er von der durch ihn berufenen wissenschaftlichen Commission natürlich die Antwort empfing, dass jene Annahme unberechtigt sei. Unter den verschiedenen Gründen, die zur Entstehung der Blutbeschuldigung znsammenwiiken, nennt Strak, dem ich nur beistimmen kann, neben dem bekannten Haffe, der auch zu demselben Vorwurf der B r u n n e n v e r g i f t u n g führte, welchen heute fanatische Chinesen gegen die Fremden erheben, als besonders wirksam den Aberglauben. Gemeingut ist der aus grauem Alterthum stammende, bei den Christen des Mittelalters allgemein verbreitete, sogar gegenwärtig noch nicht ausgerottete Glaube, dass dem Menschenblute eine besondere, zauberische und Heilung bewirkende Kraft eigne. Von den wiederholt diesen Jrreglauben bekämpfenden päpstlichen Bullen sei nur die am 20. Februar 1422 erlassene genannt, worin Martin V. vergeblich dem ungerechten Wählt zu wehren suchte. Strak liefert in seinem Buche eine Auswahl zum Theil entsetzlicher Thatsachen, die mit dem Blutaberglauben bei Christen und Juden Zusammenhängen. Sehr häufig macht man in beiden Lagern den Versuch, mit Blut oder auch mit Stücken von Leichen, die doch nach Num. 19 für den Juden verunreinigend sind, die Heiluag von allerlei Krankheiten zu bewirken. Daneben steht der viel seltenere Fall, dass Mordthaten aus Verschönerungssucht verübt wurden; so hat eine ungarische Gräfin nach und nach 650 in ihr Schloss gelockten jungen Mädchen das Blut abzapsen lassen, lim sich darin, wie die grausame Person meinte, zur Verschönerung ihrer Haut zu baden. Das sind schier unglaubliche und doch vollkommen beglaubigte Geschichten; dagegen kann man bei Strak Nachlesen; dass der Judenhass sich vergeblich bemüht hat, Beweise dafür zu erbringen, dass Ritualmorde jemals von Juden begangen oder durch ein Gesetz den Juden vorgeschrieben worden sind. Jeder Leser weiß, wie sehr der Tißa Eszlaer vom Jahre 1882 und die ans Religionshass und Unwissenheit zu Ritualmorden gestempelten Mordthaten, die im Jahre 1891 in Corfu und Lauten geschehen sind, die öffentliche Meinung erregt und dazu geführt haben, dass wir noch in jüngster Zeit traurige, des 19. Jahrhundertes unlvürdige Dinge erleben mussten. Hat doch erst kürzlich ein angesehener Adeliger seine thürichte Absicht einer Anfrage über die die jüdischen Ritualmorde im preußischen Herrenhanse ausgegeben, weil er, worüber man sich nur freuen kann, bei seinen conservativen Freunden nicht die nöthige Unterstützung fand. Noch schlimmer ist das Verfahren eines ultramontanen Priesters, der sich, wie Franz Delitzsch ihm bewies, nicht nur grober Unwissenheit und böswilliger Entstellungen, sondern auch des Meineioes schuldig machte. Es genügt aber noch nicht, dass die geschichtlich nrtheilenden Männer der Wissenschaft den Glauben an jüdische Ritualmorde als einen unsinnigen gebrandmarkt haben. Vielmehr ist's die heilige Pflicht aller Gebildeten und nicht am wenigsten die der christlichen Geistlichen, dass sie dem schrecklichen Wahn nachdrücklich entgegentreten. Darum schließe ich mit dem Wunsche, dass das im Jahre 1840 vom Wiener Canonicus Joh. Em. Veit gegebene schöne Beispiel christlicher Duldsamkeit recht viele Nachfolger finden möge. Dieser wahrhaft katholische Priester, der als Jude geboren war, hat nämlich als Feind alles Religions- Hasses am Schluffe einer vor tausenden andächtiger Christen gehaltenen Predigt folgendes Zeugnis abgelegt: „Ich schwöre hier im Namen des dreieinigen Gottes, den wir alle bekennen, vor euch und vor aller Welt, dass die durch arge List verbreitete Lüge, als gebrauchen' die Juden bei der Feier ihres Osterfestes

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.